Smart Assembly Management System (1.6)
Software
Einleitung
In diesem Abschnitt finden Sie grundlegende Informationen zum Produkt sowie die in den Themen angewandten Formatierungskonventionen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Dieses Produkt bietet die Möglichkeit, personenbezogene Informationen wie den Systembenutzernamen, die Rolle und die IP-Adresse zu verarbeiten. Der Zweck dieser Verarbeitungsfähigkeit könnte darin bestehen, die Qualitätskontrolle durch Rückverfolgbarkeit und geeignetes Zugriffsmanagement zu verbessern.
Wenn Sie sich dazu entschließen, personenbezogene Daten zu verarbeiten, müssen Sie die einschlägigen Datenschutzbestimmungen kennen und einhalten, einschließlich der DSGVO sowie anderer in der EU anwendbarer Gesetze, Richtlinien und Vorschriften. Atlas Copo kann in keiner Weise für die Verwendung des Produkts durch Sie haftbar gemacht werden.
Haftung
Viele Ereignisse in der Arbeitsumgebung können sich auf die Verschraubung auswirken und bedürfen einer Validierung der Ergebnisse. In Übereinstimmung mit den geltenden Standards und/oder Vorschriften sind das installierte Drehmoment und die Drehrichtung nach einem Ereignis zu überprüfen, das sich auf die Verschraubung auswirken kann. Zu solchen Ereignissen zählen unter anderem:
Erstinstallation des Werkzeugsystems
Änderung von Chargen, Bolzen, Schrauben, Werkzeugen, Software, Konfiguration oder Umgebung
Änderung von Druckluft- oder Elektroanschlüssen
Änderung von Linienergonomie, Prozessen, Qualitätsverfahren und -praktiken
Bedienerwechsel
Andere Änderungen, die sich auf das Ergebnis der Verschraubung auswirken
Die Prüfung muss:
Sicherstellen, dass die gemeinsamen Bedingungen sich nicht aufgrund von Ereignissen geändert haben.
Nach der Erstinstallation, Wartung oder Reparatur der Anlage erfolgen.
Mindestens einmal pro Schicht oder in einem anderen geeigneten Intervall erfolgen.
Revisionsverlauf
Revision | Datum | Technischer Redakteur | Beschreibung |
---|---|---|---|
2,0 | 11. Juni 2021 | Dmitry Philippov | Erstfassung. |
2,1 | 22. September 2021 | Dmitry Philippov | Zur Nutzung mit Smart AMS Version 1.6 vorgesehen. |

Im Falle von Widersprüchen zwischen Übersetzungen dieses Handbuchs hat immer die offizielle englische Version Vorrang.

Änderungen vorbehalten. Für weitere Informationen loggen Sie sich bitte bei Atlas Copco ein www.atlascopco.com
Allgemeine Informationen
In Smart AMS Config, auf das über einen Webbrowser zugegriffen werden kann, können Stationskonfigurationen erstellt und bearbeitet werden. Sie können zudem .xlsx-Konfigurationsdateien früherer Versionen von Smart AMS verwenden. Smart AMS Config ist in die folgenden Bereiche unterteilt: Konfiguration, Scan-Regeln, Verlauf, Rollen-Verwaltung, Benutzerverwaltung und Benutzereinstellungen.
Der Smart AMS Manager bietet eine Web-Benutzeroberfläche. Die Anwendung kann auf einem lokalen oder einem Remote-Computer gehostet werden. Sie besteht aus den folgenden Bereichen: Dashboard, Service-Manager, App-Kontext, Verwaltung und Ereignisprotokoll.
Smart AMS wird rekonfiguriert und die Stationskonfigurationen aktualisiert, wenn Sie eine neue Konfiguration aus Smart AMS Config übermitteln.
Bei Verbindung mit einem Verschraubungswerkzeug sperrt Smart AMS dieses, bis das Produkt an der entsprechenden Station angemeldet wird. Wenn das Produkt angemeldet ist, aktiviert Smart AMS das Werkzeug. Nach Abschluss der Verschraubung sperrt Smart AMS das Werkzeug wieder. Die Verwendung eines Aufsatz-Selektors sowie eines Modus mit freier Verschraubungsreihenfolge sind ebenfalls möglich.
Wenn ein Produkt bei einer Station angemeldet wird, beginnt der Verschraubungs-Arbeitsablauf für die jeweilige Station immer von seinem Anfangspunkt aus. Dieses Verhalten ist unabhängig davon, ob das Produkt automatisch oder manuell angemeldet wird. Im sequentiellen Modus werden die Werkzeuge an der Station immer in der in der Rezeptliste festgelegten Reihenfolge aktiviert und die Schraubverbindungen nacheinander angezogen. Es können zudem der Parallelmodus und der Modus mit freier Reihenfolge verwendet werden.
Wird ein Produkt von einer Station abgemeldet, sendet Smart AMS eine Abmeldungsbenachrichtigung mit dem Produktstatus an die SPS und das MES, sofern SPS oder MES in der Konfiguration aktiviert wurden.
An die Steuerungen können Barcodescanner angeschlossen werden. Alle Scans werden gleich behandelt, unabhängig vom Werkzeug, an das der Scanner angeschlossen ist. IXB und STwrench können über integrierte Barcodescanner verfügen, die technisch gesehen auf die gleiche Weise behandelt werden.
Sie können Scan-Regeln festlegen, um die Produkt-ID und PR-Codes aus mehreren Scans zu extrahieren.
Stationäre Steuerungen wie die PF6000 und PF4000 können mit Stapelleuchten und Bedienfeldern ausgestattet werden.
Stationsereignisse, wie Produktanmeldung, Produkt IO abgeschlossen, Produkt NIO abgeschlossen, Verschraubungsstatus (IO oder NIO), können durch eine Stapelleuchte oder ein ähnliches, mit der entsprechenden Steuerung verbundenes Peripheriegerät angezeigt werden.
Smart AMS kann Ergebnisdaten (IO, NIO, NYD) an ToolsNet 8 übertragen.
Wenn der Bediener an der Bedienkonsole oder der mit der Steuerung verbundenen Stapelleuchte die Taste „Schraube überspringen“ betätigt, wird die aktuelle Schraube übersprungen.
Systemüberblick
Der Bereich Systemüberblick bietet eine Übersicht über die Funktionen, die für das Softwareprodukt Smart AMS (Smart Assembly Management System) von Atlas Copco zur Verfügung stehen. Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Funktionen und der Verwendung des Produkts.
Hauptfunktionen
Steuerung des Verschraubungsvorgangs
Die minimale Produktkonfiguration erlaubt Ihnen die Steuerung des Verschraubungsvorgangs während der Produktmontage.
An jeder Station können mehrere Werkzeuge zur Ausführung verschiedener Verschraubungsvorgänge eingesetzt werden, wobei jedes zur Erfüllung bestimmter Anforderungen konfiguriert werden kann.
Industrielle Automatisierung
Nach der Anmeldung eines Produkts an einer Station legt Smart AMS fest, welche Verschraubungsschritte ausgeführt werden müssen.
Verschraubungsschritte werden durch die Programmkonfiguration festgelegt; ihre Auswahl kann von den vom MES erhaltenen PR-Codes abhängen.
Es kann eine spezielle Stapelleuchte oder eine Lampe an der Bedienkonsole verwendet werden, um einen laufenden Verschraubungs-Arbeitsablauf anzuzeigen.
Im automatischen Modus wählt Smart AMS automatisch das entsprechende Verschraubungsprogramm in der Steuerung aus und wartet, bis der Bediener die Verschraubung durchführt.
Wenn der Bediener eine IO-Verschraubung ausgeführt hat, fährt Smart AMS automatisch mit dem nächsten Verschraubungsschritt fort, falls vorhanden.
Wenn der Bediener eine NIO-Verschraubung ausgeführt hat, kann Smart AMS so oft wie vom Systemadministrator festgelegt zu Neuversuchen auffordern. Sind alle Neuversuche fehlgeschlagen, fährt Smart AMS mit einer der folgenden Strategien fort:
Strategie 1: Abbruch der Aufgabe und Abmeldung des Produkts.
Strategie 2: Lässt den Bediener die Schraube mittels der entsprechenden Taste überspringen.
Strategie 3: Lässt den Bediener den gesamten Arbeitsablauf an der Station wiederholen.
Strategie 4: Fährt automatisch mit der nächsten Schraube fort.
Der Arbeitsablauf wird abgeschlossen, wenn keine Verschraubungsaufträge zur Durchführung mehr vorliegen oder wenn das Produkt abgemeldet wurde.
Lampen zeigen dem Bediener an, ob der allgemeine Produktstatus IO oder NIO ist. Hierfür kann eine Stapelleuchte konfiguriert werden.
Zentralisierter Konfigurationsspeicher
Die Anwendung AMS Config beinhaltet Konfigurationen für Stationen, Zubehör, Funktionsoptionen und Prozessrezepte.
Eine Web-Benutzeroberfläche erlaubt Ihnen, Konfigurationen über Ihren Webbrowser anzuwenden.
Zugangskontrolle
Sie können verschiedene Zugangsdaten zur Anmeldung beim Smart AMS Manager und Smart AMS Config festlegen.
Notfallmodus
Smart AMS verfügt über einen Notfallmodus, der bei Fehlern durch den Bediener aktiviert werden kann: falsche Rezeptkonfiguration (beispielsweise, wenn das Verschraubungsprogramm nicht existiert), Problem beim Erhalt von MES-Build-Daten, etc. Ein Fehlerzustand kann durch eine Systemfehler-Leuchte angezeigt werden.
Bei Auftreten eines Fehlers kann der Bediener die Station mittels eines Schlüsselschalters in den Notfallmodus umschalten. Eine spezielle Leuchte zeigt an, wenn die Station sich im Notfallmodus befindet.
Im Notfallmodus werden alle Werkzeuge an der Station entsperrt und vordefinierte oder manuell ausgewählte Verschraubungsprogramme verwendet, sofern die Bedienkonsole oder der Aufsatz-Selektor konfiguriert sind. Wenn alle Steuerungen zurück in den automatischen Modus geschaltet wurden, kehrt die Station zum automatischen Modus zurück.
Verteilung und Aktivierung eines Verschraubungsauftrags an einer Station
Konfigurationen legen in Abhängigkeit von den Produkteigenschaften auszuführende Verschraubungsaufträge fest. Smart AMS wählt die Verschraubungsaufgabe automatisch aus, entsperrt das Werkzeug für die Verschraubung und legt das entsprechende Verschraubungsprogramm fest.
Manuelle Steuerung von Verschraubungsaufgaben
Smart AMS erlaubt es dem Bediener oder dem Wartungsteam der Anlage, das gesamte Produkt oder eine bestimmte Schraube innerhalb desselben zu überspringen.
MES-API
Sie können die integrierte MES-API zum Austausch von Daten zwischen Smart AMS und einem Manufacturing Execution System (MES) verwenden, einschließlich des Abrufs von Build-Daten, Anmeldeanfragen und der Meldung von Ergebnisdaten. Der Transfer von Verschraubungskurven wird unterstützt.
Überwachungs-API
Liefert Statusinformationen zur ausgeführten Instanz von Smart AMS. Sie können diese API zur Überwachung von Live-Daten für Ihre Berichte und Dashboards verwenden.
Stations-Abhängigkeiten
Sie können Abhängigkeiten zwischen Stationen innerhalb einer ausgewählten Montagelinie oder über mehrere Montagelinien hinweg festlegen.
Synchronisation zwischen SPS und Barcodescanner
Produkte können mittels eines Barcodescanners oder der SPS angemeldet werden. Smart AMS kann so konfiguriert werden, dass es bei Betrieb im manuellen Modus gescannte Barcodes an die SPS sendet.
Verschiedene Optionen zur Produktanmeldung
Produkte können mittels eines Barcodescanners, der SPS oder des MES angemeldet werden.
Verbindungsprüfung
Smart AMS überwacht die Verbindung zu allen Geräten. Wenn sich der Status der Verbindung ändert, wird der entsprechende Eintrag in das Ereignisprotokoll geschrieben.
Vermeidung von Duplikaten bei der Produktanmeldung
Sie können wahlweise die Anmeldung eines neuen Produkts verhindern, wenn die Produkt-ID dieselbe ist wie die des Produkts, das unmittelbar zuvor angemeldet wurde.
Vermeidung der Anmeldung abgeschlossener Produkte
Sie können wahlweise die Anmeldung eines neuen Produkts verhindern, wenn dieses bereits erfolgreich abgearbeitet wurde.
Integration mit SQS3
Smart AMS kann zur Datenübertragung und für Abhängigkeiten zwischen Stationen innerhalb von Montagelinien mit SQS3 kommunizieren.
Integration mit ToolsNet 8
Smart AMS kann Ergebnisdaten (IO, NIO, NYD) an ToolsNet 8 übertragen.
Integration mit ILT
Smart AMS ist mit Lösungen für die Industriestandortanbindung kompatibel, um sicherzustellen, dass die Werkzeuge nur dort einsetzbar sind, wo Sie dies wünschen.
Schnittstellen
MES-Schnittstelle
Smart AMS stellt Schnittstellen auf Grundlage von WebSocket-Verbindungen zur Anmeldung von Produkten, zum Abruf von Produktdaten (Build-Daten) vom MES sowie zum Versand der Ergebnisdaten an das MES bereit. Die Schnittstellen können bei Bedarf individuell angepasst werden.
Unterstützte Steuerungen und Werkzeuge
Smart AMS ist mit den folgenden Steuerungen und Werkzeugen von Atlas Copco kompatibel: Power Focus 4000, Power Focus 6000, MicroTorque MTF6000, PowerMACS 4000, STwrench, ICB, ITB und PF6 Flex System.
SPS-Schnittstelle
Smart AMS bietet eine SPS-Schnittstelle über TCP-IP-Kommunikation mit der SPS der Montagelinie mittels des AMS SPS-Produktkurvenprotokolls zur Nachverfolgung von An- und Abmeldung von Produkten. Die Schnittstelle kann bei Bedarf individuell angepasst werden.
Unterstützung des Scans von Produkten
Als Alternative zur Anmeldung eines Produkts über SPS oder MES erlaubt das System dem Bediener dessen Anmeldung über seinen Barcode. In diesem Fall muss eine kompatibler Scanner angeschlossen sein. Sie können einen mit der Verschraubungssteuerung verbundenen, in das Werkzeug integrierten oder über eine LAN-Verbindung mit dem Smart AMS-Server verbundenen Scanner verwenden.
Modbus TCP
Smart AMS ist mit Modbus-TCP-Konvertern kompatibel, was den Anschluss von Stapelleuchten, Tasten, Hörnern und anderen Peripheriegeräten erlaubt. Mit Smart AMS können nur Modbus-Geräte verwendet werden, welche die Funktionen Read Coils (Funktionscode 1) und Write Single Coil (Funktionscode 5) unterstützen.
Mindestanforderungen
Software-Anforderungen
64-Bit-Windows Die Serverkomponenten wurden unter Windows Server 2012 R2 (64 Bit) getestet.
Unterstützte Browser: Microsoft Edge Version 79.0.309 oder höher, Google Chrome ab 2020 oder später, aktuelle Versionen von Firefox und Safari.
Hardware-Anforderungen
Die Hardware-Anforderungen variieren in Abhängigkeit von der Anzahl der angeschlossenen Spindeln.
Für 1 bis 50 Spindeln: 4-Core Intel Xeon E5 v2 CPU, 10 GB RAM, 2x SAS-Laufwerke.
Für 51 bis 100 Spindeln: 6-Core Intel Xeon E5 v3 CPU, 15 GB RAM, 3x SAS-Laufwerke.
Für 101 bis 200 Spindeln: 8-Core Intel Xeon E5 v4 CPU, 20 GB RAM, 2x Solid-State-Laufwerke.
Für 201 bis 300 Spindeln: 8-Core Intel Xeon E5 v4 CPU, 25 GB RAM, 2x Solid-State-Laufwerke.
Über 300 Spindeln: Bitte kontaktieren Sie den Produkt-Support.
Diese Spezifikationen werden unter der Annahme bereitgestellt, dass die Länge des Produktionszyklus mindestens eine Minute pro Produkt beträgt. Falls Sie planen, Smart AMS in einer Umgebung mit kürzeren Zykluszeiten einzusetzen, kontaktieren Sie bitte den Produkt-Support für Smart AMS.
Installation und Upgrade
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zur Unterstützung der Erstinstallation des Produkts sowie zu Versionsaktualisierungen.
Softwareinstallation
Installation des Fehlersicherheits-Lizenzmanagers
Rechtsklicken Sie auf Error Proofing License Manager Installer.exe und anschließend auf Als Administrator ausführen.
Wenn Sie in einem Dialogfeld der Benutzerkontensteuerung gefragt werden, ob dieses Programm Änderungen an Ihrem Computer vornehmen darf, klicken Sie auf Ja.
Wenn Windows Defender SmartScreen verhindert, dass das Installationsprogramm ausgeführt wird, klicken Sie auf Weitere Informationen und dann auf Trotzdem ausführen.
Wählen Sie im nächsten Dialogfeld die Option "Ich stimme der Vereinbarung zu“ und klicken Sie dann auf Weiter.
Bestätigen Sie den Installationspfad. Standardpfad: C:\LLM.
Sie werden aufgefordert, zwei Ports für den Fehlersicherheits-Lizenzmanager festzulegen: einen für die Datenkommunikation und den anderen für das Web User Interface. Wenn es keinen Grund gibt, anwendungsspezifische Werte festzulegen, belassen Sie es bei den Standardwerten.
Feld Port des Lizenzmanagers: Geben Sie den TCP-Port an, den der Fehlersicherheits-Lizenzmanager zur Kommunikation verwenden soll. Standardwert: 7070.
Feld Port der Weboberfläche: Geben Sie den TCP-Port für die Internet-Benutzeroberfläche an, über den Sie den Fehlersicherheits-Lizenzmanager mit Ihrem Internetbrowser konfigurieren können. Standardwert: 8082.
Klicken Sie auf Weiter und anschließend auf Installieren.
Sobald die Installation abgeschlossen ist, erscheint auf Ihrem Desktop die Verknüpfung für den Lizenzmanager . Die grundlegenden Konfigurationsinformationen sind in der Datei Error_Proofing_LicenseManager_Installation_Summary.txt unter C:\Users\<user name>\AppData\Local\, sowie auf Ihrem Desktop zusammengefasst.
Die folgenden Dienste werden auf dem Computer installiert: Apache Tomcat, FlexNet License Server - acopco und FlexNet-Service Watchdog. FlexNet-Service Watchdog stellt den korrekten Betrieb des Lizenzservers und der Lizenzdatenbank sicher.
ToolsTalk Server v.2 und der Fehlersicherheits-Lizenzmanager dürfen sich nicht auf dem gleichen Computer befinden. Wenn Sie ToolsTalk verwenden, setzen Sie einen anderen Computer als ToolsTalk-Server ein.
Installation von Smart AMS
Wichtiger Hinweis
Um einen reibungslosen Betrieb von Smart AMS zu gewährleisten, sollten Virenscanner (wie Windows Defender) auf dem Smart AMS-Servercomputer entweder komplett deaktiviert oder zumindest bestimmte Ausnahmen konfiguriert werden.
Deaktivieren Sie geplante und Echtzeit-Scans für Daten unter den folgenden Pfaden:
C:\ProgramData\AMP
C:\SAMSKonfigurieren Sie Ausnahmen für Dateien, die durch die folgenden Prozesse geöffnet werden:
erl.exe
AMPServiceProcess.exe
Installationsvorgang
Starten Sie Setup-SAMS-1.6.exe.
Wenn Sie in einem Dialogfeld der Benutzerkontensteuerung gefragt werden, ob dieses Programm Änderungen an Ihrem Computer vornehmen darf, klicken Sie auf Ja.
Wenn Windows Defender SmartScreen verhindert, dass das Installationsprogramm ausgeführt wird, klicken Sie auf Weitere Informationen und dann auf Trotzdem ausführen.
Wählen Sie die Sprache aus, die bei der Installation verwendet werden soll.
Wählen Sie im Dialogfeld Lizenzvereinbarung die Option „Ich stimme der Vereinbarung zu“ aus und klicken Sie dann auf Weiter.
Bestätigen Sie den Installationspfad. Standardpfad: C:\SAMS.
Wählen Sie einen Installationsmodus: Vollständige Installation oder Benutzerdefinierte Installation. Wenn Sie Vollständige Installation wählen, werden alle Produktkomponenten installiert. Die selektive Installation ermöglicht Ihnen die Auswahl der folgenden Komponenten: Erlang OTP, RabbitMQ Server, Smart AMS. Normalerweise sollten Sie alle drei Komponenten installieren.
Geben Sie den Startmenü-Ordner an, zu dem die Programmverknüpfung hinzugefügt werden soll. Standardeinstellung: SAMS.
Legen Sie fest, ob die Desktop-Verknüpfung für alle Benutzer oder nur für den aktuellen Benutzer erstellt werden soll.
Wenn Sie die Installation von SAMS ausgewählt haben, legen Sie den HTTP-Port fest, der verwendet werden soll. Es wird empfohlen, die Standardwerte beizubehalten. Sie müssen zudem einen Benutzernamen und ein Passwort festlegen. Schreiben Sie diese auf und bewahren Sie sie sicher auf. Anschließend müssen Sie diese Anmeldeinformationen eingeben, um sich beim Smart AMS-Manager anzumelden.
Wenn Sie die Installation von RabbitMQ Server ausgewählt haben, werden Sie aufgefordert, den virtuellen Host, den Benutzernamen und das Passwort einzugeben. Wenn es keinen Grund gibt, anwendungsspezifische Werte festzulegen, belassen Sie es bei den Standardwerten. Schreiben Sie diese auf und bewahren Sie sie sicher auf.
Wählen Sie das Kontrollkästchen Management-Plugin aktivieren aus, falls erforderlich. Das RabbitMQ Management-Plugin stellt eine HTTP-basierte API für die Verwaltung und Überwachung der Knoten und Cluster von RabbitMQ sowie eine browserbasierte Benutzeroberfläche und ein Kommandozeilen-Tool, rabbitmqadmin, zur Verfügung. Um Systemressourcen einzusparen, wird empfohlen, diese Komponenten nicht auf Produktionsrechnern zu installieren.Wenn Sie die Benachrichtigung Windows Defender Firewall hat einige Funktionen von epmd.exe oder erl.exe blockiert erhalten, klicken Sie auf Zugriff erlauben.
Geben Sie den Hostnamen oder die IP-Adresse sowie den TCP-Port an, den SAMS für die Verbindung zum Fehlersicherheits-Lizenzmanager nutzen soll. Standard-Port: 7070.
Wenn Sie das Fenster Abschluss des SAMS-Installationsassistenten erreichen, wählen Sie das Kontrollkästchen Windows-Dienst (im Hintergrund) starten aus.
Softwareupgrade
Aktualisierung von Smart AMS
Sie können die Software von AMS v. 1.2, Smart AMS v. 1.3, Smart AMS v. 1.4 oder Smart AMS v. 1.5 auf Smart AMS v. 1.6 aktualisieren. Falls eine ältere Version von Smart AMS als v. 1.2 installiert ist, deinstallieren Sie diese bitte, bevor Sie Smart AMS v. 1.6 installieren.
Falls auf Ihrem Computer eine kundenspezifische Version von Smart AMS v. 1.2 installiert ist, deinstallieren Sie diese bitte, bevor Sie die Standardversion installieren.
Ältere Versionen von Erlang OTP oder RabbitMQ Server, die während der Aktualisierung auf dem Rechner entdeckt werden, werden beibehalten.
Nach dem Abschluss der Aktualisierung können Sie Ihre .xlsx-Konfigurationsdatei einer vorherigen Version von Smart AMS in Smart AMS Config v. 1.6 importieren. Die mit Smart AMS v. 1.6 eingeführten Konfigurationsparameter, welche für die älteren Versionen nicht zur Verfügung stehen, werden auf ihre Standardwerte gesetzt.
Deinstallation der Software
Deinstallation von Smart AMS
Zur Deinstallation von Smart AMS:
Suchen Sie (unter Windows 10) im Dialogfeld Start > Einstellungen > Apps und Funktionen nach „SAMS“ und deinstallieren Sie es dann wie gewohnt. Verwenden Sie alternativ die Verknüpfung Smart AMS deinstallieren im Startmenü von Windows.
Während des Deinstallationsvorgangs können Sie auswählen, Erlang OTP und RabbitMQ Server ebenfalls zu deinstallieren, indem Sie die entsprechenden Kontrollkästchen auswählen.
Deinstallation des Fehlersicherheits-Lizenzmanagers
Suchen Sie (unter Windows 10) im Dialogfeld Start > Einstellungen > Apps und Funktionen nach „Error Proofing License Manager“ und deinstallieren Sie es dann wie gewohnt.
oder
Rufen Sie den Fehlersicherheits-Lizenzmanager unter dem Standardpfad C:\LLM\LLM auf und führen Sie in diesem Ordner die Datei uninstall_as_service.cmd aus.
Konfiguration
In diesem Abschnitt finden Sie ausführliche Informationen zum Erstellen, Ändern und Überprüfen von Produkteinstellungen.
Lizenzierung
Der Testzeitraum für Smart AMS beträgt 60 Tage. Um Smart AMS über diesen Testzeitraum hinaus weiter zu verwenden oder um mehr als 25 Spindeln zu verbinden, benötigen Sie eine Lizenz.

Während des Testzeitraums unterstützt Smart AMS nur bis maximal 25 Spindelverbindungen.
Ein Kundenkonto wird im Kundenlizenzportal von Atlas Copco unter https://atlascopco.flexnetoperations.com/control/atco/login beim Kauf von Smart AMS angelegt.
Der Fehlersicherheits-Lizenzmanager, der mit Smart AMS kompatibel ist, hilft Ihnen, Ihre Lizenzen über ein einziges Dashboard zu organisieren. Die Lizenzen werden kundenseitig auf einem Computer gespeichert, auf dem der Dienst FlexNet License Server im Hintergrund ausgeführt wird. Der Computer muss für die Computer, auf welchen Smart AMS ausgeführt wird, zugänglich sein.
Registrierung des Fehlersicherheits-Lizenzmanagers
Beim Kauf von Smart AMS werden Sie im Kundencenter von Atlas Copco registriert und Sie erhalten Anmeldeinformationen. Anschließend müssen Sie Ihren Fehlersicherheits-Lizenzmanager registrieren.
Melden Sie sich an unter https://atlascopco.flexnetoperations.com/control/atco/login
Im Kundenlizenzportal von Atlas Copco klicken Sie auf den Link Registrieren des Lizenzmanagers oder USB-Gerät.
Geben Sie Ihre Daten ein, und klicken Sie anschließend auf Erstellen.
Daten zum Registrieren des Fehlersicherheits-Lizenzmanagers
Feld ID: Ermitteln Sie auf dem Computer, auf dem der Fehlersicherheits-Lizenzmanager installiert ist, die zum FlexNet License Server gehörige MAC-Adresse. Geben Sie diese MAC-Adresse hier ein. Dies ist ein Pflichtfeld, das erforderlich ist, um mit der Registrierung fortzufahren.

Achten Sie darauf, keine Bindestriche in dieses Feld einzufügen!
So ermitteln Sie die MAC-Adresse:
Öffnen Sie das Eingabeaufforderungsfenster, indem Sie das Tastenkürzel + R drücken und dann den Befehl cmd im Dialogfeld Ausführen eingeben.
Geben Sie an der Eingabeaufforderung den folgenden Befehl ein: getmac /V
Sie sehen eine Liste der MAC-Adressen für Netzwerkadapter im System. Verwenden Sie diejenige des FlexNet License Server, bei dem es sich um einen Dienst handelt, der auf dem Computer, auf dem der Fehlersicherheits-Lizenzmanager installiert wurde, im Hintergrund läuft.
Liste ID-Typ: Wählen Sie Ethernet.
Feld Gerätename: Beispiel: Acme Computer.
Feld Standortname: Beispiel: Acme Fabrik.
Liste Typ: Wählen Sie FLX_SERVER.
Kartierungsfunktionen
Nach dem Kauf können Sie dem Fehlersicherheits-Lizenzmanager die verfügbaren Funktionen zuordnen.

Stellen Sie sicher, dass auf dem Computer, auf dem der Fehlersicherheits-Lizenzmanager ausgeführt wird, eine Internetverbindung besteht.
Melden Sie sich an unter https://atlascopco.flexnetoperations.com/control/atco/login
Klicken Sie auf den Link Lizenzmanager oder USB-Gerät suchen und suchen Sie dann nach Ihrem Eintrag, indem Sie die ID, den Gerätenamen oder den Namen des Standorts eingeben.
Sie sehen eine Liste mit Einträgen.
Klicken Sie auf die entsprechende ID in der Liste. Sie wechseln zur Seite Ansicht Lizenzmanager oder USB-Gerät.
Auf der Seite Ansicht Lizenzmanager oder USB-Gerät, klicken Sie auf den Link Funktionen zuordnen.
Sie sehen eine Liste der Funktionen. Sie können die Liste filtern, indem Sie die verfügbaren Kriterien verwenden und auf die Schaltfläche Suchen klicken.
Geben Sie in der Spalte Hinzuzufügende Menge die Anzahl der Instanzen an, die Sie Ihrem Fehlersicherheits-Lizenzmanager hinzufügen möchten, und klicken Sie dann auf Funktionen zuordnen.
Nach einiger Zeit erscheinen die Funktionen in Ihrem Fehlersicherheits-Lizenzmanager. Das Aktualisierungsintervall ist auf der Seite Eigenschaften im Fehlersicherheits-Lizenzmanager konfiguriert.
Parameter, die die Zuordnung beeinflussen
Server-Host-ID: Wählen Sie die MAC-Adresse, die Sie bei der Registrierung des Fehlersicherheits-Lizenzmanagers verwendet haben.
Synchronisation auf Backoffice Intervall: Die Zeitspanne zwischen den Synchronisations-Sitzungen mit dem Backoffice. Beispiel: 10m (für 10 Minuten). Eine geringe Menge kann eine Last auf dem Server darstellen.
Fähigkeit Abfrageintervall: Die Zeitspanne zwischen Fähigkeitsabfragen. Beispiel: 10m (für 10 Minuten). Eine geringe Menge kann eine Last auf dem Server darstellen.
Verwenden einer Fähigkeits-Antwortdatei
Wenn Sie keinen Zugriff auf das Internet in Ihrem Fertigungsnetzwerk haben, können Sie Lizenzen mit einer Fähigkeits-Antwortdatei installieren.
Melden Sie sich in Ihrem Konto im Kundenlizenzportal von Atlas Copco unter https://atlascopco.flexnetoperations.com/control/atco/login an.
Klicken Sie auf den Link Lizenzmanager oder USB-Gerät suchen und suchen Sie dann nach Ihrem Eintrag, indem Sie die ID, den Gerätenamen oder den Namen des Standorts eingeben.
Sie sehen eine Liste mit Einträgen.
Klicken Sie auf die entsprechende ID in der Liste.
Klicken Sie auf den Link Fähigkeits-Antwort herunterladen, und speichern Sie dann die .bin-Datei auf Ihrem Computer.
Über ein Speichermedium können Sie die Fähigkeits-Antwortdatei auf einen anderen Computer übertragen. Anschließend müssen Sie die Datei zu Ihrem Fehlersicherheits-Lizenzmanager hochladen.
Öffnen Sie die Adresse des Fehlersicherheits-Lizenzmanagers in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Lizenzmanager
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: localhost:8082/flsm. Die Portnummer wird ausgewählt, wenn Sie den Fehlersicherheits-Lizenzmanager installieren. Der Standardwert ist 8082. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem der Fehlersicherheits-Lizenzmanager installiert ist.Klicken Sie im Fehlersicherheits-Lizenzmanager auf Offline-Server-Updates.
Auf der Seite Offline-Server-Updates klicken Sie auf die Schaltfläche Durchsuchen... und wählen dann die Datei aus und klicken auf Hochladen.
Verwendung eines nicht-elektronische Lizenz-Token
Wenn Sie nicht auf elektronische Weise Funktionen hinzufügen können, können Sie dies durch nicht-elektronische Lizenz-Tokens durchführen. Diese Tokens werden in der Regel in Form von einem Blatt Papier, auf dem der Lizenzcode geschrieben steht, ausgestellt.
Melden Sie sich an unter https://atlascopco.flexnetoperations.com/control/atco/login
Im Kundenlizenzportal von Atlas Copco klicken Sie auf den Link Registrieren zusätzlicher Lizenz-Tokens.
Geben Sie Ihren Token-Code ein, und klicken Sie anschließend auf Registrierung .
Die entsprechenden Funktionen stehen jetzt zur Verfügung.
Verwendung des Fehlersicherheits-Lizenzmanagers
Öffnen Sie die Adresse des Fehlersicherheits-Lizenzmanagers in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Lizenzmanager
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: localhost:8082/flsm. Die Portnummer wird ausgewählt, wenn Sie den Fehlersicherheits-Lizenzmanager installieren. Der Standardwert ist 8082. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem der Fehlersicherheits-Lizenzmanager installiert ist.
Sie können die Verfügbarkeit von Geräten und Funktionen prüfen.
Klicken Sie im Fehlersicherheits-Lizenzmanager auf den Link Geräte.
Sie sehen eine Liste der Geräte mit den verwendeten Lizenzen.
Klicken Sie auf die Geräte-ID, um Informationen über die ausgewählte Instanz zu erhalten.
Sie können den Funktionszähler und die Verfügbarkeit prüfen.
Klicken Sie im Fehlersicherheits-Lizenzmanager auf den Link Funktionsnutzung.
Sie sehen eine Liste der Funktionen.
Klicken Sie auf den gewünschte Funktionstitel, um Informationen über den Instanzzähler und die Verfügbarkeit zu erhalten.
Sie können den Hostnamen und den Port für den Zugriff auf den Fehlersicherheits-Lizenzmanager festlegen.

Ändern Sie nicht die Parameter, sofern Sie nicht das Ausmaß dieser Änderungen vollständig verstehen.
Klicken Sie im Fehlersicherheits-Lizenzmanager auf den Link Einstellungen.
Sie sehen eine Liste der Felder, einschließlich den Hostnamen und den Port.
Aktivierung einer Lizenz
Sie können jederzeit zu Ihrer Lizenz wechseln, egal, ob der Testzeitraum abgelaufen ist oder nicht.
Wenn Ihnen genügend Funktionen im Fehlersicherheits-Lizenzmanager zur Verfügung stehen, öffnen Sie Smart AMS Config und übermitteln Sie die Konfiguration. Dieser Schritt ist erforderlich, damit die Lizenz von Smart AMS erkannt wird.
Änderung der Lizenz-Server-URL
Sie können einen neuen Hostnamen oder IP-Adresse sowie den TCP-Port angeben, den Smart AMS für die Verbindung zum Fehlersicherheits-Lizenzmanager nutzen soll.
Verwenden Sie die Verknüpfung Lizenz-Server-URL ändern
im Startmenü von Windows, um das Skript Change License Server URL auszuführen.
Um das Skript Change License Server URL als Administrator auszuführen, rechtsklicken Sie auf die Verknüpfung Lizenz-Server-URL ändern und anschließend auf Als Administrator ausführen.
Geben Sie den neuen Hostnamen oder die IP-Adresse ein.
Geben Sie die Portnummer ein.
Smart AMS Manager
Der Smart AMS Manager bietet eine einfache Möglichkeit zur Überprüfung des aktuellen Status von Diensten. Auf die grafische Benutzeroberfläche der Anwendung kann über eine Web-Benutzeroberfläche zugegriffen werden.
Anmeldung beim Smart AMS Manager
Öffnen Sie die Adresse des Smart AMS Managers in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Manager öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6394. Die Portnummer wird bei der Installation von Smart AMS ausgewählt. Der Standardwert ist 6394. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem der Smart AMS Manager ausgeführt wird.
Im Webbrowser wird ein Dialogfeld angezeigt, in dem Sie aufgefordert werden, eine Anzeigesprache auszuwählen und Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort einzugeben.
Wählen Sie die gewünschte Sprache aus der Dropdown-Liste aus und geben Sie Ihre Anmeldeinformationen ein, um sich anzumelden.
Die in die Felder Benutzername und Passwort eingegebenen Daten müssen denen entsprechen, die Sie bei der Installation von Smart AMS angegeben haben. Sie können diese Informationen von der Person erhalten, die für die Installation von Smart AMS verantwortlich ist.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, wird Ihr Benutzername in der oberen rechten Ecke der Seite angezeigt. Sie können nun mit der Verwendung des Smart AMS Managers beginnen.
Abmeldung vom Smart AMS Manager
Sie können sich jederzeit abmelden.
Um sich abzumelden, klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und anschließend auf Abmelden.
Verwendung des Dashboards
Zuerst muss der Smart AMS Manager geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse des Smart AMS Managers in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Manager öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6394. Die Portnummer wird bei der Installation von Smart AMS ausgewählt. Der Standardwert ist 6394. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem der Smart AMS Manager ausgeführt wird.
Um den Bereich Dashboard aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen dann Dashboard.
Sie können auswählen, welche Teilbereiche auf dem Dashboard angezeigt werden sollen.
Klicken Sie auf
und aktivieren oder deaktivieren Sie das Kontrollkästchen neben dem Namen jedes Teilbereichs, den Sie anzeigen oder ausblenden wollen: Service Manager, App-Kontext, Lizenzierung.
Das Dashboard kann die folgenden Unterbereiche enthalten.
Service Manager: Zeigt die aktuell ausgeführten Dienste an.
App-Kontext: Zeigt Prozessinformationen sowie die Nachrichten-Warteschlange (Message Queue - MQ) und HTTP-Daten an.
Lizenzierung: Zeigt an, ob eine Netzwerkverbindung zwischen Smart AMS und dem Fehlersicherheits-Lizenzmanager besteht, sowie die Hostnamen der Lizenz-Server mit der Anzahl der verwendeten und verfügbaren Funktionen. Die Anzeige für den Testzeitraum ist grün, wenn noch mehr als eine Woche Zeit bis zum Ablaufdatum ist. Verbleibt weniger als eine Woche, färbt sie sich gelb. Sobald sie sich rot färbt, ist der Testzeitraum abgelaufen.
Wurde noch keine Konfiguration für Smart AMS vorgenommen, so ist die Lizenzanzeige grau.
Ein grüner Punkt zeigt an, dass das Element verfügbar ist oder ausgeführt wird. Andernfalls wird ein roter Punkt
angezeigt.
Verwendung des Service Managers
Zuerst muss der Smart AMS Manager geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse des Smart AMS Managers in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Manager öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6394. Die Portnummer wird bei der Installation von Smart AMS ausgewählt. Der Standardwert ist 6394. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem der Smart AMS Manager ausgeführt wird.
Um den Bereich Service Manager aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Sie Service Manager aus.
Im Bereich Service Manager können Sie Einstellungen in den folgenden Teilbereichen anzeigen und verwalten: Dienste, Dienst-Konfig und Globale Dienst-Konfig.
Dienste: Zeigt die Dienste an. Klicken Sie auf den Titel des Dienstes, um die Unterabschnitte Info und Steuerung für den ausgewählten Dienst aufzurufen. Verwenden Sie im Unterabschnitt Steuerung die Schaltflächen Start und Stopp, um Dienste zu starten oder anzuhalten.

Normalerweise müssen Sie keine Dienste manuell starten oder anhalten. Der Stopp eines Dienstes kann die Funktion von Smart AMS beeinträchtigten.
Ein grüner Punkt zeigt an, dass der Dienst ausführt wird. Wird der Dienst angehalten, wird ein roter Punkt
angezeigt. Ein gelber Punkt
zeigt an, dass der Dienst rekonfiguriert wird.
Anzeige des App-Kontextes
Zuerst muss der Smart AMS Manager geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse des Smart AMS Managers in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Manager öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6394. Die Portnummer wird bei der Installation von Smart AMS ausgewählt. Der Standardwert ist 6394. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem der Smart AMS Manager ausgeführt wird.
Um den Bereich App-Kontext aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen App-Kontext.
In diesem Abschnitt finden Sie die Pfade der Konfigurationsdateien sowie die Werte der Konfigurationsvariablen.
Anzeige und Filterung des Ereignisprotokolls
Zuerst muss der Smart AMS Manager geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse des Smart AMS Managers in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Manager öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6394. Die Portnummer wird bei der Installation von Smart AMS ausgewählt. Der Standardwert ist 6394. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem der Smart AMS Manager ausgeführt wird.
Um den Bereich Ereignisprotokoll aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Ereignisprotokoll.
Klicken Sie auf Aktualisieren, um die neusten Daten abzurufen.
Protokolle beinhalten die folgenden Informationen zu Ereignissen: Uhrzeit, Ursprung, Ebene, Ereignisart, Alarm (ein oder aus), Benachrichtigung und Details.
Ereignis-Historie von Diensten
Im Unterabschnitt Ereignis-Historie von Diensten finden Sie Einträge für Ereignisse, einschließlich Trennungen der Verbindung zwischen Smart AMS und dem Server, Trennungen der Verbindung zwischen Werkzeugen und Steuerungen (mit Hinweis auf die Station), Trennungen der Verbindung zwischen dem Server und der SPS, während der Produktion aufgetretenen Fehlern, An- und Abmeldevorgängen für Werkzeuge, Veränderungen des Produktstatus.
Sie können die Einträge nach Zeitstempel, Quellenart, Ereignisart, Nachrichtentext, Protokollebene und Alarm filtern.
Klicken Sie auf den Header der Spalte.
Geben Sie die Filterbedingung an.
Die Spaltenüberschrift wird in fetter, kursiver Schriftart angezeigt.Falls erforderlich, können Sie im Filter ein Sternchen (*) für eine beliebige Anzahl von Zeichen verwenden.
Klicken Sie auf Aktualisieren.
Um einen Filter zu entfernen, klicken Sie auf den Spalten-Header und löschen dann allen Text aus dem Feld Filter. Alternativ können Sie auf Zurücksetzen klicken, um zur Standardansicht zurückzukehren.
Konfiguration der erweiterten Filter:
Klicken Sie auf den Schriftzug Erweiterte Filter.
Wählen Sie in der Liste Ebene die gewünschte Protokollebene aus: Alle, Info, Warnung, Fehler oder Fatal.
Wählen Sie in der Liste Alarm zwischen Ein, Aus oder Keine Alarmanzeige aus. Sie können diese Optionen miteinander kombinieren.
Anzeige von Ereignisdaten:
Klicken Sie in der Spalte DETAILS auf
, falls verfügbar. Ereignisdaten werden im JSON-Format angezeigt.
Um das Popup mit den Details zu schließen, klicken Sie erneut auf
.
Manager-Ereignis-Historie
Im Unterabschnitt Manager-Ereignis-Historie finden Sie Einträge für Ereignisse im Zusammenhang mit dem Smart AMS Manager.
Änderung Ihres Passworts oder Hinzufügen eines neuen Benutzers
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Passwort für den Smart AMS Manager zu ändern. Außerdem können Sie neue Benutzer hinzufügen.
Verwenden Sie die Verknüpfung Passwort für Smart AMS Manager ändern
im Startmenü von Windows, um die Konsolenanwendung Change Smart AMS Manager Password auszuführen.
Geben Sie Ihren Benutzernamen oder denjenigen des Benutzers ein, den Sie hinzufügen möchten.
Geben Sie Ihr neues Passwort oder das Passwort für den neuen Benutzer ein.
Smart AMS Config
Smart AMS bietet eine einfache Möglichkeit zur Konfiguration von Fertigungslinien und Stationen über eine Web-Benutzeroberfläche, die Smart AMS Config genannt wird.
Verwenden Sie Smart AMS Config, um alle in Smart AMS v. 1.6 zur Verfügung stehenden Funktionen zu nutzen. Falls Sie bereits eine ältere Version als Smart AMS 1.6 verwendet haben, können Sie Ihre bestehende .xlsx-Konfigurationsdatei in Smart AMS Config importieren.
- Anmeldung bei Smart AMS Config
- Abmeldung von Smart AMS Config
- Konfiguration der allgemeinen Einstellungen für Smart AMS
- Arbeiten mit Konfigurationen
- Hinzufügen und Verwalten von Linien
- Hinzufügen und Verwalten von Stationen
- Hinzufügen und Verwalten von Scan-Regeln
- Verwaltung von Benutzerrollen
- Verwaltung von Benutzerkonten in Smart AMS Config
- Konfiguration der Benutzereinstellungen in Smart AMS Config
Anmeldung bei Smart AMS Config
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.
Im Webbrowser wird ein Dialogfeld angezeigt, in dem Sie aufgefordert werden, Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort einzugeben.

Wenn Sie Smart AMS Config zum ersten Mal ausführen, werden Sie zur Eingabe eines Benutzernamens und Passworts aufgefordert. Anschließend müssen Sie diese Anmeldeinformationen eingeben, um sich als Superuser bei Smart AMS Config anzumelden.
Geben Sie zur Anmeldung Ihre Zugangsdaten ein. Sie können diese Informationen von der Person erhalten, die für die Konfiguration von Smart AMS verantwortlich ist.
Die in die Felder Benutzername und Passwort eingegebenen Daten müssen denen eines bestehenden Benutzerkontos entsprechen.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, wird Ihr Benutzername in der oberen rechten Ecke der Seite angezeigt. Sie können nun mit der Verwendung von Smart AMS Config beginnen.
Abmeldung von Smart AMS Config
Sie können sich jederzeit abmelden.
Um sich abzumelden, klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und anschließend auf Abmelden.
Smart AMS Config meldet Sie nach 12 Stunden Inaktivität automatisch ab.
Konfiguration der allgemeinen Einstellungen für Smart AMS
Um die globalen Konfigurationseinstellungen für Smart AMS anzupassen, müssen Sie zunächst Smart AMS Config öffnen.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Klicken Sie auf
.
Verwenden Sie
und
, um Elemente in der Auswahl aus- oder einzuklappen.
Basic
Feld Kundenname: Geben Sie den Namen des Kunden an, falls vorhanden. Nicht in den Ergebnisdaten enthalten.
Feld Anlagenname: Geben Sie den Namen der Anlage an.
Wahlschalter Produktanmeldung überschreiben: Wenn diese Option aktiviert ist, wird beim Anmelden eines neuen Produkts das aktuelle Produkt abgemeldet und das neue Produkt gleichzeitig angemeldet. Schalten Sie diese Option aus, um zu verhindern, dass ein neues Produkt angemeldet wird, während ein anderes Produkt in Betrieb ist.
Wahlschalter Doppelte Produktanmeldung ignorieren: Schalten Sie diese Option ein, um die Anmeldung eines neuen Produkts zu verhindern, wenn die Produkt-ID dieselbe ist wie die des Produkts, das unmittelbar zuvor angemeldet wurde. Wenn diese Option deaktiviert ist, wird kein Vergleich der Produkt-ID durchgeführt. Das Produkt wird angemeldet, und der Verschraubungsablauf beginnt von vorne.
Liste MNO-Strategie:
Inaktiver Arbeitsablauf: Wenn alle wiederholten Verschraubungsversuche in einem Arbeitsschritt fehlgeschlagen sind, wird das Werkzeug gesperrt, bis der aktuelle Arbeitsschritt manuell übersprungen wird.
Produktabbruch: Wenn alle wiederholten Verschraubungsversuche in einem Arbeitsschritt fehlgeschlagen sind, wird das Produkt automatisch abgemeldet.
Neustart des Arbeitsablaufs: Wenn alle wiederholten Verschraubungsversuche in einem Arbeitsschritt fehlgeschlagen sind, wird der Arbeitsablauf von Anfang an neu gestartet. Diese Option wird weniger empfohlen, da die Ergebnisse der vorherigen Verschraubung verworfen und nicht an das MES gesendet werden.
Fortfahren: Wenn alle wiederholten Verschraubungsversuche in einem Arbeitsschritt fehlgeschlagen sind, fährt Smart AMS automatisch mit dem nächsten Arbeitsschritt fort.
Liste Notfall-Ergebnismodus:
Statisch: Im Notfallmodus ist das Werkzeug immer aktiviert. Es gibt keine Möglichkeit, eine Produkt-ID einzugeben. Für alle Ergebnisse wird die statische Kennung „MANUELL“ verwendet.
Nur bei Produktanmeldung: Das Werkzeug wird nur aktiviert, nachdem ein Produkt angemeldet wurde. Die Produkt-ID, mit der das Produkt angemeldet ist, wird für die Ergebnisse verwendet.
Statisch und Überschreibung durch Produktanmeldung: Im Notfallmodus ist das Werkzeug immer aktiviert. Wenn kein Produkt angemeldet ist, wird für alle Ergebnisse die statische Kennung „MANUELL“ verwendet. Nachdem ein Produkt angemeldet wurde, wird die Produkt-ID, mit der das Produkt angemeldet wurde, für die Ergebnisse verwendet.
Passiv: Die Produktidentifikation unterliegt nicht der Kontrolle von Smart AMS. Wenn z.B. ein Barcode-Scanner an die Steuerung angeschlossen ist, wird die vom Scanner empfangene Produkt-ID mit den Ergebnissen der Verschraubung verknüpft. Jede von der Steuerung empfangene Produkt-ID wird von Smart AMS nicht verändert. Ist weder ein Scanner noch eine andere Eingabequelle angegeben, ist die Produkt-ID leer.

Für das Scannen im automatischen Modus und im manuellen Modus der Steuerung können Sie einen mit der PF6000-Steuerung verbundenen Scanner verwenden, selbst wenn dieser nicht mit Smart AMS verbunden ist. In diesem Fall muss die Einstellung Notfall-Ergebnismodus auf Passiv und die Einstellung Produktanmeldung für die PF6000-Station auf Barcode gesetzt sein.
In den Einstellungen der PF6000 muss die Funktion Scan-Durchlauf deaktiviert werden. Der manuelle Modus der Steuerung sollte so konfiguriert werden, dass er aktiv ist, wenn der Schlüsselschalter auf den Notfallmodus eingestellt wird.
Liste Notfall-Anmeldemodus:
Nach Stationsanmeldung: Im Notfallmodus können Produkte auf die gleiche Weise angemeldet werden wie im Automatikmodus der Station. Werden Scan-Regeln an der Station verwendet, so wird der Barcodescanner in diesem Modus nicht bei der Notfallmodus-Anmeldung berücksichtigt.
Mit Stationsanmeldung und Barcodescanner: Die Produkte können auf die gleiche Weise angemeldet werden wie im Automatikmodus der Station, aber auch mit einem Barcode-Scanner. Wenn ein Produkt mit einem Barcode-Scanner angemeldet wird und eine SPS für die Station konfiguriert ist, sendet Smart AMS den gescannten Code an die SPS. Die Reihenfolge wird von der SPS überprüft und dann gegebenenfalls neu ausgerichtet. Im Notfallmodus werden keine Scan-Regeln für den gescannten Inhalt angewendet.
Nur mit Barcodescanner: Produkte können nur mit einem Barcode-Scanner angemeldet werden. Wenn eine SPS für die Station konfiguriert ist, sendet Smart AMS den gescannten Code an die SPS. Die Reihenfolge wird von der SPS überprüft und dann gegebenenfalls neu ausgerichtet. Im Notfallmodus werden keine Scan-Regeln für den gescannten Inhalt angewendet.
Liste Stationsabhängigkeits-Modus:
Aus: Keine Stationen sind miteinander verknüpft. Das Produkt kann angemeldet und benutzt werden, auch wenn es im NIO-Zustand von der vorherigen Station abgemeldet wurde.
Abhängigkeit innerhalb der Linie: Innerhalb einer Montagelinie kann das Produkt nur dann angemeldet werden, wenn es an der vorherigen Station im OK-Zustand abgemeldet wurde. Wenn das Ergebnis der Verschraubung an einer Station „NIO“ war, sollten alle Schrauben, die an dieser Station angezogen wurden, gelöst werden, anschließend kann das Produkt an derselben Station angemeldet werden, um die Verschraubungen zu wiederholen.
Linienübergreifende Abhängigkeit: Das Produkt kann nur angemeldet werden, wenn es an der vorherigen Station im OK-Zustand abgemeldet wurde, auch wenn die vorherige Station Teil einer anderen Montagelinie ist. Wenn das Ergebnis der Verschraubung an einer Station „NIO“ war, sollten alle Schrauben, die an dieser Station angezogen wurden, gelöst werden, anschließend kann das Produkt an derselben Station angemeldet werden, um die Verschraubungen zu wiederholen.
Wahlschalter IO-Produktanmeldung ablehnen:
Ist diese Funktion aktiviert, ist es nicht möglich, ein Produkt anzumelden, das bereits an der gleichen Station erfolgreich registriert wurde. Bei dem Versuch, sich anzumelden, leuchtet das grüne Segment an der mit der Station verbundenen Stapelleuchte auf. Das Produkt wird nicht angemeldet. Ein solches Produkt kann jedoch immer noch an der Station angemeldet werden, indem ein IO-Signal gesendet wird, nachdem festgestellt wurde, dass das Produkt bereits in Ordnung ist. Wird das Produkt nicht als bereits ordnungsgemäß erkannt, wird das IO-Signal ignoriert.
Wenn diese Funktion ausgeschaltet ist, kann ein Produkt, das bereits als OK erkannt wurde, an derselben Station unabhängig von der Anmeldemethode angemeldet werden.
Erweitert
Feld Zeitlimit für die Trennung der Produktverbindung: Gibt die Zeitspanne in Sekunden an, die gewartet werden soll, bis das Produkt bei Unterbrechung der Verbindung mit der Steuerung abgemeldet wird. Wird dieses Feld leer gelassen, wird das Produkt immer sofort abgemeldet, wenn die Verbindung zwischen Smart AMS und der Steuerung unterbrochen wird. Smart AMS wartet dann auf eine neue Produktanmeldung, um den Arbeitsablauf an der Station wieder aufzunehmen.
Feld Speicherlimit für Produktstatus: Gibt die maximale Anzahl der Produktstatus-Informationen an, die im Puffer von Smart AMS gespeichert werden können. Standardwert: 10000.
Feld ILT Server-Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest. Standard-Port: 10458.
Wahlschalter Überwachungs-API verwenden: Wenn Sie die Überwachungs-API verwenden wollen, schalten Sie sie ein. Andernfalls schalten Sie ihn aus.
Wahlschalter Auf Werkzeugstopp warten: Schalten Sie diese Option ein, damit das System wartet, bis alle Werkzeuge an der Station aufhören, sich zu drehen, bevor es den Arbeitsablauf abbricht und das Produkt abmeldet. Alle von den laufenden Werkzeugen erzeugten Verschraubungsergebnisse werden an das MES gemeldet. Repräsentative Anwendungsfälle: Die Schaltfläche „Skip product“ (Produkt überspringen) wird gedrückt oder ein anderes Produkt wird angemeldet.
Wenn diese Option deaktiviert ist, wird das Produkt beim Erkennen des entsprechenden Signals immer sofort abgemeldet. Das System verwirft alle Verschraubungsergebnisse, die nach der Abmeldung des Produkts verarbeitet wurden.
Feld Produkt-Leerlaufzeit: Gibt die Zeitspanne in Sekunden an, die gewartet werden soll, bis das Produkt aufgrund von Inaktivität abgemeldet wird. Nachdem die Leerlaufzeit erreicht wurde, wird das Produkt im NIO-Zustand abgemeldet. Lassen Sie das Feld leer, um diese Funktion zu deaktivieren. Die Einstellung wird für alle Stationen angewendet, in deren Einstellungen die Funktion Globale Einstellung überschreiben deaktiviert ist.
MES
MES-Build-Data
Wahlschalter Aktiviert: Wenn Sie Build-Daten vom MES-Adapter empfangen möchten, schalten Sie ihn ein. Andernfalls schalten Sie ihn aus.
Feld Adaptername: Geben Sie den Namen des MES-Adapters ein, von welchem Sie die Build-Daten erhalten möchten.
Feld Server-Port: Geben Sie den TCP-Port für den Empfang der Build-Daten an. Standard-Port: 8089.
MES-Anmeldung
Verwenden Sie diese Einstellungen, um die MES-Anmeldefunktion zu konfigurieren.
Wahlschalter Aktiviert: Wenn Sie Produkte mit Hilfe eines MES-Adapters anmelden wollen, schalten Sie ihn ein. Andernfalls schalten Sie ihn aus.
Feld Adaptername: Geben Sie den Namen des MES Anmelde-Adapters an.
Feld Server-Port: Geben Sie den TCP-Port an, der für eingehende Verbindungen vom MES Anmelde-Adapter verwendet werden soll. Standard-Port: 8091.
MES Ergebnis
Wahlschalter Aktiviert: Wenn Sie MES-Adapter verwenden wollen, die Ergebnisdaten an das MES liefern, aktivieren Sie diese Option. Andernfalls schalten Sie ihn aus.
Felder Adapternamen: Geben Sie die Namen der MES-Adapter ein, an die Sie die Ergebnisdaten senden möchten.
Feld Server-Port: Geben Sie den TCP-Port für den Versand der Ergebnisdaten an. Standard-Port: 8090.
Feld Speicherlimit für Ergebnisse: Gibt die maximale Anzahl von Ergebnissen an, die im Puffer in Smart AMS gespeichert werden können. Standardwert: 10000.
ToolsNet 8-Integration
Wahlschalter Aktiviert: Wenn Sie Smart AMS mit einem ToolsNet 8-Server verbinden wollen, um die Ergebnisdaten (IO, NIO, NYD) herunterzuladen, schalten Sie diese Option ein. Andernfalls schalten Sie ihn aus.
Feld ToolsNet 8 IP: Legen Sie die IP-Adresse für die Verbindung fest.
Feld ToolsNet 8 Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest. Standard-Port: 7110.
ILT
Sie können die Mindest- und Höchstabstände für alle ILT-Geräte in allen Bereichen für die zum jeweiligen Zeitpunkt aktive Konfiguration auf bestimmte Werte festlegen. Beide Abstandsfelder können frei gelassen werden, wenn der entsprechende Abstand nicht festgelegt ist.
Feld Passwort: Geben Sie das Passwort ein, das für alle ILT-Geräte innerhalb der Konfiguration dasselbe sein sollte.
Feld Mindestabstand: Legt den minimalen Abstand zwischen den Werkzeugen und ihren Basisstationen fest. Die Maßeinheit des Abstands wird im ILT festgelegt.
Feld Höchstabstand: Legt den maximalen Abstand zwischen den Werkzeugen und ihren Basisstationen fest. Die Maßeinheit des Abstands wird im ILT festgelegt.
Klicken Sie zum Festlegen der Abstände auf die Schaltfläche Abstände einstellen.
Klicken Sie zum Hinzufügen eines ILT-Geräts auf ILT-Gerät hinzufügen.
Feld IP: Geben Sie die IP-Adresse des Geräts an.
Feld Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest. Standard-Port: 80.

ILT-Geräte, die offline oder anderweitig nicht erreichbar sind, erhalten keine Einstellungsaktualisierungen.
Modbus-Geräte
Feld IP: Legen Sie die IP-Adresse für die Verbindung fest. Mit Smart AMS können nur Modbus-Geräte verwendet werden, welche die Funktionen Read Coils (Funktionscode 1) und Write Single Coil (Funktionscode 5) unterstützen.
Feld Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest. Standard-Port: 502.
Klicken Sie zum Hinzufügen eines Modbus-Geräts auf Modbus-Gerät hinzufügen.
Arbeiten mit Konfigurationen
Zuerst muss Smart AMS Config geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Erstellen einer neuen Konfiguration
Jedes Mal, wenn Sie eine leere Konfiguration erstellen, wird ein Schnappschuss der aktuellen Konfiguration erstellt.
Klicken Sie auf
.
Geben Sie eine Beschreibung für den Schnappschuss der aktuellen Konfiguration ein und klicken Sie anschließend auf Neu.
Rückgängigmachen oder Wiederholen einer Aktion
Im Bereich Konfiguration können Sie eine oder mehrere Aktionen rückgängig machen oder wiederholen, bis Sie zu einem anderen Bereich wechseln.
Klicken Sie auf
, um eine Aktion rückgängig zu machen.
Um die zuvor rückgängig gemachte Aktion zu wiederholen, klicken Sie auf
.
Klicken Sie zum Aktualisieren der Daten auf
.
Übertragung der aktuellen Konfiguration an den Server
Wenn Sie die Anpassung der Konfiguration abgeschlossen haben, können Sie diese an den Server übertragen. Wird gerade ein Produkt an einer Station bearbeitet, für das eine Aktualisierung ansteht, wird die Aktualisierung durchgeführt, wenn das Produkt von der Station abgemeldet wird. Die Verarbeitung des Produkts wird also nicht abgebrochen.
Jedes Mal, wenn Sie die aktuelle Konfiguration zum Server übertragen, wird ein Schnappschuss derselben erstellt.
Klicken Sie auf
.
Geben Sie eine Beschreibung für den Schnappschuss der aktuellen Konfiguration ein und klicken Sie anschließend auf Übermitteln.
Importieren einer Konfiguration
Jedes Mal, wenn Sie eine Konfiguration importieren, wird ein Schnappschuss der aktuellen Konfiguration erstellt.
Klicken Sie im Bereich Konfiguration auf
.
Klicken Sie auf Datei auswählen und wählen Sie anschließend die .dat-Datei mit der Konfiguration aus.
Geben Sie eine Beschreibung für den Schnappschuss der aktuellen Konfiguration ein und klicken Sie anschließend auf Importieren.
Import einer Excel-Konfiguration
Sie können Ihre bestehende .xlsx-Konfigurationsdatei in Smart AMS Config importieren.

Wenn Sie eine .xlsx-Konfigurationsdatei importieren, wird die aktuelle Konfiguration in Smart AMS Config überschrieben. Ihre Änderungen gehen möglicherweise verloren!
Klicken Sie auf
und anschließend auf Excel-Konfiguration importieren.
Klicken Sie auf Datei auswählen und wählen Sie im Anschluss Ihre .xlsx-Konfigurationsdatei aus.
Klicken Sie auf Import.
Speichern eines Schnappschusses der aktuellen Konfiguration
Sie können die aktuelle Konfiguration als Schnappschuss speichern, den Sie im Anschluss verwenden können.
Klicken Sie auf
und geben Sie eine Beschreibung für den Schnappschuss ein.
Klicken Sie auf Speichern.
Der Schnappschuss erscheint im Bereich Verlauf von Smart AMS Config.
Zurücksetzen von Änderungen der Konfiguration
Sie können die Konfiguration auf einen vorherigen Schnappschuss zurücksetzen.
Der Vorgang stellt lediglich eine vorherige Version der Konfiguration wieder her. Es findet keine Übermittlung an den Server statt.

Wenn Sie eine Konfiguration zurücksetzen, wird die aktuelle Konfiguration in Smart AMS Config überschrieben. Ihre Änderungen gehen möglicherweise verloren!
Um den Bereich Verlauf aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Verlauf.
Die angezeigten Spalten sind: Zeitstempel, Beschreibung, Benutzername, Übernommen, Wiederherstellen und Export.
Klicken Sie in der Spalte Wiederherstellen auf
.
Zeitstempel: Die Zeit, zu der der Schnappschuss erstellt wurde.
Beschreibung: Beschreibungstext, der bei der Erstellung des Schnappschusses eingegeben wurde.
Benutzername: Zeigt an, wer den Schnappschuss erstellt hat.
Übernommen: Zeigt an, ob der Schnappschuss übernommen wurde oder nicht.
Wiederherstellen: Klicken Sie auf , um die Konfiguration zurückzusetzen.
Export: Klicken Sie auf , um den ausgewählten Konfigurations-Schnappschuss in eine .dat-Datei zu exportieren.
Exportieren einer Konfiguration
Im Bereich Verlauf können Sie einen Konfigurations-Schnappschuss als .dat-Datei exportieren.
Um den Bereich Verlauf aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Verlauf.
Klicken Sie in der Spalte Export auf
.
Hinzufügen und Verwalten von Linien
Zuerst muss Smart AMS Config geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Um eine Linie hinzuzufügen, klicken Sie auf Linie hinzufügen.
Verschieben Sie Linien per Drag & Drop, um diese neu anzuordnen.
Öffnen Sie per Rechtsklick das Kontextmenü der Linie, um diese zu kopieren, einzufügen oder zu löschen.
Allgemein
Feld Liniennummer: Geben Sie die Position der Montagelinie an. Beispiele: 1, 2, 3.
Feld Linienname: Geben Sie den Namen der Montagelinie ein.
Liste Scan-Regeln: Wählen Sie eine Scan-Regel für die Montagelinie aus. Die Scan-Regel wird für alle Smart AMS-Stationen innerhalb der Linie angewandt.
Verwendungsbeispiel: Bei einem laufenden Versuch zur Produktanmeldung blinkt die herkömmliche blaue Lampe an der Stapelleuchte. Sie hört auf zu blinken, wenn der Versuch entweder als IO oder NIO abgeschlossen wurde. Wenn der Anmeldeversuch fehlgeschlagen ist, zeigt die herkömmliche rote Lampe an der Stapelleuchte einen Fehlerzustand an. Der Fehlerzustand wird zurückgesetzt, sobald ein neuer Anmeldeversuch durchgeführt oder die Station in den Notfallmodus geschaltet wird.
Wurde keine Scan-Regel ausgewählt, werden alle Scans an den Stationen der Fertigungslinie als Produkt-ID behandelt. Ist keine Eingabequelle angegeben, ist die Produkt-ID leer.
Wahlschalter Prüfung der Stationsabhängigkeit verwenden: Wenn diese Option aktiviert ist, kann das Produkt nur dann an einer Station in der Montagelinie angemeldet werden, wenn es im Zustand OK von der vorherigen Station abgemeldet wurde. Andernfalls kann das Produkt auch dann angemeldet und bearbeitet werden, wenn es an der vorherigen Station im Zustand NIO abgemeldet wurde.
Beachten Sie, dass SQS3-Nacharbeitsstationen die Abhängigkeitsprüfung ignorieren, auch wenn sie für die Montagelinie, in der sie sich befinden, aktiviert ist.
Linien-PLC
Wahlschalter Aktiviert: Ist er eingeschaltet, ist die SPS aktiviert. Ist er ausgeschaltet, ignoriert Smart AMS es.
Feld IP: Geben Sie die IP-Adresse der SPS an. Dieselbe Kombination von IP-Adresse und Port kann an mehreren Montagelinien verwendet werden.
Feld Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest.
Liste Protokollversion: Geben Sie an, welchem Protokoll die SPS folgen soll.
Hinzufügen und Verwalten von Stationen
Zuerst muss Smart AMS Config geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Um eine Station hinzuzufügen, klicken Sie auf
rechts neben dem Namen der Linie und wählen Sie anschließend Smart AMS-Station, SQS-Station oder Manuelle Station aus. Verfügt die Station über keine Verbindung zu Smart AMS, wählen Sie Manuelle Station aus; Smart AMS wird diese Station ignorieren.
Verschieben Sie die Stationen der Linie per Drag & Drop, um diese neu anzuordnen.
Öffnen Sie per Rechtsklick das Kontextmenü der Station, um diese zu kopieren, einzufügen oder zu löschen.
Konfiguration der Einstellungen für eine Smart AMS-Station
Zuerst muss Smart AMS Config geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Klicken Sie auf das Symbol der Smart AMS-Station, die Sie konfigurieren möchten, und anschließend auf Allgemein.
Wahlschalter Inaktiv: Ist dieser Kippschalter eingeschaltet, ist die Station inaktiv. Die Symbole inaktiver Stationen erscheinen abgeblendet. Inaktive Stationen sind für die Ausführung von Arbeiten nicht verfügbar; Smart AMS ignoriert sie. Ist er ausgeschaltet, ist die Station aktiviert.
Feld Stationsname: Geben Sie den Namen der Station an.
Feld Stationsnummer: Geben Sie die Positionsnummer der Station in der Montagelinie an. Beispiele: 1, 2, 3.
Feld Beschreibung (englisch): Geben Sie eine Beschreibung für die Station in Englisch ein.
Feld Beschreibung (lokal): Geben Sie eine Beschreibung für die Station in Ihrer Landessprache ein.
Liste Produktanmeldung: Geben Sie an, wie Produkte an der Station angemeldet werden.
SPS: Produkte können nur mit SPS angemeldet werden.
Barcode: Produkte können nur mit einem Barcode-Scanner angemeldet werden.
SPS & Barcode: Produkte können nur entweder mit SPS oder Barcode-Scanner angemeldet werden.
MES: Produkte können nur durch das MES angemeldet werden.
MES & Barcode: Produkte können nur entweder durch das MES oder den Barcode-Scanner angemeldet werden.
Liste Ausführungsmodus: Bei mehreren Werkzeugen bestimmt dieser Modus die Reihenfolge, in der die Werkzeuge arbeiten: parallel oder sequentiell.
Sofern mehrere Werkzeuge an der Station vorhanden sind, können der oder die Bediener die Werkzeuge im parallelen Ausführungsmodus gleichzeitig verwenden – alle in den Rezepten für die Station angegebenen Werkzeuge sind gleichzeitig aktiv. Wählen Sie hierzu Parallel aus.
Im sequenziellen Ausführungsmodus können die Werkzeuge nur in der Reihenfolge verwendet werden, in der die Rezepte aufgelistet sind. Wählen Sie hierzu Sequenziell aus.
Liste Nacharbeitsstation: Wählen Sie die Station aus, die für die Nacharbeit des Produkts vorgesehen ist. Es kann eine SQS3-Nacharbeitsstation sein. Andernfalls wählen Sie Nicht eingestellt.
LAN-Scanner
Wahlschalter Aktiviert: Ist diese Option eingeschaltet, wird ein LAN-Scanner verwendet. Ansonsten wird kein LAN-Scanner verwendet.
Feld IP: Legen Sie die IP-Adresse für die Verbindung fest. Verwenden Sie diese Einstellung, wenn Sie einen LAN-Scanner an den Smart AMS Server angeschlossen haben. Ansonsten lassen Sie dieses Feld leer.
Feld Port: Legen Sie den Port für die Verbindung fest. Verwenden Sie diese Einstellung, wenn Sie einen LAN-Scanner an den Smart AMS Server angeschlossen haben. Ansonsten lassen Sie dieses Feld leer.
Produkt Leerlaufzeit
Wahlschalter Globale Einstellung überschreiben: Wenn Sie die globale Einstellung für die Produkt-Leerlaufzeit der Station überschreiben möchten, aktivieren Sie diese Option. Andernfalls schalten Sie ihn aus.
Feld Produkt-Leerlaufzeit: Gibt die Zeitspanne in Sekunden an, die gewartet werden soll, bis das Produkt aufgrund von Inaktivität abgemeldet wird. Nachdem die Leerlaufzeit erreicht wurde, wird das Produkt im NIO-Zustand abgemeldet. Lassen Sie das Feld leer, um diese Funktion zu deaktivieren.
Hinzufügen und Verwalten von Steuerungen an Smart AMS-Stationen
Zuerst muss Smart AMS Config geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Klicken Sie auf das Symbol der Smart AMS-Station, für die Sie eine Steuerung hinzufügen möchten, und anschließend auf Steuerungen.
Um eine Steuerung hinzuzufügen, klicken Sie auf Steuerung hinzufügen.
Sie können bei Bedarf mehrere Steuerungen hinzufügen.
Um eine weitere Steuerung hinzuzufügen, klicken Sie erneut auf Steuerung hinzufügen.
Öffnen Sie per Rechtsklick das Kontextmenü der Steuerung, um diese zu kopieren, einzufügen oder zu löschen.
Wahlschalter Inaktiv: Ist dieser Kippschalter eingeschaltet, ist die Steuerung inaktiv. Inaktive Steuerungen sind für die Ausführung von Arbeiten nicht verfügbar; Smart AMS ignoriert sie. Ist er ausgeschaltet, ist die Steuerung aktiviert.
Liste Typ: Geben Sie den Steuerungstyp an: PF4000, PM4000, PF6000, STwrench, IXB, Flex (für PF6 Flex System) oder MTF6000.
Feld Name: Geben Sie den Namen der Steuerung zur einfachen Identifizierung an.
Feld IP: Geben Sie die IP-Adresse der Steuerung an.
Feld Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest. Er muss mit dem in der Steuerung angegebenen Namen identisch sein. Beispiel: Port 4545 wird standardmäßig für Open-Protocol-Werkzeuge verwendet.
Feld Notfallprogramm: Geben Sie die Nummer des Verschraubungsprogramms an, das in der Steuerung eingestellt werden soll, wenn Smart AMS im Notfallmodus arbeitet. Wenn die Steuerung im Notfallmodus nicht von Smart AMS gesteuert wird, lassen Sie das Feld leer. Die Auswahl kann durch die Steuerung vorgenommen werden, z. B. über einen Aufsatz-Selektor. Die Auswahl über Aufsatz-Selektor oder andere Methoden funktioniert auch, wenn bereits ein Verschraubungsprogramm festgelegt wurde. Die Steuerung startet mit diesem Verschraubungsprogramm, das dann geändert werden kann.
Wahlschalter Kurven verwenden: Um Verschraubungskurven für Drehmoment und Winkel über einen Zeitraum abzurufen, schalten Sie den Kippschalter ein. Wenn Sie keine Kurven benötigen, schalten Sie ihn aus.
Wahlschalter Freie-Reihenfolge-Modus: Wenn dieser Kippschalter eingeschaltet ist, kann der Bediener entsprechend den aktuellen Anweisungen in einer für ihn sinnvollen Reihenfolge Verschraubungen ausführen. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn die Reihenfolge des Verschraubens unerheblich ist. Das Verschraubungsprogramm sowie die Verschraubungsreihenfolge werden durch die vom Bediener gewählte Stecknuss bestimmt. Für jede Stecknuss auf dem Aufsatz-Selektor muss ein bestimmtes, auf der Steuerung festgelegtes Verschraubungsprogramm gewählt werden. Ist es ausgeschaltet, können die Verschraubungen nur in einer vorgegebenen Reihenfolge durchgeführt werden.
Wahlschalter Durchlauf für das Scannen verwenden: Diese Einstellung ist nur bei den Steuerungstypen PF6000 oder IXB wirksam. Wenn dieser Kippschalter eingeschaltet ist, registriert Smart AMS die Durchlauf-Scan-Ereignisse anstelle der VIN-Ereignisse. Diese Einstellung muss mit ihrem Gegenstück (Durchlaufmodus) auf der Steuerung übereinstimmen. Das heißt, die Scanner müssen so konfiguriert sein, dass gescannte Zeichenfolgen an ein externes System weitergeleitet werden.
ILT-Geräteverwendung
Wahlschalter Aktiviert: Ist diese Option eingeschaltet, ist das ILT-Gerät aktiv. Andernfalls wird es ignoriert.
Liste ILT-Geräte: Wählen Sie das ILT-Gerät aus. Andernfalls wählen Sie Nicht eingestellt.
Feld Tag-ID: Geben Sie die Kennung des Ortungs-Tags an. Sie ist auf dem Aufkleber des Tags zu finden.
Modbus-Geräteverwendung
Wahlschalter Aktiviert: Ist diese Option eingeschaltet, ist das Modbus-Gerät aktiv. Andernfalls wird es ignoriert.
Liste Modbus-Geräte: Wählen Sie das Modbus-Gerät aus. Andernfalls wählen Sie Nicht eingestellt.
Feld Eingangsversatz: Geben Sie den Adressversatz für eingehende Signale an.
Feld Ausgangsversatz: Geben Sie den Adressversatz für ausgehende Signale an.
Hinzufügen eines Rezepts
Zuerst muss Smart AMS Config geöffnet werden.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Klicken Sie auf das Symbol der Smart AMS-Station, für die Sie das Rezept hinzufügen möchten, und anschließend auf Rezepte.
Klicken Sie auf Rezept hinzufügen. Um ein weiteres Rezept hinzuzufügen, klicken Sie erneut auf Rezept hinzufügen.
Feld Schraubfallname: Geben Sie den Namen des Schraubfalls ein – die Textzeichenfolge, die den Schraubfall in allen Stationen und Rezepten eindeutig kennzeichnet. Dies ist ein Teil der Ausgangsinformation für Schrauben.
Feld Beschreibung des Schraubfalls: Geben Sie eine Beschreibung für den Schraubfall an.
Feld PR-Kombination: Beschränken Sie das Rezept auf eine bestimmte Kombination an PR-Codes. Um alle Werkstücke zu akzeptieren, lassen Sie dieses Feld leer.
Liste Steuerung: Wählen Sie die zu verwendende Steuerung aus.
Feld Programmnummer: Legen Sie die Verschraubungsnummer fest.
Feld Verschraubungszahl: Geben Sie die Anzahl der Schrauben an, die Sie mit dem angegebenen Verschraubungsprogramm anziehen möchten.
Feld Spindelanzahl: Geben Sie die Anzahl der im Werkzeug verwendeten Spindeln an. Eine falsche Anzahl wirkt sich auf die Ausgabedaten für Schrauben aus, da die Schraubfallnamen nicht korrekt den Ergebnissen zugeordnet werden. Wenn zum Beispiel Verschraubungszahl auf 3 und Spindelanzahl auf 2 eingestellt ist, bedeutet dies, dass 6 Schrauben in der Konfiguration vorhanden sind.
Feld MNO-Anzahl: Geben Sie die maximale Anzahl der aufeinanderfolgenden NIO-Wiederholungsversuche an. Der Zähler wird auf 0 zurückgesetzt, wenn eine IO-Verschraubung ausgeführt wird. Er beginnt zu zählen, wenn ein Verschraubungsversuch NIO ist. Für eine unbeschränkte Anzahl von Neuversuchen, lassen Sie das Feld leer.
Feld Bereichs-ID: Geben Sie die Kennung des ILT-Bereichs an, der zur Station gehört. Die ILT-gesteuerten Werkzeuge an der Station werden nur aktiviert, wenn sie sich innerhalb dieses Bereichs befinden. Wird dieses Feld leer gelassen, wird das im Rezept angegebene Werkzeug unabhängig von seiner Position aktiviert.
Festlegen der Einstellungen für SQS3-Stationen
Zuerst muss Smart AMS Config geöffnet werden.

SQS3-Stationen werden nicht durch Smart AMS gesteuert.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Klicken Sie auf das Symbol der SQS3-Station.
Wahlschalter Inaktiv: Ist dieser Kippschalter eingeschaltet, ist die Station inaktiv. Die Symbole inaktiver Stationen erscheinen abgeblendet. Inaktive Stationen stehen für Smart AMS nicht zur Verfügung; diese werden ignoriert. Ist er ausgeschaltet, ist die Station aktiviert.
Feld Stationsname: Geben Sie den Namen der Station an.
Feld Stationsnummer: Geben Sie die Positionsnummer der Station in der Montagelinie an. Beispiele: 1, 2, 3.
Feld Beschreibung (englisch): Geben Sie eine Beschreibung für die Station in Englisch ein.
Feld Beschreibung (lokal): Geben Sie eine Beschreibung für die Station in Ihrer Landessprache ein.
Feld SQS-Station-IP: Legen Sie die IP-Adresse für die Verbindung fest.
Wahlschalter Ist eine Nacharbeitsstation: Wenn diese Option aktiviert ist, wird die Station als SQS3-Nacharbeitsstation betrachtet. Andernfalls wird die Station als normale SQS3-Station betrachtet.
Wahlschalter Linien-SPS-Anmeldung verwenden: Wenn das Produkt durch die Linien-SPS angemeldet werden soll, schalten Sie diesen Kippschalter ein. Wenn keine Linien-SPS verwendet wird, schalten Sie ihn aus.
Liste Nacharbeitsstation: Wählen Sie die Station aus, die für die Nacharbeit des Produkts vorgesehen ist. Es kann eine SQS3-Nacharbeitsstation sein. Andernfalls wählen Sie Nicht eingestellt.
Festlegen der Einstellungen für manuelle Stationen
Zuerst muss Smart AMS Config geöffnet werden.

Manuelle Stationen werden nicht durch Smart AMS gesteuert.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Klicken Sie auf das Symbol der manuellen Station.
Wahlschalter Inaktiv: Ist dieser Kippschalter eingeschaltet, ist die Station inaktiv. Die Symbole inaktiver Stationen erscheinen abgeblendet. Inaktive Stationen stehen für Smart AMS nicht zur Verfügung; diese werden ignoriert. Ist er ausgeschaltet, ist die Station aktiviert.
Feld Stationsname: Geben Sie den Namen der Station an.
Feld Stationsnummer: Geben Sie die Positionsnummer der Station in der Montagelinie an. Beispiele: 1, 2, 3.
Feld Beschreibung (englisch): Geben Sie eine Beschreibung für die Station in Englisch ein.
Feld Beschreibung (lokal): Geben Sie eine Beschreibung für die Station in Ihrer Landessprache ein.
Hinzufügen und Verwalten von Scan-Regeln
Barcode-Scanregeln legen die Anzahl und die Reihenfolge der Barcodes fest, die der Bediener scannen muss, wenn die Station sich im automatischen Modus befindet. Sie definieren zudem, wie die Daten, wie etwa Produkt-ID und PR-Codes, aus dem gescannten Inhalt extrahiert werden.
Jede Scan-Regel muss einen Barcode zur Extraktion der Produkt-ID enthalten.
Die Produktanmeldung an den Stationen der Montagelinie mit einer zugewiesenen Scan-Regel ist erfolgreich, wenn die erwartete Anzahl von Barcodes in der festgelegten Reihenfolge gescannt wird und die Eingangsstrings den in der Scan-Regel für die Barcodes festgelegten Einschränkungen entsprechen.
Zum Hinzufügen und Verwalten von Scan-Regeln müssen Sie zunächst Smart AMS Config öffnen.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Scan-Regeln aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Scan-Regeln.
Klicken Sie auf Scan-Regel hinzufügen und legen Sie im Anschluss den Namen der Regel fest.
Im Bereich Scan-Regeln können Sie eine oder mehrere Aktionen rückgängig machen oder wiederholen, bis Sie zu einem anderen Bereich wechseln.
Klicken Sie auf
, um eine Aktion rückgängig zu machen.
Um die zuvor rückgängig gemachte Aktion zu wiederholen, klicken Sie auf
.
Klicken Sie zum Aktualisieren der Daten auf
.
Jede Scan-Regel kann mehrere Barcodes enthalten, die nach Ihren Wünschen angepasst werden können.
Klicken Sie zum Hinzufügen eines Barcodes auf
.
Verschieben Sie die Scan-Regeln und Barcodes per Drag & Drop, um diese neu anzuordnen. Die Reihenfolge der Scan-Regeln im Bereich Scan-Regeln hat keinen Einfluss auf den Arbeitsablauf. Die Reihenfolge der Barcodes in einer Scan-Regel bestimmt die erwartete Reihenfolge der Barcodes.
Öffnen Sie per Rechtsklick das Kontextmenü, um eine Scan-Regel oder einen Barcode zu kopieren, einzufügen oder zu löschen.
Verwenden Sie
und
, um Elemente in der Auswahl aus- oder einzuklappen.
Allgemein
Feld Name: Geben Sie den Namen des Barcodes ein.
Feld Länge: Geben Sie die Länge des Barcodes (in Zeichen) an.
Wahlschalter Größere Barcodes akzeptieren: Wenn aktiviert, akzeptiert Smart AMS Barcodes, deren Länge größer ist als der angegebene Wert. Deaktivieren Sie die Option, um größere Barcodes zu verwerfen.
Liste Zulässige Zeichen: Wählen Sie Alle, Zahlen und Buchstaben, Nur Zahlen, Nur Buchstaben, Nur Großbuchstaben oder Nur Kleinbuchstaben aus.
Wahlschalter Extrahieren: Wenn aktiviert, extrahiert Smart AMS die Produkt-ID aus dem Barcode. Wenn Sie die Produkt-ID nicht benötigen, deaktivieren Sie die Option.
Feld Startposition: Geben Sie eine Zahl ein, um den Anfang der Produkt-ID im Barcode festzulegen.
Feld Endposition: Geben Sie eine Zahl ein, um das Ende der Produkt-ID im Barcode festzulegen. Um den Barcode bis zum Ende zu lesen, lassen Sie das Feld frei.
PR-Codes
Jeder Barcode kann mehrere PR-Codes enthalten.
Um einen PR-Code für die Extraktion verfügbar zu machen, klicken Sie auf PR-Code hinzufügen und legen Sie die Einstellungen fest.
Feld Präfix: Geben Sie ein Präfix an, das dem extrahierten Wert automatisch vorangestellt wird.
Feld Startposition: Geben Sie eine Zahl ein, um den Anfang des PR-Codes im Barcode festzulegen.
Feld Endposition: Geben Sie eine Zahl ein, um das Ende des PR-Codes im Barcode festzulegen. Um den Barcode bis zum Ende zu lesen, lassen Sie das Feld frei.
PR-Code-Sequenz
Wahlschalter Extrahieren: Wenn aktiviert, extrahiert Smart AMS mehrere PR-Codes aus dem Barcode. Abschalten, um die Funktion zu deaktivieren.
Feld PR-Code-Länge: Geben Sie die Länge des PR-Codes (in Zeichen) ein.
Feld Präfix für jeden PR-Code: Geben Sie ein Präfix an, das automatisch jedem extrahierten PR-Code vorangestellt wird.
Die Liste der extrahierten PR-Codes wird mit den von anderen Quellen – zum Beispiel dem MES, falls entsprechend konfiguriert – erhaltenen PR-Codes zusammengeführt. In diesem Fall wird die kombinierte Liste der PR-Codes verwendet, um den Arbeitsablauf für das Produkt zu bestimmen.
Verwaltung von Benutzerrollen
Im Bereich Rollen-Verwaltung können Sie Benutzerrollen hinzufügen, bearbeiten oder entfernen. Wenn einem Benutzer mehreren Rollen zugewiesen werden, legen diese Rollen gemeinsam die Berechtigungen des Benutzers fest.

Zur Verwaltung von Benutzern und Rollen müssen Sie als Superuser angemeldet sein. Sie können den Benutzernamen und das Passwort verwenden, dass Sie bei der erstmaligen Anmeldung bei Smart AMS Config festgelegt haben, da dem ersten in Smart AMS Config erstellten Benutzer automatisch die Rolle Superuser zugewiesen wird.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Rollen-Verwaltung aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Rollen-Verwaltung.
Hinzufügen einer Rolle
Klicken Sie auf
.
Geben Sie einen Namen für die Rolle ein.
Klicken Sie auf das Feld Berechtigungen und anschließend auf eine Berechtigung, um diese der Rolle zuzuweisen: Bearbeitung von Konfigurationen, Übertragung von Konfigurationen, Zurücksetzen von Konfigurationen, Importieren von Excel-Konfigurationen, Importieren/Exportieren von Schnappschüssen, Wiederherstellen von Schnappschüssen oder Speichern von Schnappschüssen. Wiederholen Sie den Auswahlschritt, um mehrere Berechtigungen zuzuweisen.
Bearbeiten einer Rolle
Klicken Sie in der Spalte Rolle bearbeiten auf
.
Fügen Sie die gewünschten Berechtigungen hinzu.
Um nicht benötigte Berechtigungen zu entfernen, klicken Sie auf
.
Eine Rolle entfernen
Klicken Sie in der Spalte Rolle entfernen auf
.
Verwaltung von Benutzerkonten in Smart AMS Config
Im Bereich Benutzerverwaltung können Sie Benutzerkonten hinzufügen und deren Anmeldedaten festlegen.

Zur Verwaltung von Benutzern und Rollen müssen Sie als Superuser angemeldet sein. Sie können den Benutzernamen und das Passwort verwenden, dass Sie bei der erstmaligen Anmeldung bei Smart AMS Config festgelegt haben, da dem ersten in Smart AMS Config erstellten Benutzer automatisch die Rolle Superuser zugewiesen wird.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Benutzerverwaltung aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Benutzerverwaltung.
Neue Benutzerkonten hinzufügen
Klicken Sie auf
.
Geben Sie Ihren Benutzernamen oder denjenigen des Benutzers ein, den Sie hinzufügen möchten.
Geben Sie Ihr Passwort oder das Passwort für den neuen Benutzer ein.
Ändern des Benutzerpassworts
Klicken Sie in der Spalte Passwort ändern auf
.
Geben Sie das neue Passwort ein.
Zuweisen von Rollen zu einem Benutzer
Klicken Sie in der Spalte Rollen auf
.
Klicken Sie auf das Feld Benutzerrollen und anschließend auf eine Rolle, um diese dem Benutzer zuzuweisen: Wiederholen Sie den Auswahlschritt, um mehrere Rollen zuzuweisen.
Die Rolle Superuser beinhaltet alle Benutzerrechte, die Sie einem Benutzer zuweisen können, sowie die Möglichkeit zur Verwaltung von Benutzern und Rollen. Diese Rolle ist immer verfügbar und kann weder bearbeitet noch gelöscht werden.
Ein Superuser wird durch einen grünen Punkt in der Spalte Ist Admin gekennzeichnet. Andernfalls wird ein roter Punkt
angezeigt.
Löschen eines Benutzerkontos
Klicken Sie in der Spalte Benutzer entfernen auf
.
Superuser können nicht direkt entfernt werden. Heben Sie zum Entfernen eines Superusers zunächst die Rolle Superuser auf.
Konfiguration der Benutzereinstellungen in Smart AMS Config
Im Bereich Benutzereinstellungen können Sie Einstellungen für den aktuell angemeldeten Benutzer festlegen. Die Einstellungen gelten jeweils individuell für jeden Benutzer.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Benutzereinstellungen aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Benutzereinstellungen.
Liste Display-Sprache: Wählen Sie die Sprache für die Benutzeroberfläche aus. Sie können eine der folgenden Sprachen wählen: Englisch, Deutsch oder Chinesisch.
Liste Theme: Das Theme für Smart AMS Config ist standardmäßig auf Hell eingestellt. Sie können es zu Dunkel ändern.
Liste Zeitstempel-Format: Dort sind folgende Optionen verfügbar: MM/DD/YYYY hh:mm:ss AM/PM (12H), YYYY-MM-DD hh:mm:ss (24H), DD.MM.YYVY hh:mm:ss (24H), DD/MM/YYYY hh:mm:ss (24H), YYYY/MM/DD hh:mm:ss (24H)
Liste Zeitzone: Wählen Sie Ihre Zeitzone aus.
Passwort: Um das Passwort des aktuell angemeldeten Benutzers zu ändern, klicken Sie auf Ändern.
Konfigurationsdatei im Microsoft-Excel-Format
In älteren Versionen von Smart AMS als Version 1.5 wurden sämtliche Konfigurationseinstellungen, einschließlich der Globalen Konfigurationen, Stationsliste, SAMS-Rezeptliste und Konstanten, in einer .xlsx-Konfigurationsdatei gespeichert.
Smart AMS Config wurde mit Version 1.5 hinzugefügt. Sie können Ihre bestehende .xlsx-Konfigurationsdatei in Smart AMS Config importieren und im Anschluss die Feineinstellung der Konfiguration vornehmen.
Sie können auch weiterhin .xlsx-Konfigurationsdateien in Smart AMS v. 1.6 verwenden.

Das Arbeitsblatt Konstanten in der Konfigurationsdatei sollte nicht bearbeitet werden.

Eine .xlsx-Konfigurationsdatei kann nach dem Import in Smart AMS Config nicht mehr exportiert werden.
Erhalt der Konfigurationsvorlage im Microsoft-Excel-Format
Um alle in Smart AMS v. 1.6 zur Verfügung stehenden Funktionen zu nutzen, wird empfohlen, Smart AMS Config zur Erstellung von Konfigurationen zu verwenden. Sie können jedoch auch jederzeit die Konfigurationsvorlage im Microsoft-Excel-Format abrufen.
Öffnen Sie die Adresse von Smart AMS Config in Ihrem Webbrowser, indem Sie die Verknüpfung Smart AMS Config-Benutzeroberfläche öffnen
auf dem Desktop oder im Startmenü von Windows verwenden.
Beispiel-Adresse: http://localhost:6395. Stellen Sie sicher, dass Sie localhost durch die tatsächliche IP-Adresse des Computers ersetzen, auf dem Smart AMS Config ausgeführt wird.Um den Bereich Konfiguration aufzurufen, klicken Sie im Navigationsfenster links auf der Seite auf
. Auf Mobilgeräten mit kleinerem Bildschirm klicken Sie auf Ihren Benutzernamen in der oberen rechten Ecke der Seite und wählen Konfiguration.
Klicken Sie auf
und anschließend auf Konfigurationsvorlage herunterladen.
Globale Konfigurationen in der .xlsx-Konfigurationsdatei
In der .xlsx-Konfigurationsdatei enthält das Arbeitsblatt Global Configurations globale Konfigurationseinstellungen für Smart AMS.
Kundeninformation
Customer Name: Geben Sie den Namen des Kunden an.
Plant Name: Geben Sie den Namen der Anlage an.
Number of Stations: Geben Sie die Anzahl der Stationen an.
Generische Konfiguration
Product Sign-in Override Dropdown-Liste: Wählen Sie FALSE aus, um zu verhindern, dass ein neues Produkt angemeldet wird, während ein anderes Produkt bearbeitet wird. Wenn Sie TRUE auswählen, wird beim Anmelden eines neuen Produkts das aktuelle Produkt abgemeldet und das neue Produkt gleichzeitig angemeldet.
Ignore same Product Sign-In Dropdown-Liste: Wählen Sie TRUE aus, um die Anmeldung eines neuen Produkts zu verhindern, wenn die Produkt-ID dieselbe ist wie die des Produkts, das unmittelbar zuvor angemeldet wurde. Wenn Sie FALSE auswählen, wird kein Vergleich der Produkt-ID durchgeführt. Das Produkt wird angemeldet, und der Verschraubungsablauf beginnt von vorne.
MNO Strategy Dropdown-Liste:
InactiveWorkflow: Wenn alle wiederholten Verschraubungsversuche in einem Arbeitsschritt fehlgeschlagen sind, wird das Werkzeug gesperrt, bis der aktuelle Arbeitsschritt manuell übersprungen wird.
ProductAbort: Wenn alle wiederholten Verschraubungsversuche in einem Arbeitsschritt fehlgeschlagen sind, wird das Produkt automatisch abgemeldet.
WorkflowRestart: Wenn alle wiederholten Verschraubungsversuche in einem Arbeitsschritt fehlgeschlagen sind, wird der Arbeitsablauf von Anfang an neu gestartet. Diese Option wird weniger empfohlen, da die Ergebnisse der vorherigen Verschraubung verworfen und nicht an das MES gesendet werden.
Proceed: Wenn alle wiederholten Verschraubungsversuche in einem Arbeitsschritt fehlgeschlagen sind, fährt Smart AMS automatisch mit dem nächsten Arbeitsschritt fort.
Emergency Result Mode Dropdown-Liste:
Static: Im Notfallmodus ist das Werkzeug immer aktiviert. Es gibt keine Möglichkeit, eine Produkt-ID einzugeben. Für alle Ergebnisse wird die statische Kennung „MANUELL“ verwendet.
OnlyByProductSignIn: Das Werkzeug wird nur aktiviert, nachdem ein Produkt angemeldet wurde. Die Produkt-ID, mit der das Produkt angemeldet ist, wird für die Ergebnisse verwendet.
StaticAndOverwriteByProductSignIn: Im Notfallmodus ist das Werkzeug immer aktiviert. Wenn kein Produkt angemeldet ist, wird für alle Ergebnisse die statische Kennung „MANUELL“ verwendet. Nachdem ein Produkt angemeldet wurde, wird die Produkt-ID, mit der das Produkt angemeldet wurde, für die Ergebnisse verwendet.
Passive: Die Produktidentifikation unterliegt nicht der Kontrolle von Smart AMS. Wenn z.B. ein Barcode-Scanner an die Steuerung angeschlossen ist, wird die vom Scanner empfangene Produkt-ID mit den Ergebnissen der Verschraubung verknüpft. Jede von der Steuerung empfangene Produkt-ID wird von Smart AMS nicht verändert. Ist weder ein Scanner noch eine andere Eingabequelle angegeben, ist die Produkt-ID leer.

Für das Scannen im automatischen Modus und im manuellen Modus der Steuerung können Sie einen mit der PF6000-Steuerung verbundenen Scanner verwenden, selbst wenn dieser nicht mit Smart AMS verbunden ist. In diesem Fall muss die Einstellung Emergency Result Mode auf Passive und die Einstellung Product Sign-In für die PF6000-Station auf Barcode gesetzt sein.
In den Einstellungen der PF6000 muss die Funktion Scan-Durchlauf deaktiviert werden. Der manuelle Modus der Steuerung sollte so konfiguriert werden, dass er aktiv ist, wenn der Schlüsselschalter auf den Notfallmodus eingestellt wird.
Emergency Sign In Mode Dropdown-Liste:
ByStationSignIn: Im Notfallmodus können Produkte auf die gleiche Weise angemeldet werden wie im Automatikmodus der Station. Werden Scan-Regeln an der Station verwendet, so wird der Barcodescanner in diesem Modus nicht bei der Notfallmodus-Anmeldung berücksichtigt.
ByStationSignInAndBarcodeScanner: Die Produkte können auf die gleiche Weise angemeldet werden wie im Automatikmodus der Station, aber auch mit einem Barcode-Scanner. Wenn ein Produkt mit einem Barcode-Scanner angemeldet wird und eine SPS für die Station konfiguriert ist, sendet Smart AMS den gescannten Code an die SPS. Die Reihenfolge wird von der SPS überprüft und dann gegebenenfalls neu ausgerichtet. Im Notfallmodus werden keine Scan-Regeln für den gescannten Inhalt angewendet.
OnlyByBarcodeScanner: Produkte können nur mit einem Barcode-Scanner angemeldet werden. Wenn eine SPS für die Station konfiguriert ist, sendet Smart AMS den gescannten Code an die SPS. Die Reihenfolge wird von der SPS überprüft und dann gegebenenfalls neu ausgerichtet. Im Notfallmodus werden keine Scan-Regeln für den gescannten Inhalt angewendet.
Product Status Storage Limit: Gibt die maximale Anzahl der Produktstatus-Informationen an, die im Puffer von Smart AMS gespeichert werden können. Standardwert: 10000.
Station Dependency Dropdown-Liste:
Off: Keine Stationen sind miteinander verknüpft. Das Produkt kann angemeldet und benutzt werden, auch wenn es im NIO-Zustand von der vorherigen Station abgemeldet wurde.
Abhängigkeit innerhalb der Linie: Innerhalb einer Montagelinie kann das Produkt nur dann angemeldet werden, wenn es an der vorherigen Station im OK-Zustand abgemeldet wurde. Wenn das Ergebnis der Verschraubung an einer Station „NIO“ war, sollten alle Schrauben, die an dieser Station angezogen wurden, gelöst werden, anschließend kann das Produkt an derselben Station angemeldet werden, um die Verschraubungen zu wiederholen.
AcrossLineDependency: Das Produkt kann nur angemeldet werden, wenn es an der vorherigen Station im OK-Zustand abgemeldet wurde, auch wenn die vorherige Station Teil einer anderen Montagelinie ist. Wenn das Ergebnis der Verschraubung an einer Station „NIO“ war, sollten alle Schrauben, die an dieser Station angezogen wurden, gelöst werden, anschließend kann das Produkt an derselben Station angemeldet werden, um die Verschraubungen zu wiederholen.

SQS3-Nacharbeitsstationen ignorieren die Abhängigkeitsprüfung, auch wenn sie für die Montagelinie, in der sie sich befinden, aktiviert ist.
Reject OK Product Sign-In Dropdown-Liste:
TRUE: Es können keine Produkte angemeldet werden, die bereits an der gleichen Station erfolgreich registriert wurden. Bei dem Versuch, sich anzumelden, leuchtet das grüne Segment an der mit der Station verbundenen Stapelleuchte auf. Das Produkt wird nicht angemeldet. Ein solches Produkt kann jedoch immer noch an der Station angemeldet werden, indem ein IO-Signal gesendet wird, nachdem festgestellt wurde, dass das Produkt bereits in Ordnung ist. Wird das Produkt nicht als bereits ordnungsgemäß erkannt, wird das IO-Signal ignoriert.
FALSE: Ein Produkt, das bereits als IO bearbeitet wurde, kann an derselben Station unabhängig von der Anmeldemethode angemeldet werden.
Product Disconnect Timeout: Gibt die Zeitspanne in Sekunden an, die gewartet werden soll, bis das Produkt bei Unterbrechung der Verbindung mit der Steuerung abgemeldet wird. Wird dieses Feld leer gelassen, wird das Produkt immer sofort abgemeldet, wenn die Verbindung zwischen Smart AMS und der Steuerung unterbrochen wird. Smart AMS wartet dann auf eine neue Produktanmeldung, um den Arbeitsablauf an der Station wieder aufzunehmen.
ILT Server Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest. Standard-Port: 10458.
Monitoring API: Wählen Sie TRUE aus, wenn Sie die Überwachungs-API verwenden wollen. Wählen Sie ansonsten FALSE aus, um diese Funktion zu deaktivieren und Systemressourcen einzusparen.
Wait for Tool Stop: Wählen Sie TRUE aus, damit das System wartet, bis alle Werkzeuge an der Station aufhören, sich zu drehen, bevor es den Arbeitsablauf abbricht und das Produkt abmeldet. Alle von den laufenden Werkzeugen erzeugten Verschraubungsergebnisse werden an das MES gemeldet. Repräsentative Anwendungsfälle: Die Schaltfläche Produkt überspringen wird gedrückt oder ein anderes Produkt wird angemeldet. Wenn diese Option auf FALSE eingestellt ist, wird das Produkt beim Erkennen des entsprechenden Signals immer sofort abgemeldet. Das System verwirft alle Verschraubungsergebnisse, die nach der Abmeldung des Produkts verarbeitet wurden.
ToolsNet-8-Integration
Report to ToolsNet 8 Dropdown-Liste: Wenn Sie Smart AMS mit dem ToolsNet 8-Server verbinden möchten, um die Ergebnisdaten (IO, NIO, NYD) herunterzuladen, wählen Sie TRUE aus. Wählen Sie ansonsten FALSE aus.
ToolsNet 8 IP: Legen Sie die IP-Adresse für die Verbindung fest.
ToolsNet 8 Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest. Standard-Port: 7110.
MES-Build-Datenkonfiguration
Use MES Build Data protocol Dropdown-Liste: Wählen Sie TRUE aus, wenn Sie Build-Daten vom MES-Adapter erhalten möchten. Wählen Sie ansonsten FALSE aus.
Server Port: Geben Sie den TCP-Port für den Empfang der Build-Daten an. Standard-Port: 8089.
Adapter Name: Geben Sie den Namen des MES-Adapters ein, von welchem Sie die Build-Daten erhalten möchten.
MES-Ergebniskonfiguration
Use MES Result Adapter Dropdown-Liste: Wählen Sie TRUE aus, wenn Sie die Ergebnisdaten an den festgelegten MES-Adapter senden möchten. Wählen Sie ansonsten FALSE aus.
Server Port: Geben Sie den TCP-Port für den Versand der Ergebnisdaten an. Standard-Port: 8090.
Result Storage Limit: Gibt die maximale Anzahl von Ergebnissen an, die im Puffer in Smart AMS gespeichert werden können. Standardwert: 10000.
Adaptername MES-Ergebnis
Die Liste zeigt die MES-Adapter an, welche Ergebnisdaten für das MES bereitstellen.
Adapter No. Spalte: Geben Sie die Position des Adapters an. Beispiele: 1, 2, 3.
Adapter Name Spalte: Geben Sie die Namen der MES-Adapter ein, an die Sie die Ergebnisdaten senden möchten.
MES-Anmeldungskonfiguration
Verwenden Sie diese Einstellungen, um die MES-Anmeldefunktion zu konfigurieren.
Use MES Sign In protocol Dropdown-Liste: Wählen Sie TRUE aus, wenn Ihr System zur Anmeldung von Produkten mittels eines MES-Adapters konfiguriert ist. Wählen Sie ansonsten FALSE aus, um diese Funktion zu deaktivieren und Systemressourcen einzusparen.
Server Port: Geben Sie den TCP-Port an, der für eingehende Verbindungen vom MES Anmelde-Adapter verwendet werden soll. Standard-Port: 8091.
Adapter Name Spalte: Geben Sie den Namen des MES Anmelde-Adapters an.
Linienkonfiguration
Die Liste zeigt Montagelinien mit SPS an.
Line No. Spalte: Geben Sie die Position der Montagelinie an. Beispiele: 1, 2, 3.
Line Name Spalte: Geben Sie den Namen der Montagelinie ein.
PLC IP: Geben Sie die IP-Adresse der SPS an. Dieselbe Kombination von IP-Adresse und Port kann an mehreren Montagelinien verwendet werden.
PLC Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest.
Activated Dropdown-Liste: Wählen Sie TRUE aus, um die SPS zu aktivieren. Wählen Sie ansonsten FALSE aus, um sie inaktiv zu schalten. Ist die SPS inaktiv, ignoriert Smart AMS diese.
Protocol Dropdown-Liste: Geben Sie an, welchem Protokoll die SPS folgen soll.
Dependency Check Dropdown-Liste: Um die Abhängigkeitsprüfung innerhalb der ausgewählten Montagelinie zu aktivieren, wählen Sie TRUE aus. In diesem Fall kann das Produkt nur dann an einer Station in der Montagelinie angemeldet werden, wenn es im Zustand IO von der vorherigen Station abgemeldet wurde. Wenn Sie FALSE auswählen, kann das Produkt auch dann angemeldet und bearbeitet werden, wenn es an der vorherigen Station im Zustand NIO abgemeldet wurde.
Beachten Sie, dass SQS3-Nacharbeitsstationen die Abhängigkeitsprüfung ignorieren, auch wenn sie für die Montagelinie, in der sie sich befinden, aktiviert ist.
Einstellungen für Stationen in der .xlsx-Konfigurationsdatei
Öffnen Sie in der .xlsx-Konfigurationsdatei das Arbeitsblatt Station List. Dieses enthält eine Liste der Stationen mit ihren Einstellungen. Geben Sie Ihre Daten in die Spalten ein.
Station Name: Geben Sie den Namen der Station an.
Line No.: Geben Sie die Montagelinie an, zu der die Station gehört.
Station No.: Geben Sie die Positionsnummer der Station in der Montagelinie an. Beispiele: 1, 2, 3.
Station Id: Die Line No. und die Station No., beide in die gleiche Zelle eingetragen und durch einen Unterstrich „_“ getrennt. Muss der Stations-ID entsprechen, die in SPS-Telegrammen verwendet wird.

Ein Projekt darf keine zwei oder mehr Stationen mit der gleichen ID enthalten.
Node Type: Geben Sie die Art von Knoten für die Verbindung an. Mögliche Werte: Manual, PF4000, PM4000, PF6000, StWrench, IXB, SQS, SQSRework. Verwenden Sie StWrench, wenn der STwrench selbst direkt mit Smart AMS verbunden ist. Wird die Station nicht durch Smart AMS gesteuert, wählen Sie Manual aus, damit Smart AMS diese ignoriert.

IXB Schließt sowohl ICB- als auch ITB-Werkzeugtypen ein.
Node IP: Geben Sie die IP-Adresse der Steuerung oder SQS3-Station an.
Node Port: Legen Sie den TCP-Port für die Verbindung fest. Er muss mit dem in der Steuerung angegebenen Namen identisch sein. Beispiel: Port 4545 wird standardmäßig für Open-Protocol-Werkzeuge verwendet.
Controller Name: Geben Sie den Namen der Steuerung zur einfachen Identifizierung an.
Controller Counter By Station: Geben Sie die Anzahl von Steuerungen an der Station an. Die erste Steuerung an der Station wird als 1 gezählt. Weitere Steuerungen werden sequenziell weitergezählt: 2, 3, und so weiter. Wenn keine Steuerung an der Station vorhanden ist, geben Sie 0 ein. Beispiel: SQS3-Station wird verwendet.
Station Description(En): Geben Sie eine Beschreibung für die Station in Englisch ein.
Station Description(Local): Geben Sie eine Beschreibung für die Station in Ihrer Landessprache ein.
Emergency Pset / Mode: Geben Sie die Nummer des Verschraubungsprogramms an, das in der Steuerung eingestellt werden soll, wenn Smart AMS im Notfallmodus arbeitet. Wenn die Steuerung im Notfallmodus nicht von Smart AMS gesteuert wird, lassen Sie die Zelle leer. Die Auswahl kann durch die Steuerung vorgenommen werden, z. B. über einen Aufsatz-Selektor. Die Auswahl über Aufsatz-Selektor oder andere Methoden funktioniert auch, wenn bereits ein Verschraubungsprogramm festgelegt wurde. Die Steuerung startet mit diesem Verschraubungsprogramm, das dann geändert werden kann.
Rework Node: Die Line No. und die Station No. der entsprechenden Nacharbeitsstation, beide in die gleiche Zelle eingetragen und durch einen Unterstrich „_“ getrennt. Muss der Stations-ID entsprechen, die in SPS-Telegrammen verwendet wird.
Product Sign-In Dropdown-Liste: Geben Sie an, wie Produkte an der Station angemeldet werden.
PLC: Produkte können nur mit SPS angemeldet werden.
Barcode: Produkte können nur mit einem Barcode-Scanner angemeldet werden.
PLCAndBarcode: Produkte können nur entweder mit SPS oder Barcode-Scanner angemeldet werden.
MES: Produkte können nur durch das MES angemeldet werden.
MESAndBarcode: Produkte können nur entweder durch das MES oder den Barcode-Scanner angemeldet werden.
Activated Dropdown-Liste: Wählen Sie TRUE aus, um die Station zu aktivieren. Wählen Sie ansonsten FALSE aus, um sie inaktiv zu schalten. Inaktive Stationen sind für die Ausführung von Arbeiten nicht verfügbar; Smart AMS ignoriert sie.
Execution Mode Dropdown-Liste: Bei mehreren Werkzeugen bestimmt dieser Modus die Reihenfolge, in der die Werkzeuge arbeiten: parallel oder sequentiell.
Sofern mehrere Werkzeuge an der Station vorhanden sind, können der oder die Bediener die Werkzeuge im parallelen Ausführungsmodus gleichzeitig verwenden – alle in den Rezepten für die Station angegebenen Werkzeuge sind gleichzeitig aktiv. Wählen Sie hierzu Parallel aus.
Im sequenziellen Ausführungsmodus können die Werkzeuge nur in der Reihenfolge verwendet werden, in der die Rezepte aufgelistet sind. Wählen Sie hierzu Sequential aus.
Wird die Station nicht von Smart AMS gesteuert, wählen Sie Uncontrolled aus. Beispiele: Stationen vom Typ SQS und SQSRework. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung dieser Option für eine Smart AMS-Station der Verwendung von Sequential entspricht.
Free Order Mode: Wählen Sie TRUE aus, damit der Bediener Verschraubungen den aktuellen Anweisungen entsprechend in einer für ihn sinnvollen Reihenfolge ausführen kann. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn die Reihenfolge des Verschraubens unerheblich ist. Das Verschraubungsprogramm sowie die Verschraubungsreihenfolge werden durch die vom Bediener gewählte Stecknuss bestimmt. Für jede Stecknuss auf dem Aufsatz-Selektor muss ein bestimmtes, auf der Steuerung festgelegtes Verschraubungsprogramm gewählt werden. Wenn auf FALSE eingestellt, können die Verschraubungen nur in einer vorgegebenen Reihenfolge durchgeführt werden.
ILT Device IP: Geben Sie die IP-Adresse des ILT-Geräts an.
ILT Tag ID: Geben Sie die Kennung des Ortungs-Tags an. Sie ist auf dem Aufkleber des Tags zu finden.
Traces: Um Verschraubungskurven für Drehmoment und Winkel über einen Zeitraum abzurufen, wählen Sie TRUE aus. Wenn Sie keine Kurven benötigen, wählen Sie FALSE aus, um diese Funktion zu deaktivieren und Systemressourcen einzusparen.
Modbus Device IP: Legen Sie die IP-Adresse für die Verbindung fest. Mit Smart AMS können nur Modbus-Geräte verwendet werden, welche die Funktionen Read Coils (Funktionscode 1) und Write Single Coil (Funktionscode 5) unterstützen.
Modbus Input Offset: Geben Sie den Adressversatz für eingehende Signale an.
Modbus Output Offset: Geben Sie den Adressversatz für ausgehende Signale an.
LAN Scanner IP: Legen Sie die IP-Adresse für die Verbindung fest. Verwenden Sie diese Einstellung, wenn Sie einen LAN-Scanner an den Smart AMS Server angeschlossen haben. Ansonsten lassen Sie dieses Feld leer.
LAN Scanner Port: Legen Sie den Port für die Verbindung fest. Verwenden Sie diese Einstellung, wenn Sie einen LAN-Scanner an den Smart AMS Server angeschlossen haben. Ansonsten lassen Sie dieses Feld leer.
Durchlauf für Scannen verwenden: Diese Einstellung ist nur bei den Steuerungstypen PF6000 oder IXB wirksam. Wenn auf TRUE eingestellt, registriert Smart AMS die Durchlauf-Scan-Ereignisse anstelle der VIN-Ereignisse. Diese Einstellung muss mit ihrem Gegenstück (Durchlaufmodus) auf der Steuerung übereinstimmen. Das heißt, die Scanner müssen so konfiguriert sein, dass gescannte Zeichenfolgen an ein externes System weitergeleitet werden.
Rezeptliste in der .xlsx-Konfigurationsdatei
Das Arbeitsblatt SAMS Recipe List in der .xlsx-Konfigurationsdatei enthält eine Reihe von Spezifikationen für Verschraubungsvorgänge.
Station Id: Die Line No. und die Station No., beide in die gleiche Zelle eingetragen und durch einen Unterstrich „_“ getrennt. Muss der Stations-ID entsprechen, die in SPS-Telegrammen verwendet wird. Die hier angegebenen Stations-IDs müssen diejenigen sein, die im Arbeitsblatt Station List in der .xlsx-Konfigurationsdatei verwendet werden.
Controller Name: Geben Sie die zu verwendende Steuerung an. Es muss sich um den Namen handeln, der im Arbeitsblatt Station List in der .xlsx-Konfigurationsdatei verwendet wird.
PR Codes: Beschränken Sie das Rezept auf eine bestimmte Kombination an PR-Codes. Um alle Werkstücke zu akzeptieren, lassen Sie dieses Feld leer.
PSet(PF) / Mode(PM): Legen Sie die Verschraubungsnummer fest.
Bolt Count: Geben Sie die Anzahl der Schrauben an, die Sie mit dem in der Spalte PSet(PF) / Mode(PM) angegebenen Verschraubungsprogramm anziehen möchten.
Spindle Count: Geben Sie die Anzahl der im Werkzeug verwendeten Spindeln an. Eine falsche Anzahl wirkt sich auf die für die Schrauben ausgegebenen Daten aus. Im Falle von Verschraubungen mit mehreren Spindeln ist die Spindelanzahl Teil der Schraubenbezeichnung; ansonsten werden die Schraubenbezeichnungen nicht korrekt den Ergebnissen zugeordnet. Wenn Bolt Count beispielsweise auf 3 und Spindle Count auf 2 eingestellt ist, bedeutet dies, dass 6 Schrauben in der Konfiguration vorhanden sind.
Bolt Name: Geben Sie eine Schraubenbezeichnung ein – eine beliebige Textzeichenfolge, die die Schraube in allen Stationen und Rezepten eindeutig kennzeichnet. Dies ist ein Teil der Ausgangsinformation für Schrauben.
Bolt Description: Geben Sie eine Beschreibung für die Schraube an.
MNO Count: Geben Sie die maximale Anzahl der aufeinanderfolgenden NIO-Wiederholungsversuche an. Der Zähler wird auf 0 zurückgesetzt, wenn eine IO-Verschraubung ausgeführt wird. Er beginnt zu zählen, wenn ein Verschraubungsversuch NIO ist. Für eine unbeschränkte Anzahl von Versuchen lassen Sie die Zelle leer.
Area ID: Geben Sie die Kennung des ILT-Bereichs an, der zur Station gehört. Die ILT-gesteuerten Werkzeuge an der Station werden nur aktiviert, wenn sie sich innerhalb dieses Bereichs befinden. Wird dieses Feld leer gelassen, wird das im Rezept angegebene Werkzeug unabhängig von seiner Position aktiviert.
Fehlersuche und Wartung
Dieser Abschnitt soll den Benutzer bei der Behebung eventuell auftretender Fehler unterstützen und enthält Informationen zur Wartung und Instandhaltung des Produkts.
Fehlersuche und Wartung - Übersicht
In diesem Abschnitt werden Lösungen zu häufigen Problemen beschrieben, die durch Fehlkonfiguration von Software oder Hardware-Fehler verursacht werden können. Bevor Sie einen Kundendienstmitarbeiter kontaktieren, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, die entsprechende Problembeschreibung in diesem Abschnitt zu lesen.

Stellen Sie für den sicheren und korrekten Gebrauch sicher, dass Sie die Sicherheitsinformationen im entsprechenden Werkzeughandbuch lesen.
Möglicherweise müssen Sie sich auch einen spezifischeren Abschnitt bezüglich Ihrer Aufgabe ansehen:
Eine Beschreibung der Konfigurationsmöglichkeiten finden Sie im Abschnitt Konfiguration.
Systemvoraussetzungen finden Sie im Unterabschnitt Systemüberblick des Abschnitts Einführung.
Sollten Sie das Produkt neu installieren müssen, folgen Sie den Anweisungen im Abschnitt Installation und Upgrade.
Unzureichende lizenzierte Funktionen
Dieser Fehler tritt auf, wenn die Anzahl der in der Lizenz definierten Funktionen und die Anzahl der in der Konfiguration verwendeten Funktionen nicht übereinstimmen.
Ursache | Lösung |
---|---|
Spindelanzahl stimmt nicht überein. | Beachten Sie, dass das Vorhandensein einer Station in der Konfiguration bedeutet, dass sich mindestens eine Spindel in der Konfiguration befindet, selbst wenn die Spindelanzahl nicht festgelegt wurde. Stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Anzahl von Spindeln angegeben haben. |
Verwendung einer statischen IP-Adresse
Sie müssen für alle Werkzeuge, die in Smart AMS verwendet werden, statische IP-Adressen verwenden. Sie können IP-Adressen entweder manuell als statisch oder durch DHCP-Reservierungen konfigurieren. Verwenden Sie MAC-Adressen, um IP-Adressen für bestimmte Geräte zu reservieren.
IP-Adressen und Port-Konflikte
Alle IP-Adressen und Ports, die für Verbindungen genutzt werden, müssen sowohl Daten empfangen als auch senden können. Wenn Sie die gleiche IP-Adresse und den gleichen Port für zwei oder mehr Geräte verwenden, wird dies einen Konflikt zwischen Geräten verursachen und die Systeme werden nicht miteinander kommunizieren können.
Machen Sie folgendes, um das IP-Protokoll des Systemnetzwerks zu prüfen:
Versuchen Sie die entsprechenden IP-Adressen mittels
ping
-Befehl anzusprechen und prüfen Sie die DNS-Einstellungen der MMS, wenn erforderlich.Führen Sie den Befehl
netstat
aus. Dieser Befehl wird sowohl eingehende als auch ausgehende Netzwerkverbindungen für eine Reihe an Netzwerkschnittstellen anzeigen.
Wenn eine wiederholte IP-Adresse erkannt wird, dann bitten Sie den Systemadministrator des Standorts um Hilfe.
Wenn keine doppelte IP-Adresse gefunden wird, kontaktieren Sie den Systemadministrator des Standorts, um herauszufinden, ob eine Firewall den Zugriff auf die IP-Adressen und Ports verhindert.
Störung WiFi-Funkfrequenz
Kabellose Geräte wie Mikrowellensender, kabellose Kameras oder das WiFi-Gerät des Nachbarn können die WiFi-Verbindungen stören, die Sie verwenden, um das Gerät mit der MMS zu verbinden. Dies kann auch geschehen, wenn Sie zu viele WiFi-Geräte besitzen.
Stellen Sie sicher, dass Sie über eine stabile WiFi-Verbindung verfügen, indem Sie die folgenden Bedingungen prüfen:
Prüfen Sie die Montageposition des Transmitters/Routers.
Positionieren Sie andere kabellose Geräte rund um das fragliche Gerät neu.
Verstärken Sie das Signal, indem Sie Antennen oder WiFi-Verstärker ergänzen, um die Reichweite zu verbessern.
Fügen Sie einen zweiten WiFi-Router hinzu.
Der Barcode wird nicht erkannt
Der Scanner erkennt Barcodes möglicherweise aus mehreren Gründen nicht, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind.
Ursache | Lösung |
---|---|
Der Scanner ist für eine Barcode-Erkennung in einem Format angelegt, das nicht dem tatsächlichen Barcode-Typ entspricht. | Auch wenn Ihr Scanner in der Lage ist, Barcodes in mehreren Formaten zu erkennen, kann er programmatisch darauf beschränkt sein, nur jeweils ein Format zu erkennen. Sehen Sie sich die Dokumentation des Scanners an, um herauszufinden, wie Sie ein Barcode-Format festlegen, das Ihrem Barcode-Format entspricht. |
Barcode-Parameter wurden geändert, wodurch die Konfiguration des Scanners hinfällig wurde. | Passen Sie Ihren Scanner dahingehend an, dass er die neuen Barcodes erkennen kann. |
Der Scanner wurde aufgrund eines Hardware-Fehlers ersetzt. | Konfigurieren sie den neuen Scanner, so dass er das gewünschte Barcode-Format erkennen kann. Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation, die dem Scanner beiliegt. |
Die Konfiguration des Scanners wurde durch unsachgemäßes Herunterfahren beschädigt. | Stellen Sie die Konfiguration des Scanners entweder manuell oder aus einer Backup-Datei, wenn verfügbar, wieder her. |
Die Oberfläche, von der Sie den Barcode scannen, besitzt eine glänzende, spiegelnde Oberfläche—wie zum Beispiel Kunststoff oder Metalle. | Entfernen Sie die Kunststoffabdeckung. |
Der Barcode ist nicht lesbar. | Prüfen Sie den Barcode visuell. Versuchen Sie ihn mit einem anderen Scanner zu erfassen, um zu prüfen, ob er lesbar ist. |
Der Barcode wird als falsch erkannt
Ursache | Lösung |
---|---|
Der Bediener scannt den Barcode von einem falschen Teil. | Stellen Sie sicher, dass dem Bediener die korrekten Teile zur Verfügung gestellt wurden und die Teile den korrekten Barcode besitzen. |
Der Barcode enthält ungültige Zeichen | Barcodes dürfen nur ASCII-Zeichen enthalten. Stellen Sie sicher, dass sich in den Barcodes, die Sie scannen, keine ungeeigneten Zeichen befinden. |
Der Barcode-Terminator ist nicht festgelegt. | Legen Sie den Barcode-Terminator in den Einstellungen des Scanners fest. Zum Beispiel steht #13#10 für <CR><LF> (Zeilenumbruch, Zeilenschaltung). |
Der Barcode ist fehlerhaft. | Stellen Sie sicher, dass der Barcode den Regeln Ihres jeweiligen Systems entspricht. Zum Beispiel müssen alle EAN-13-Barcodes aus 13 Stellen bestehen. |
Werkzeug startet im automatischen Modus nicht
Ursache | Lösung |
---|---|
Es besteht ein Verbindungsproblem zwischen der Station und Smart AMS. | Identifizieren und beheben Sie mögliche Netzwerk-Verbindungsprobleme. |
Smart AMS befindet sich im Notfallmodus. | Überprüfen Sie den Status der Anzeige für den Notfallmodus an der Stapelleuchte, falls vorhanden. Beheben Sie die Grundursache und starten Sie die Station anschließend im automatischen Modus. |
Es liegt ein Fehlerzustand für Smart AMS vor. Die Fehler-Anzeigeleuchte ist eingeschaltet. | Überprüfen Sie die Log-Dateien auf nicht erfolgreich abgeschlossene Schritte und ergreifen Sie anschließend Korrekturmaßnahmen. Pfad für die Log-Dateien: %ProgramData%\AMP\. Beispiel: C:\ProgramData\AMP\. |
Der PR-Code des Produkts entspricht nicht dem in Smart AMS Config festgelegten Ausdruck. | Rekonfigurieren Sie das System zur Annahme von Barcodes oder ersetzen Sie das falsche Produkt durch das korrekte. |
Es liegt ein Fehler bei der Quellenauswahl des Verschraubungsprogramms vor. | Überprüfen Sie die Konfiguration der Steuerung, insbesondere die Konfiguration der Auswahlquelle des Verschraubungsprogramms. |
Die Firmware des Werkzeugs ist nicht kompatibel. | Prüfen Sie, ob sich eine geeignete Version der Firmware auf dem Werkzeug befindet. Im Falle einer Fehlanpassung muss die empfohlene Firmware geladen werden. |
Eine Firewall blockiert den Datenverkehr. Eine Firewall kann ins Betriebssystem integriert und standardmäßig aktiviert sein. | Prüfen Sie die Firewall-Einstellungen, um sicherzustellen, dass IP-Adresse und Port des Werkzeugs zur Kommunikation verfügbar sind. |
Zwischen dem Werkzeug und einem anderen Werkzeug besteht ein Konflikt hinsichtlich IP-Adresse oder Port. | Stellen Sie sicher, dass die Einstellungen für IP-Adresse und Port für das Werkzeug einzigartig sind. |
Werkzeug startet im Notfallmodus nicht
Das Werkzeug startet nicht, selbst wenn das Verschraubungsprogramm festgelegt wird.
Ursache | Lösung |
---|---|
Es besteht ein Verbindungsproblem zwischen der Steuerung und Smart AMS. | Stellen Sie sicher, dass eine Verbindung zwischen der Steuerung und Smart AMS besteht. Wenn eine Netzwerktrennung erkannt wird, starten Sie die Steuerung neu. Wenn die Verbindung zu Smart AMS normal ist, überprüfen Sie die Log-Dateien auf nicht erfolgreich abgeschlossene Schritte und ergreifen Sie anschließend Korrekturmaßnahmen. Pfad für die Log-Dateien: %ProgramData%\AMP\. Beispiel: C:\ProgramData\AMP\. |
Ergebnisdaten für Schrauben sind fehlerhaft
Ursache | Lösung |
---|---|
Es wurde eine falsche Anzahl von Spindeln angegeben. | Stellen Sie sicher, dass im Parameter Spindelanzahl in Smart AMS Config die korrekte Anzahl von Spindeln festgelegt wurde. Wenn zum Beispiel bei Verschraubungen mit mehreren Spindeln Verschraubungszahl auf 3 und Spindelanzahl auf 2 eingestellt ist, bedeutet dies, dass 6 Schrauben in der Konfiguration vorhanden sind. |
Smart AMS kann keine Verbindung zur Steuerung herstellen
Ursache | Lösung |
---|---|
Das Netzwerk ist nicht installiert oder nicht korrekt konfiguriert. | Überprüfen Sie Ihre Netzwerkkonfiguration. |
Die Verbindung kann nicht hergestellt werden, da die IP-Adressen oder Ports falsch sind. | Stellen Sie sicher, dass die in Smart AMS Config festgelegten IP-Adressen und Portnummer denjenigen an der Steuerung entsprechen. |
Der Smart AMS Manager reagiert nicht mehr. | Starten Sie den Dienst SAMS neu, der unter Windows-Dienste auf Ihrem Computer aufgeführt ist. |
Aufruf von „localhost:6394“ schlägt fehl
Ursache | Lösung |
---|---|
Der Smart AMS Manager reagiert nicht mehr. | Starten Sie den Dienst SAMS neu, der unter Windows-Dienste auf Ihrem Computer aufgeführt ist. |
Der Webbrowser wird nicht unterstützt. | Verwenden Sie Google Chrome. |
Bei der Installation von Smart AMS wurde eine andere Portnummer festgelegt. | Verwenden Sie statt den Port 6394 die bei der Installation von Smart AMS festgelegte Portnummer. |
Referenz
In diesem Abschnitt finden Sie verschiedene nützliche Informationen.
Log-Dateien
In Smart AMS besitzt jedes Modul seine eigene Log-Datei, die Ihnen bei der Fehlersuche oder der Suche nach benötigten Informationen helfen kann.
Der Standardpfad zu den Log-Dateien lautet C:\ProgramData\AMP\ . Beispiel: C:\ProgramData\AMP\AMPManager\log\amp-manager.service.log, die Log-Datei des Smart AMS Manager.
Bei der Analyse von Log-Dateien wird empfohlen, dass Sie zunächst Datum und Zeit der Datei prüfen, die zuletzt geändert wurde.
Kombination von PR-Codes
PR-Codes sind Modulcodes für bestimmte Teile. Betrachten wir zum Beispiel Kfz-Teile.
Getriebe | PR-Kombination | Motor | PR-Kombination | Automarke | PR-Kombination |
---|---|---|---|---|---|
MQ250-6F | E2J | 1.6L/85kW | MM8 / D4K | Bekannt A | K8K |
MQ350-6F | E3N | 2L/103kW PD | D3X / D7N | Bekannt B | K8C |
DQ250-6F | E4S | 2L/110kW | D2T / D2Z | Bekannt C | K8P / 7N0 / 7JK |
MQ200-6F | E5M | 2L/147kW | D2L | ||
DQ200-7F | E6G | 3.2L/184kW | D6D | ||
MQ500 | E7U | 1.4L/88kW | D23 | ||
1.4L/92kW | D33 |
Verwenden Sie bei der Kombination von PR-Codes die folgenden Booleschen Operatoren.
Bezeichnung | Bedeutung |
---|---|
/ | ODER |
+ | UND |
! | NICHT |
Verwenden Sie Klammern, um zwei oder mehr PR-Codes zu kombinieren. Platzieren Sie sie um eine Reihe von PR-Codes in einem Ausdruck, um anzuzeigen, dass diese PR-Codes ein Element innerhalb des Ausdrucks bilden.
Wenn PR-Codes Leerzeichen oder andere nicht alphanumerische Zeichen enthalten, setzen Sie doppelte Anführungszeichen um die PR-Codes herum. Bitte beachten Sie, dass doppelte Anführungszeichen mit dem Backslash-Zeichen geschützt werden müssen, wie im folgenden Beispiel gezeigt: (Schiebedach + \"Fünf Türen\") / (\"Weiße Farbe\" + !\"Spurassistent\").
PR-Kombination | Bedeutung |
---|---|
(K8P / 7N0 / 7JK) + (E7U + (D23 / D33)) | Bekannt C erstellen UND (MQ500 Getriebe UND (88kW- ODER 92kW-Motor)) |
K8C + (E5M / E6G) | Bekannt B erstellen UND (MQ200-6F ODER DQ200-7F Getriebe) |
Ports TCP/IP-Kommunikation
Systemkomponenten sind für die Verwendung von Standard-Ports vorkonfiguriert. Bei jedem dieser Ports ist es möglich, dass dieser neu konfiguriert werden muss, um Konflikte zu beheben. Dies ist abhängig von Ihren jeweiligen Hardware- und Software-Konfigurationen.

Bei Open Protocol-Werkzeugen dient das Werkzeug selbst als Server.
Komponente | Standardkonfigurationspfad | Standard-Port |
---|---|---|
FlexNet > Weboberfläche des Fehlersicherheits-Lizenzmanagers | C:\LLM\LLM\apache-tomcat-9.0.36\conf\server.xml | 8082 |
FlexNet > Lizenz-Server-Listening-Port | Fehlersicherheits-Lizenzmanager > Einstellungen | 7070 |
ILT Server-Port | Smart AMS Config > Allgemein > Erweitert | 10458 |
Keycloak-Anwendungsserver | Interne Konfiguration. | 8306 |
Keycloak-Manager | Interne Konfiguration. | 6396 |
MES-Build-Datenport | Smart AMS Config > Allgemein > MES | 8089 |
MES-Ergebnissdatenport | Smart AMS Config > Allgemein > MES | 8090 |
MES-Anmeldungs-Port | Smart AMS Config > Allgemein > MES | 8091 |
Open Protocol-Werkzeug | Smart AMS Config > Station auswählen > Steuerungen | 4545 |
SPS | Smart AMS Config > Station auswählen > Steuerungen | 8001 |
RabbitMQ-Listening-Port | In RabbitMQ festgelegt. | 5672 |
Smart AMS Manager | Während der Installation von Smart AMS festgelegt. | 6394 |
Smart AMS Config | Fest programmiert. | 6395 |
EA-Einstellungen für Steuerungen
Smart AMS-Ausgang (von Smart AMS zur Steuerung)
Entsprechender EA von Smart AMS | PF4000 Variable | PM4000 Variable (Einstellungen in SPS) | PF6000 Variable | Modbus-Gerät |
---|---|---|---|---|
Notfallmodus | Extern gesteuert 1 | %IX 13000.0 | E/A generisch 1 | Erstes Eingangsbit |
Produkt IO | Extern gesteuert 2 | %IX 13000.1 | E/A generisch 2 | Zweites Eingangsbit |
Produkt-NOK | Extern gesteuert 3 | %IX 13000.2 | E/A generisch 3 | Drittes Eingangsbit |
Produkt läuft | Extern gesteuert 4 | %IX 13000.3 | E/A generisch 4 | Viertes Eingangsbit |
Systemfehler | Extern gesteuert 5 | %IX 13000.4 | E/A generisch 5 | Fünftes Eingangsbit |
Smart AMS-Eingang (von der Steuerung zu Smart AMS)
Entsprechender EA von Smart AMS | PF4000 Variable | PM4000 Variable (Einstellungen in SPS) | PF6000 Variable | Modbus-Gerät |
---|---|---|---|---|
Notfallmodus | Extern überwacht 1 | %QX 13000.0 | Extern überwacht 1 | Erstes Ausgangsbit |
Produkt überspringen | Extern überwacht 2 | %QX 13000.1 | Extern überwacht 2 | Zweites Ausgangsbit |
Schritt überspringen | Extern überwacht 3 | %QX 13000.2 | Extern überwacht 3 | Drittes Ausgangsbit |
IO-Status überschreiben | Extern überwacht 4 | %QX 13000.3 | Extern überwacht 4 | Viertes Ausgangsbit |
Begriffe und Abkürzungen
Buchstabe | Begriff | Beschreibung |
---|---|---|
A | AMP | Assembly Management Platform |
AMS | Assembly Management System | |
I | ICB | Integrierte Steuerung, kompakte Produktreihe mit Messwertgeber, Akku |
ILT | Industriestandortanbindung | |
ITB | Integrierte Steuerung, Produktreihe mit Messwertgeber, Akku | |
IXB | Sammelbezeichnung für ICB und ITB | |
M | MES | Manufacturing Execution System |
MNO | Maximale Anzahl von „NIO“-Wiederholungen | |
N | n.i.O. | Nicht OK |
NYD | Noch nicht erledigt | |
P | SPS | Speicherprogrammierbare Steuerung |
PR-Code | Produkteigenschaftscode | |
PSet | Verschraubungsprogramm | |
S | SAMS | Smart AMS, Smart Assembly Management System |
SQS | Skalierbare Qualitätslösung |
Drittanbieterlizenzen
Dieser Abschnitt befasst sich mit Lizenzinformationen für bestimmte Komponenten von Drittanbietern, die in Smart AMS enthalten sind.
- List of third-party software
- Academic Free Licence v.2.1
- Apache-Software-Lizenz, Version 2.0
- Zero-Clause BSD (0BSD)
- BSD 2-Klausel „Simplified“-Lizenz
- BSD 3-Klausel „Modifizierte“ Lizenz
- BSD 4-Klausel „Original“-Lizenz
- Creative Commons CC0 1.0 Universal
- Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0
- Creative Commons Namensnennung-ShareAlike 3.0 Unported Lizenz
- Creative Commons Namensnennung 4.0 Internationale Öffentliche Lizenz
- GNU General Public License, GPL V2
- GNU General Public License, v.2, with Classpath Exception
- ISC-Lizenz
- Inno Setup Compiler
- MIT-Lizenz (MIT)
- Öffentliche Mozilla-Lizenz
- Mozilla Public License, v.2.0 (MPL-2.0)
- ODC Attribution Lizenz (ODC-By)
- Unlizenziert
- zlib-Lizenz
List of third-party software
The following third-party software items are included in Smart AMS.
Software | Version | License |
---|---|---|
.NET | 5.0 | MIT |
.NET Core | 2.0 | MIT |
.NET Core | 2.2 | MIT |
@babel/code-frame | 7.10.4 | MIT |
@babel/code-frame | 7.14.5 | MIT |
@babel/compat-data | 7.12.7 | MIT |
@babel/compat-data | 7.14.7 | MIT |
@babel/core | 7.12.3 | MIT |
@babel/core | 7.14.8 | MIT |
@babel/generator | 7.12.5 | MIT |
@babel/generator | 7.14.8 | MIT |
@babel/helper-annotate-as-pure | 7.10.4 | MIT |
@babel/helper-builder-binary-assignment-operator-visitor | 7.10.4 | MIT |
@babel/helper-builder-react-jsx | 7.10.4 | MIT |
@babel/helper-builder-react-jsx-experimental | 7.12.4 | MIT |
@babel/helper-compilation-targets | 7.12.5 | MIT |
@babel/helper-compilation-targets | 7.14.5 | MIT |
@babel/helper-create-class-features-plugin | 7.12.1 | MIT |
@babel/helper-create-regexp-features-plugin | 7.12.7 | MIT |
@babel/helper-define-map | 7.10.5 | MIT |
@babel/helper-explode-assignable-expression | 7.12.1 | MIT |
@babel/helper-function-name | 7.10.4 | MIT |
@babel/helper-function-name | 7.14.5 | MIT |
@babel/helper-get-function-arity | 7.10.4 | MIT |
@babel/helper-get-function-arity | 7.14.5 | MIT |
@babel/helper-hoist-variables | 7.10.4 | MIT |
@babel/helper-hoist-variables | 7.14.5 | MIT |
@babel/helper-member-expression-to-functions | 7.12.7 | MIT |
@babel/helper-member-expression-to-functions | 7.14.7 | MIT |
@babel/helper-module-imports | 7.12.5 | MIT |
@babel/helper-module-imports | 7.14.5 | MIT |
@babel/helper-module-transforms | 7.12.1 | MIT |
@babel/helper-module-transforms | 7.14.8 | MIT |
@babel/helper-optimise-call-expression | 7.12.7 | MIT |
@babel/helper-optimise-call-expression | 7.14.5 | MIT |
@babel/helper-plugin-utils | 7.10.4 | MIT |
@babel/helper-remap-async-to-generator | 7.12.1 | MIT |
@babel/helper-replace-supers | 7.12.5 | MIT |
@babel/helper-replace-supers | 7.14.5 | MIT |
@babel/helpers | 7.12.5 | MIT |
@babel/helpers | 7.14.8 | MIT |
@babel/helper-simple-access | 7.12.1 | MIT |
@babel/helper-simple-access | 7.14.8 | MIT |
@babel/helper-skip-transparent-expression-wrappers | 7.12.1 | MIT |
@babel/helper-split-export-declaration | 7.11.0 | MIT |
@babel/helper-split-export-declaration | 7.14.5 | MIT |
@babel/helper-validator-identifier | 7.10.4 | MIT |
@babel/helper-validator-identifier | 7.14.8 | MIT |
@babel/helper-validator-option | 7.12.1 | MIT |
@babel/helper-validator-option | 7.14.5 | MIT |
@babel/helper-wrap-function | 7.12.3 | MIT |
@babel/highlight | 7.10.4 | MIT |
@babel/highlight | 7.14.5 | MIT |
@babel/parser | 7.12.7 | MIT |
@babel/parser | 7.14.8 | MIT |
@babel/plugin-proposal-async-generator-functions | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-class-properties | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-decorators | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-dynamic-import | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-export-namespace-from | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-json-strings | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-logical-assignment-operators | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-nullish-coalescing-operator | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-numeric-separator | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-numeric-separator | 7.12.7 | MIT |
@babel/plugin-proposal-object-rest-spread | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-optional-catch-binding | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-optional-chaining | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-optional-chaining | 7.12.7 | MIT |
@babel/plugin-proposal-private-methods | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-proposal-unicode-property-regex | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-syntax-async-generators | 7.8.4 | MIT |
@babel/plugin-syntax-bigint | 7.8.3 | MIT |
@babel/plugin-syntax-class-properties | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-syntax-decorators | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-syntax-dynamic-import | 7.8.3 | MIT |
@babel/plugin-syntax-export-namespace-from | 7.8.3 | MIT |
@babel/plugin-syntax-flow | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-syntax-import-meta | 7.10.4 | MIT |
@babel/plugin-syntax-json-strings | 7.8.3 | MIT |
@babel/plugin-syntax-jsx | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-syntax-logical-assignment-operators | 7.10.4 | MIT |
@babel/plugin-syntax-nullish-coalescing-operator | 7.8.3 | MIT |
@babel/plugin-syntax-numeric-separator | 7.10.4 | MIT |
@babel/plugin-syntax-object-rest-spread | 7.8.3 | MIT |
@babel/plugin-syntax-optional-catch-binding | 7.8.3 | MIT |
@babel/plugin-syntax-optional-chaining | 7.8.3 | MIT |
@babel/plugin-syntax-top-level-await | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-syntax-typescript | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-arrow-functions | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-async-to-generator | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-block-scoped-functions | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-block-scoping | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-classes | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-computed-properties | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-destructuring | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-dotall-regex | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-duplicate-keys | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-exponentiation-operator | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-flow-strip-types | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-for-of | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-function-name | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-literals | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-member-expression-literals | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-modules-amd | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-modules-commonjs | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-modules-systemjs | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-modules-umd | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-named-capturing-groups-regex | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-new-target | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-object-super | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-parameters | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-property-literals | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-react-constant-elements | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-react-display-name | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-react-jsx | 7.12.7 | MIT |
@babel/plugin-transform-react-jsx-development | 7.12.7 | MIT |
@babel/plugin-transform-react-jsx-self | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-react-jsx-source | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-react-pure-annotations | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-regenerator | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-reserved-words | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-runtime | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-shorthand-properties | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-spread | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-sticky-regex | 7.12.7 | MIT |
@babel/plugin-transform-template-literals | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-typeof-symbol | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-typescript | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-unicode-escapes | 7.12.1 | MIT |
@babel/plugin-transform-unicode-regex | 7.12.1 | MIT |
@babel/preset-env | 7.12.1 | MIT |
@babel/preset-env | 7.12.7 | MIT |
@babel/preset-modules | 0.1.4 | MIT |
@babel/preset-react | 7.12.1 | MIT |
@babel/preset-react | 7.12.7 | MIT |
@babel/preset-typescript | 7.12.1 | MIT |
@babel/runtime | 7.12.1 | MIT |
@babel/runtime | 7.12.5 | MIT |
@babel/runtime | 7.14.8 | MIT |
@babel/runtime | 7.8.7 | MIT |
@babel/runtime-corejs3 | 7.12.5 | MIT |
@babel/template | 7.12.7 | MIT |
@babel/template | 7.14.5 | MIT |
@babel/traverse | 7.12.9 | MIT |
@babel/traverse | 7.14.8 | MIT |
@babel/types | 7.12.7 | MIT |
@babel/types | 7.14.8 | MIT |
@bcoe/v8-coverage | 0.2.3 | MIT |
@cnakazawa/watch | 1.0.4 | Apache-2.0 |
@csstools/convert-colors | 1.4.0 | CC0-1.0 |
@csstools/normalize.css | 10.1.0 | CC0-1.0 |
@dnd-kit/accessibility | 2.0.0 | MIT |
@dnd-kit/core | 2.1.2 | MIT |
@dnd-kit/sortable | 2.0.1 | MIT |
@dnd-kit/utilities | 1.0.3 | MIT |
@emotion/cache | 11.4.0 | MIT |
@emotion/hash | 0.8.0 | MIT |
@emotion/memoize | 0.7.5 | MIT |
@emotion/react | 11.4.1 | MIT |
@emotion/serialize | 1.0.2 | MIT |
@emotion/sheet | 1.0.2 | MIT |
@emotion/unitless | 0.7.5 | MIT |
@emotion/utils | 1.0.0 | MIT |
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@eslint/eslintrc | 0.2.2 | MIT |
@hapi/address | 2.1.4 | BSD 3-clause |
@hapi/bourne | 1.3.2 | BSD 3-clause |
@hapi/hoek | 8.5.1 | BSD 3-clause |
@hapi/joi | 15.1.1 | BSD 3-clause |
@hapi/topo | 3.1.6 | BSD 3-clause |
@hypnosphi/create-react-context | 0.3.1 | MIT |
@istanbuljs/load-nyc-config | 1.1.0 | ISC |
@istanbuljs/schema | 0.1.2 | MIT |
@jest/console | 26.6.2 | MIT |
@jest/core | 26.6.3 | MIT |
@jest/environment | 26.6.2 | MIT |
@jest/fake-timers | 26.6.2 | MIT |
@jest/globals | 26.6.2 | MIT |
@jest/reporters | 26.6.2 | MIT |
@jest/source-map | 26.6.2 | MIT |
@jest/test-result | 26.6.2 | MIT |
@jest/test-sequencer | 26.6.3 | MIT |
@jest/transform | 26.6.2 | MIT |
@jest/types | 26.6.2 | MIT |
@nodelib/fs.scandir | 2.1.3 | MIT |
@nodelib/fs.stat | 2.0.3 | MIT |
@nodelib/fs.walk | 1.2.4 | MIT |
@npmcli/move-file | 1.0.1 | MIT |
@pmmmwh/react-refresh-webpack-plugin | 0.4.2 | MIT |
@rollup/plugin-node-resolve | 7.1.3 | MIT |
@rollup/plugin-replace | 2.3.4 | MIT |
@rollup/pluginutils | 3.1.0 | MIT |
@sinonjs/commons | 1.8.1 | BSD 3-clause |
@sinonjs/fake-timers | 6.0.1 | BSD 3-clause |
@surma/rollup-plugin-off-main-thread | 1.4.2 | Apache-2.0 |
@svgr/babel-plugin-add-jsx-attribute | 5.4.0 | MIT |
@svgr/babel-plugin-remove-jsx-attribute | 5.4.0 | MIT |
@svgr/babel-plugin-remove-jsx-empty-expression | 5.0.1 | MIT |
@svgr/babel-plugin-replace-jsx-attribute-value | 5.0.1 | MIT |
@svgr/babel-plugin-svg-dynamic-title | 5.4.0 | MIT |
@svgr/babel-plugin-svg-em-dimensions | 5.4.0 | MIT |
@svgr/babel-plugin-transform-react-native-svg | 5.4.0 | MIT |
@svgr/babel-plugin-transform-svg-component | 5.5.0 | MIT |
@svgr/babel-preset | 5.5.0 | MIT |
@svgr/core | 5.5.0 | MIT |
@svgr/hast-util-to-babel-ast | 5.5.0 | MIT |
@svgr/plugin-jsx | 5.5.0 | MIT |
@svgr/plugin-svgo | 5.5.0 | MIT |
@svgr/webpack | 5.4.0 | MIT |
@testing-library/dom | 7.28.1 | MIT |
@testing-library/jest-dom | 5.11.6 | MIT |
@testing-library/react | 11.2.2 | MIT |
@testing-library/user-event | 12.5.0 | MIT |
@types/anymatch | 1.3.1 | MIT |
@types/aria-query | 4.2.0 | MIT |
@types/babel__core | 7.1.12 | MIT |
@types/babel__generator | 7.6.2 | MIT |
@types/babel__template | 7.4.0 | MIT |
@types/babel__traverse | 7.0.16 | MIT |
@types/eslint | 7.2.6 | MIT |
@types/estree | 0.0.39 | MIT |
@types/estree | 0.0.45 | MIT |
@types/glob | 7.1.3 | MIT |
@types/graceful-fs | 4.1.4 | MIT |
@types/html-minifier-terser | 5.1.1 | MIT |
@types/istanbul-lib-coverage | 2.0.3 | MIT |
@types/istanbul-lib-report | 3.0.0 | MIT |
@types/istanbul-reports | 3.0.0 | MIT |
@types/jest | 26.0.17 | MIT |
@types/json5 | 0.0.29 | MIT |
@types/json-schema | 7.0.6 | MIT |
@types/minimatch | 3.0.3 | MIT |
@types/node | 13.7.7 | MIT |
@types/node | 14.14.10 | MIT |
@types/normalize-package-data | 2.4.0 | MIT |
@types/parse-json | 4.0.0 | MIT |
@types/prettier | 2.1.5 | MIT |
@types/prop-types | 15.7.3 | MIT |
@types/q | 1.5.4 | MIT |
@types/react | 16.9.55 | MIT |
@types/resolve | 0.0.8 | MIT |
@types/source-list-map | 0.1.2 | MIT |
@types/stack-utils | 2.0.0 | MIT |
@types/tapable | 1.0.6 | MIT |
@types/testing-library__jest-dom | 5.9.5 | MIT |
@types/uglify-js | 3.11.1 | MIT |
@types/webpack | 4.41.25 | MIT |
@types/webpack-sources | 2.1.0 | MIT |
@types/yargs | 15.0.11 | MIT |
@types/yargs-parser | 15.0.0 | MIT |
@typescript-eslint/eslint-plugin | 4.9.1 | MIT |
@typescript-eslint/experimental-utils | 3.10.1 | MIT |
@typescript-eslint/experimental-utils | 4.9.1 | MIT |
@typescript-eslint/parser | 4.9.1 | BSD 2-clause |
@typescript-eslint/scope-manager | 4.9.1 | MIT |
@typescript-eslint/types | 3.10.1 | MIT |
@typescript-eslint/types | 4.9.1 | MIT |
@typescript-eslint/typescript-estree | 3.10.1 | BSD 2-clause |
@typescript-eslint/typescript-estree | 4.9.1 | BSD 2-clause |
@typescript-eslint/visitor-keys | 3.10.1 | MIT |
@typescript-eslint/visitor-keys | 4.9.1 | MIT |
@webassemblyjs/ast | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/floating-point-hex-parser | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/helper-api-error | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/helper-buffer | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/helper-code-frame | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/helper-fsm | 1.9.0 | ISC |
@webassemblyjs/helper-module-context | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/helper-wasm-bytecode | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/helper-wasm-section | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/ieee754 | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/leb128 | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/utf8 | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/wasm-edit | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/wasm-gen | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/wasm-opt | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/wasm-parser | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/wast-parser | 1.9.0 | MIT |
@webassemblyjs/wast-printer | 1.9.0 | MIT |
@xtuc/ieee754 | 1.2.0 | BSD 3-clause |
@xtuc/long | 4.2.2 | Apache-2.0 |
abab | 2.0.5 | BSD 3-clause |
abbrev | 1.1.1 | ISC |
accepts | 1.3.7 | MIT |
account-module | 0.1.0 | MIT |
acorn | 6.4.2 | MIT |
acorn | 7.4.1 | MIT |
acorn-globals | 6.0.0 | MIT |
acorn-jsx | 5.3.1 | MIT |
acorn-walk | 7.2.0 | MIT |
address | 1.1.2 | MIT |
adjust-sourcemap-loader | 3.0.0 | MIT |
after | 0.8.2 | MIT |
aggregate-error | 3.1.0 | MIT |
ajv | 6.12.0 | MIT |
ajv | 6.12.6 | MIT |
ajv-errors | 1.0.1 | MIT |
ajv-keywords | 3.5.2 | MIT |
alphanum-sort | 1.0.2 | MIT |
amdefine | 1.0.1 | BSD 3-clause or MIT |
amqplib | 0.5.5 | MIT |
ansi-colors | 3.2.4 | MIT |
ansi-colors | 4.1.1 | MIT |
ansi-escapes | 4.3.1 | MIT |
ansi-html | 0.0.7 | Apache-2.0 |
ansi-regex | 2.1.1 | MIT |
ansi-regex | 3.0.0 | MIT |
ansi-regex | 4.1.0 | MIT |
ansi-regex | 5.0.0 | MIT |
ansi-styles | 2.2.1 | MIT |
ansi-styles | 3.2.1 | MIT |
ansi-styles | 4.3.0 | MIT |
anymatch | 2.0.0 | ISC |
anymatch | 3.1.1 | ISC |
any-promise | 1.3.0 | MIT |
aproba | 1.2.0 | ISC |
are-we-there-yet | 1.1.5 | ISC |
argparse | 1.0.10 | MIT |
aria-query | 4.2.2 | Apache-2.0 |
arity-n | 1.0.4 | MIT |
array.prototype.flat | 1.2.4 | MIT |
array.prototype.flatmap | 1.2.4 | MIT |
arraybuffer.slice | 0.0.7 | MIT |
array-find-index | 1.0.2 | MIT |
array-flatten | 1.1.1 | MIT |
array-flatten | 2.1.2 | MIT |
array-includes | 3.1.2 | MIT |
array-union | 1.0.2 | MIT |
array-union | 2.1.0 | MIT |
array-uniq | 1.0.3 | MIT |
array-unique | 0.3.2 | MIT |
arr-diff | 4.0.0 | MIT |
arr-flatten | 1.1.0 | MIT |
arrify | 2.0.1 | MIT |
arr-union | 3.1.0 | MIT |
asap | 2.0.6 | MIT |
asn1 | 0.2.4 | MIT |
asn1.js | 5.4.1 | MIT |
ASP.NET Core | 5.0 | Apache-2.0 |
assert | 1.5.0 | MIT |
assert-plus | 1.0.0 | MIT |
assign-symbols | 1.0.0 | MIT |
astral-regex | 1.0.0 | MIT |
ast-types-flow | 0.0.7 | ISC |
async | 2.6.3 | MIT |
async-each | 1.0.3 | MIT |
async-foreach | 0.1.3 | MIT |
asynckit | 0.4.0 | MIT |
async-limiter | 1.0.1 | MIT |
at-least-node | 1.0.0 | ISC |
atob | 2.1.2 | MIT or Apache-2.0 |
autoprefixer | 9.8.6 | MIT |
aws4 | 1.11.0 | MIT |
aws4 | 1.9.1 | MIT |
aws-sign2 | 0.7.0 | Apache-2.0 |
axe-core | 4.1.1 | MPL-2.0 |
axios | 0.19.2 | MIT |
axios | 0.21.1 | MIT |
axios-observable | 1.2.1 | MIT |
axobject-query | 2.2.0 | Apache-2.0 |
babel-eslint | 10.1.0 | MIT |
babel-extract-comments | 1.0.0 | MIT |
babel-jest | 26.6.3 | MIT |
babel-loader | 8.1.0 | MIT |
babel-plugin-dynamic-import-node | 2.3.3 | MIT |
babel-plugin-istanbul | 6.0.0 | BSD 3-clause |
babel-plugin-jest-hoist | 26.6.2 | MIT |
babel-plugin-macros | 2.8.0 | MIT |
babel-plugin-named-asset-import | 0.3.7 | MIT |
babel-plugin-syntax-object-rest-spread | 6.13.0 | MIT |
babel-plugin-transform-object-rest-spread | 6.26.0 | MIT |
babel-plugin-transform-react-remove-prop-types | 0.4.24 | MIT |
babel-preset-current-node-syntax | 1.0.0 | MIT |
babel-preset-jest | 26.6.2 | MIT |
babel-preset-react-app | 10.0.0 | MIT |
babel-runtime | 6.26.0 | MIT |
babylon | 6.18.0 | MIT |
backo2 | 1.0.2 | MIT |
balanced-match | 1.0.0 | MIT |
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base64-arraybuffer | 0.1.4 | MIT |
base64-arraybuffer | 0.1.5 | MIT |
base64id | 2.0.0 | MIT |
base64-js | 1.5.1 | MIT |
batch | 0.6.1 | MIT |
bcrypt-pbkdf | 1.0.2 | BSD 3-clause |
better-assert | 1.0.2 | MIT |
bfj | 7.0.2 | MIT |
big.js | 5.2.2 | MIT |
binary-extensions | 1.13.1 | MIT |
binary-extensions | 2.1.0 | MIT |
bitsyntax | 0.1.0 | MIT |
blob | 0.0.5 | MIT |
block-stream | 0.0.9 | ISC |
bluebird | 3.7.2 | MIT |
bn.js | 4.11.9 | MIT |
bn.js | 5.1.3 | MIT |
body-parser | 1.19.0 | MIT |
bonjour | 3.5.0 | MIT |
boolbase | 1.0.0 | ISC |
bootstrap | 4.5.3 | MIT |
brace-expansion | 1.1.11 | MIT |
braces | 2.3.2 | MIT |
braces | 3.0.2 | MIT |
brorand | 1.1.0 | MIT |
browserify-aes | 1.2.0 | MIT |
browserify-cipher | 1.0.1 | MIT |
browserify-des | 1.0.2 | MIT |
browserify-rsa | 4.1.0 | MIT |
browserify-sign | 4.2.1 | ISC |
browserify-zlib | 0.2.0 | MIT |
browser-process-hrtime | 1.0.0 | BSD 2-clause |
browserslist | 4.14.2 | MIT |
browserslist | 4.16.6 | MIT |
browserslist | 4.16.7 | MIT |
bser | 2.1.1 | Apache-2.0 |
buffer | 4.9.2 | MIT |
buffer-equal-constant-time | 1.0.1 | BSD 3-clause |
buffer-from | 1.1.1 | MIT |
buffer-indexof | 1.1.1 | MIT |
buffer-more-ints | 1.0.0 | MIT |
buffer-xor | 1.0.3 | MIT |
builtin-modules | 3.1.0 | MIT |
builtin-status-codes | 3.0.0 | MIT |
bytes | 3.0.0 | MIT |
bytes | 3.1.0 | MIT |
cacache | 12.0.4 | ISC |
cacache | 15.0.5 | ISC |
cache-base | 1.0.1 | MIT |
call-bind | 1.0.0 | MIT |
call-bind | 1.0.2 | MIT |
caller-callsite | 2.0.0 | MIT |
caller-path | 2.0.0 | MIT |
callsite | 1.0.0 | MIT |
callsites | 2.0.0 | MIT |
callsites | 3.1.0 | MIT |
camelcase | 2.1.1 | MIT |
camelcase | 5.3.1 | MIT |
camelcase | 6.2.0 | MIT |
camel-case | 4.1.2 | MIT |
camelcase-keys | 2.1.0 | MIT |
caniuse-api | 3.0.0 | MIT |
caniuse-lite | 1.0.30001246 | CC-BY-4.0 |
caniuse-lite | 1.0.30001248 | CC-BY-4.0 |
capture-exit | 2.0.0 | ISC |
caseless | 0.12.0 | Apache-2.0 |
case-sensitive-paths-webpack-plugin | 2.3.0 | MIT |
chalk | 1.1.3 | MIT |
chalk | 2.4.2 | MIT |
chalk | 3.0.0 | MIT |
chalk | 4.1.0 | MIT |
char-regex | 1.0.2 | MIT |
check-types | 11.1.2 | MIT |
chokidar | 2.1.8 | MIT |
chokidar | 3.4.3 | MIT |
chownr | 1.1.4 | ISC |
chownr | 2.0.0 | ISC |
chrome-trace-event | 1.0.2 | MIT |
ci-info | 2.0.0 | MIT |
cipher-base | 1.0.4 | MIT |
cjs-module-lexer | 0.6.0 | MIT |
classnames | 2.2.6 | MIT |
classnames | 2.3.1 | MIT |
class-utils | 0.3.6 | MIT |
clean-css | 4.2.3 | MIT |
clean-stack | 2.2.0 | MIT |
cliui | 5.0.0 | ISC |
cliui | 6.0.0 | ISC |
clone-deep | 4.0.1 | MIT |
cls-bluebird | 2.1.0 | BSD 2-clause |
co | 4.6.0 | MIT |
coa | 2.0.2 | MIT |
code-point-at | 1.1.0 | MIT |
collection-visit | 1.0.0 | MIT |
collect-v8-coverage | 1.0.1 | MIT |
color | 3.1.3 | MIT |
color-convert | 1.9.3 | MIT |
color-convert | 2.0.1 | MIT |
colorette | 1.2.2 | MIT |
color-name | 1.1.3 | MIT |
color-name | 1.1.4 | MIT |
color-string | 1.5.4 | MIT |
combined-stream | 1.0.8 | MIT |
commander | 2.20.3 | MIT |
commander | 4.1.1 | MIT |
commondir | 1.0.1 | MIT |
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component-emitter | 1.2.1 | MIT |
component-emitter | 1.3.0 | MIT |
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concat-map | 0.0.1 | MIT |
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console-control-strings | 1.1.0 | ISC |
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content-type | 1.0.4 | MIT |
convert-source-map | 0.3.5 | MIT |
convert-source-map | 1.7.0 | MIT |
convert-source-map | 1.8.0 | MIT |
cookie | 0.3.1 | MIT |
cookie | 0.4.0 | MIT |
cookie-signature | 1.0.6 | MIT |
copy-concurrently | 1.0.5 | ISC |
copy-descriptor | 0.1.1 | MIT |
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core-js | 3.8.1 | MIT |
core-js-compat | 3.8.1 | MIT |
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cosmiconfig | 6.0.0 | MIT |
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create-hash | 1.2.0 | MIT |
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cross-spawn | 6.0.5 | MIT |
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crypto-random-string | 1.0.0 | MIT |
css | 2.2.4 | MIT |
css | 3.0.0 | MIT |
css.escape | 1.5.1 | MIT |
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cssom | 0.4.4 | MIT |
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css-select | 2.1.0 | BSD 2-clause |
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css-tree | 1.1.2 | MIT |
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csstype | 3.0.8 | MIT |
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currently-unhandled | 0.4.1 | MIT |
cyclist | 1.0.1 | MIT |
d | 1.0.1 | ISC |
damerau-levenshtein | 1.0.6 | BSD 2-clause |
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debug | 3.1.0 | MIT |
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decamelize | 1.2.0 | MIT |
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define-property | 0.2.5 | MIT |
define-property | 1.0.0 | MIT |
define-property | 2.0.2 | MIT |
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doctrine | 2.1.0 | Apache-2.0 |
doctrine | 3.0.0 | Apache-2.0 |
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domelementtype | 2.1.0 | BSD 2-clause |
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electron-to-chromium | 1.3.795 | ISC |
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escodegen | 1.14.3 | BSD 2-clause |
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esprima | 4.0.1 | BSD 2-clause |
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estree-walker | 1.0.1 | MIT |
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eventemitter3 | 4.0.7 | MIT |
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execa | 4.1.0 | MIT |
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ext | 1.4.0 | ISC |
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flatted | 3.1.0 | ISC |
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spdx-license-ids | 3.0.6 | CC0-1.0 |
spdx-license-ids | 3.0.7 | CC0-1.0 |
spdy | 4.0.2 | MIT |
spdy-transport | 3.0.0 | MIT |
split-string | 3.1.0 | MIT |
sprintf-js | 1.0.3 | BSD 3-clause |
spy-on-component | 1.1.3 | MIT |
sqlite3 | 4.1.1 | BSD 3-clause |
sshpk | 1.16.1 | MIT |
ssri | 6.0.2 | ISC |
ssri | 8.0.1 | ISC |
stable | 0.1.8 | MIT |
stackframe | 1.2.0 | MIT |
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static-extend | 0.1.2 | MIT |
statuses | 1.5.0 | MIT |
stdout-stream | 1.4.1 | MIT |
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string_decoder | 1.3.0 | MIT |
stringify-object | 3.3.0 | BSD 2-clause |
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strip-ansi | 3.0.1 | MIT |
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strip-json-comments | 3.1.1 | MIT |
stylehacks | 4.0.3 | MIT |
style-loader | 1.3.0 | MIT |
stylis | 4.0.10 | MIT |
supports-color | 2.0.0 | MIT |
supports-color | 5.5.0 | MIT |
supports-color | 6.1.0 | MIT |
supports-color | 7.2.0 | MIT |
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svgo | 1.3.2 | MIT |
svg-parser | 2.0.4 | MIT |
symbol-observable | 1.2.0 | MIT |
symbol-tree | 3.2.4 | MIT |
System.Data.SQLite.Core | 1.0.109.2 | Public Domain |
System.Data.SQLite.Core | 1.0.112.0 | Public Domain |
table | 5.4.6 | BSD 3-clause |
tapable | 1.1.3 | MIT |
tar | 2.2.2 | ISC |
tar | 4.4.13 | ISC |
tar | 6.1.6 | ISC |
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tempy | 0.3.0 | MIT |
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terser | 5.5.1 | BSD 2-clause |
terser-webpack-plugin | 1.4.5 | MIT |
terser-webpack-plugin | 4.2.3 | MIT |
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tough-cookie | 2.5.0 | BSD 3-clause |
tough-cookie | 3.0.1 | BSD 3-clause |
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tslib | 1.14.1 | 0BSD |
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tweetnacl | 0.14.5 | Unlicense |
type | 1.2.0 | ISC |
type | 2.1.0 | ISC |
type-check | 0.3.2 | MIT |
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type-fest | 0.3.1 | MIT or CC0-1.0 |
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type-is | 1.6.18 | MIT |
unbox-primitive | 1.0.1 | MIT |
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underscore | 1.12.1 | MIT |
underscore | 1.7.0 | MIT |
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url-parse | 1.5.3 | MIT |
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webidl-conversions | 5.0.0 | BSD 2-clause |
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whatwg-encoding | 1.0.5 | MIT |
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which | 2.0.2 | ISC |
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wkx | 0.4.8 | MIT |
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Academic Free Licence v.2.1
Diese Academic Free License (die „Lizenz“) gilt für jedes urheberrechtlich geschützte Originalwerk (das „Originalwerk“), dessen Eigentümer (der „Lizenzgeber“) den folgenden Hinweis unmittelbar nach dem Copyright-Vermerk für das Originalwerk angebracht hat:
Lizenziert unter der Academic Free License Version 2.1
1) Gewährung der Urheberrechtslizenz. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Lizenz zur Durchführung der folgenden Schritte:
a) das Originalwerk in Kopien zu vervielfältigen;
b) abgeleitete Werke („Derivative Werke“) auf der Grundlage des Originalwerkes zu erstellen;
c) Kopien des Originalwerkes und der abgeleiteten Werke öffentlich zu verbreiten;
d) das Originalwerk öffentlich zu verwenden; und
e) das Originalwerk öffentlich zu zeigen.
2) Erteilung der Patentlizenz. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Lizenz unter den Patentansprüchen, über die der Lizenzgeber verfügt oder die von ihm kontrolliert werden und die in dem vom Lizenzgeber geschaffenen Originalwerk enthalten sind, um das Originalwerk und die abgeleiteten Werke herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten.
3) Gewährung der Quellcode-Lizenz. Der Begriff „Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form des Originalwerkes, um Änderungen am Originalwerk vorzunehmen sowie alle verfügbaren Dokumentationen, die beschreiben, wie das Originalwerk modifiziert werden kann. Der Lizenzgeber verpflichtet sich hiermit, eine maschinenlesbare Kopie des Quellcodes des Originalwerkes zusammen mit jeder Kopie des Originalwerkes, die der Lizenzgeber verbreitet, zur Verfügung zu stellen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dieser Verpflichtung nachzukommen, indem er eine maschinenlesbare Kopie des Quellcodes in einem Informationsspeicher ablegt, der vernünftigerweise so bemessen ist, dass er Ihnen einen kostengünstigen und bequemen Zugriff ermöglicht, solange der Lizenzgeber das Originalwerk weiterverbreitet, und indem er die Adresse dieses Informationsspeichers in einem Hinweis unmittelbar nach dem Urheberrechtsvermerk, der für das Originalwerk gilt, veröffentlicht.
4) Ausschluss von der Lizenzgewährung. Weder die Namen des Lizenzgebers noch die Namen von Mitwirkenden am Originalwerk, noch deren Marken oder Dienstleistungsmarken dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers zur Unterstützung oder Verkaufsförderung von Produkten verwendet werden, die von diesem Originalwerk abgeleitet sind. Nichts in dieser Lizenz gewährt Rechte an Warenzeichen, Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen geistigen Eigentumsrechten des Lizenzgebers, es sei denn, dies wird ausdrücklich in diesem Dokument erwähnt. Es wird keine Patentlizenz gewährt, um Ausführungsformen von Patentansprüchen zu machen, zu nutzen, zu verkaufen oder anzubieten, die über die in Abschnitt 2 definierten lizenzierten Ansprüche hinausgehen. An den Marken des Lizenzgebers wird kein Recht eingeräumt, auch wenn diese Marken im Originalwerk enthalten sind. Nichts in dieser Lizenz darf so ausgelegt werden, dass es dem Lizenzgeber untersagt ist, ein Originalwerk unter anderen Bedingungen als dieser Lizenz zu lizenzieren, so dass der Lizenzgeber andernfalls ein Recht zur Lizenzierung hätte.
5) Dieser Abschnitt wurde bewusst ausgelassen.
6) Attributionsrechte. Sie dürfen weder Urheberrechts-, Patent- oder Markenhinweise aus dem Quellcode des Originalwerkes noch alle Lizenzhinweise und Beschreibungstexte, die darin als „Namensnennung“ gekennzeichnet sind, aus dem Quellcode entfernen und auch ihren derivativen Werken beibehalten. Sie müssen dafür sorgen, dass der Quellcode für alle von Ihnen erstellten derivativen Werke mit einer auffälligen Namensnennung versehen wird, die vernünftigerweise in einer Form kalkuliert wurde, die es erlaubt, den Empfänger darüber zu informieren, dass Sie das Originalwerk modifiziert haben.
7) Provenienzgewährleistung und Haftungsausschluss. Der Lizenzgeber garantiert, dass das Urheberrecht am Originalwerk und die hierin vom Lizenzgeber gewährten Patentrechte Eigentum des Lizenzgebers sind oder Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz mit der Erlaubnis des/der Beitragenden dieser Urheberrechte und Patentrechte unterlizenziert werden. Sofern nicht ausdrücklich in dem unmittelbar vorangehenden Satz angegeben, wird das Originalwerk unter dieser Lizenz auf einer „AS IS“-BASIS und OHNE GARANTIE bereitgestellt, entweder ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Garantien der NICHTVERLETZUNG, der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT DER ORIGINALARBEIT LIEGT BEI IHNEN. Dieser GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Lizenz dar. Es wird keine Lizenz für das Originalwerk gewährt, außer im Rahmen dieses Haftungsausschlusses.
8) Haftungsbeschränkung. Unter keinen Umständen und unter keinen rechtlichen Voraussetzungen, sei es aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, haftet der Lizenzgeber gegenüber einer Person für direkte, indirekte, spezielle, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder der Verwendung des Originalwerkes ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für den Verlust von Firmenwert, Arbeitsausfall, Computerausfall oder Fehlfunktion oder jegliche andere kommerzielle Schäden oder Verluste. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit des Lizenzgebers zurückzuführen ist, soweit das anwendbare Recht eine solche Beschränkung verbietet. Einige Gerichtsbarkeiten erlauben den Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht, so dass dieser Ausschluss und diese Beschränkung möglicherweise nicht auf Sie zutreffen.
9) Annahme und Kündigung. Wenn Sie Kopien des Originalwerkes oder eines abgeleiteten Werkes verbreiten, müssen Sie unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen unternehmen, um die ausdrückliche Zustimmung der Empfänger zu den Bedingungen dieser Lizenz einzuholen. Nichts anderes als diese Lizenz (oder eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen) gewährt Ihnen die Erlaubnis, abgeleitete Werke auf der Grundlage des Originalwerkes zu erstellen oder eines der in Abschnitt 1 dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte auszuüben, und jeder Versuch, dies zu tun, außer unter den Bedingungen dieser Lizenz (oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen), ist ausdrücklich durch das US-Urheberrechtsgesetz, die entsprechenden Gesetze anderer Länder und durch internationale Verträge verboten. Indem Sie eines der Ihnen in Abschnitt 1 gewährten Rechte ausüben, erklären Sie sich daher mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen einverstanden.
10) Beendigung der Patenthandlung Diese Lizenz erlischt automatisch und Sie können ab dem Tag, an dem Sie eine Klage, einschließlich eines Gegenanspruchs oder Gegenanspruchs, gegen den Lizenzgeber oder einen Lizenznehmer, der behauptet, dass das Originalwerk ein Patent verletzt, die Ihnen durch diese Lizenz gewährten Rechte nicht mehr ausüben. Diese Kündigungsregelung gilt nicht für eine Klage wegen angeblicher Patentverletzung durch Kombinationen des Originalwerkes mit anderer Software oder Hardware.
11) Gerichtsbarkeit, Gerichtsstand und anwendbares Recht. Jede Klage oder Klage im Zusammenhang mit dieser Lizenz kann nur vor den Gerichten einer Gerichtsbarkeit erhoben werden, in der der Lizenzgeber seinen Wohnsitz hat oder in der der Lizenzgeber sein Hauptgeschäft betreibt, und nach den Gesetzen dieser Gerichtsbarkeit unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Nutzung des Originalwerkes außerhalb des Geltungsbereichs dieser Lizenz oder nach deren Beendigung unterliegt den Anforderungen und Strafen der USA. Copyright Act, 17 U.S.C. 101 ff., den entsprechenden Gesetzen anderer Länder und dem internationalen Vertrag. Dieser Abschnitt überdauert die Beendigung dieser Lizenz.
12) Anwaltsgebühren. Bei allen Maßnahmen zur Durchsetzung der Bestimmungen dieser Lizenz oder zur Geltendmachung von Schadenersatz in diesem Zusammenhang ist die obsiegende Partei berechtigt, ihre Kosten und Auslagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme entstehen, einschließlich der Berufung gegen eine solche Maßnahme, erstatten zu lassen. Dieser Abschnitt überdauert die Beendigung dieser Lizenz.
13) Verschiedenes Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar gehalten wird, wird diese Bestimmung nur insoweit verändert, als dies notwendig ist, um sie durchsetzbar zu machen.
14) Definition von „Sie“ in dieser Lizenz. „Sie“ bedeutet in dieser Lizenz, ob in Groß- oder Kleinschreibung, eine natürliche oder juristische Person, die die Rechte unter dieser Lizenz ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz einhält. Bei juristischen Personen umfasst „Sie“ alle Einheiten, die Sie kontrollieren, die von Ihnen kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu übernehmen, sei es vertraglich oder anderweitig, oder (ii) den Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der ausstehenden Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
15) Nutzungsrecht. Sie dürfen das Originalwerk auf alle Arten und Weisen verwenden, die nicht anderweitig durch diese Lizenz oder durch Gesetz eingeschränkt oder bedingt sind, und der Lizenzgeber verpflichtet sich, die Nutzung durch Sie nicht zu behindern oder dafür verantwortlich zu sein.
Diese Lizenz ist urheberrechtlich geschützt (C) 2003-2004 Lawrence E. Rosen. Alle Rechte vorbehalten.
Es wird hiermit die Erlaubnis erteilt, diese Lizenz unverändert zu kopieren und zu verbreiten. Diese Lizenz darf ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers nicht verändert werden.
Apache-Software-Lizenz, Version 2.0
Apache-Lizenz
Version 2.0., Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG
1. Definitionen.
„Lizenz“ bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung im Sinne der Abschnitte 1 bis 9 dieses Dokuments.
Der Begriff „Lizenzgeber“ bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber autorisierte Person, die die Lizenz erteilt.
„Juristische Person“ ist die Vereinigung der handelnden Einheit und aller anderen Einheiten, die diese Einheit kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu übernehmen, sei es vertraglich oder anderweitig, oder (ii) den Besitz von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der ausstehenden Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen.
„Sie“ (oder „Ihr“) bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Genehmigungen ausübt.
Die Form „Quelle“ ist die bevorzugte Form für Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.
Die Form „Objekt“ ist jede Form, die sich aus der mechanischen Transformation oder Übersetzung einer Quelle ergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
„Werk“ bezeichnet das Werk der Urheberschaft, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch einen Urheberrechtsvermerk, der in dem Werk enthalten ist oder dem Werk beigefügt ist, gekennzeichnet (ein Beispiel ist im Anhang unten aufgeführt).
„Derivative Werke“ bezeichnet jedes Werk, ob in Quell- oder Objektform, das auf dem Werk basiert (oder von ihm abgeleitet ist) und für das die redaktionellen Nacharbeiten, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder andere Änderungen insgesamt ein Originalwerk der Urheberschaft darstellen. Für die Zwecke dieser Lizenz schließt Derivative Werke keine Werke ein, die von den Schnittstellen des Werkes und seiner Derivativen Werke trennbar bleiben oder lediglich einen Link (oder eine Bindung mit Namen) zu den Schnittstellen des Werkes und der Derivativen Werke enthalten.
„Beitrag“ ist jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalfassung des Werkes und aller Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkes oder abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber willentlich vom Urheberrechtsinhaber oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die befugt ist, es im Namen des Urheberrechtsinhabers zu übermitteln, zur Aufnahme in das Werk vorgelegt wird. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „übermittelt“ jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kommunikation auf elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und Issue-Tracking-Systemen, die vom Lizenzgeber oder im Namen des Lizenzgebers zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Werkes verwaltet werden, jedoch mit Ausnahme von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber auffällig gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich als „nicht konform“ bezeichnet wird."
Der Begriff „Mitwirkender“ bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, für die ein Beitrag vom Lizenzgeber empfangen und anschließend in das Werk integriert wurde.
2. Gewährung der Copyright-Lizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche, gebührenfreie, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Vorbereitung von abgeleiteten Werken, zur öffentlichen Wiedergabe, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verteilung des Werkes und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche, gebührenfreie, unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben) Patentlizenz, um das Werk zu erstellen, zu nutzen, anzubieten, zu verkaufen, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen, sofern diese Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die durch einen Mitwirkenden lizenzierbar sind und die durch den Beitrag/die Beiträge allein oder durch Kombination von Beiträgen mit dem Werk, zu dem der Beitrag/die Beiträge übermittelt wurden, zwingend verletzt würden. Wenn Sie ein Patentstreitverfahren gegen eine juristische Person einleiten (einschließlich eines Gegenanspruchs oder einer Widerklage in einem Rechtsstreit), in dem behauptet wird, dass das Werk oder ein in das Werk eingearbeiteter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, werden alle Patentlizenzen, die Ihnen unter dieser Lizenz für dieses Werk gewährt werden, mit dem Datum der Einreichung dieses Rechtsstreits beendet.
4. Weiterverbreitung Sie sind berechtigt, Kopien des Werks oder abgeleiteter Werke auf jedem Medium, mit oder ohne Modifikationen, in Quell- oder Objektform zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorausgesetzt, dass Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
a. Sie müssen allen anderen Empfängern des Werkes oder abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz zur Verfügung stellen; und
b. Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien mit auffälligen Hinweisen versehen werden, die besagen, dass Sie die Dateien geändert haben; und
c. Sie müssen alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Zuordnungshinweise aus der Quellform des Werkes in der Quellform der von Ihnen vertriebenen abgeleiteten Werke beibehalten, mit Ausnahme jener Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
d. Wenn das Werk eine „HINWEIS“-Textdatei als Teil seiner Verbreitung enthält, dann müssen alle von Ihnen vertriebenen abgeleiteten Werke eine lesbare Kopie der in dieser HINWEIS-Datei enthaltenen Zuordnungshinweise enthalten, mit Ausnahme jener Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb einer HINWEIS-Textdatei, die als Teil der abgeleiteten Werke verbreitet wird; innerhalb des Quellformulars oder der Dokumentation, wenn diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder innerhalb einer von den derivativen Werken generierten Anzeige, wenn und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise erscheinen. Der Inhalt der HINWEIS-Datei dient nur zu Informationszwecken und verändert die Lizenz nicht. Sie können Ihre eigenen Attributionshinweise innerhalb von abgeleiteten Werken hinzufügen, die Sie zusammen mit oder als Zusatz zu dem Text des Werkes in Form eines Hinweises verbreiten, vorausgesetzt, dass solche zusätzlichen Attributionshinweise nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können.
Sie können Ihre eigenen Urheberrechtserklärungen zu Ihren Modifikationen hinzufügen und zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen für die Verwendung, Reproduktion oder Verteilung Ihrer Modifikationen oder für solche abgeleiteten Werke als Ganzes bereitstellen, vorausgesetzt, dass Ihre Nutzung, Reproduktion und Verteilung des Werkes anderweitig den in dieser Lizenz genannten Bedingungen entspricht.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes angeben, unterliegt jeder Beitrag, der willentlich zur Aufnahme in das Werk von Ihnen an den Lizenzgeber übermittelt wurde, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne zusätzliche Bedingungen. Ungeachtet des oben Erwähnten ersetzt oder modifiziert nichts hierin die Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Handelsmarken. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis, die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers zu verwenden, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung bei der Beschreibung der Herkunft des Werkes und der Wiedergabe des Inhalts der HINWEIS-Datei erforderlich.
7. Haftungsausschluss. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber das Werk (und jeder Mitwirkende stellt seine Beiträge zur Verfügung) auf einer „AS IS“-BASIS, OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEDER ART, sei es ausdrücklich oder implizit, einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Garantien oder Bedingungen von TITEL, NICHTVERLETZUNG, MARKTREIFE oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK zur Verfügung. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werkes zu bestimmen und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Haftungsbeschränkung. In keinem Fall und unter keinen rechtlichen Voraussetzungen, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben (wie z.B. vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln) oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, beiläufiger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werkes ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Firmenwert, Arbeitsausfall, Computerausfall oder -fehlfunktion oder jegliche andere kommerzielle Schäden oder Verluste), auch wenn der Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
9. Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Während Sie das Werk oder abgeleitete Werke davon weitergeben, können Sie sich dafür entscheiden, eine Gebühr für die Annahme von Support, Garantie, Freistellung oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten im Einklang mit dieser Lizenz anzubieten und zu erheben. Bei der Annahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und in Ihrer alleinigen Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur dann, wenn Sie zustimmen, jeden Mitwirkenden schadlos zu halten, zu verteidigen und von jeglicher Haftung freizustellen, die durch diesen Mitwirkenden entstanden ist oder gegen ihn geltend gemacht wird, weil Sie eine solche Garantie oder zusätzliche Haftung akzeptieren.
ENDE DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ANHANG: So wenden Sie die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit an
Um die Apache-Lizenz auf Ihre Arbeit anzuwenden, fügen Sie den folgenden Hinweis mit den Feldern in Klammern „[]“ an, die durch Ihre eigenen Identifizierungsdaten ersetzt werden. (Die Klammern nicht mit einbeziehen!) Der Text sollte in der entsprechenden Kommentarsyntax für das Dateiformat enthalten sein. Wir empfehlen außerdem, dass ein Datei- oder Klassenname und eine Beschreibung des Verwendungszwecks auf derselben „gedruckten Seite“ wie der Copyright-Vermerk enthalten sein sollten, um die Identifizierung innerhalb der Archive von Drittanbietern zu erleichtern.
Copyright [yyyyy][Name des Rechteinhabers]
Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0 (die „Lizenz“);
Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden.
Sie können eine Kopie der Lizenz erhalten unter
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Software
die unter der Lizenz vertrieben wird, auf einer „AS IS“-BASIS verbreitet,
OHNE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEDER ART, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
Siehe Lizenz für die jeweilige Sprache, die die Berechtigungen und
Einschränkungen unter der Lizenz regelt.
Zero-Clause BSD (0BSD)
Die Erlaubnis zur Verwendung, zum Kopieren, Verändern und/oder zur Weitergabe dieser Software für sämtliche Zwecke mit oder ohne Gebühr wird hiermit erteilt.
DIE SOFTWARE WIRD „AS IS“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR IRGENDWELCHE SPEZIELLEN, DIREKTEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENEM GEWINN ERGEBEN, SEI ES DURCH VERTRAGSVERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
BSD 2-Klausel „Simplified“-Lizenz
Copyright <JAHR> <URHEBERRECHTSINHABER>
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Distribution geliefert werden, wiedergeben.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „AS IS“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER INHABER DES URHEBERRECHTS ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATEN- ODER GEWINNVERLUST ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN, UND FÜR JEGLICHE HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES VERTRAGLICH, VERSCHULDENSUNABHÄNGIG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN DARAUF HINGEWIESEN WIRD.
BSD 3-Klausel „Modifizierte“ Lizenz
Copyright <JAHR> <URHEBERRECHTSINHABER>
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Distribution geliefert werden, wiedergeben.
3. Weder der Name des Copyright-Inhabers noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Förderung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN URHEBERRECHTSINHABERN UND MITWIRKENDEN „AS IS“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER INHABER DES URHEBERRECHTS ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATEN- ODER GEWINNVERLUST ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN, UND FÜR JEGLICHE HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES VERTRAGLICH, VERSCHULDENSUNABHÄNGIG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN DARAUF HINGEWIESEN WIRD.
BSD 4-Klausel „Original“-Lizenz
Copyright (c) <Jahr> <Eigentümer>. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifikation, ist gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Weitergabe des Quellcodes muss den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss enthalten.
2. Weiterverbreitungen in binärer Form müssen den obigen Copyright-Vermerk, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit der Distribution geliefert werden, wiedergeben.
3. Alle Werbemittel, die Merkmale oder die Nutzung dieser Software erwähnen, müssen die folgende Bestätigung aufweisen:
Dieses Produkt beinhaltet Software, die von der Organisation entwickelt wurde.
4. Weder der Name des Copyright-Inhabers noch die Namen seiner Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung zur Unterstützung oder Förderung von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, verwendet werden.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM URHEBERRECHTSINHABER „AS IS“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER INHABER DES URHEBERRECHTS ODER DIE MITWIRKENDEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATEN- ODER GEWINNVERLUST ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER SIE VERURSACHT WURDEN, UND FÜR JEGLICHE HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES VERTRAGLICH, VERSCHULDENSUNABHÄNGIG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN DARAUF HINGEWIESEN WIRD.
Creative Commons CC0 1.0 Universal
DIE CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE ANWALTSKANZLEI UND ERBRINGT KEINE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN. DURCH DEN VERTRIEB DIESES DOKUMENTS ENTSTEHT KEIN MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN AUF „AS IS“-BASIS ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG DIESES DOKUMENTS ODER DER HIERNIN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN ODER WERKE, UND ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DIESES DOKUMENTS ODER DER HIERIN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN ODER WERKE ERGEBEN.
Absichtserklärung
Die Gesetze der meisten Gerichtsstände auf der ganzen Welt verleihen dem Urheber und den nachfolgenden Eigentümern (jeweils ein „Eigentümer“) eines Originalwerkes der Urheberschaft und/oder einer Datenbank (jeweils ein „Werk“) automatisch das ausschließliche Urheberrecht und die damit verbundenen Rechte (im Folgenden definiert).
Bestimmte Eigentümer möchten diese Rechte an einem Werk dauerhaft aufgeben, um zu einer Vielzahl kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke („Commons“) beizutragen, auf die die Öffentlichkeit zuverlässig und ohne Angst vor späteren Verletzungsansprüchen aufbauen, sie modifizieren, in andere Werke integrieren, wiederverwenden und weitergeben kann, und das so frei wie möglich, in jeder Form und für jeden Zweck und ohne Einschränkungen für kommerzielle Zwecke. Diese Eigentümer können zu den Commons beitragen, um das Ideal einer freien Kultur und die weitere Produktion kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke zu fördern oder um durch den Einsatz und die Bemühungen anderer ein Ansehen oder eine größere Verbreitung für ihre Werke zu erlangen.
Für diese und/oder andere Zwecke und Motivationen und ohne die Erwartung einer zusätzlichen Gegenleistung oder Entschädigung entscheidet sich die Person, die CC0 mit einem Werk in Verbindung bringt (der „Affirmer“), in dem Umfang, in dem sie Inhaber von Urheberrechten und verwandten Rechten an dem Werk ist, freiwillig dafür, CC0 auf das Werk anzuwenden und das Werk unter den Bedingungen von CC0 öffentlich zu verbreiten, in Kenntnis ihres Urheberrechts und der damit verbundenen Rechte am Werk sowie der Bedeutung und beabsichtigten rechtlichen Wirkung von CC0 auf diese Rechte.
1. Urheberrecht und damit verbundene Rechte.
Ein unter CC0 zur Verfügung gestelltes Werk kann durch Urheberrecht und verwandte oder benachbarte Rechte („Urheberrecht und damit verbundene Rechte“) geschützt sein. Das Urheberrecht und damit verbundene Rechte umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Folgendes:
i. das Recht, ein Werk zu reproduzieren, anzupassen, zu verteilen, aufzuführen, anzuzeigen, zu kommunizieren und zu übersetzen;
ii. moralische Rechte, die bei den ursprünglichen Autoren und/oder Aufführenden verbleiben;
iii. Öffentlichkeits- und Datenschutzrechte in Bezug auf das Bild oder die Ähnlichkeit einer Person, die in einem Werk dargestellt sind;
iv. Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb in Bezug auf ein Werk, vorbehaltlich der Beschränkungen in Absatz 4 (a) unten;
v. Rechte zum Schutz der Extraktion, Verbreitung, Verwendung und Wiederverwendung von Daten in einem Werk;
vi. Datenbankrechte (wie solche, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken und deren nationaler Umsetzung ergeben, einschließlich einer geänderten oder Folgeversion dieser Richtlinie); und
vii. andere ähnliche, gleichwertige oder entsprechende Rechte auf der ganzen Welt, basierend auf geltendem Recht oder Vertrag und etwaigen nationalen Umsetzungen davon.
2. Verzicht.
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, jedoch nicht gegen dieses verstößt, verzichtet der Affirmer hiermit offen, vollständig, dauerhaft, unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberrechte und damit verbundene Rechte sowie die damit verbundenen Ansprüche und Klagegründe, ob jetzt bekannt oder unbekannt (einschließlich bestehender sowie zukünftiger Ansprüche und Klagegründe) an dem Werk (i) in allen Gebieten weltweit, (ii) für die maximale Dauer, die durch geltendes Recht oder Vertrag vorgesehen ist (einschließlich zukünftiger Zeitverlängerungen), (iii) in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Medium und für eine beliebige Anzahl von Kopien und (iv) für jeden Zweck und ohne Einschränkungen für kommerzielle, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (der „Zweck“). Der Affirmer verzichtet zugunsten jedes Mitglieds der Öffentlichkeit und zum Nachteil der Erben und Nachfolger des Affirmers, in der vollen Absicht, dass dieser Verzicht nicht dem Widerruf, dem Rücktritt, der Aufhebung, der Kündigung oder jeder anderen rechtlichen oder gerechte Maßnahmen unterliegt, die den stillen Genuss des Werkes durch die Öffentlichkeit, wie dieser in der ausdrücklichen Absichtserklärung durch den Affirmer vorgesehen ist, stören.
3. Sicherung für öffentliche Lizenzen.
Sollte ein Teil des Verzichts aus irgendeinem Grund nach geltendem Recht als rechtsunwirksam oder unwirksam eingestuft werden, so bleibt der Verzicht unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Absichtserklärung des Affirmers so weit wie möglich erhalten. Darüber hinaus gewährt der Affirmer in dem Maße, in dem der Verzicht so beurteilt wird, hiermit jeder betroffenen Person eine lizenzgebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, unwiderrufliche und bedingungslose Lizenz zur Ausübung des Urheberrechts und der damit verbundenen Rechte des Affirmers an dem Werk (i) in allen Gebieten weltweit, (ii) für die maximale Dauer, die durch geltendes Recht oder Vertrag vorgesehen ist (einschließlich zukünftiger Zeitverlängerungen), (iii) in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Medium und für eine beliebige Anzahl von Kopien und (iv) für jeden Zweck und ohne Einschränkungen für kommerzielle, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (die „Lizenz“). Die Lizenz gilt ab dem Datum an als wirksam, an dem der Affirmer CC0 auf das Werk angewendet hat. Sollte ein Teil der Lizenz aus irgendeinem Grund nach geltendem Recht als rechtsunwirksam oder unwirksam eingestuft werden, so macht eine solche teilweise Rechtsunwirksamkeit oder Unwirksamkeit den Rest der Lizenz nicht ungültig, und in einem solchen Fall versichert der Affirmer hiermit, dass er oder sie (i) keine seiner verbleibenden Urheberrechte und damit verbundene Rechte an dem Werk ausüben oder (ii) damit verbundene Ansprüche und Klagegründe in Bezug auf das Werk geltend machen wird, die in jedem Fall der ausdrücklichen Absichtserklärung des Affirmers entgegenstehen.
4. Einschränkungen und Haftungsausschlüsse.
a. Von diesem Dokument werden keine Marken- oder Patentrechte, die der Affirmer hält, aufgehoben, aufgegeben, abgegeben, lizenziert oder anderweitig beeinflusst.
b. Der Affirmer bietet das Werk „wie es ist“ an und gibt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Werk ab, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gewährleistungen für Eigentumsrechte, Handelsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung oder das Fehlen latenter oder anderer Mängel, Richtigkeit oder das Vorhandensein oder das Fehlen von Fehlern, unabhängig davon, ob sie auffindbar sind oder nicht, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
c. Der Affirmer lehnt die Verantwortung für die Aufklärung über Rechte anderer Personen ab, die für das Werk oder dessen Verwendung gelten können, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Urheberrecht und damit verbundene Rechte von Personen am Werk. Weiterhin lehnt der Affirmer die Verantwortung für die Erlangung der erforderlichen Zustimmungen, Berechtigungen oder sonstiger Rechte ab, die für die Nutzung des Werks erforderlich sind.
d. Der Affirmer versteht und erkennt an, dass Creative Commons keine Partei in diesem Dokument ist und keine Pflichten oder Verpflichtungen in Bezug auf diese CC0 oder die Nutzung des Werks hat.
Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0
DIE CREATIVE COMMONS CORPORATION IST KEINE ANWALTSKANZLEI UND ERBRINGT KEINE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN. DURCH DEN VERTRIEB DIESER LIZENZ ENTSTEHT KEIN MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN AUF „AS IS“-BASIS ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR FÜR DIE BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN UND LEHNT JEGLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AB, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ERGEBEN.
Lizenz
DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZ“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DAS WERK IST URHEBERRECHTLICH UND/ODER DURCH ANDERE GELTENDE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKES, DIE NICHT IM RAHMEN DIESER LIZENZ ODER DES URHEBERRECHTSGESETZES GESTATTET IST, IST UNTERSAGT.
INDEM SIE JEDWEDE RECHTE AN DEM HIER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WERK AUSÜBEN, AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIERIN ENTHALTENEN RECHTE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG IHRER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN EIN.
1. Definitionen
a. „Kollektives Werk“ bezeichnet ein Werk, wie z.B. eine Zeitschrift, eine Anthologie oder Enzyklopädie, in der das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einer Reihe anderer Beiträge, die eigenständige und unabhängige Werke bilden, zu einem kollektiven Ganzen zusammengefügt wird. Ein Werk, das ein kollektives Werk darstellt, wird für die Zwecke dieser Lizenz nicht als derivatives Werk (wie unten definiert) betrachtet.
b. „Derivatives Werk“ bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk oder auf dem Werk und anderen bereits existierenden Werke basiert, wie z.B. eine Übersetzung, eine Musikgestaltung, Dramatisierung, Fiktionalisierung, Filmversion, Tonaufnahme, Kunstreproduktion, Kürzung, Verdichtung oder jede andere Form, in der das Werk umgestaltet, transformiert oder angepasst werden kann, mit der Ausnahme, dass ein Werk, das ein kollektives Werk darstellt, nicht als abgeleitetes Werk im Sinne dieser Lizenz betrachtet wird. Zur Vermeidung von Zweifeln, wenn es sich bei dem Werk um eine musikalische Komposition oder eine Tonaufnahme handelt, wird die Synchronisation des Werkes in zeitlicher Beziehung mit einem bewegten Bild („Synchronisation“) im Sinne dieser Lizenz als abgeleitetes Werk betrachtet.
c. „Lizenzgeber“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
d. „Originalautor“ bezeichnet die Person oder Entität, die das Werk geschaffen hat.
e. „Werk“ bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk der Urheberschaft, das unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
f. „Sie“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt, die die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf das Werk nicht zuvor verletzt hat oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, Rechte unter dieser Lizenz trotz eines früheren Verstoßes auszuüben.
g.“Lizenzelemente“ bezeichnet die folgenden hochrangigen Lizenzattribute, die vom Lizenzgeber ausgewählt und im Titel dieser Lizenz angegeben werden: Namensnennung, ShareAlike.
2. Rechte der lauteren Nutzung.
Nichts in dieser Lizenz ist dazu bestimmt, jedwede Rechte zu reduzieren, einzuschränken oder zu beschränken, die sich aus der lauteren Nutzung, dem Erstverkauf oder anderen Beschränkungen der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen anwendbaren Gesetzen ergeben.
3. Lizenzgewährung.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte am Werk, wie unten angegeben:
a. das Werk zu vervielfältigen, das Werk in ein oder mehrere Kollektivwerke zu integrieren und das Werk so zu vervielfältigen, wie es in den Kollektivwerken enthalten ist;
b. Derivative Works zu erstellen und zu reproduzieren;
c. Kopien oder Tonaufnahmen von dem Werk zu verbreiten, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen und öffentlich durch eine digitale Audioübertragung aufzuführen, wie sie in kollektiven Werken enthalten ist.
d. Kopien oder Tonaufnahmen der derivativen Werke zu verbreiten, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen öffentlich mittels einer digitalen Audioübertragung aufzuführen.
e. Zur Vermeidung von Zweifeln, wenn es sich bei dem Werk um eine musikalische Komposition handelt:
i. Erfolgsabhängige Tantiemen unter Pauschallizenzen. Der Lizenzgeber verzichtet auf das ausschließliche Recht, die Lizenzgebühren für die öffentliche Aufführung oder die öffentliche digitale Aufführung (z.B. Webcast) des Werkes einzeln oder über eine Verwertungsgesellschaft (z.B. ASCAP, BMI, SESAC) einzuziehen.
ii. Mechanische Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Der Lizenzgeber verzichtet auf das ausschließliche Recht, die Lizenzgebühren für alle von Ihnen aus dem Werk erstellten Tonträger („Coverversion“) zu erheben, unabhängig davon, ob es sich dabei um Einzelpersonen oder über eine Musikrechtsgesellschaft oder einen benannten Vertreter (z.B. Harry Fox Agency) handelt, und diese zu verbreiten, vorbehaltlich der Zwangslizenz, die durch 17 USC Abschnitt 115 des US Copyright Act (oder das Äquivalent in anderen Rechtsordnungen) geschaffen wurde.
f. Webcasting-Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Zur Vermeidung von Zweifeln verzichtet der Lizenzgeber, wenn es sich bei dem Werk um eine Tonaufzeichnung handelt, auf das ausschließliche Recht, die Lizenzgebühren für die öffentliche digitale Aufführung (z.B. Webcast) des Werkes einzufordern, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelaufzeichnung oder um eine Aufführung über eine Verwertungsgesellschaft (z.B. SoundExchange) handelt, vorbehaltlich der Zwangslizenz, die durch 17 USC Abschnitt 114 des US Copyright Act (oder das Äquivalent in anderen Rechtsordnungen) geschaffen wurde.
Die vorgenannten Rechte können in allen Medien und Formaten ausgeübt werden, unabhängig davon, ob sie jetzt bekannt sind oder später entwickelt werden. Zu den vorgenannten Rechten gehört das Recht, Änderungen vorzunehmen, die technisch notwendig sind, um die Rechte in anderen Medien und Formaten auszuüben. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährt werden, bleiben vorbehalten.
4. Einschränkungen.
Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz wird ausdrücklich von den folgenden Einschränkungen abhängig gemacht und beschränkt:
a. Sie dürfen das Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten, öffentlich zeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, und Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz mit jeder Kopie oder jeder Tonaufzeichnung des Werkes, das Sie verbreiten, öffentlich zeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, beifügen. Sie dürfen dem Werk keine Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte durch die Empfänger verändern oder einschränken. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss beziehen, intakt halten. Es ist Ihnen nicht gestattet, das Werk mit technischen Maßnahmen, die den Zugang oder die Nutzung des Werkes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages unvereinbar ist, zu verbreiten, öffentlich darzustellen, öffentlich aufzuführen oder öffentlich digital aufzuführen. Das oben Genannte gilt für das Werk, wie es in ein kollektives Werk integriert ist, aber dies erfordert nicht, dass das kollektive Werk, abgesehen vom Werk selbst, den Bedingungen dieser Lizenz unterworfen wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung durch einen Lizenzgeber, soweit dies möglich ist, jeden Hinweis auf den Lizenzgeber oder den Originalautor aus dem Sammelwerk entfernen. Wenn Sie ein abgeleitetes Werk erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung durch einen Lizenzgeber im Rahmen des praktisch Durchführbaren jeden Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder den Originalautor, wie gewünscht, aus dem abgeleiteten Werk entfernen.
b. Sie dürfen ein abgeleitetes Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit den gleichen Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons-Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. Attribution-ShareAlike 2.0 Japan), vertreiben, öffentlich zeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen. Sie müssen eine Kopie oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz oder eine andere Lizenz, die im vorigen Satz spezifiziert wurde, jeder Kopie oder jeder Tonaufzeichnung jedes von Ihnen vertriebenen, öffentlich gezeigten, öffentlich dargestellten, öffentlich dargebotenen oder öffentlich digital dargebotenen Werkes beifügen. Sie sind nicht berechtigt, die Derivativen Werke Bedingungen zu unterwerfen oder diesen aufzuerlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger verändern oder einschränken, und Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss beziehen, intakt halten. Es ist Ihnen nicht gestattet, das abgeleitete Werk mit technischen Maßnahmen, die den Zugang oder die Nutzung des Werkes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung unvereinbar ist, zu verbreiten, öffentlich darzustellen, öffentlich aufzuführen oder öffentlich digital aufzuführen. Das oben Genannte gilt für das abgeleitete Werk, wie es in ein kollektives Werk integriert ist, aber dies erfordert nicht, dass das kollektive Werk, abgesehen von dem abgeleiteten Werk selbst, den Bedingungen dieser Lizenz unterworfen wird.
c. Wenn Sie das Werk oder abgeleitete Werke oder Kollektivwerke verbreiten, öffentlich anzeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, müssen Sie alle Urheberrechtsvermerke für das Werk intakt halten und einen angemessenen Hinweis auf den Originalautor dem Medium oder Mittel beifügen, das Sie verwenden, indem Sie den Namen (oder ggf. das Pseudonym) des Originalautors übermitteln, sofern dieser angegeben wird; den Titel des Werkes, falls vorhanden; soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist sowie den Uniform Resource Identifier, falls vorhanden, den der Lizenzgeber angibt, um mit dem Werk in Verbindung gebracht zu werden, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Urheberrechtsvermerk oder die Lizenzinformationen für das Werk; und im Falle eines abgeleiteten Werkes ist eine Nennung, die die Verwendung des Werkes in dem abgeleiteten Werk kennzeichnet (e.g., „Französische Übersetzung des Werkes durch den Originalautor“ oder „Drehbuch nach dem Originalwerk des Originalautors“) erforderlich. Diese Nennung kann in jeder vernünftigen Art und Weise erfolgen, vorausgesetzt jedoch, dass im Falle eines abgeleiteten Werks oder Kollektivwerkes mindestens eine solche Nennung erscheint, wenn eine andere vergleichbare Nennung erscheint, und zwar in einer Weise, die mindestens ebenso prominent ist wie eine vergleichbare Nennung.
5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss
SOFERN DIE PARTEIEN NICHTS ANDERES SCHRIFTLICH VEREINBART HABEN, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK AUF EINER AS-IS-BASIS AN UND GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE MATERIALIEN, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF RECHTSGEWÄHRLEISTUNGEN, HANDELSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG ODER DAS FEHLEN VON VERBORGENEN ODER ANDEREN MÄNGELN, GENAUIGKEIT ODER DAS VORHANDENSEIN VON FEHLERN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE FESTSTELLBAR SIND ODER NICHT. IN EINIGEN LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT.
6. Haftungsbeschränkung.
AUSSER IN DEM DURCH DAS ANWENDBARE RECHT VORGESCHRIEBENEN UMFANG, IST DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR SPEZIELLE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKES ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
7. Abschluss
a. Diese Lizenz und die hierin gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie gegen die Bestimmungen dieser Lizenz verstoßen. Einzelpersonen oder Körperschaften, die von Ihnen unter dieser Lizenz abgeleitete Werke oder Sammelwerke erhalten haben, werden jedoch nicht von der Kündigung ihrer Lizenzen ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass diese Personen oder Körperschaften diese Lizenzen uneingeschränkt einhalten. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 überdauern jede Kündigung dieser Lizenz.
b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des anwendbaren Urheberrechts am Werk). Ungeachtet dessen behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen freizugeben oder die Verbreitung des Werkes jederzeit einzustellen, vorausgesetzt, dass eine solche Entscheidung nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erteilt wurde oder werden muss) zu entziehen, und dass diese Lizenz in vollem Umfang in Kraft bleibt, es sei denn, sie wird wie oben beschrieben beendet.
8. Verschiedenes
a. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder ein Sammelwerk verbreiten oder öffentlich digital ausführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu den gleichen Bedingungen und Konditionen an, wie die Ihnen unter dieser Lizenz gewährte Lizenz.
b. Jedes Mal, wenn Sie ein abgeleitetes Werk verbreiten oder öffentlich digital ausführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das ursprüngliche Werk zu den gleichen Bedingungen und Konditionen an, wie die Ihnen unter dieser Lizenz gewährte Lizenz.
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien dieser Vereinbarung wird diese Bestimmung in dem für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung erforderlichen Mindestmaß reformiert.
d. Keine Klausel oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als aufgehoben und kein Verstoß als genehmigt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung ist schriftlich und von der Partei unterzeichnet, die mit einem solchen Verzicht oder einer solchen Zustimmung belastet wird.
e. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk dar. Es gibt keine Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf das Werk, die hier nicht aufgeführt sind. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen enthalten sind. Diese Lizenz darf nicht ohne die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geändert werden.
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Abgesehen von dem beschränkten Zweck, der Öffentlichkeit anzuzeigen, dass das Werk unter der CCPL lizenziert ist, wird keine der Parteien die Marke „Creative Commons“ oder eine damit verbundene Marke oder ein Logo von Creative Commons ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Creative Commons verwenden. Jegliche erlaubte Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Richtlinien für die Verwendung von Marken von Creative Commons, die auf der Website von Creative Commons veröffentlicht oder auf Anfrage von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden.
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Creative Commons Namensnennung-ShareAlike 3.0 Unported Lizenz
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Lizenz
DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZ“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DAS WERK IST URHEBERRECHTLICH UND/ODER DURCH ANDERE GELTENDE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKES, DIE NICHT IM RAHMEN DIESER LIZENZ ODER DES URHEBERRECHTSGESETZES GESTATTET IST, IST UNTERSAGT.
INDEM SIE JEDWEDE RECHTE AN DEM HIER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WERK AUSÜBEN, AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS VERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE HIERIN ENTHALTENEN RECHTE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG IHRER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN.
1. Definitionen
a. „Adaptation“ bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk oder auf dem Werk und anderen bereits existierenden Werken basiert, wie z.B. einer Übersetzung, Adaption, einem abgeleiteten Werk, einer Musikbearbeitung oder anderen Änderungen eines literarischen oder künstlerischen Werkes oder einer Tonaufzeichnung oder einer Aufführung, und schließt kinematographische Adaptionen oder jede andere Form ein, in der das Werk neu zusammengestellt, transformiert oder angepasst werden kann, einschließlich in jeder Form, die erkennbar vom Original abgeleitet ist, mit der Ausnahme, dass ein Werk, das eine Sammlung darstellt, im Sinne dieser Lizenz nicht als Adaptation betrachtet wird. Zur Vermeidung von Zweifeln, wenn das Werk ein musikalisches Werk, eine Aufführung oder ein Tonträger ist, gilt die Synchronisation des Werkes in zeitlicher Beziehung mit einem bewegten Bild („Synchronisation“) als Adaptation im Sinne dieser Lizenz.
b. „Sammlung“ ist eine Sammlung literarischer oder künstlerischer Werke, wie Enzyklopädien und Anthologien, Aufführungen, Tonaufzeichnungen oder Sendungen oder anderen Werke oder Gegenstände, die nicht in Abschnitt 1 Buchstabe f) aufgeführt sind, die aufgrund der Auswahl und Anordnung ihres Inhalts geistige Schöpfungen darstellen, in denen das Werk in unveränderter Form zusammen mit einem oder mehreren anderen Beiträgen, die jeweils gesondert und unabhängig voneinander sind, in seiner Gesamtheit enthalten ist. Ein Werk, das eine Sammlung darstellt, gilt nicht als Adaptation (wie unten definiert) für die Zwecke dieser Lizenz.
c. Die „Creative Commons Compatible License“ bezeichnet eine Lizenz, die unter https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und von Creative Commons als im Wesentlichen gleichwertig mit dieser Lizenz anerkannt wurde, einschließlich, zumindest, weil diese Lizenz: (i) Begriffe enthält, die den gleichen Zweck, die gleiche Bedeutung und die gleiche Wirkung wie die Lizenzelemente dieser Lizenz haben; und (ii) ausdrücklich die erneute Lizenzierung von Bearbeitungen von Werken erlaubt, die unter dieser Lizenz unter dieser Lizenz oder einer Creative Commons Jurisdiktionslizenz mit den gleichen Lizenzelementen wie diese Lizenz zur Verfügung gestellt werden.
d. „Verbreiten“ bedeutet, das Original und die Kopien des Werkes bzw. der Bearbeitung durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
e. „Lizenzelemente“ bezeichnet die folgenden hochrangigen Lizenzattribute, die vom Lizenzgeber ausgewählt und im Titel dieser Lizenz angegeben werden: Namensnennung, ShareAlike.
f. „Lizenzgeber“ bezeichnet die natürliche Person, natürliche oder juristische Person, die das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
g. „Originalautor“ bezeichnet im Falle eines literarischen oder künstlerischen Werkes die Person, Einzelpersonen, Körperschaften oder Körperschaften, die das Werk geschaffen haben, oder wenn keine Einzelperson oder Körperschaft identifiziert werden kann, den Herausgeber; und darüber hinaus (i) im Falle einer Aufführung die Schauspieler, Sänger, Musiker, Tänzer und andere Personen, die agieren, singen, liefern, deklamieren, spielen, interpretieren oder anderweitig literarische oder künstlerische Werke oder Ausdrucksformen der Folklore ausführen; ii) im Falle eines Tonträgers ist der Hersteller die natürliche oder juristische Person, die zuerst die Töne einer Aufführung oder anderer Töne aufzeichnet, und iii) im Falle von Sendungen die Organisation, die die Sendung überträgt.
h. „Werk“ bezeichnet das literarische und/oder künstlerische Werk, das unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Produktion im literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich, unabhängig von der Art und Weise oder Form seines Ausdrucks, einschließlich der digitalen Form, wie z.B. ein Buch, eine Broschüre und andere Schriftstücke; ein Vortrag, eine Ansprache, eine Predigt oder ein anderes Werk derselben Art; ein dramatisches oder dramatisch-musikalisches Werk; ein choreografisches Werk oder eine Unterhaltung in einer stummen Show; eine musikalische Komposition mit oder ohne Worte; ein kinematografisches Werk, dem gleichartige Werke zugeordnet sind, die durch einen der Kinematographie ähnlichen Prozess ausgedrückt werden; ein Werk der Zeichnung, Malerei, Architektur, Bildhauerei, Gravur oder Lithographie; ein fotografisches Werk, dem durch einen der Fotografie analogen Prozess assimilierte Werke zugeordnet sind; ein Werk der angewandten Kunst; eine Illustration, eine Karte, ein Plan, eine Skizze oder ein dreidimensionales Werk in Bezug auf Geographie, Topographie, Architektur oder Wissenschaft; eine Aufführung, eine Sendung, ein Tonträger, eine Zusammenstellung von Daten, soweit sie als urheberrechtlich geschützt sind, oder ein Werk, das von einer Varietät oder einem Zirkusartisten ausgeführt wird, soweit es nicht anderweitig als literarisches oder künstlerisches Werk angesehen wird.
i. „Sie“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt, die zuvor nicht gegen die Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf das Werk verstoßen hat, oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, Rechte unter dieser Lizenz trotz eines früheren Verstoßes auszuüben.
j. „Öffentliche Aufführung“ bedeutet, öffentliche Rezitationen des Werkes durchzuführen und der Öffentlichkeit diese öffentlichen Rezitationen mit allen Mitteln oder Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel oder öffentlicher digitaler Aufführungen, mitzuteilen; die öffentlichen Werken in der Weise zur Verfügung zu stellen, so dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort und an einem von ihnen individuell gewählten Ort aus auf diese Werke zugreifen können; das Werk mit allen Mitteln oder Verfahren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Öffentlichkeit die Aufführungen des Werkes, einschließlich der öffentlichen digitalen Aufführung, zu übermitteln; das Werk mit allen Mitteln, einschließlich Zeichen, Tönen oder Bildern, zu übertragen und erneut zu übertragen.
k. „Reproduzieren“ bedeutet, Kopien des Werkes mit allen Mitteln anzufertigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ton- oder Bildaufnahmen und das Recht zur Aufzeichnung und Reproduktion von Aufzeichnungen des Werkes, einschließlich der Speicherung einer geschützten Aufführung oder einer Tonaufzeichnung in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
2. Faire Handelsrechte.
Nichts in dieser Lizenz ist dazu bestimmt, jegliche Nutzung, die frei von Urheberrechten oder Rechten ist, die sich aus Beschränkungen oder Ausnahmen ergeben, die im Zusammenhang mit dem urheberrechtlichen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen anwendbaren Gesetzen vorgesehen sind, zu reduzieren, einzuschränken oder zu beschränken.
3. Lizenzgewährung.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte am Werk, wie unten angegeben:
a. das Werk zu vervielfältigen, das Werk in eine oder mehrere Sammlungen zu integrieren und das Werk so zu vervielfältigen, wie es in den Sammlungen enthalten ist;
b. Adaptationen zu erstellen und zu reproduzieren, vorausgesetzt, dass bei einer solchen Adaptation, einschließlich einer Übersetzung in einem beliebigen Medium, angemessene Schritte unternommen werden, um klar zu kennzeichnen, abzugrenzen oder anderweitig erkennbar zu machen, dass Änderungen am ursprünglichen Werk vorgenommen wurden. Beispielsweise könnte eine Übersetzung mit dem Vermerk „Das Originalwerk wurde vom Englischen ins Spanische übersetzt“ oder eine Modifikation mit dem Vermerk „Das Originalwerk wurde modifiziert“ versehen werden.
c. das Werk zu verbreiten und öffentlich auszuführen, einschließlich der in den Sammlungen enthaltenen Werke; und,
d. Adaptationen zu verbreiten und öffentlich aufzuführen.
e. Zur Vermeidung von Zweifeln:
i. Unverzichtbare Zwangslizenzen. In den Rechtsordnungen, in denen auf das Recht zur Einziehung von Lizenzgebühren durch ein gesetzliches oder obligatorisches Lizenzsystem nicht verzichtet werden kann, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, diese Lizenzgebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie einzufordern;
ii.Verzichtbare Zwangslizenzen. In den Rechtsordnungen, in denen auf das Recht zur Einziehung von Lizenzgebühren durch ein gesetzliches oder obligatorisches Lizenzsystem verzichtet werden kann, verzichtet der Lizenzgeber auf das ausschließliche Recht zur Einziehung dieser Lizenzgebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie; und,
iii. freiwillige Lizenzprogramme. Der Lizenzgeber verzichtet auf die Einziehung von Tantiemen, sei es einzeln oder, falls der Lizenzgeber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, die über diese Gesellschaft freiwillige Lizenzierungssysteme verwaltet, aus jeder Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie.
Die vorgenannten Rechte können in allen Medien und Formaten ausgeübt werden, unabhängig davon, ob sie jetzt bekannt sind oder später entwickelt werden. Zu den vorgenannten Rechten gehört das Recht, Änderungen vorzunehmen, die technisch notwendig sind, um die Rechte in anderen Medien und Formaten auszuüben. Vorbehaltlich Abschnitt 8(f) bleiben alle Rechte, die nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährt werden, vorbehalten.
4. Einschränkungen.
Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz wird ausdrücklich von den folgenden Einschränkungen abhängig gemacht und beschränkt:
a. Sie dürfen das Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich ausführen. Sie müssen eine Kopie oder den Uniform Resource Identifier (URI) für diese Lizenz jeder Kopie der Arbeit, die Sie verbreiten oder öffentlich ausführen, beifügen. Sie dürfen zu dem Werk keine Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Fähigkeit des Empfängers des Werkes einschränken, die Rechte auszuüben, die diesem Empfänger gemäß den Bedingungen der Lizenz gewährt werden. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss beziehen, bei jeder Kopie des von Ihnen vertriebenen oder öffentlich ausgeführten Werks intakt halten. Wenn Sie das Werk verbreiten oder öffentlich ausführen, dürfen Sie dem Werk keine wirksamen technischen Maßnahmen auferlegen, die die Fähigkeit eines Empfängers des Werkes von Ihnen einschränken, die Rechte auszuüben, die diesem Empfänger gemäß den Bedingungen der Lizenz gewährt werden. Dieser Abschnitt 4(a) gilt für das Werk, wie es in einer Sammlung enthalten ist, aber dies erfordert nicht, dass die Sammlung, abgesehen vom Werk selbst, den Bedingungen dieser Lizenz unterworfen wird. Wenn Sie eine Sammlung erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung durch einen Lizenzgeber, soweit durchführbar, die in Abschnitt 4(c) geforderte Nennung aus der Sammlung entfernen. Wenn Sie eine Adaptation erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung durch einen Lizenzgeber, soweit durchführbar, alle in Abschnitt 4(c) geforderten Nennungen von der Adaptation entfernen.
b. Sie dürfen eine Adaptation nur unter den Bedingungen von: (i) dieser Lizenz; (ii) einer späteren Version dieser Lizenz mit den gleichen Lizenzelementen wie diese Lizenz; (iii) einer Creative Commons Jurisdiktionslizenz (entweder diese oder eine spätere Lizenzversion), die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. Attribution-ShareAlike 3.0 US)); (iv) einer Creative Commons Compatible Lizenz verbreiten oder öffentlich aufführen. Wenn Sie die Adaptation unter einer der unter (iv) genannten Lizenzen lizenzieren, müssen Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten. Wenn Sie die Adaptation unter den Bedingungen einer der unter (i), (ii) oder (iii) genannten Lizenzen (die „Anwendbaren Lizenzen“) lizenzieren, müssen Sie die Bedingungen der Anwendbaren Lizenz allgemein und die folgenden Bestimmungen einhalten: (I) Sie müssen jeder Kopie jeder von Ihnen vertriebenen oder öffentlich ausgeführten Adaptation eine Kopie der gültigen Lizenz oder der URI für die anwendbare Lizenz beifügen; (II) Sie dürfen die Adaptation keinen Bedingungen unterlegen, die die Bedingungen der anwendbaren Lizenz oder die Fähigkeit des Empfängers der Adaptation einschränken, die Rechte auszuüben, die diesem Empfänger gemäß den Bedingungen der anwendbaren Lizenz gewährt werden; (III) Sie müssen alle Hinweise, die sich auf die Lizenz und den Haftungsausschluss beziehen, mit jeder Kopie des Werkes, wie sie in der von Ihnen vertriebenen oder öffentlich ausgeführten Adaption enthalten ist, intakt halten; (IV) Wenn Sie die Adaption verbreiten oder öffentlich aufführen, dürfen Sie der Adaptation keine wirksamen technologischen Maßnahmen auferlegen, die die Fähigkeit eines Empfängers der Adaptation von Ihnen einschränken, die Rechte auszuüben, die diesem Empfänger gemäß den Bedingungen der anwendbaren Lizenz gewährt werden. Dieser Abschnitt 4(b) gilt für die Anpassung, wie sie in einer Sammlung enthalten ist, aber dies erfordert nicht, dass die Sammlung, abgesehen von der Anpassung selbst, den Bedingungen der anwendbaren Lizenz unterliegt.
c. Wenn Sie das Werk oder irgendwelche Bearbeitungen oder Sammlungen verbreiten oder öffentlich aufführen, müssen Sie, sofern keine Anfrage gemäß Abschnitt 4(a) gestellt wurde, alle Urheberrechtsvermerke für das Werk intakt halten und dem Medium oder den Mitteln, die Sie verwenden, angemessen zur Verfügung stellen: (i) den Namen des Originalautors (oder gegebenenfalls des Pseudonyms), falls angegeben, und/oder wenn der Originalautor und/oder der Lizenzgeber eine andere Partei oder mehrere Parteien (z.B, ein Sponsorinstitut, eine Verlagseinheit, eine Zeitschrift) zur Nennung („Namensparteien“) in den Urheberrechtshinweisen des Lizenzgebers, den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise den Namen dieser Partei(en); (ii) den Titel des Werkes, falls vorhanden; (iii) soweit vernünftigerweise durchführbar, die URI, falls vorhanden, die der Lizenzgeber angibt, um mit dem Werk in Verbindung gebracht zu werden, es sei denn, diese URI bezieht sich nicht auf den Urheberrechtsvermerk oder die Lizenzierungsinformationen für das Werk; und (iv), in Übereinstimmung mit Abschnitt 3(b), im Falle einer Anpassung, eine Nennung, die die Verwendung des Werkes in der Adaptation erkennbar macht (z. B. „Französische Übersetzung des Werkes durch den Originalautor“ oder „Drehbuch nach dem Originalwerk des Originalautors“). Die in diesem Abschnitt 4(c) geforderte Nennung kann in jeder vernünftigen Art und Weise durchgeführt werden; vorausgesetzt jedoch, dass im Falle einer Adaptation oder Sammlung mindestens eine solche Gutschrift erscheint, wenn eine Nennung für alle beitragenden Autoren der Adaptation oder Sammlung erscheint, dann als Teil dieser Nennung und in einer Weise, die mindestens so prominent ist wie die Nennung der anderen beitragenden Autoren. Zur Vermeidung von Zweifeln dürfen Sie die in diesem Abschnitt geforderte Nennung nur zum Zwecke der Attribution in der oben beschriebenen Weise verwenden und durch die Ausübung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz dürfen Sie ohne die gesonderte, ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des ursprünglichen Autors, Lizenzgebers und/oder der Namensparteien weder implizit noch explizit eine Verbindung mit dem Originalautor, dem Lizenzgeber und/oder den Namensparteien herstellen oder implizieren.
d. Sofern nicht anderweitig schriftlich vom Lizenzgeber vereinbart oder anderweitig durch geltendes Recht gestattet, dürfen Sie, wenn Sie das Werk entweder selbst oder als Teil von Adaptationen oder Sammlungen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich ausführen, das Werk nicht verfälschen, verschandeln, modifizieren oder andere abwertende Maßnahmen in Bezug auf das Werk ergreifen, die die Ehre oder den Ruf des ursprünglichen Autors beeinträchtigen würden. Der Lizenzgeber erklärt sich damit einverstanden, dass in diesen Gerichtsbarkeiten (z.B. Japan), in denen jegliche Ausübung des in Abschnitt 3(b) dieser Lizenz gewährten Rechts (das Recht, Anpassungen vorzunehmen) als eine Verzerrung, Verschandelung, Änderung oder andere abfällige Handlung angesehen wird, die die Ehre und den Ruf des Originalautors beeinträchtigen, der Lizenzgeber je nach Fall auf diesen Abschnitt verzichten oder diesen Abschnitt nicht in vollem Umfang geltend machen wird, um es Ihnen zu ermöglichen, Ihr Recht angemessen auszuüben.
5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss
SOFERN DIE PARTEIEN NICHTS ANDERES SCHRIFTLICH VEREINBART HABEN, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK AUF AS-IS-BASIS AN UND GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS WERK, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF RECHTSGEWÄHRLEISTUNGEN, HANDELSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG ODER DAS FEHLEN VON VERBORGENEN ODER ANDEREN MÄNGELN, GENAUIGKEIT ODER DAS VORHANDENSEIN VON FEHLERN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE FESTSTELLBAR SIND ODER NICHT. IN EINIGEN LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT.
6. Haftungsbeschränkung.
AUSSER IN DEM DURCH DAS ANWENDBARE RECHT VORGESCHRIEBENEN UMFANG, IST DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR SPEZIELLE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKES ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
7. Abschluss
a. Diese Lizenz und die im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie gegen die Bestimmungen dieser Lizenz verstoßen. Einzelpersonen oder Körperschaften, die von Ihnen unter dieser Lizenz Anpassungen oder Sammlungen erhalten haben, werden jedoch nicht beendet, sofern diese Personen oder Körperschaften die volle Übereinstimmung mit diesen Lizenzen beibehalten. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 überdauern jede Kündigung dieser Lizenz.
b. Unter den oben genannten Bedingungen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des anwendbaren Urheberrechts am Werk). Ungeachtet dessen behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen freizugeben oder die Verbreitung des Werkes jederzeit einzustellen, vorausgesetzt, dass eine solche Entscheidung nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erteilt wurde oder werden muss) zu entziehen, und dass diese Lizenz in vollem Umfang in Kraft bleibt, es sei denn, sie wird wie oben beschrieben beendet.
8. Verschiedenes
a. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder eine Sammlung verbreiten oder öffentlich aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu den gleichen Bedingungen an, wie die Ihnen unter dieser Lizenz gewährte Lizenz.
b. Jedes Mal, wenn Sie eine Anpassung verbreiten oder öffentlich durchführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Originalwerk zu den gleichen Bedingungen an, wie die Ihnen unter dieser Lizenz gewährte Lizenz.
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien dieser Vereinbarung wird diese Bestimmung in dem für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung erforderlichen Mindestmaß reformiert.
d. Keine Bedingung oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als aufgehoben und kein Verstoß als genehmigt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung muss schriftlich erfolgen und von der Partei unterzeichnet werden, die mit einem solchen Verzicht oder einer solchen Zustimmung belastet wird.
e. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk dar. Es gibt keine Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf das Werk, die hier nicht aufgeführt sind. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen enthalten sind. Diese Lizenz darf nicht ohne die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geändert werden.
f. Die unter dieser Lizenz gewährten Rechte und der Gegenstand, auf den in dieser Lizenz Bezug genommen wird, wurden unter Verwendung der Terminologie der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (in der Fassung vom 28. September 1979), des Übereinkommens von Rom von 1961, des WIPO-Urheberrechtsvertrags von 1996, des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger von 1996 und des Übereinkommens über das universelle Urheberrecht (in der Fassung vom 24. Juli 1971) entworfen. Diese Rechte und Inhalte treten in der jeweiligen Gerichtsbarkeit in Kraft, in der die Lizenzbedingungen nach den entsprechenden Bestimmungen der Umsetzung dieser Vertragsbestimmungen in das anwendbare nationale Recht durchgesetzt werden sollen. Wenn die standardmäßige Folge von Rechten, die nach geltendem Urheberrecht gewährt werden, zusätzliche Rechte enthält, die nicht unter dieser Lizenz gewährt werden, gelten diese zusätzlichen Rechte als in der Lizenz enthalten; diese Lizenz ist nicht dazu bestimmt, die Lizenz von Rechten nach geltendem Recht einzuschränken.
Creative-Commons-Hinweis
Creative Commons ist nicht Vertragspartei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Werk. Creative Commons ist Ihnen oder einer Partei gegenüber nicht haftbar für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine, spezielle, zufällige oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Ungeachtet der vorstehenden zwei (2) Sätze hat Creative Commons, wenn sie sich ausdrücklich als Lizenzgeber identifiziert hat, alle Rechte und Pflichten des Lizenzgebers.
Mit Ausnahme des beschränkten Zwecks, der Öffentlichkeit anzuzeigen, dass das Werk unter der CCPL lizenziert ist, gestattet Creative Commons nicht die Nutzung der Marke „Creative Commons“ oder einer damit verbundenen Marke oder eines Logos von Creative Commons durch eine der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Creative Commons. Jegliche erlaubte Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Richtlinien für die Verwendung von Marken von Creative Commons, die auf der Website von Creative Commons veröffentlicht oder auf Anfrage von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden. Zur Vermeidung von Zweifeln ist diese Markenbeschränkung nicht Bestandteil der Lizenz.
Creative Commons kann unter https://creativecommons.org/ kontaktiert werden.
Creative Commons Namensnennung 4.0 Internationale Öffentliche Lizenz
Mit Ausübung der (nachstehend definierten) lizenzierten Rechte akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Creative Commons Namensnennung 4.0 Internationalen Öffentlichen Lizenz („Öffentliche Lizenz“) und erklären sich damit einverstanden. Soweit diese Öffentliche Lizenz als Vertrag ausgelegt werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte in Anbetracht Ihrer Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte in Anbetracht der Vorteile, die der Lizenzgeber aus der Bereitstellung des lizenzierten Materials unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält.
Abschnitt 1 - Definitionen.
a. Angepasstes Material bezeichnet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt, das von dem lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf basiert und in dem das lizenzierte Material in einer Weise übersetzt, geändert, arrangiert, transformiert oder anderweitig modifiziert wird, die eine Genehmigung gemäß den gehaltenen Urheberrechten und ähnlichen Rechten durch den Lizenzgeber erfordert. Im Sinne dieser Öffentlichen Lizenz wird, wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Aufführung oder eine Tonaufnahme ist, angepasstes Material immer dann produziert, wenn das lizenzierte Material in zeitlicher Beziehung mit einem bewegten Bild synchronisiert wird.
b. Lizenz des Anpassenden bezeichnet die Lizenz, die Sie auf Ihre Urheberrechte und ähnlichen Rechte an Ihren Beiträgen zu angepasstem Material gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Öffentlichen Lizenz anwenden.
c. Urheberrechte und ähnliche Rechte bezeichnet Urheberrechte und/oder ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufführungs-, Rundfunk-, Tonaufnahme- und Sui Generis-Datenbankrechte, unabhängig davon, wie die Rechte gekennzeichnet oder kategorisiert werden. Im Sinne dieser Öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) genannten Rechte keine Urheberrechte und ähnliche Rechte.
d. Effektive technologische Maßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen, die ohne entsprechende Befugnisse gemäß den Gesetzen zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Artikel 11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlichen internationalen Vereinbarungen nicht umgangen werden dürfen.
e. Ausnahmen und Einschränkungen bezeichnet faire Nutzung, fairen Handel und/oder jede andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die für Ihre Nutzung des Lizenzmaterials gelten.
f. Lizenziertes Material bezeichnet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder das andere Material, auf das der Lizenzgeber diese Öffentliche Lizenz angewendet hat.
g. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährten Rechte, die auf alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten und zu deren Lizenzierung der Lizenzgeber berechtigt ist.
h. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die Rechte unter dieser Öffentlichen Lizenz gewähren.
i. Freigeben heißt, der Öffentlichkeit Material mit allen Mitteln oder Verfahren zur Verfügung zu stellen, die eine Genehmigung gemäß den lizenzierten Rechten erfordern, wie z.B. Vervielfältigung, öffentliche Zurschaustellung, öffentliche Aufführung, Verteilung, Verbreitung, Kommunikation oder Einfuhr; und das Material der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, auch in einer Weise, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort aus und zu einer Zeit auf das Material zugreifen können, die sie individuell gewählt haben.
j. Sui Generis-Datenbankrechte bezeichnet andere Rechte als das Urheberrecht, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in ihrer geänderten und/oder nachfolgenden Fassung ergeben, sowie andere im Wesentlichen überall auf der Welt gleichwertige Rechte.
k. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die lizenzierten Rechte unter dieser Öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine dem entsprechende Bedeutung.
Abschnitt 2 - Geltungsbereich.
a. Lizenzgewährung.
1. Vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte an dem lizenzierten Material, um:
A. das Lizenzierte Material ganz oder teilweise zu reproduzieren und zu teilen, und
B. Angepasstes Material zu produzieren, zu reproduzieren und zu teilen.
2. Ausnahmen und Einschränkungen. Zur Vermeidung von Unklarheiten: wo Ausnahmen und Einschränkungen für Ihre Nutzung gelten, gilt diese öffentliche Lizenz nicht und Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Lizenz nicht einhalten.
3. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) spezifiziert.
4. Medien und Formate; Zulässigkeit technischer Änderungen. Der Lizenzgeber ermächtigt Sie, die lizenzierten Rechte in allen jetzt bekannten oder künftig erstellten Medien und Formaten auszuüben und dazu erforderliche technische Änderungen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet und/oder erklärt sich damit einverstanden, kein Recht oder keine Befugnis geltend zu machen, Ihnen zu verbieten, technische Änderungen vorzunehmen, die zur Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich sind, einschließlich technischer Änderungen, die zur Umgehung Effektiver technologischer Maßnahmen erforderlich sind. Im Sinne dieser Öffentlichen Lizenz wird durch einfaches Vornehmen von durch diesen Abschnitt 2(a)(4) genehmigten Änderungen niemals Angepasstes Material erzeugt.
5. Nachgelagerte Empfänger.
A. Angebot des Lizenzgebers - Lizenziertes Material. Jeder Empfänger des Lizenzierten Materials erhält vom Lizenzgeber automatisch ein Angebot zur Ausübung der Lizenzrechte gemäß den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz.
B. Keine nachgelagerten Beschränkungen. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Lizenzierte Material anbieten oder diesem auferlegen, oder Effektive technologische Maßnahmen auf das Lizenzierte Material anwenden, wenn dies die Ausübung der Lizenzierten Rechte durch einen Empfänger des Lizenzierten Materials beschränkt.
6. Keine Billigung. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt die Erlaubnis dar oder kann als eine Erlaubnis ausgelegt werden, zu behaupten oder zu implizieren, dass Sie oder Ihre Nutzung des Lizenzmaterials mit dem Lizenzgeber oder Anderen, die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) für den Erhalt der Namensnennung bestimmt sind, verbunden sind oder von diesen unterstützt oder befürwortet werden, oder Ihnen ein offizieller Status zuerkannt wird.
b. Weitere Rechte.
1. Moralische Rechte, wie das Recht auf Integrität, werden nicht unter dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert, ebenso wenig wie Öffentlichkeits-, Datenschutz- und/oder andere ähnliche Persönlichkeitsrechte; soweit möglich verzichtet der Lizenzgeber jedoch und/oder verpflichtet sich, solche Rechte des Lizenzgebers nicht geltend zu machen, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Ausübung der Lizenzierten Rechte zu ermöglichen, jedoch nicht anderweitig.
2. Patent- und Markenrechte werden unter dieser Öffentlichen Lizenz nicht lizenziert.
3. Soweit möglich verzichtet der Lizenzgeber auf jegliches Recht, von Ihnen für die Ausübung der Lizenzierten Rechte Lizenzgebühren zu erheben, sei es direkt oder über eine Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines freiwilligen oder verzichtbaren gesetzlichen oder obligatorischen Lizenzierungssystems. In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich das Recht vor, solche Lizenzgebühren einzuziehen.
Abschnitt 3 - Lizenzbedingungen.
Ihre Ausübung der Lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich den folgenden Bedingungen.
a. Namensnennung.
1. Wenn Sie das Lizenzierte Material (auch in modifizierter Form) teilen, müssen Sie:
A. Folgendes aufbewahren, wenn es vom Lizenzgeber mit dem Lizenzierten Material geliefert wird:
i. Identifizierung des/der Ersteller(s) des lizenzierten Materials und aller anderen Personen, die für die Namensnennung bestimmt sind, in angemessener Weise, die vom Lizenzgeber verlangt wird (einschließlich eines Pseudonyms, falls angegeben);
ii. einen Urheberrechtshinweis;
iii. einen Hinweis, der auf diese Öffentliche Lizenz verweist;
iv. einen Hinweis, der auf den Haftungsausschluss verweist;
v. eine URI oder einen Hyperlink zum Lizenzierten Material, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist;
B. angeben, ob Sie das Lizenzierte Material geändert haben, und einen Hinweis auf frühere Änderungen aufbewahren; und
C. angeben, dass das Lizenzierte Material unter dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text oder die URL oder den Hyperlink zu dieser Öffentlichen Lizenz beifügen.
2. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) auf jede angemessene Weise erfüllen, basierend auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext, in dem Sie das Lizenzierte Material teilen. Beispielsweise kann es vernünftig sein, die Bedingungen zu erfüllen, indem eine URL oder ein Hyperlink zu einer Ressource bereitgestellt wird, die die erforderlichen Informationen enthält.
3. Auf Verlangen des Lizenzgebers müssen Sie alle in Abschnitt 3(a)(1)(A) geforderten Informationen in vernünftigerweise praktikablem Umfang entfernen.
4. Wenn Sie Angepasstes Material teilen, das Sie produzieren, darf die von Ihnen beantragte Lizenz des Anpassenden die Empfänger des Angepassten Materials nicht daran hindern, diese Öffentliche Lizenz einzuhalten.
Abschnitt 4 - Sui Generis-Datenbankrechte.
Wenn die Lizenzierten Rechte Sui Generis-Datenbankrechte umfassen, die für Ihre Nutzung des Lizenzierten Materials gelten:
a. zur Vermeidung von Unklarheiten: Abschnitt 2(a)(1) gewährt Ihnen das Recht, den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und zu teilen;
b. wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil der Datenbankinhalte in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui Generis-Datenbankrechte besitzen, dann ist die Datenbank, für die Sie Sui Generis-Datenbankrechte besitzen (aber nicht deren einzelne Inhalte), Angepasstes Material; und
c. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) erfüllen, wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank teilen.
Zur Vermeidung von Unklarheiten: dieser Abschnitt 4 ergänzt und ersetzt nicht Ihre Verpflichtungen aus dieser Öffentlichen Lizenz, wenn die Lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte umfassen.
Abschnitt 5 - Haftungsausschluss und Haftungseinschränkung.
a. Sofern vom Lizenzgeber nicht gesondert etwas anderes unternommen wird, bietet der Lizenzgeber das Lizenzierte Material wie es ist und wie verfügbar an, und gibt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Lizenzierte Material ab. Dies umfasst ohne Einschränkung Garantien für Eigentum, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung, Abwesenheit von versteckten oder anderen Mängeln, Genauigkeit oder das Vorhandensein oder Fehlen von Fehlern, unabhängig davon, ob sie bekannt oder erkennbar sind. Wenn Haftungsausschlüsse ganz oder teilweise nicht zulässig sind, gilt dieser Haftungsausschluss möglicherweise nicht für Sie.
b. Soweit möglich haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber in keinem Fall aufgrund einer Rechtstheorie (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder anderweitig für direkte, besondere, indirekte, zufällige, Folge-, Straf-, beispielhafte, oder andere Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die sich aus dieser Öffentlichen Lizenz oder der Nutzung des Lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden hingewiesen wurde. Wenn eine Haftungseinschränkung ganz oder teilweise nicht zulässig ist, gilt diese Einschränkung möglicherweise nicht für Sie.
c. Der vorstehende Haftungsausschluss und die vorstehende Haftungseinschränkung sind so auszulegen, dass sie einem absoluten Haftungsausschluss und Haftungsverzicht, soweit möglich, am nächsten kommen.
Abschnitt 6 - Laufzeit und Kündigung.
a. Diese Öffentliche Lizenz gilt für die Dauer des hier lizenzierten Urheberrechts und ähnlicher Rechte. Wenn Sie jedoch diese Öffentliche Lizenz nicht einhalten, werden Ihre Rechte aus dieser Öffentlichen Lizenz automatisch aufgekündigt.
b. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) aufgekündigt wurde, wird es wieder in Kraft gesetzt:
1. automatisch ab dem Datum, an dem der Verstoß behoben wird, sofern er innerhalb von 30 Tagen nach der Entdeckung des Verstoßes Ihrerseits behoben wird; oder
2. bei ausdrücklicher Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
Zur Vermeidung von Unklarheiten: dieser Abschnitt 6(b) berührt nicht das Recht des Lizenzgebers, Rechtsmittel für Ihre Verletzungen dieser Öffentlichen Lizenz zu ergreifen.
c. Zur Vermeidung von Unklarheiten: der Lizenzgeber kann das Lizenzierte Material auch zu gesonderten Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des Lizenzierten Materials jederzeit einstellen; dies führt jedoch nicht zur Aufkündigung dieser Öffentlichen Lizenz.
d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch über die Aufkündigung dieser Öffentlichen Lizenz hinaus.
Abschnitt 7 - Sonstige Geschäftsbedingungen.
a. Der Lizenzgeber ist nicht an von Ihnen mitgeteilte zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
b. Jegliche Verfügungen, Abmachungen oder Vereinbarungen bezüglich des Lizenzierten Materials, die hierin nicht aufgeführt sind, sind getrennt von und unabhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Öffentlichen Lizenz.
Abschnitt 8 - Auslegung.
a. Zur Vermeidung von Unklarheiten: diese Öffentliche Lizenz darf nicht so ausgelegt werden, dass sie die Nutzung des Lizenzierten Materials, die rechtmäßig ohne Erlaubnis unter dieser Öffentlichen Lizenz erfolgen könnte, reduziert, einschränkt, beschränkt oder Bedingungen auferlegt.
b. Wenn eine Bestimmung dieser Öffentlichen Lizenz als nicht durchsetzbar erachtet wird, wird sie soweit möglich automatisch in dem für die Durchsetzbarkeit erforderlichen Mindestumfang geändert. Wenn die Bestimmung nicht geändert werden kann, wird sie von dieser Öffentlichen Lizenz getrennt, ohne dass die Durchsetzbarkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt wird.
c. Keine Geschäftsbedingung dieser Öffentlichen Lizenz wird aufgehoben und keine Nichteinhaltung wird akzeptiert, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt dem ausdrücklich zu.
d. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt eine Einschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten dar, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich der Rechtsverfahren einer Gerichtsbarkeit oder Behörde, oder kann als solche interpretiert werden.
Creative Commons ist keine Partei ihrer öffentlichen Lizenzen. Ungeachtet dessen kann Creative Commons beschließen, eine ihrer öffentlichen Lizenzen auf von ihr veröffentlichtes Material anzuwenden, und wird in diesen Fällen als „Lizenzgeber“ betrachtet. Der Text der Öffentlichen Lizenzen von Creative Commons ist der Public Domain unter CC0 Public Domain Dedication gewidmet. Abgesehen von dem begrenzten Zweck, darauf hinzuweisen, dass Material unter einer Öffentlichen Lizenz von Creative Commons geteilt wird oder anderweitig durch die unter creativecommons.org/policies veröffentlichten Richtlinien von Creative Commons gestattet ist, genehmigt Creative Commons nicht die Verwendung der Marke „Creative Commons“ oder anderer Marken oder Logos von Creative Commons ohne ihre vorherige schriftliche Zustimmung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwendungen in Verbindung mit unbefugten Änderungen an ihren öffentlichen Lizenzen oder anderen Verfügungen, Abmachungen oder Vereinbarungen über die Verwendung von lizenziertem Material. Zur Vermeidung von Unklarheiten: dieser Absatz ist nicht Bestandteil der öffentlichen Lizenzen.
Creative Commons ist unter creativecommons.org/ erreichbar.
GNU General Public License, GPL V2
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, June 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies
of this license document, but changing it is not allowed.
Preamble
The licenses for most software are designed to take away your
freedom to share and change it. By contrast, the GNU General Public
License is intended to guarantee your freedom to share and change free
software--to make sure the software is free for all its users. This
General Public License applies to most of the Free Software
Foundation's software and to any other program whose authors commit to
using it. (Some other Free Software Foundation software is covered by
the GNU Library General Public License instead.) You can apply it to
your programs, too.
When we speak of free software, we are referring to freedom, not
price. Our General Public Licenses are designed to make sure that you
have the freedom to distribute copies of free software (and charge for
this service if you wish), that you receive source code or can get it
if you want it, that you can change the software or use pieces of it
in new free programs; and that you know you can do these things.
To protect your rights, we need to make restrictions that forbid
anyone to deny you these rights or to ask you to surrender the rights.
These restrictions translate to certain responsibilities for you if you
distribute copies of the software, or if you modify it.
For example, if you distribute copies of such a program, whether
gratis or for a fee, you must give the recipients all the rights that
you have. You must make sure that they, too, receive or can get the
source code. And you must show them these terms so they know their
rights.
We protect your rights with two steps: (1) copyright the software, and
(2) offer you this license which gives you legal permission to copy,
distribute and/or modify the software.
Also, for each author's protection and ours, we want to make certain
that everyone understands that there is no warranty for this free
software. If the software is modified by someone else and passed on, we
want its recipients to know that what they have is not the original, so
that any problems introduced by others will not reflect on the original
authors' reputations.
Finally, any free program is threatened constantly by software
patents. We wish to avoid the danger that redistributors of a free
program will individually obtain patent licenses, in effect making the
program proprietary. To prevent this, we have made it clear that any
patent must be licensed for everyone's free use or not licensed at all.
The precise terms and conditions for copying, distribution and
modification follow.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
TERMS AND CONDITIONS FOR COPYING, DISTRIBUTION AND MODIFICATION
0. This License applies to any program or other work which contains
a notice placed by the copyright holder saying it may be distributed
under the terms of this General Public License. The "Program", below,
refers to any such program or work, and a "work based on the Program"
means either the Program or any derivative work under copyright law:
that is to say, a work containing the Program or a portion of it,
either verbatim or with modifications and/or translated into another
language. (Hereinafter, translation is included without limitation in
the term "modification".) Each licensee is addressed as "you".
Activities other than copying, distribution and modification are not
covered by this License; they are outside its scope. The act of
running the Program is not restricted, and the output from the Program
is covered only if its contents constitute a work based on the
Program (independent of having been made by running the Program).
Whether that is true depends on what the Program does.
1. You may copy and distribute verbatim copies of the Program's
source code as you receive it, in any medium, provided that you
conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate
copyright notice and disclaimer of warranty; keep intact all the
notices that refer to this License and to the absence of any warranty;
and give any other recipients of the Program a copy of this License
along with the Program.
You may charge a fee for the physical act of transferring a copy, and
you may at your option offer warranty protection in exchange for a fee.
2. You may modify your copy or copies of the Program or any portion
of it, thus forming a work based on the Program, and copy and
distribute such modifications or work under the terms of Section 1
above, provided that you also meet all of these conditions:
a) You must cause the modified files to carry prominent notices
stating that you changed the files and the date of any change.
b) You must cause any work that you distribute or publish, that in
whole or in part contains or is derived from the Program or any
part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third
parties under the terms of this License.
c) If the modified program normally reads commands interactively
when run, you must cause it, when started running for such
interactive use in the most ordinary way, to print or display an
announcement including an appropriate copyright notice and a
notice that there is no warranty (or else, saying that you provide
a warranty) and that users may redistribute the program under
these conditions, and telling the user how to view a copy of this
License. (Exception: if the Program itself is interactive but
does not normally print such an announcement, your work based on
the Program is not required to print an announcement.)
These requirements apply to the modified work as a whole. If
identifiable sections of that work are not derived from the Program,
and can be reasonably considered independent and separate works in
themselves, then this License, and its terms, do not apply to those
sections when you distribute them as separate works. But when you
distribute the same sections as part of a whole which is a work based
on the Program, the distribution of the whole must be on the terms of
this License, whose permissions for other licensees extend to the
entire whole, and thus to each and every part regardless of who wrote it.
Thus, it is not the intent of this section to claim rights or contest
your rights to work written entirely by you; rather, the intent is to
exercise the right to control the distribution of derivative or
collective works based on the Program.
In addition, mere aggregation of another work not based on the Program
with the Program (or with a work based on the Program) on a volume of
a storage or distribution medium does not bring the other work under
the scope of this License.
3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it,
under Section 2) in object code or executable form under the terms of
Sections 1 and 2 above provided that you also do one of the following:
a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable
source code, which must be distributed under the terms of Sections
1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,
b) Accompany it with a written offer, valid for at least three
years, to give any third party, for a charge no more than your
cost of physically performing source distribution, a complete
machine-readable copy of the corresponding source code, to be
distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium
customarily used for software interchange; or,
c) Accompany it with the information you received as to the offer
to distribute corresponding source code. (This alternative is
allowed only for noncommercial distribution and only if you
received the program in object code or executable form with such
an offer, in accord with Subsection b above.)
The source code for a work means the preferred form of the work for
making modifications to it. For an executable work, complete source
code means all the source code for all modules it contains, plus any
associated interface definition files, plus the scripts used to
control compilation and installation of the executable. However, as a
special exception, the source code distributed need not include
anything that is normally distributed (in either source or binary
form) with the major components (compiler, kernel, and so on) of the
operating system on which the executable runs, unless that component
itself accompanies the executable.
If distribution of executable or object code is made by offering
access to copy from a designated place, then offering equivalent
access to copy the source code from the same place counts as
distribution of the source code, even though third parties are not
compelled to copy the source along with the object code.
4. You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program
except as expressly provided under this License. Any attempt
otherwise to copy, modify, sublicense or distribute the Program is
void, and will automatically terminate your rights under this License.
However, parties who have received copies, or rights, from you under
this License will not have their licenses terminated so long as such
parties remain in full compliance.
5. You are not required to accept this License, since you have not
signed it. However, nothing else grants you permission to modify or
distribute the Program or its derivative works. These actions are
prohibited by law if you do not accept this License. Therefore, by
modifying or distributing the Program (or any work based on the
Program), you indicate your acceptance of this License to do so, and
all its terms and conditions for copying, distributing or modifying
the Program or works based on it.
6. Each time you redistribute the Program (or any work based on the
Program), the recipient automatically receives a license from the
original licensor to copy, distribute or modify the Program subject to
these terms and conditions. You may not impose any further
restrictions on the recipients' exercise of the rights granted herein.
You are not responsible for enforcing compliance by third parties to
this License.
7. If, as a consequence of a court judgment or allegation of patent
infringement or for any other reason (not limited to patent issues),
conditions are imposed on you (whether by court order, agreement or
otherwise) that contradict the conditions of this License, they do not
excuse you from the conditions of this License. If you cannot
distribute so as to satisfy simultaneously your obligations under this
License and any other pertinent obligations, then as a consequence you
may not distribute the Program at all. For example, if a patent
license would not permit royalty-free redistribution of the Program by
all those who receive copies directly or indirectly through you, then
the only way you could satisfy both it and this License would be to
refrain entirely from distribution of the Program.
If any portion of this section is held invalid or unenforceable under
any particular circumstance, the balance of the section is intended to
apply and the section as a whole is intended to apply in other
circumstances.
It is not the purpose of this section to induce you to infringe any
patents or other property right claims or to contest validity of any
such claims; this section has the sole purpose of protecting the
integrity of the free software distribution system, which is
implemented by public license practices. Many people have made
generous contributions to the wide range of software distributed
through that system in reliance on consistent application of that
system; it is up to the author/donor to decide if he or she is willing
to distribute software through any other system and a licensee cannot
impose that choice.
This section is intended to make thoroughly clear what is believed to
be a consequence of the rest of this License.
8. If the distribution and/or use of the Program is restricted in
certain countries either by patents or by copyrighted interfaces, the
original copyright holder who places the Program under this License
may add an explicit geographical distribution limitation excluding
those countries, so that distribution is permitted only in or among
countries not thus excluded. In such case, this License incorporates
the limitation as if written in the body of this License.
9. The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions
of the General Public License from time to time. Such new versions will
be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to
address new problems or concerns.
Each version is given a distinguishing version number. If the Program
specifies a version number of this License which applies to it and "any
later version", you have the option of following the terms and conditions
either of that version or of any later version published by the Free
Software Foundation. If the Program does not specify a version number of
this License, you may choose any version ever published by the Free Software
Foundation.
10. If you wish to incorporate parts of the Program into other free
programs whose distribution conditions are different, write to the author
to ask for permission. For software which is copyrighted by the Free
Software Foundation, write to the Free Software Foundation; we sometimes
make exceptions for this. Our decision will be guided by the two goals
of preserving the free status of all derivatives of our free software and
of promoting the sharing and reuse of software generally.
NO WARRANTY
11. BECAUSE THE PROGRAM IS LICENSED FREE OF CHARGE, THERE IS NO WARRANTY
FOR THE PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN
OTHERWISE STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES
PROVIDE THE PROGRAM "AS IS" WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED
OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF
MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS
TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE
PROGRAM PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF ALL NECESSARY SERVICING,
REPAIR OR CORRECTION.
12. IN NO EVENT UNLESS REQUIRED BY APPLICABLE LAW OR AGREED TO IN WRITING
WILL ANY COPYRIGHT HOLDER, OR ANY OTHER PARTY WHO MAY MODIFY AND/OR
REDISTRIBUTE THE PROGRAM AS PERMITTED ABOVE, BE LIABLE TO YOU FOR DAMAGES,
INCLUDING ANY GENERAL, SPECIAL, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING
OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE THE PROGRAM (INCLUDING BUT NOT LIMITED
TO LOSS OF DATA OR DATA BEING RENDERED INACCURATE OR LOSSES SUSTAINED BY
YOU OR THIRD PARTIES OR A FAILURE OF THE PROGRAM TO OPERATE WITH ANY OTHER
PROGRAMS), EVEN IF SUCH HOLDER OR OTHER PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE
POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.
END OF TERMS AND CONDITIONS
How to Apply These Terms to Your New Programs
If you develop a new program, and you want it to be of the greatest
possible use to the public, the best way to achieve this is to make it
free software which everyone can redistribute and change under these terms.
To do so, attach the following notices to the program. It is safest
to attach them to the start of each source file to most effectively
convey the exclusion of warranty; and each file should have at least
the "copyright" line and a pointer to where the full notice is found.
<one line to give the program's name and a brief idea of what it does.>
Copyright (C) <year> <name of author>
This program is free software; you can redistribute it and/or modify
it under the terms of the GNU General Public License as published by
the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
(at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Also add information on how to contact you by electronic and paper mail.
If the program is interactive, make it output a short notice like this
when it starts in an interactive mode:
Gnomovision version 69, Copyright (C) year name of author
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w'.
This is free software, and you are welcome to redistribute it
under certain conditions; type `show c' for details.
The hypothetical commands `show w' and `show c' should show the appropriate
parts of the General Public License. Of course, the commands you use may
be called something other than `show w' and `show c'; they could even be
mouse-clicks or menu items--whatever suits your program.
You should also get your employer (if you work as a programmer) or your
school, if any, to sign a "copyright disclaimer" for the program, if
necessary. Here is a sample; alter the names:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
`Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
<signature of Ty Coon>, 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
This General Public License does not permit incorporating your program into
proprietary programs. If your program is a subroutine library, you may
consider it more useful to permit linking proprietary applications with the
library. If this is what you want to do, use the GNU Library General
Public License instead of this License.
GNU General Public License, v.2, with Classpath Exception
GNU General Public License, version 2, with the Classpath Exception
The GNU General Public License (GPL)
Version 2, June 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies of this license document, but changing it is not allowed.
Preamble
The licenses for most software are designed to take away your freedom to share and change it. By contrast, the GNU General Public License is intended to guarantee your freedom to share and change free software--to make sure the software is free for all its users. This General Public License applies to most of the Free Software Foundation's software and to any other program whose authors commit to using it. (Some other Free Software Foundation software is covered by the GNU Library General Public License instead.) You can apply it to your programs, too.
When we speak of free software, we are referring to freedom, not price. Our General Public Licenses are designed to make sure that you have the freedom to distribute copies of free software (and charge for this service if you wish), that you receive source code or can get it if you want it, that you can change the software or use pieces of it in new free programs; and that you know you can do these things.
To protect your rights, we need to make restrictions that forbid anyone to deny you these rights or to ask you to surrender the rights. These restrictions translate to certain responsibilities for you if you distribute copies of the software, or if you modify it.
For example, if you distribute copies of such a program, whether gratis or for a fee, you must give the recipients all the rights that you have. You must make sure that they, too, receive or can get the source code. And you must show them these terms so they know their rights.
We protect your rights with two steps: (1) copyright the software, and (2) offer you this license which gives you legal permission to copy, distribute and/or modify the software.
Also, for each author's protection and ours, we want to make certain that everyone understands that there is no warranty for this free software. If the software is modified by someone else and passed on, we want its recipients to know that what they have is not the original, so that any problems introduced by others will not reflect on the original authors' reputations.
Finally, any free program is threatened constantly by software patents. We wish to avoid the danger that redistributors of a free program will individually obtain patent licenses, in effect making the program proprietary. To prevent this, we have made it clear that any patent must be licensed for everyone's free use or not licensed at all.
The precise terms and conditions for copying, distribution and modification follow.
TERMS AND CONDITIONS FOR COPYING, DISTRIBUTION AND MODIFICATION
0. This License applies to any program or other work which contains a notice placed by the copyright holder saying it may be distributed under the terms of this General Public License. The "Program", below, refers to any such program or work, and a "work based on the Program" means either the Program or any derivative work under copyright law: that is to say, a work containing the Program or a portion of it, either verbatim or with modifications and/or translated into another language. (Hereinafter, translation is included without limitation in the term "modification".) Each licensee is addressed as "you".
Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License; they are outside its scope. The act of running the Program is not restricted, and the output from the Program is covered only if its contents constitute a work based on the Program (independent of having been made by running the Program). Whether that is true depends on what the Program does.
1. You may copy and distribute verbatim copies of the Program's source code as you receive it, in any medium, provided that you conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate copyright notice and disclaimer of warranty; keep intact all the notices that refer to this License and to the absence of any warranty; and give any other recipients of the Program a copy of this License along with the Program.
You may charge a fee for the physical act of transferring a copy, and you may at your option offer warranty protection in exchange for a fee.
2. You may modify your copy or copies of the Program or any portion of it, thus forming a work based on the Program, and copy and distribute such modifications or work under the terms of Section 1 above, provided that you also meet all of these conditions:
a) You must cause the modified files to carry prominent notices stating that you changed the files and the date of any change.
b) You must cause any work that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under the terms of this License.
c) If the modified program normally reads commands interactively when run, you must cause it, when started running for such interactive use in the most ordinary way, to print or display an announcement including an appropriate copyright notice and a notice that there is no warranty (or else, saying that you provide a warranty) and that users may redistribute the program under these conditions, and telling the user how to view a copy of this License. (Exception: if the Program itself is interactive but does not normally print such an announcement, your work based on the Program is not required to print an announcement.)
These requirements apply to the modified work as a whole. If identifiable sections of that work are not derived from the Program, and can be reasonably considered independent and separate works in themselves, then this License, and its terms, do not apply to those sections when you distribute them as separate works. But when you distribute the same sections as part of a whole which is a work based on the Program, the distribution of the whole must be on the terms of this License, whose permissions for other licensees extend to the entire whole, and thus to each and every part regardless of who wrote it.
Thus, it is not the intent of this section to claim rights or contest your rights to work written entirely by you; rather, the intent is to exercise the right to control the distribution of derivative or collective works based on the Program.
In addition, mere aggregation of another work not based on the Program with the Program (or with a work based on the Program) on a volume of a storage or distribution medium does not bring the other work under the scope of this License.
3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it, under Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections 1 and 2 above provided that you also do one of the following:
a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,
b) Accompany it with a written offer, valid for at least three years, to give any third party, for a charge no more than your cost of physically performing source distribution, a complete machine-readable copy of the corresponding source code, to be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or,
c) Accompany it with the information you received as to the offer to distribute corresponding source code. (This alternative is allowed only for noncommercial distribution and only if you received the program in object code or executable form with such an offer, in accord with Subsection b above.)
The source code for a work means the preferred form of the work for making modifications to it. For an executable work, complete source code means all the source code for all modules it contains, plus any associated interface definition files, plus the scripts used to control compilation and installation of the executable. However, as a special exception, the source code distributed need not include anything that is normally distributed (in either source or binary form) with the major components (compiler, kernel, and so on) of the operating system on which the executable runs, unless that component itself accompanies the executable.
If distribution of executable or object code is made by offering access to copy from a designated place, then offering equivalent access to copy the source code from the same place counts as distribution of the source code, even though third parties are not compelled to copy the source along with the object code.
4. You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program except as expressly provided under this License. Any attempt otherwise to copy, modify, sublicense or distribute the Program is void, and will automatically terminate your rights under this License. However, parties who have received copies, or rights, from you under this License will not have their licenses terminated so long as such parties remain in full compliance.
5. You are not required to accept this License, since you have not signed it. However, nothing else grants you permission to modify or distribute the Program or its derivative works. These actions are prohibited by law if you do not accept this License. Therefore, by modifying or distributing the Program (or any work based on the Program), you indicate your acceptance of this License to do so, and all its terms and conditions for copying, distributing or modifying the Program or works based on it.
6. Each time you redistribute the Program (or any work based on the Program), the recipient automatically receives a license from the original licensor to copy, distribute or modify the Program subject to these terms and conditions. You may not impose any further restrictions on the recipients' exercise of the rights granted herein. You are not responsible for enforcing compliance by third parties to this License.
7. If, as a consequence of a court judgment or allegation of patent infringement or for any other reason (not limited to patent issues), conditions are imposed on you (whether by court order, agreement or otherwise) that contradict the conditions of this License, they do not excuse you from the conditions of this License. If you cannot distribute so as to satisfy simultaneously your obligations under this License and any other pertinent obligations, then as a consequence you may not distribute the Program at all. For example, if a patent license would not permit royalty-free redistribution of the Program by all those who receive copies directly or indirectly through you, then the only way you could satisfy both it and this License would be to refrain entirely from distribution of the Program.
If any portion of this section is held invalid or unenforceable under any particular circumstance, the balance of the section is intended to apply and the section as a whole is intended to apply in other circumstances.
It is not the purpose of this section to induce you to infringe any patents or other property right claims or to contest validity of any such claims; this section has the sole purpose of protecting the integrity of the free software distribution system, which is implemented by public license practices. Many people have made generous contributions to the wide range of software distributed through that system in reliance on consistent application of that system; it is up to the author/donor to decide if he or she is willing to distribute software through any other system and a licensee cannot impose that choice.
This section is intended to make thoroughly clear what is believed to be a consequence of the rest of this License.
8. If the distribution and/or use of the Program is restricted in certain countries either by patents or by copyrighted interfaces, the original copyright holder who places the Program under this License may add an explicit geographical distribution limitation excluding those countries, so that distribution is permitted only in or among countries not thus excluded. In such case, this License incorporates the limitation as if written in the body of this License.
9. The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions of the General Public License from time to time. Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns.
Each version is given a distinguishing version number. If the Program specifies a version number of this License which applies to it and "any later version", you have the option of following the terms and conditions either of that version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Program does not specify a version number of this License, you may choose any version ever published by the Free Software Foundation.
10. If you wish to incorporate parts of the Program into other free programs whose distribution conditions are different, write to the author to ask for permission. For software which is copyrighted by the Free Software Foundation, write to the Free Software Foundation; we sometimes make exceptions for this. Our decision will be guided by the two goals of preserving the free status of all derivatives of our free software and of promoting the sharing and reuse of software generally.
NO WARRANTY
11. BECAUSE THE PROGRAM IS LICENSED FREE OF CHARGE, THERE IS NO WARRANTY FOR THE PROGRAM, TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. EXCEPT WHEN OTHERWISE STATED IN WRITING THE COPYRIGHT HOLDERS AND/OR OTHER PARTIES PROVIDE THE PROGRAM "AS IS" WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. THE ENTIRE RISK AS TO THE QUALITY AND PERFORMANCE OF THE PROGRAM IS WITH YOU. SHOULD THE PROGRAM PROVE DEFECTIVE, YOU ASSUME THE COST OF ALL NECESSARY SERVICING, REPAIR OR CORRECTION.
12. IN NO EVENT UNLESS REQUIRED BY APPLICABLE LAW OR AGREED TO IN WRITING WILL ANY COPYRIGHT HOLDER, OR ANY OTHER PARTY WHO MAY MODIFY AND/OR REDISTRIBUTE THE PROGRAM AS PERMITTED ABOVE, BE LIABLE TO YOU FOR DAMAGES, INCLUDING ANY GENERAL, SPECIAL, INCIDENTAL OR CONSEQUENTIAL DAMAGES ARISING OUT OF THE USE OR INABILITY TO USE THE PROGRAM (INCLUDING BUT NOT LIMITED TO LOSS OF DATA OR DATA BEING RENDERED INACCURATE OR LOSSES SUSTAINED BY YOU OR THIRD PARTIES OR A FAILURE OF THE PROGRAM TO OPERATE WITH ANY OTHER PROGRAMS), EVEN IF SUCH HOLDER OR OTHER PARTY HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.
END OF TERMS AND CONDITIONS
How to Apply These Terms to Your New Programs
If you develop a new program, and you want it to be of the greatest possible use to the public, the best way to achieve this is to make it free software which everyone can redistribute and change under these terms.
To do so, attach the following notices to the program. It is safest to attach them to the start of each source file to most effectively convey the exclusion of warranty; and each file should have at least the "copyright" line and a pointer to where the full notice is found.
One line to give the program's name and a brief idea of what it does.
Copyright (C) <year> <name of author>
This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License along with this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA
Also add information on how to contact you by electronic and paper mail.
If the program is interactive, make it output a short notice like this when it starts in an interactive mode:
Gnomovision version 69, Copyright (C) year name of author Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type 'show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions; type 'show c' for details.
The hypothetical commands 'show w' and 'show c' should show the appropriate parts of the General Public License. Of course, the commands you use may be called something other than 'show w' and 'show c'; they could even be mouse-clicks or menu items--whatever suits your program.
You should also get your employer (if you work as a programmer) or your school, if any, to sign a "copyright disclaimer" for the program, if necessary. Here is a sample; alter the names:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program 'Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
signature of Ty Coon, 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
This General Public License does not permit incorporating your program into proprietary programs. If your program is a subroutine library, you may consider it more useful to permit linking proprietary applications with the library. If this is what you want to do, use the GNU Library General Public License instead of this License.
"CLASSPATH" EXCEPTION TO THE GPL
Certain source files distributed by Oracle America and/or its affiliates are subject to the following clarification and special exception to the GPL, but only where Oracle has expressly included in the particular source file's header the words "Oracle designates this particular file as subject to the "Classpath" exception as provided by Oracle in the LICENSE file that accompanied this code."
Linking this library statically or dynamically with other modules is making a combined work based on this library. Thus, the terms and conditions of the GNU General Public License cover the whole combination.
As a special exception, the copyright holders of this library give you permission to link this library with independent modules to produce an executable, regardless of the license terms of these independent modules, and to copy and distribute the resulting executable under terms of your choice, provided that you also meet, for each linked independent module, the terms and conditions of the license of that module. An independent module is a module which is not derived from or based on this library. If you modify this library, you may extend this exception to your version of the library, but you are not obligated to do so. If you do not wish to do so, delete this exception statement from your version.
ADDITIONAL INFORMATION ABOUT LICENSING
Certain files distributed by Oracle America, Inc. and/or its affiliates are subject to the following clarification and special exception to the GPLv2, based on the GNU Project exception for its Classpath libraries, known as the GNU Classpath Exception.
Note that Oracle includes multiple, independent programs in this software package. Some of those programs are provided under licenses deemed incompatible with the GPLv2 by the Free Software Foundation and others. For example, the package includes programs licensed under the Apache License, Version 2.0 and may include FreeType. Such programs are licensed to you under their original licenses.
Oracle facilitates your further distribution of this package by adding the Classpath Exception to the necessary parts of its GPLv2 code, which permits you to use that code in combination with other independent modules not licensed under the GPLv2. However, note that this would not permit you to commingle code under an incompatible license with Oracle's GPLv2 licensed code by, for example, cutting and pasting such code into a file also containing Oracle's GPLv2 licensed code and then distributing the result.
Additionally, if you were to remove the Classpath Exception from any of the files to which it applies and distribute the result, you would likely be required to license some or all of the other code in that distribution under the GPLv2 as well, and since the GPLv2 is incompatible with the license terms of some items included in the distribution by Oracle, removing the Classpath Exception could therefore effectively compromise your ability to further distribute the package.
Failing to distribute notices associated with some files may also create unexpected legal consequences.
Proceed with caution and we recommend that you obtain the advice of a lawyer skilled in open source matters before removing the Classpath Exception or making modifications to this package which may subsequently be redistributed and/or involve the use of third party software.
ISC-Lizenz
Copyright <YEAR> <OWNER> <YEAR> <OWNER>
Es wird hiermit die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck mit oder ohne Gebühr zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren und/oder zu verbreiten, vorausgesetzt, dass der obige Urheberrechtsvermerk und dieser Genehmigungshinweis in allen Kopien erscheinen.
DIE SOFTWARE WIRD „AS IS“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER AUTOR LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESE SOFTWARE AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG. IN KEINEM FALL HAFTET DER AUTOR FÜR IRGENDWELCHE SPEZIELLEN, DIREKTEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER ENTGANGENEM GEWINN ERGEBEN, SEI ES DURCH VERTRAGSVERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN.
Inno Setup Compiler
Sofern nicht anders angegeben, unterliegen alle Dokumentationen und alle Software, die im Inno Setup-Paket enthalten sind, dem Urheberrecht von Jordan Russell.
Urheberrecht (C) 1997-2021 Jordan Russell. Alle Rechte vorbehalten.
Urheberrecht in Teilen (C) 2000-2021 Martijn Laan. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Software wird ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haftet der Autor für Schäden, die sich aus der Verwendung dieser Software ergeben.
Jedem wird die Erlaubnis erteilt, diese Software für jeden Zweck, einschließlich kommerzieller Anwendungen, zu verwenden, sie zu verändern und frei weiterzugeben, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Bei der Weitergabe von Quellcodedateien müssen alle enthaltenen Urheberrechtsvermerke und diese Liste der Bedingungen ohne Änderung beibehalten werden.
2. Bei jeder Weitergabe in binärer Form müssen alle Stellen der oben genannten Urheberrechtsvermerke und alle aktuell vorhandenen Internetadressen (z.B. in den Informationsfeldern) erhalten bleiben.
3. Der Ursprung dieser Software darf nicht falsch dargestellt werden; Sie dürfen nicht behaupten, dass Sie die Originalsoftware geschrieben haben. Wenn Sie diese Software in einem Produkt verwenden, ist eine Bestätigung in der Produktdokumentation erwünscht, aber nicht erforderlich.
4. Geänderte Quellcode- oder Binärform-Versionen müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden und dürfen nicht als Originalsoftware falsch dargestellt werden.
Jordan Russell
jr-2010 AT jrsoftware.org
http://www.jrsoftware.org/
MIT-Lizenz (MIT)
Die MIT-Lizenz (MIT)
Copyright (c) <Jahr> <Urheberrechtsinhaber>
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erwirbt, die Erlaubnis erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu handeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechte zur Nutzung, Kopie, Änderung, Zusammenführung, Veröffentlichung, Verteilung, Unterlizenzierung und/oder zum Verkauf von Kopien der Software, und Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden Bedingungen zu gestatten:
Der obige Urheberrechtshinweis und dieser Genehmigungshinweis müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD „AS IS“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTSVERLETZUNGEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNGEN, SEI ES IM RAHMEN EINER VERTRAGSHANDLUNG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS, AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG ODER ANDEREN HANDLUNGEN MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
Öffentliche Mozilla-Lizenz
MOZILLA ÖFFENTLICHE LIZENZ
Version 1.1
1. Definitionen.
1.0.1. „Kommerzielle Nutzung“ bedeutet die Verbreitung oder anderweitige Weitergabe des abgedeckten Codes an Dritte.
1,1. Der Begriff „Mitwirkender“ bezeichnet jede Entität, die Modifikationen erstellt oder zur Erstellung von Modifikationen beiträgt.
1,2. Die „Mitwirkendenversion“ bezeichnet die Kombination aus dem Originalcode, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden, und den Änderungen, die von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommen wurden.
1,3. „Abgedeckter Code“ bezeichnet den Originalcode oder die Änderungen oder die Kombination aus dem Originalcode und den Änderungen, jeweils einschließlich Teilen davon.
1,4. „Elektronischer Verbreitungsmechanismus“ bezeichnet einen in der Softwareentwicklungsgemeinschaft allgemein anerkannten Mechanismus für die elektronische Übertragung von Daten.
1,5. „Ausführbar“ bezeichnet abgedeckten Code in irgendeiner anderen Form als dem Quellcode.
1,6. Der Begriff „Erstentwickler“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die als Erstentwickler in dem in Anlage A vorgeschriebenen Hinweis im Quellcode identifiziert wurde.
1,7. „Größeres Werk“ bezeichnet ein Werk, das abgedeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt.
1,8. „Lizenz“ bezeichnet dieses Dokument.
1.8.1. „Lizenzierbar“ bedeutet, das Recht zu haben, im größtmöglichen Umfang, ob zum Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung oder später erworben, alle hierin übertragenen Rechte einzuräumen.
1,9. „Modifikationen“ bedeutet jede Hinzufügung oder Streichung des Originalcodes oder früherer Modifikationen aus dem Inhalt oder der Struktur des Originalcodes. Wenn abgedeckter Code als eine Reihe von Dateien veröffentlicht wird, ist eine Modifikation: A. Jede Ergänzung oder Löschung des Inhalts einer Datei, die den Originalcode oder frühere Änderungen enthält.
B. Jede neue Datei, die einen Teil des Originalcodes oder frühere Änderungen enthält.
1,10. Der Begriff „Originalcode“ bezeichnet den Quellcode von Computersoftware, der im Quellcode-Hinweis beschrieben ist, die in Anlage A als Originalcode verlangt wird, und der zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung unter dieser Lizenz noch keinen abgedeckten Code, der unter diese Lizenz fällt, darstellt.
1.10.1. „Patentansprüche“ bezeichnet alle Patentansprüche, die jetzt im Besitz oder nachträglich erworben wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Methoden-, Verfahrens- und Apparateforderungen, in jedem Patent, das durch den Lizenzgeber lizenzierbar ist.
1,11. „Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form des abgedeckten Codes, um Änderungen an ihm vorzunehmen, einschließlich aller darin enthaltenen Module, sowie alle zugehörigen Interface-Definitionsdateien, Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation einer ausführbaren Datei verwendet werden, oder Quellcode-Differenzvergleiche mit dem Originalcode oder einem anderen bekannten, verfügbaren, abgedeckten Code nach Wahl des Mitwirkenden. Der Quellcode kann in komprimierter oder archivierter Form vorliegen, vorausgesetzt, die entsprechende Dekompressions- oder De-Archivierungssoftware ist weit verbreitet und kostenlos erhältlich.
1,12. „Sie“ (oder „Ihr“) bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die gemäß Abschnitt 6.1 ausgestellt wurde, einhält. Bei juristischen Personen umfasst „Sie“ jede juristische Person, die Sie kontrollieren, von Ihnen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (a) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu führen, sei es vertraglich oder anderweitig, oder (b) das Eigentum an mehr als 50 Prozent (50 %) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen zu besitzen.
2. Quellcode-Lizenz.
2,1. Die Gewährung des Erstentwicklers.
Der Erstentwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum:
(a) unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die vom Erstentwickler lizenziert werden können, um den Originalcode (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen und/oder als Teil eines größeren Werks zu verwenden, zu reproduzieren, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, unterzulizenzieren und zu verteilen; und
(b) unter Patenten Ansprüche, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf des Originalcodes verletzt werden, um den Originalcode (oder Teile davon) herzustellen, hergestellt zu haben, zu verwenden, zu auszuführen, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig zu veräußern.
(c) Die in diesem Abschnitt 2.1(a) und (b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Erstentwickler den Originalcode unter den Bedingungen dieser Lizenz erstmals verbreitet.
(d) Abweichend von Abschnitt 2.1(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für Code, den Sie aus dem Originalcode löschen; 2) getrennt vom Originalcode; oder 3) für Verstöße, die durch: i) die Änderung des Originalcodes oder ii) die Kombination des Originalcodes mit anderer Software oder anderen Geräten verursacht werden.
2,2. Gewährung der Mitwirkenden
Vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz.
(a) im Rahmen der Rechte an geistigem Eigentum (außer Patent- oder Markenrechte), die vom Mitwirkenden lizenziert werden können, um die von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) geschaffenen Änderungen zu verwenden, zu reproduzieren, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben, und zwar entweder auf unveränderter Basis, mit anderen Modifikationen, als abgedeckter Code und/oder als Teil eines größeren Werkes; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch das Vornehmen, Verwenden oder Verkaufen von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkendenversion (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden, verletzt wurden, um sie zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Kauf anzubieten, erstellt zu haben und/oder anderweitig zu veräußern: 1) Änderungen, die von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) vorgenommen wurden; und 2) die Kombination von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden mit seiner Mitwirkendenversion (oder Teilen davon) vorgenommen wurden.
(c) die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) gewährten Lizenzen sind an dem Tag wirksam, an dem der Mitwirkende den abgedeckten Code erstmals kommerziell nutzt.
(d) Abweichend von Abschnitt 2.2(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für jeden Code, den der Mitwirkende aus der Mitwirkendenversion gelöscht hat; 2) getrennt von der Mitwirkendenversion; 3) für Verstöße, die durch: i) Änderungen an der Mitwirkendenversion durch Dritte oder ii) die Kombination von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden mit anderer Software (außer als Teil der Mitwirkendenversion) oder anderen Geräten vorgenommen wurden; oder 4) unter Patentansprüchen, die durch den abgedeckten Code verletzt wurden, sofern keine Änderungen durch diesen Mitwirkenden vorgenommen wurden.
3. Verbreitungspflichten.
3,1. Anwendung der Lizenz.
Die Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 2.2. Die Quellcode-Version von abgedecktem Code darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die unter Abschnitt 6.1 veröffentlicht wurde, verbreitet werden, und Sie müssen jeder Kopie des von Ihnen vertriebenen Quellcodes eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine Quellcode-Version anbieten oder auferlegen, die die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte des Empfängers hierunter verändern oder einschränken. Sie können jedoch ein zusätzliches Dokument mit den in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechten beifügen.
3,2. Verfügbarkeit des Quellcodes.
Jede Änderung, die Sie erstellen oder zu der Sie beitragen, muss in Form von Quellcode unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf dem gleichen Medium wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Verbreitungsmechanismus für jeden zugänglich gemacht werden, dem Sie eine ausführbare Version zur Verfügung gestellt haben; und wenn sie über den elektronischen Verteilungsmechanismus zur Verfügung gestellt wird, muss sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem sie ursprünglich verfügbar wurde, oder mindestens sechs (6) Monate nach einer nachfolgenden Version dieser speziellen Änderung verfügbar bleiben. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Quellcode-Version auch dann verfügbar bleibt, wenn der elektronische Verbreitungsmechanismus von einem Dritten gewartet wird.
3,3. Beschreibung der Modifikationen.
Sie müssen dafür sorgen, dass alle abgedeckten Codes, zu denen Sie beitragen, eine Datei enthalten, die die Änderungen, die Sie zur Erstellung des abgedeckten Codes vorgenommen haben, und das Datum jeder Änderung dokumentieren. Sie müssen eine auffällige Erklärung beifügen, dass die Änderung direkt oder indirekt vom Originalcode abgeleitet ist, der vom Erstentwickler bereitgestellt wird, und den Namen des Erstentwicklers in (a) dem Quellcode und (b) in jeder Mitteilung in einer ausführbaren Version oder einer zugehörigen Dokumentation, in der Sie die Herkunft oder den Besitz des abgedeckten Codes beschreiben, nennen.
3,4. Angelegenheiten des geistigen Eigentums
(a) Ansprüche Dritter. Wenn der Mitwirkende Kenntnis davon hat, dass eine Lizenz im Rahmen der Rechte an geistigem Eigentum eines Dritten erforderlich ist, um die Rechte auszuüben, die ihm gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 eingeräumt werden, muss er eine Textdatei mit dem Titel „RECHTLICHES“ beifügen, die den Anspruch und den Anspruchsteller so detailliert beschreibt, dass der Empfänger weiß, an wen er sich wenden kann. Erhält der Mitwirkende nach der in Abschnitt 3.2 beschriebenen Bereitstellung der Modifikation diese Kenntnis, so wird er unverzüglich die RECHTLICHES-Datei in allen Kopien, die der Mitwirkende danach zur Verfügung stellt, ändern und andere Maßnahmen ergreifen (z.B. Benachrichtigung geeigneter Mailinglisten oder Newsgroups), die vernünftigerweise berechnet werden, um diejenigen, die den abgedeckten Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neues Wissen erlangt wurde.
(b) APIs für Mitwirkende. Wenn die Modifikationen Mitwirkender eine Anwendungsprogrammierschnittstelle beinhalten und der Mitwirkende Kenntnisse über Patentlizenzen besitzt, die für die Implementierung dieser API vernünftigerweise notwendig sind, muss der Mitwirkende diese Informationen auch in die RECHTLICHES-Datei aufnehmen.
c) Vertretungen. Der Mitwirkende versichert, dass er, außer wie in Abschnitt 3.4(a) oben angegeben, der Auffassung ist, dass die Änderungen des Mitwirkenden die ursprüngliche(n) Schöpfung(en) des Mitwirkenden sind und/oder dass der Mitwirkende über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
3,5. Erforderliche Hinweise.
Sie müssen den Hinweis in Anlage A in jede Datei des Quellcodes duplizieren. Wenn es aufgrund seiner Struktur nicht möglich ist, einen solchen Hinweis in eine bestimmte Quellcodedatei einzufügen, müssen Sie diesen Hinweis an einem Ort (z.B. in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem ein Benutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde. Wenn Sie eine oder mehrere Modifikationen erstellt haben, können Sie Ihren Namen als Mitwirkender zu der in Anlage A beschriebenen Mitteilung hinzufügen. Sie müssen diese Lizenz auch in jede Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der Sie die Rechte oder Eigentumsrechte der Empfänger in Bezug auf den abgedeckten Code beschreiben. Sie haben die Wahl, einem oder mehreren Empfängern von abgedecktem Code eine Gebühr für Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und zu berechnen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Erstentwicklers oder eines Mitwirkenden. Sie müssen es absolut deutlich machen, dass Sie allein eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung anbieten, und Sie erklären sich hiermit einverstanden, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.
3,6. Verbreitung ausführbarer Versionen.
Sie dürfen abgedeckten Code in ausführbarer Form nur dann verbreiten, wenn die Anforderungen von Abschnitt 3.1-3.5 für diesen abgedeckten Code erfüllt sind, und wenn Sie einen Hinweis beifügen, dass die Quellcode-Version des abgedeckten Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo Sie die Verpflichtungen von Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Der Hinweis muss auffällig in jeder Bekanntmachung in einer ausführbaren Version, einer zugehörigen Dokumentation oder einem Begleitschreiben enthalten sein, in der/dem Sie die Rechte der Empfänger in Bezug auf den abgedeckten Code beschreiben. Sie dürfen die Ausführbare Version von abgedecktem Code oder Eigentumsrechten unter einer Lizenz Ihrer Wahl vertreiben, die andere Bedingungen als diese Lizenz enthalten kann, vorausgesetzt, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und dass die Lizenz für die Ausführbare Version nicht versucht, die Rechte des Empfängers in der Quellcode-Version von den in dieser Lizenz dargelegten Rechten einzuschränken oder zu verändern. Wenn Sie die Ausführbare Version unter einer anderen Lizenz vertreiben, müssen Sie unbedingt klarstellen, dass alle Bedingungen, die von dieser Lizenz abweichen, von Ihnen allein stammen, nicht vom Erstentwickler oder einem Mitwirkenden. Sie stimmen hiermit zu, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht.
3,7. Größere Werke.
Sie können ein größeres Werk erstellen, indem Sie abgedeckten Code mit anderem Code kombinieren, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt, und das größere Werk als ein einzelnes Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den abgedeckten Code erfüllt sind.
4. Unfähigkeit zur Einhaltung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften.
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Anordnungen oder Vorschriften unmöglich ist, irgendeine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder die Gesamtheit des abgedeckten Codes einzuhalten, dann müssen Sie dies tun: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einzuhalten; und (b) die Beschränkungen und den Code, auf den sie sich auswirken, zu beschreiben. Diese Beschreibung muss in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen RECHTLICHES-Datei enthalten sein und muss bei allen Distributionen des Quellcodes enthalten sein. Außer in dem durch Gesetz oder Verordnung verbotenen Umfang muss diese Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger gewöhnlicher Fertigkeiten sie verstehen kann.
5. Anwendung dieser Lizenz.
Diese Lizenz gilt für den Code, dem der Erstentwickler den Hinweis in Anlage A beigefügt hat, sowie für den zugehörigen abgedeckten Code.
6. Versionen der Lizenz.
6,1. Neue Versionen.
Netscape Communications Corporation („Netscape“) kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine eigene Versionsnummer.
6,2. Wirkung neuer Versionen.
Sobald der abgedeckte Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, können Sie ihn jederzeit unter den Bedingungen dieser Version weiterverwenden. Sie können sich auch dafür entscheiden, diesen abgedeckten Code unter den Bedingungen einer späteren Version der von Netscape veröffentlichten Lizenz zu verwenden. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen für den unter dieser Lizenz erstellten abgedeckten Code zu ändern.
6,3. Derivative Werke.
Wenn Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen oder verwenden (was Sie nur tun dürfen, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits durch diese Lizenz geregelt ist), müssen Sie (a) Ihre Lizenz umbenennen, so dass die Ausdrücke „Mozilla“, „MOZILLAPL“, „MOZPL“, „Netscape“, „MPL“, „NPL“ oder andere verwirrende ähnliche Ausdrücke nicht in Ihrer Lizenz erscheinen (außer um darauf hinzuweisen, dass Ihre Lizenz von dieser Lizenz abweicht) und (b) anderweitig klarzustellen, dass Ihre Version der Lizenz Bedingungen enthält, die von der Mozilla-Public-Lizenz und der Netscape-Public-Lizenz abweichen. (Das Nennen des Namens des Erstentwicklers, des Originalcodes oder des Mitwirkenden in dem in Anlage A beschriebenen Hinweis gilt nicht als Änderung dieser Lizenz.
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
DER ABGEDECKTE CODE WIRD UNTER DIESER LIZENZ AUF EINER „AS IS“-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN, DASS DER ABGEDECKTE CODE FREI VON FEHLERN, MARKTGÄNGIG, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET IST ODER KEINE RECHTE VERLETZT. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES ABGEDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EIN ABGEDECKTER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE (NICHT DER ERSTENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR NOTWENDIGE WARTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. KEINE VERWENDUNG EINES ABGEDECKTEN CODES IST ERLAUBT, AUSSER IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES.
8. BEENDIGUNG.
8,1. Diese Lizenz und die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie gegen die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden des Verstoßes beheben. Alle ordnungsgemäß gewährten Unterlizenzen zum abgedeckten Code überdauern die Beendigung dieser Lizenz. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
8,2. Wenn Sie einen Rechtsstreit einleiten, indem Sie einen Anspruch auf Patentverletzung (mit Ausnahme von Feststellungsklagen) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie eine solche Klage einreichen, wird als „Teilnehmer“ bezeichnet) geltend machen, der besagt:
(a) dass die Mitwirkendenversion eines solchen Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann werden alle Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt werden, mit einer Frist von 60 Tagen vom Teilnehmer prospektiv gekündigt, es sei denn, dass sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung: (i) sich entweder schriftlich damit einverstanden erklären, dem Teilnehmer eine einvernehmliche, angemessene Lizenzgebühr für Ihre frühere und zukünftige Nutzung der von diesem Teilnehmer vorgenommenen Änderungen zu zahlen, oder (ii) Ihren Anspruch auf Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Mitwirkendenversion gegen diesen Teilnehmer zurückziehen. Wenn innerhalb von 60 Tagen nach der Kündigungsfrist eine angemessene Honorar- und Zahlungsvereinbarung von den Parteien nicht gegenseitig schriftlich vereinbart wird oder der Anspruch auf einen Rechtsstreit nicht zurückgezogen wird, erlöschen die Rechte, die der Teilnehmer Ihnen gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 gewährt, automatisch mit Ablauf der oben genannten Frist von 60 Tagen.
(b) dass jede Software, Hardware oder jedes Gerät, mit Ausnahme der Mitwirkendenversion des Teilnehmers, direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann werden alle Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1(b) und 2.2(b) gewährt werden, mit Wirkung ab dem Datum widerrufen, an dem Sie die von diesem Teilnehmer vorgenommenen Änderungen vorgenommen, verwendet, verkauft, verbreitet oder vorgenommen haben.
8,3. Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch gegen den Mitwirkenden geltend machen, der behauptet, dass die Mitwirkendenversion des Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, wenn ein solcher Anspruch vor der Einleitung eines Patentverletzungsprozesses gelöst wird (z.B. durch Lizenz oder Vergleich), wird der angemessene Wert der von dem Mitwirkenden gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Lizenzen bei der Bestimmung der Höhe oder des Wertes einer Zahlung oder Lizenz berücksichtigt.
8,4. Im Falle einer Kündigung gemäß den vorstehenden Ziffern 8.1 oder 8.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder einem Distributor vor der Kündigung rechtsgültig gewährt wurden, über die Kündigung hinaus bestehen.
9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER HAFTUNGSTHEORIE, OB UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER ANDERWEITIG, SOLLEN SIE, DER ERSTENTWICKLER, EIN ANDERER MITWIRKENDER ODER EIN VERTREIBER VON ABGEDECKTEM CODE ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN, GEGENÜBER EINER PERSON FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART HAFTBAR SEIN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI ERGEBEN, SOWEIT DAS ANWENDBARE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN NICHT, SO DASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTRIFFT.
10. US-AMERIKANISCHE REGIERUNG ENDVERBRAUCHER.
Der abgedeckte Code ist ein „kommerzieller Artikel“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. definiert ist. 2.101 (Okt. 1995), bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“, wie sie in 48 C.F.R. verwendet werden. 12.212 (Sept. 1995). In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endnutzer der US-Regierung abgedeckten Code mit nur den hierin festgelegten Rechten.
11. VERSCHIEDENES.
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar gehalten wird, wird diese Bestimmung nur insoweit verändert, als dies notwendig ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt den Bestimmungen des kalifornischen Rechts (mit Ausnahme der Bestimmungen des anwendbaren Rechts, sofern nicht anders bestimmt), unter Ausschluss der Kollisionsnormen. In Bezug auf Streitigkeiten, in denen mindestens eine Partei Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika ist, oder eine juristische Person, die gechartert oder registriert ist, um in den Vereinigten Staaten von Amerika geschäftlich tätig zu werden, unterliegen alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz der Gerichtsbarkeit der Federal Courts of the Northern District of California (Bundesgerichte des nördlichen Bezirks von Kalifornien), mit Sitz in Santa Clara County, Kalifornien, wobei die unterliegende Partei die Kosten zu tragen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltskosten. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass die Vertragssprache gegen den Verfasser ausgelegt wird, finden auf diese Lizenz keine Anwendung.
12. VERANTWORTUNG FÜR SCHADENSFÄLLE.
Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die sich direkt oder indirekt aus der Nutzung der Rechte unter dieser Lizenz ergeben, und Sie stimmen zu, mit dem Erstentwickler und Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung gerecht zu verteilen. Nichts hierin stellt eine Haftungsübernahme dar oder soll eine solche darstellen.
13. MEHRFACH LIZENZIERTER CODE.
Der Erstentwickler kann Teile des abgedeckten Codes als „Mehrfachlizenz“ benennen. „Mehrfachlizenz“ bedeutet, dass der Erstentwickler Ihnen erlaubt, Teile des abgedeckten Codes unter der NPL Ihrer Wahl oder der alternativen Lizenzen, falls vorhanden, zu verwenden, die vom Erstentwickler in der in Anlage A beschriebenen Datei angegeben sind.
ANLAGE A -Mozilla-Public-Lizenz.
„Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla-Public-Lizenz Version 1.1 (die „Lizenz“); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter http://www.mozilla.org/MPL/
Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, wird auf einer „AS IS“-Basis OHNE GARANTIE JEDWEDER ART vertrieben. In der Lizenz finden Sie die spezifische Sprache, in der die Rechte und Einschränkungen unter der Lizenz geregelt sind.
Der ursprüngliche Code ist ______________________________________.
Der Erstentwickler des Originalcodes ist ________________________. Teile erstellt von ______________________ unterliegen dem Urheberrecht (C) von_____________________________. Alle Rechte vorbehalten.
Mitwirkende(r): ______________________________________.
Alternativ kann der Inhalt dieser Datei unter den Bedingungen der _____-Lizenz (die „[___] Lizenz“) verwendet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen der[______] Lizenz anstelle der oben genannten gelten. Wenn Sie die Verwendung Ihrer Version dieser Datei nur unter den Bedingungen der[____]-Lizenz zulassen möchten und es anderen nicht erlauben möchten, Ihre Version dieser Datei unter der MPL zu verwenden, zeigen Sie Ihre Entscheidung, indem Sie die obigen Bestimmungen löschen und sie durch den Hinweis und andere Bestimmungen ersetzen, die von der [___]-Lizenz verlangt werden. Wenn Sie die obigen Bestimmungen nicht löschen, kann ein Empfänger Ihre Version dieser Datei entweder unter der MPL oder der [___]-Lizenz verwenden.“
HINWEIS: Der Text dieser Anlage A kann geringfügig vom Text der Hinweise in den Quellcode-Dateien des Originalcodes abweichen. Sie sollten den Text dieser Anlage A verwenden und nicht den Text, der im Quellcode des Originalcodes für Ihre Änderungen enthalten ist.
Mozilla Public License, v.2.0 (MPL-2.0)
Mozilla Public License
Version 2.0
1. Definitions 1.1. "Contributor" means each individual or legal entity that creates, contributes to the creation of, or owns Covered Software.
1.2. "Contributor Version" means the combination of the Contributions of others (if any) used by a Contributor and that particular Contributor’s Contribution.
1.3. "Contribution" means Covered Software of a particular Contributor.
1.4. "Covered Software" means Source Code Form to which the initial Contributor has attached the notice in Exhibit A, the Executable Form of such Source Code Form, and Modifications of such Source Code Form, in each case including portions thereof.
1.5. "Incompatible With Secondary Licenses" means
that the initial Contributor has attached the notice described in Exhibit B to the Covered Software; or
that the Covered Software was made available under the terms of version 1.1 or earlier of the License, but not also under the terms of a Secondary License.
1.6. "Executable Form" means any form of the work other than Source Code Form.
1.7. "Larger Work" means a work that combines Covered Software with other material, in a separate file or files, that is not Covered Software.
1.8. "License" means this document.
1.9. "Licensable" means having the right to grant, to the maximum extent possible, whether at the time of the initial grant or subsequently, any and all of the rights conveyed by this License.
1.10. "Modifications" means any of the following:
any file in Source Code Form that results from an addition to, deletion from, or modification of the contents of Covered Software; or
any new file in Source Code Form that contains any Covered Software.
1.11. "Patent Claims" of a Contributor means any patent claim(s), including without limitation, method, process, and apparatus claims, in any patent Licensable by such Contributor that would be infringed, but for the grant of the License, by the making, using, selling, offering for sale, having made, import, or transfer of either its Contributions or its Contributor Version.
1.12. "Secondary License" means either the GNU General Public License, Version 2.0, the GNU Lesser General Public License, Version 2.1, the GNU Affero General Public License, Version 3.0, or any later versions of those licenses.
1.13. "Source Code Form" means the form of the work preferred for making modifications.
1.14. "You" (or "Your") means an individual or a legal entity exercising rights under this License. For legal entities, "You" includes any entity that controls, is controlled by, or is under common control with You. For purposes of this definition, "control" means (a) the power, direct or indirect, to cause the direction or management of such entity, whether by contract or otherwise, or (b) ownership of more than fifty percent (50%) of the outstanding shares or beneficial ownership of such entity.
2. License Grants and Conditions 2.1. Grants Each Contributor hereby grants You a world-wide, royalty-free, non-exclusive license:
under intellectual property rights (other than patent or trademark) Licensable by such Contributor to use, reproduce, make available, modify, display, perform, distribute, and otherwise exploit its Contributions, either on an unmodified basis, with Modifications, or as part of a Larger Work; and
under Patent Claims of such Contributor to make, use, sell, offer for sale, have made, import, and otherwise transfer either its Contributions or its Contributor Version.
2.2. Effective Date The licenses granted in Section 2.1 with respect to any Contribution become effective for each Contribution on the date the Contributor first distributes such Contribution.
2.3. Limitations on Grant Scope The licenses granted in this Section 2 are the only rights granted under this License. No additional rights or licenses will be implied from the distribution or licensing of Covered Software under this License. Notwithstanding Section 2.1(b) above, no patent license is granted by a Contributor:
for any code that a Contributor has removed from Covered Software; or
for infringements caused by: (i) Your and any other third party’s modifications of Covered Software, or (ii) the combination of its Contributions with other software (except as part of its Contributor Version); or
under Patent Claims infringed by Covered Software in the absence of its Contributions.
This License does not grant any rights in the trademarks, service marks, or logos of any Contributor (except as may be necessary to comply with the notice requirements in Section 3.4).
2.4. Subsequent Licenses No Contributor makes additional grants as a result of Your choice to distribute the Covered Software under a subsequent version of this License (see Section 10.2) or under the terms of a Secondary License (if permitted under the terms of Section 3.3).
2.5. Representation Each Contributor represents that the Contributor believes its Contributions are its original creation(s) or it has sufficient rights to grant the rights to its Contributions conveyed by this License.
2.6. Fair Use This License is not intended to limit any rights You have under applicable copyright doctrines of fair use, fair dealing, or other equivalents.
2.7. Conditions Sections 3.1, 3.2, 3.3, and 3.4 are conditions of the licenses granted in Section 2.1.
3. Responsibilities 3.1. Distribution of Source Form All distribution of Covered Software in Source Code Form, including any Modifications that You create or to which You contribute, must be under the terms of this License. You must inform recipients that the Source Code Form of the Covered Software is governed by the terms of this License, and how they can obtain a copy of this License. You may not attempt to alter or restrict the recipients’ rights in the Source Code Form.
3.2. Distribution of Executable Form If You distribute Covered Software in Executable Form then:
such Covered Software must also be made available in Source Code Form, as described in Section 3.1, and You must inform recipients of the Executable Form how they can obtain a copy of such Source Code Form by reasonable means in a timely manner, at a charge no more than the cost of distribution to the recipient; and
You may distribute such Executable Form under the terms of this License, or sublicense it under different terms, provided that the license for the Executable Form does not attempt to limit or alter the recipients’ rights in the Source Code Form under this License.
3.3. Distribution of a Larger Work You may create and distribute a Larger Work under terms of Your choice, provided that You also comply with the requirements of this License for the Covered Software. If the Larger Work is a combination of Covered Software with a work governed by one or more Secondary Licenses, and the Covered Software is not Incompatible With Secondary Licenses, this License permits You to additionally distribute such Covered Software under the terms of such Secondary License(s), so that the recipient of the Larger Work may, at their option, further distribute the Covered Software under the terms of either this License or such Secondary License(s).
3.4. Notices You may not remove or alter the substance of any license notices (including copyright notices, patent notices, disclaimers of warranty, or limitations of liability) contained within the Source Code Form of the Covered Software, except that You may alter any license notices to the extent required to remedy known factual inaccuracies.
3.5. Application of Additional Terms You may choose to offer, and to charge a fee for, warranty, support, indemnity or liability obligations to one or more recipients of Covered Software. However, You may do so only on Your own behalf, and not on behalf of any Contributor. You must make it absolutely clear that any such warranty, support, indemnity, or liability obligation is offered by You alone, and You hereby agree to indemnify every Contributor for any liability incurred by such Contributor as a result of warranty, support, indemnity or liability terms You offer. You may include additional disclaimers of warranty and limitations of liability specific to any jurisdiction.
4. Inability to Comply Due to Statute or Regulation If it is impossible for You to comply with any of the terms of this License with respect to some or all of the Covered Software due to statute, judicial order, or regulation then You must: (a) comply with the terms of this License to the maximum extent possible; and (b) describe the limitations and the code they affect. Such description must be placed in a text file included with all distributions of the Covered Software under this License. Except to the extent prohibited by statute or regulation, such description must be sufficiently detailed for a recipient of ordinary skill to be able to understand it.
5. Termination 5.1. The rights granted under this License will terminate automatically if You fail to comply with any of its terms. However, if You become compliant, then the rights granted under this License from a particular Contributor are reinstated (a) provisionally, unless and until such Contributor explicitly and finally terminates Your grants, and (b) on an ongoing basis, if such Contributor fails to notify You of the non-compliance by some reasonable means prior to 60 days after You have come back into compliance. Moreover, Your grants from a particular Contributor are reinstated on an ongoing basis if such Contributor notifies You of the non-compliance by some reasonable means, this is the first time You have received notice of non-compliance with this License from such Contributor, and You become compliant prior to 30 days after Your receipt of the notice.
5.2. If You initiate litigation against any entity by asserting a patent infringement claim (excluding declaratory judgment actions, counter-claims, and cross-claims) alleging that a Contributor Version directly or indirectly infringes any patent, then the rights granted to You by any and all Contributors for the Covered Software under Section 2.1 of this License shall terminate.
5.3. In the event of termination under Sections 5.1 or 5.2 above, all end user license agreements (excluding distributors and resellers) which have been validly granted by You or Your distributors under this License prior to termination shall survive termination.
6. Disclaimer of Warranty Covered Software is provided under this License on an "as is" basis, without warranty of any kind, either expressed, implied, or statutory, including, without limitation, warranties that the Covered Software is free of defects, merchantable, fit for a particular purpose or non-infringing. The entire risk as to the quality and performance of the Covered Software is with You. Should any Covered Software prove defective in any respect, You (not any Contributor) assume the cost of any necessary servicing, repair, or correction. This disclaimer of warranty constitutes an essential part of this License. No use of any Covered Software is authorized under this License except under this disclaimer.
7. Limitation of Liability Under no circumstances and under no legal theory, whether tort (including negligence), contract, or otherwise, shall any Contributor, or anyone who distributes Covered Software as permitted above, be liable to You for any direct, indirect, special, incidental, or consequential damages of any character including, without limitation, damages for lost profits, loss of goodwill, work stoppage, computer failure or malfunction, or any and all other commercial damages or losses, even if such party shall have been informed of the possibility of such damages. This limitation of liability shall not apply to liability for death or personal injury resulting from such party’s negligence to the extent applicable law prohibits such limitation. Some jurisdictions do not allow the exclusion or limitation of incidental or consequential damages, so this exclusion and limitation may not apply to You.
8. Litigation Any litigation relating to this License may be brought only in the courts of a jurisdiction where the defendant maintains its principal place of business and such litigation shall be governed by laws of that jurisdiction, without reference to its conflict-of-law provisions. Nothing in this Section shall prevent a party’s ability to bring cross-claims or counter-claims.
9. Miscellaneous This License represents the complete agreement concerning the subject matter hereof. If any provision of this License is held to be unenforceable, such provision shall be reformed only to the extent necessary to make it enforceable. Any law or regulation which provides that the language of a contract shall be construed against the drafter shall not be used to construe this License against a Contributor.
10. Versions of the License 10.1. New Versions Mozilla Foundation is the license steward. Except as provided in Section 10.3, no one other than the license steward has the right to modify or publish new versions of this License. Each version will be given a distinguishing version number.
10.2. Effect of New Versions You may distribute the Covered Software under the terms of the version of the License under which You originally received the Covered Software, or under the terms of any subsequent version published by the license steward.
10.3. Modified Versions If you create software not governed by this License, and you want to create a new license for such software, you may create and use a modified version of this License if you rename the license and remove any references to the name of the license steward (except to note that such modified license differs from this License).
10.4. Distributing Source Code Form that is Incompatible With Secondary Licenses If You choose to distribute Source Code Form that is Incompatible With Secondary Licenses under the terms of this version of the License, the notice described in Exhibit B of this License must be attached.
Exhibit A - Source Code Form License Notice This Source Code Form is subject to the terms of the Mozilla Public License, v. 2.0. If a copy of the MPL was not distributed with this file, You can obtain one at https://mozilla.org/MPL/2.0/.
If it is not possible or desirable to put the notice in a particular file, then You may include the notice in a location (such as a LICENSE file in a relevant directory) where a recipient would be likely to look for such a notice.
You may add additional accurate notices of copyright ownership.
Exhibit B - "Incompatible With Secondary Licenses" Notice This Source Code Form is "Incompatible With Secondary Licenses", as defined by the Mozilla Public License, v. 2.0.
ODC Attribution Lizenz (ODC-By)
Präambel
Die Open Data Commons Attribution License ist eine Lizenzvereinbarung, welche es Benutzern erlauben soll, diese Datenbank nur unter Einhaltung der in Abschnitt 4 beschriebenen Anforderungen bezüglich der Namensnennung kostenlos zu teilen, zu verändern und zu nutzen.
Datenbanken können eine Vielzahl verschiedener Arten von Inhalten enthalten (beispielsweise Bilder, audiovisuelles Material und Audio gemeinsam in derselben Datenbank), daher regelt die Lizenz ausschließlich die Rechte hinsichtlich der Datenbank und nicht der einzelnen Inhalte der Datenbank. Der Lizenzgeber kann diese Lizenz daher gemeinsam mit anderen Lizenzen für die Inhalte verwenden.
Gelegentlich können für die Inhalte einer Datenbank oder die Datenbank selbst andere, hier nicht genannte Rechte gelten (wie etwa private Verträge, Markenrechte am Namen oder Persönlichkeits-/Datenschutzrechte für Informationen in den Inhalten), Sie werden daher darauf hingewiesen, dass Sie möglicherweise andere Dokumente heranziehen oder andere Rechte klären müssen, bevor Sie Aktivitäten ausführen, die nicht durch diese Lizenz abgedeckt werden.
------
Der Lizenzgeber (wie nachfolgend genannt)
und
Sie (wie nachfolgend genannt)
vereinbaren Folgendes:
1.0 Definitionen der großgeschriebenen Begriffe
„Gemeinsame Datenbank“ – Bezeichnet die Datenbank in unveränderter Form als Teil einer Sammlung jeweils unabhängiger Datenbanken, welche zu einem kollektiven Ganzen zusammengestellt werden. Ein Werk, das eine gemeinsame Datenbank darstellt, wird nicht als abgeleitete Datenbank angesehen.
„Übermitteln“ – Bezeichnet als Verb die Nutzung der Datenbank, einer abgeleiteten Datenbank oder der Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank auf eine solche Weise, dass dies eine Person in die Lage versetzt, Kopien der Datenbank oder einer abgeleiteten Datenbank zu erstellen oder zu erhalten. Die Übermittlung schließt keine Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk oder die Erstellung oder Verwendung eines erschaffenen Werks ein, bei dem keine Übertragung einer Kopie der Datenbank oder der abgeleiteten Datenbank stattfindet.
„Inhalte“ – Die Inhalte der Datenbank, welche Informationen, unabhängige Werke oder sonstige in der Datenbank gesammelten Inhalte umfassen. Die Inhalte der Datenbank können beispielsweise Sachdaten oder Werke wie Bilder, audiovisuelles Material, Text oder Audio sein.
„Datenbank“ – Eine Sammlung von Material (die Inhalte), welche auf systematische und methodische Art und Weise organisiert und einzeln auf elektronischem oder sonstigem Wege zugänglich ist und zu den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
„Datenbankrichtlinie“ – Bezeichnet die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils gültigen Fassung oder deren Nachfolger.
„Datenbankrecht“ – Bezeichnet die sich aus Kapitel III der Datenbankrichtlinie (in der jeweils gültigen Fassung und wie durch die Mitgliedstaaten umgesetzt) ergebenden („sui generis“) Schutzrechte, welche die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte umfassen, sowie sämtliche ähnlichen Rechte, welche in der jeweiligen Gerichtsbarkeit laut Paragraph 10.4 zur Verfügung stehen.
„Abgeleitete Datenbank“ – Bezeichnet eine auf der Datenbank basierende Datenbank und schließt die Umwandlung, Anpassung, Ordnung, Modifizierung oder sowie jegliche sonstige Veränderung der Datenbank oder eines wesentlichen Teils der Inhalte mit ein. Dies umfasst, unter anderem, die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte in einer neuen Datenbank.
„Entnahme“ – Bezeichnet die dauerhafte oder zeitweilige Übertragung aller oder eines wesentlichen Teils der Inhalte auf ein anderes Medium auf beliebigem Wege und in beliebiger Form.
„Lizenz“ – Bezeichnet diese Lizenzvereinbarung und stellt sowohl eine Lizenzierung von Rechten, wie etwa Urheber- und Datenbankrechten, sowie eine vertragliche Vereinbarung dar.
„Lizenzgeber“ – Bezeichnet die Person, die die Datenbank zu den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
„Person“ – Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person jeglicher Form.
„Erschaffenes Werk“ – Ein Werk (wie etwa ein Bild, audiovisuelles Material, Text oder Audio), welches aus der Verwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte (durch Suche oder eine sonstige Abfrage) aus dieser Datenbank, einer abgeleiteten Datenbank oder dieser Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank entsteht.
„Öffentlich“ – Bedeutet für Personen, bei denen es sich nicht um Sie handelt und über die Sie keine Kontrolle durch über 50 % der Eigentumsrechte oder eine sonstige Berechtigung zur Kontrolle ihrer Aktivitäten haben (wie etwa durch Beauftragung eines unabhängigen Beraters).
„Weiterverwendung“ – Bezeichnet jede Aktivität, durch welche alle oder ein wesentlicher Teil der Inhalte durch die Verteilung von Kopien, durch Vermietung online oder über andere Übertragungsformen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
„Wesentlich“ – Bedeutet wesentlich hinsichtlich Menge oder Qualität oder eine Kombination hieraus. Aus der wiederholten und systematischen Entnahme oder Weiterverwendung von nicht wesentlichen Teilen der Inhalte kann sich eine Entnahme oder Weiterverwendung von wesentlichen Teilen des Inhalts ergeben.
„Nutzen“ – Bezeichnet als Verb die Ausführung jeglicher Handlung, welche durch das Urheberrecht oder die Datenbankrechte eingeschränkt ist, ob für das ursprüngliche oder sonstige Medien. Dies schließt, unter anderem, die Verteilung, das Kopieren, die öffentliche Vorführung, öffentliche Zurschaustellung und die Erstellung abgeleiteter Werke aus der Datenbank mit ein, sowie die Modifikation der Datenbank, welche für deren Verwendung auf andere Weise oder in anderem Format technisch notwendig ist.
„Sie“ – Bezeichnet eine Person, die Rechte im Rahmen dieser Lizenz ausübt, die die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf die Datenbank nicht zuvor verletzt hat oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, Rechte im Rahmen dieser Lizenz trotz eines früheren Verstoßes auszuüben.
Im Singular stehende Begriffe schließen den Plural mit ein und umgekehrt.
2.0 Geltungsbereich dieser Lizenz
2.1. Rechtliche Wirkung dieses Dokuments. Diese Lizenz ist:
a. Eine Lizenz für das geltenden Urheberrecht und Leistungsschutzrechte;
b. Eine Lizenz für die Datenbankrechte; und
c. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber.
2.2 Abgedeckte gesetzliche Rechte. Diese Lizenz deckt die gesetzlichen Rechte an der Datenbank ab, wie unter anderem:
a. Urheberrecht. Sämtliche Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte an der Datenbank. Das lizenzierte Urheberrecht umfasst sämtliche einzelnen Elemente der Datenbank, deckt jedoch keine Urheberrechte für die von dieser Datenbank unabhängigen Inhalte ab. Siehe Paragraph 2.4 für nähere Angaben. Das Urheberrecht unterscheidet sich je nach Rechtsordnung, deckt jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit das Folgende ab: das Datenbankmodell oder -schema, also die Struktur, Anordnung und Organisation der Datenbank, die auch die Datenbanktabellen und Tabellenindizes umfassen kann; die Arbeitsblätter für Datenein- und ausgabe; die Feldnamen der in der Datenbank gespeicherten Inhalte;
b. Datenbankrechte. Datenbankrechte gelten lediglich für die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte. Datenbankrechte können auch dann gelten, wenn kein Urheberrecht für die Datenbank besteht. Datenbankrechte können zudem gelten, wenn die Inhalte aus der Datenbank entfernt und auf solche Weise ausgewählt und angeordnet werden, dass hierdurch kein geltendes Urheberrecht verletzt wird; und
c. Vertrag. Dies ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber für den Zugang zur Datenbank. Im Gegenzug stimmen Sie gewissen Nutzungsbedingungen für diesen Zugang, wie in dieser Lizenz beschrieben, zu.
2.3 Nicht abgedeckte Rechte.
a. Diese Lizenz gilt nicht für Computerprogramme, welche bei der Erstellung oder dem Betrieb der Datenbank eingesetzt werden.
b. Diese Lizenz deckt keine Patente an den Inhalten der Datenbank ab; und
c. Diese Lizenz deckt keine Warenzeichen im Bezug auf die Datenbank ab.
2.4 Beziehung zu Inhalten in der Datenbank. Die einzelnen Elemente der Inhalte dieser Datenbank können durch andere Rechte abgedeckt sein, wie unter anderem Urheberrechte, Paten-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte, und die Lizenz deckt (neben den Datenbankrechten oder vertraglich vereinbarten Rechten) keine Rechte an einzelnen Inhalten innerhalb der Datenbank ab. Wird diese Lizenz beispielsweise für eine Datenbank von Bildern (die Inhalte) verwendet, so gilt sie nicht für die Urheberrechte für die einzelnen Bilder, für welche separate Lizenzen oder eine einzelne Lizenz über sämtliche Rechte an den Bildern existieren würden.
3.0 Gewährte Rechte
3.1 Der Lizenzgeber gewährt Ihnen unter Berücksichtigung der Bedingungen dieser Lizenz eine weltweit gültige, gebührenfreie, nicht exklusive, (ausschließlich gemäß Paragraph 9) kündbare Lizenz zur Nutzung der Datenbank für die Dauer der jeweils geltenden Urheber- und Datenbankrechte. Diese Rechte umfassen ausdrücklich die kommerzielle Nutzung und schließen keinerlei Verwendungsbereiche aus. Sofern wie in der jeweiligen Rechtsordnungen möglich, können diese Rechte für alle Medien und Formate ausgeübt werden, ob bereits bekannt oder in der Zukunft entwickelt.
Die gewährten Rechte decken zum Beispiel das Folgende ab:
a. Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte;
b. Erstellung abgeleiteter Datenbanken;
b. Erstellung gemeinsamer Datenbanken;
d. Erstellung zeitweiliger oder dauerhafter Vervielfältigung auf beliebigem Wege und in beliebiger Form, vollständig oder in Teilen, einschließlich abgeleiteter Datenbanken oder als Teil von gemeinsamen Datenbanken; und
e. Verteilung, Kommunikation, Vorführung, Vermietung, Bereitstellung oder öffentliche Zurschaustellung auf beliebigem Wege und in beliebiger Form, vollständig oder in Teilen, einschließlich abgeleiteter Datenbanken oder als Teil von gemeinsamen Datenbanken.
3.2 Gesetzliche Vergütungsansprüche. Zur Vermeidung von Zweifeln:
a. Unverzichtbare Vergütungsansprüche. In den Rechtsordnungen, in denen auf das Recht zur Einziehung von Lizenzgebühren durch ein gesetzliches oder obligatorisches Lizenzsystem nicht verzichtet werden kann, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, diese Lizenzgebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie einzufordern;
b. Verzichtbare Vergütungsansprüche. In den Rechtsordnungen, in denen auf das Recht zur Einziehung von Lizenzgebühren durch ein gesetzliches oder obligatorisches Lizenzsystem verzichtet werden kann, verzichtet der Lizenzgeber auf das ausschließliche Recht zur Einziehung dieser Lizenzgebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie; und,
c. Freiwillige Vergütungsansprüche. Der Lizenzgeber verzichtet auf die Einziehung von Tantiemen, sei es einzeln oder, falls der Lizenzgeber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, die über diese Gesellschaft freiwillige Lizenzierungssysteme verwaltet, aus jeder Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie.
3.3. Das Recht zur Veröffentlichung der Datenbank zu anderen Bedingungen oder die Einstellung der Verteilung oder Bereitstellung der Datenbank bleibt vorbehalten. Beachten Sie, dass diese Datenbank mehrfach lizenziert sein kann und Sie in diesem Fall die Wahl haben, alternative Lizenzen für diese Datenbank zu nutzen. Vorbehaltlich Paragraph 10.4 bleiben alle sonstigen Rechte, die nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährt werden, vorbehalten.
4.0 Nutzungsbedingungen
4.1 Die im vorstehenden Paragraphen 3 gewährten Rechte werden ausdrücklich von Ihrer Einhaltung der folgenden Nutzungsbedingungen abhängig gemacht. Es handelt sich hierbei um wichtige Bedingungen dieser Lizenz, wobei deren Nichteinhaltung einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen darstellt.
4.2 Vermerke. Wenn Sie diese Datenbank, eine abgeleitete Datenbank oder die Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank veröffentlichen, müssen Sie:
a. Dies unter Einhaltung dieser Lizenzbedingungen tun;
b. Eine Kopie dieser Lizenz oder deren Uniform Resource Identifier (URI) in die Datenbank oder abgeleitete Datenbank aufnehmen, sowohl in der Datenbank oder abgeleiteten Datenbank als auch in der zugehörigen Dokumentation.
c. Sämtliche Urheberrechts- oder Datenbankrechtsvermerke sowie Vermerke bezüglich der Lizenz intakt lassen; und
d. Wenn es aufgrund ihrer Struktur nicht möglich ist, die erforderlichen Vermerke in eine bestimmte Datei einzufügen, diese Vermerke an einem Ort (z. B. in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem die Benutzer mit hoher Wahrscheinlichkeit danach suchen würden.
4.3 Vermerk für die Verwendung von Ausgaben (Inhalten). Die Erstellung und Nutzung eines erschaffenen Werkes erfordert keinen Vermerk laut Paragraph 4.2. Wenn Sie ein erschaffenes Werk jedoch öffentlich verwenden, müssen Sie einen Vermerk mit Bezug zum erschaffenen Werk aufnehmen, bei dem in angemessenem Maße davon ausgegangen werden kann, dass für jede Person, welche das erschaffene Werk nutzt, ansieht, auf dieses zugreift, mit diesem interagiert oder anderweitig in Kontakt kommt, ersichtlich ist, dass der Inhalt aus der Datenbank, abgeleiteten Datenbank oder Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank erhalten wurde und unter dieser Lizenz zur Verfügung steht.
a. Beispielhafter Vermerk. Der folgende Text erfüllt die Voraussetzungen eines Vermerks laut Paragraph 4.3:
Enthält Informationen aus DATENBANK-NAME, welche im Rahmen der ODC Attribution License zur Verfügung gestellt wurde.
DATENBANK-NAME sollte durch den Namen der Datenbank und einen Hyperlink zum Speicherort der Datenbank ersetzt werden. „ODC Attribution License“ sollte einen Hyperlink zum URI des Lizenztextes enthalten. Wenn Hyperlinks nicht möglich sind, sollten Sie den Klartext der erforderlichen URIs in den vorstehenden Vermerkt aufnehmen.
4.4 Lizenzierung an Dritte. Sie dürfen die Datenbank nicht unterlizenzieren. Immer dann, wenn Sie die Datenbank, die gesamten oder wesentliche Teile der Inhalte oder eine abgeleitete Datenbank auf irgendeine Weise an Dritte kommunizieren, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für die Datenbank zu den gleichen Bedingungen wie in dieser Lizenz an. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen, Sie können jedoch sämtliche Rechte an einer abgeleiteten Datenbank durchsetzen, welche Sie innehaben. Sie sind alleinig verantwortlich für jegliche Modifikationen einer abgeleiteten Datenbank, welche durch Sie oder eine durch Sie angewiesene Person ausgeführt werden. Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen.
5.0 Urheberpersönlichkeitsrechte
5.1 Urheberpersönlichkeitsrechte. Dieser Paragraph bezieht sich auf Urheberpersönlichkeitsrechte, einschließlich sämtlicher Rechte zur Nennung als Autor der Datenbank oder auf Widerspruch hinsichtlich einer Bearbeitung, welche ansonsten die Würde und den Ruf des Autors beeinträchtigen würden, sowie jeglicher sonstiger herabwürdigender Bearbeitung.
a. Für Rechtsordnungen, welche den Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte gestatten, verzichtet der Lizenzgeber, soweit wie im Rahmen der Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung laut Paragraph 10.4 zulässig, auf sämtliche Urheberpersönlichkeitsrechte an der Datenbank, welche ihm zustehen könnten;
b. Ist in der jeweiligen Rechtsordnung ein Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte laut Paragraph 5.1 a nicht möglich, so stimmt der Lizenzgeber zu, keine Urheberpersönlichkeitsrechte an der Datenbank geltend zu machen und verzichtet auf sämtliche Ansprüche aufgrund von Urheberpersönlichkeitsrechten, soweit wie im Rahmen der Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung laut Paragraph 10.4 zulässig; und
c. Für Rechtsordnungen, welche keinen Verzicht oder keine Erklärung über Nichtgeltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten laut Paragraph 5.1 a und b gestatten, kann der Autor seine Urheberpersönlichkeitsrechte für bestimmte Aspekte der Datenbank behalten.
Bitte beachten Sie, dass einige Rechtsordnungen keinen Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte zulassen und daher in einigen Rechnungsordnungen weiterhin Urheberpersönlichkeitsrechte für die Datenbank bestehen können.
6.0 Redliches Geschäftsgebaren, Datenbank-Ausnahmen und sonstige nicht betroffene Rechte
6.1 Diese Lizenz wirkt sich auf keinerlei Rechte zur Nutzung dieser Datenbank aus, welche Ihnen oder Dritten persönlich im Rahmen des geltenden Rechts zustehen, wie unter anderem:
a. Ausnahmen vom Datenbankrecht, einschließlich: Entnahme von Inhalten aus nicht-elektronischen Datenbanken für private Zwecke; Entnahme zu Illustrationszwecken für die Lehre oder wissenschaftliche Forschung und Entnahme oder Weiterverwendung zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit oder für Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.
b. Redliches Geschäftsgebaren, freie Nutzung oder sonstige gesetzliche Einschränkungen oder Ausnahmen für Verstöße gegen das Urheberrecht oder andere geltende Gesetze.
6.2 Diese Lizenz wirkt sich nicht auf die Rechte gesetzestreuer Nutzer zur Entnahme und Weiterverwendung unwesentlicher Teile der Inhalte, ob quantitativ oder qualitativ bewertet, für beliebige Zwecke aus, einschließlich der Erstellung einer abgeleiteten Datenbank (unterliegt anderen Rechten an den Inhalten, siehe Paragraph 2.4). Aus der wiederholten und systematischen Entnahme oder Weiterverwendung von nicht wesentlichen Teilen der Inhalte kann sich jedoch eine Entnahme oder Weiterverwendung von wesentlichen Teilen des Inhalts ergeben.
7.0 Garantien und Haftungsausschluss
7.1 Die Datenbank wird durch den Lizenzgeber „wie gesehen“ sowie ohne jegliche Garantie, ob ausdrücklich, stillschweigend, von Rechts wegen, handelsüblich, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs oder Handelsgebrauchs, lizenziert. Der Lizenzgeber lehnt insbesondere sämtliche stillschweigenden Garantien oder Voraussetzungen hinsichtlich Besitzansprüchen, Nichtverletzung, Richtigkeit oder Vollständigkeit, der Abwesenheit von Fehlern, Eignung für einen bestimmten Zwecke, Marktgängigkeit oder Sonstigem ab. In einigen Rechtsordnungen ist die Ausschluss stillschweigender Garantien nicht zulässig, sodass ein solcher Ausschluss möglicherweise nicht für Sie gilt.
8.0 Haftungsbeschränkung
8.1 Unbeschadet jeglicher Haftung, welche von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, haftet der Lizenzgeber für keinerlei Verluste oder Schäden, welche jemandem auf irgendeine Weise zu irgendeinem Zeitpunkt durch eine Nutzung im Rahmen dieser Lizenz, ob durch Sie oder Dritte, entstehen, ungeachtet dessen, ob diese durch Verschulden des Lizenzgebers entstehen oder nicht, und schließt solche Verluste oder Schäden ausdrücklich aus. Dieser Haftungsausschluss schließt, unter anderem, sämtliche bezifferbaren Vermögens-, Folgeschäden oder Schadenersatz wie etwa Einnahmeverluste, Daten, erwartete Gewinne und entgangene Geschäftsmöglichkeiten aus. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
8.2 Falls die Haftung von Rechts wegen nicht ausgeschlossen werden kann, wird diese auf den tatsächlichen und unmittelbaren finanziellen Verlust, soweit dieser erwiesenermaßen durch Fahrlässigkeit des Lizenzgebers verursacht wurde, beschränkt.
9.0 Aufhebung Ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenz
9.1 Bei jeglichem Verstoß Ihrerseits gegen die Bestimmungen dieser Lizenz wird die Lizenz automatisch mit sofortiger Wirkung und ohne Mitteilung an Sie gekündigt. Zur Vermeidung von Zweifeln: Die Lizenzen von Personen, welche die Datenbank, die gesamten oder einen wesentlichen Teil der Inhalte, abgeleitete Datenbanken oder die Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank von Ihnen erhalten haben, werden nicht gekündigt, sofern diese die Bedingungen dieser Lizenz oder einer laut Paragraph 4.8 dieser Lizenz gewährten Lizenz vollständig einhalten. Die Paragraphen 1, 2, 7, 8, 9 und 10 überdauern jede Kündigung dieser Lizenz.
9.2 Falls Sie nicht gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen, wird der Lizenzgeber Ihre Rechte im Rahmen derselben nicht aufheben.
9.3 Sofern diese Lizenz nicht gemäß Paragraph 9.1 gekündigt wird, wird diese Ihnen für die Dauer der jeweils geltenden Rechte an der Datenbank gewährt.
9.4 Wiederherstellung von Rechten. Sobald Sie nicht mehr gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen, werden Ihre vollständigen Rechte im Rahmen dieser Lizenz wiederhergestellt:
a. Vorläufig und vorbehaltlich einer dauerhaften Kündigung bis zum 60. Tag nach der Beendigung des Verstoßes;
b. Dauerhaft am 60. Tag nach der Beendigung des Verstoßes, sofern nicht anderweitig entsprechend durch den Lizenzgeber mitgeteilt; oder
c. Dauerhaft, wenn entsprechend durch den Lizenzgeber des Verstoßes mitgeteilt, wenn es sich um Ihre erste Mitteilung über einen Verstoß gegen diese Lizenz vom Lizenzgeber handelt und wenn Sie den Verstoß früher als 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung beheben.
9.5. Unbeschadet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht zur Veröffentlichung der Datenbank zu anderen Lizenzbedingungen oder die Einstellung der Verteilung oder Bereitstellung der Datenbank vor. Die Veröffentlichung der Datenbank zu anderen Lizenzbedingungen oder die Einstellung der Verteilung der Datenbank stellt keinen Entzug dieser Lizenz (oder einer anderen Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erteilt wurde oder erteilt werden muss) dar und diese Lizenz bleibt in vollem Umfang in Kraft, es sei denn, sie wird wie oben beschrieben beendet.
10.0 Allgemeines
10.1 Falls eine der Bestimmungen der Lizenz für ungültig oder undurchsetzbar erklärt wird, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz und jede verbleibende Bestimmung bleibt soweit wie gesetzlich erlaubt gültig und durchgesetzt.
10.2 Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der hierin gewährten Rechte an der Datenbank dar. Sie ersetzt alle früheren Abreden, Vereinbarungen oder Zusicherungen bezüglich der Datenbank.
10.3 Falls Sie gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen, sind Sie nicht berechtigt, sich auf die Bedingungen dieser Lizenz zu berufen oder Verstöße des Lizenzgebers zu reklamieren.
10.4 Rechtswahl. Diese Lizenz ist im Rahmen der Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung, in welcher die Lizenzbedingungen durchgesetzt werden sollen, gültig und unterliegt diesen. Wenn die üblicherweise gewährten Rechte laut geltendem Urheberrecht und Datenbankrechten in der jeweiligen Rechtsordnung zusätzliche Rechte umfassen, welche nicht im Rahmen dieser Lizenz gewährt wurden, werden diese zusätzlichen Rechte in der Lizenz gewährt, um die Lizenzbedingungen zu erfüllen.
Unlizenziert
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