Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0
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Lizenz
DAS WERK (WIE UNTEN DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZ“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DAS WERK IST URHEBERRECHTLICH UND/ODER DURCH ANDERE GELTENDE GESETZE GESCHÜTZT. JEGLICHE NUTZUNG DES WERKES, DIE NICHT IM RAHMEN DIESER LIZENZ ODER DES URHEBERRECHTSGESETZES GESTATTET IST, IST UNTERSAGT.
INDEM SIE JEDWEDE RECHTE AN DEM HIER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN WERK AUSÜBEN, AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIERIN ENTHALTENEN RECHTE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG IHRER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN EIN.
1. Definitionen
a. „Kollektives Werk“ bezeichnet ein Werk, wie z.B. eine Zeitschrift, eine Anthologie oder Enzyklopädie, in der das Werk in seiner Gesamtheit in unveränderter Form zusammen mit einer Reihe anderer Beiträge, die eigenständige und unabhängige Werke bilden, zu einem kollektiven Ganzen zusammengefügt wird. Ein Werk, das ein kollektives Werk darstellt, wird für die Zwecke dieser Lizenz nicht als derivatives Werk (wie unten definiert) betrachtet.
b. „Derivatives Werk“ bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk oder auf dem Werk und anderen bereits existierenden Werke basiert, wie z.B. eine Übersetzung, eine Musikgestaltung, Dramatisierung, Fiktionalisierung, Filmversion, Tonaufnahme, Kunstreproduktion, Kürzung, Verdichtung oder jede andere Form, in der das Werk umgestaltet, transformiert oder angepasst werden kann, mit der Ausnahme, dass ein Werk, das ein kollektives Werk darstellt, nicht als abgeleitetes Werk im Sinne dieser Lizenz betrachtet wird. Zur Vermeidung von Zweifeln, wenn es sich bei dem Werk um eine musikalische Komposition oder eine Tonaufnahme handelt, wird die Synchronisation des Werkes in zeitlicher Beziehung mit einem bewegten Bild („Synchronisation“) im Sinne dieser Lizenz als abgeleitetes Werk betrachtet.
c. „Lizenzgeber“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
d. „Originalautor“ bezeichnet die Person oder Entität, die das Werk geschaffen hat.
e. „Werk“ bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk der Urheberschaft, das unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
f. „Sie“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz ausübt, die die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf das Werk nicht zuvor verletzt hat oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, Rechte unter dieser Lizenz trotz eines früheren Verstoßes auszuüben.
g.“Lizenzelemente“ bezeichnet die folgenden hochrangigen Lizenzattribute, die vom Lizenzgeber ausgewählt und im Titel dieser Lizenz angegeben werden: Namensnennung, ShareAlike.
2. Rechte der lauteren Nutzung.
Nichts in dieser Lizenz ist dazu bestimmt, jedwede Rechte zu reduzieren, einzuschränken oder zu beschränken, die sich aus der lauteren Nutzung, dem Erstverkauf oder anderen Beschränkungen der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen anwendbaren Gesetzen ergeben.
3. Lizenzgewährung.
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung der Rechte am Werk, wie unten angegeben:
a. das Werk zu vervielfältigen, das Werk in ein oder mehrere Kollektivwerke zu integrieren und das Werk so zu vervielfältigen, wie es in den Kollektivwerken enthalten ist;
b. Derivative Works zu erstellen und zu reproduzieren;
c. Kopien oder Tonaufnahmen von dem Werk zu verbreiten, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen und öffentlich durch eine digitale Audioübertragung aufzuführen, wie sie in kollektiven Werken enthalten ist.
d. Kopien oder Tonaufnahmen der derivativen Werke zu verbreiten, öffentlich auszustellen, öffentlich aufzuführen öffentlich mittels einer digitalen Audioübertragung aufzuführen.
e. Zur Vermeidung von Zweifeln, wenn es sich bei dem Werk um eine musikalische Komposition handelt:
i. Erfolgsabhängige Tantiemen unter Pauschallizenzen. Der Lizenzgeber verzichtet auf das ausschließliche Recht, die Lizenzgebühren für die öffentliche Aufführung oder die öffentliche digitale Aufführung (z.B. Webcast) des Werkes einzeln oder über eine Verwertungsgesellschaft (z.B. ASCAP, BMI, SESAC) einzuziehen.
ii. Mechanische Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Der Lizenzgeber verzichtet auf das ausschließliche Recht, die Lizenzgebühren für alle von Ihnen aus dem Werk erstellten Tonträger („Coverversion“) zu erheben, unabhängig davon, ob es sich dabei um Einzelpersonen oder über eine Musikrechtsgesellschaft oder einen benannten Vertreter (z.B. Harry Fox Agency) handelt, und diese zu verbreiten, vorbehaltlich der Zwangslizenz, die durch 17 USC Abschnitt 115 des US Copyright Act (oder das Äquivalent in anderen Rechtsordnungen) geschaffen wurde.
f. Webcasting-Rechte und gesetzliche Lizenzgebühren. Zur Vermeidung von Zweifeln verzichtet der Lizenzgeber, wenn es sich bei dem Werk um eine Tonaufzeichnung handelt, auf das ausschließliche Recht, die Lizenzgebühren für die öffentliche digitale Aufführung (z.B. Webcast) des Werkes einzufordern, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelaufzeichnung oder um eine Aufführung über eine Verwertungsgesellschaft (z.B. SoundExchange) handelt, vorbehaltlich der Zwangslizenz, die durch 17 USC Abschnitt 114 des US Copyright Act (oder das Äquivalent in anderen Rechtsordnungen) geschaffen wurde.
Die vorgenannten Rechte können in allen Medien und Formaten ausgeübt werden, unabhängig davon, ob sie jetzt bekannt sind oder später entwickelt werden. Zu den vorgenannten Rechten gehört das Recht, Änderungen vorzunehmen, die technisch notwendig sind, um die Rechte in anderen Medien und Formaten auszuüben. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährt werden, bleiben vorbehalten.
4. Einschränkungen.
Die in Abschnitt 3 gewährte Lizenz wird ausdrücklich von den folgenden Einschränkungen abhängig gemacht und beschränkt:
a. Sie dürfen das Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten, öffentlich zeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, und Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz mit jeder Kopie oder jeder Tonaufzeichnung des Werkes, das Sie verbreiten, öffentlich zeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, beifügen. Sie dürfen dem Werk keine Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte durch die Empfänger verändern oder einschränken. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss beziehen, intakt halten. Es ist Ihnen nicht gestattet, das Werk mit technischen Maßnahmen, die den Zugang oder die Nutzung des Werkes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages unvereinbar ist, zu verbreiten, öffentlich darzustellen, öffentlich aufzuführen oder öffentlich digital aufzuführen. Das oben Genannte gilt für das Werk, wie es in ein kollektives Werk integriert ist, aber dies erfordert nicht, dass das kollektive Werk, abgesehen vom Werk selbst, den Bedingungen dieser Lizenz unterworfen wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung durch einen Lizenzgeber, soweit dies möglich ist, jeden Hinweis auf den Lizenzgeber oder den Originalautor aus dem Sammelwerk entfernen. Wenn Sie ein abgeleitetes Werk erstellen, müssen Sie nach Benachrichtigung durch einen Lizenzgeber im Rahmen des praktisch Durchführbaren jeden Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder den Originalautor, wie gewünscht, aus dem abgeleiteten Werk entfernen.
b. Sie dürfen ein abgeleitetes Werk nur unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit den gleichen Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons-Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. Attribution-ShareAlike 2.0 Japan), vertreiben, öffentlich zeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen. Sie müssen eine Kopie oder den Uniform Resource Identifier für diese Lizenz oder eine andere Lizenz, die im vorigen Satz spezifiziert wurde, jeder Kopie oder jeder Tonaufzeichnung jedes von Ihnen vertriebenen, öffentlich gezeigten, öffentlich dargestellten, öffentlich dargebotenen oder öffentlich digital dargebotenen Werkes beifügen. Sie sind nicht berechtigt, die Derivativen Werke Bedingungen zu unterwerfen oder diesen aufzuerlegen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Ausübung der hierin gewährten Rechte durch die Empfänger verändern oder einschränken, und Sie müssen alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss beziehen, intakt halten. Es ist Ihnen nicht gestattet, das abgeleitete Werk mit technischen Maßnahmen, die den Zugang oder die Nutzung des Werkes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung unvereinbar ist, zu verbreiten, öffentlich darzustellen, öffentlich aufzuführen oder öffentlich digital aufzuführen. Das oben Genannte gilt für das abgeleitete Werk, wie es in ein kollektives Werk integriert ist, aber dies erfordert nicht, dass das kollektive Werk, abgesehen von dem abgeleiteten Werk selbst, den Bedingungen dieser Lizenz unterworfen wird.
c. Wenn Sie das Werk oder abgeleitete Werke oder Kollektivwerke verbreiten, öffentlich anzeigen, öffentlich aufführen oder öffentlich digital aufführen, müssen Sie alle Urheberrechtsvermerke für das Werk intakt halten und einen angemessenen Hinweis auf den Originalautor dem Medium oder Mittel beifügen, das Sie verwenden, indem Sie den Namen (oder ggf. das Pseudonym) des Originalautors übermitteln, sofern dieser angegeben wird; den Titel des Werkes, falls vorhanden; soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist sowie den Uniform Resource Identifier, falls vorhanden, den der Lizenzgeber angibt, um mit dem Werk in Verbindung gebracht zu werden, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Urheberrechtsvermerk oder die Lizenzinformationen für das Werk; und im Falle eines abgeleiteten Werkes ist eine Nennung, die die Verwendung des Werkes in dem abgeleiteten Werk kennzeichnet (e.g., „Französische Übersetzung des Werkes durch den Originalautor“ oder „Drehbuch nach dem Originalwerk des Originalautors“) erforderlich. Diese Nennung kann in jeder vernünftigen Art und Weise erfolgen, vorausgesetzt jedoch, dass im Falle eines abgeleiteten Werks oder Kollektivwerkes mindestens eine solche Nennung erscheint, wenn eine andere vergleichbare Nennung erscheint, und zwar in einer Weise, die mindestens ebenso prominent ist wie eine vergleichbare Nennung.
5. Zusicherungen, Garantien und Haftungsausschluss
SOFERN DIE PARTEIEN NICHTS ANDERES SCHRIFTLICH VEREINBART HABEN, BIETET DER LIZENZGEBER DAS WERK AUF EINER AS-IS-BASIS AN UND GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE MATERIALIEN, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF RECHTSGEWÄHRLEISTUNGEN, HANDELSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG ODER DAS FEHLEN VON VERBORGENEN ODER ANDEREN MÄNGELN, GENAUIGKEIT ODER DAS VORHANDENSEIN VON FEHLERN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE FESTSTELLBAR SIND ODER NICHT. IN EINIGEN LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS EIN SOLCHER AUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT.
6. Haftungsbeschränkung.
AUSSER IN DEM DURCH DAS ANWENDBARE RECHT VORGESCHRIEBENEN UMFANG, IST DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR SPEZIELLE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES WERKES ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
7. Abschluss
a. Diese Lizenz und die hierin gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie gegen die Bestimmungen dieser Lizenz verstoßen. Einzelpersonen oder Körperschaften, die von Ihnen unter dieser Lizenz abgeleitete Werke oder Sammelwerke erhalten haben, werden jedoch nicht von der Kündigung ihrer Lizenzen ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass diese Personen oder Körperschaften diese Lizenzen uneingeschränkt einhalten. Die Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7 und 8 überdauern jede Kündigung dieser Lizenz.
b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen ist die hier gewährte Lizenz unbefristet (für die Dauer des anwendbaren Urheberrechts am Werk). Ungeachtet dessen behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen freizugeben oder die Verbreitung des Werkes jederzeit einzustellen, vorausgesetzt, dass eine solche Entscheidung nicht dazu dient, diese Lizenz (oder eine andere Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erteilt wurde oder werden muss) zu entziehen, und dass diese Lizenz in vollem Umfang in Kraft bleibt, es sei denn, sie wird wie oben beschrieben beendet.
8. Verschiedenes
a. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder ein Sammelwerk verbreiten oder öffentlich digital ausführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu den gleichen Bedingungen und Konditionen an, wie die Ihnen unter dieser Lizenz gewährte Lizenz.
b. Jedes Mal, wenn Sie ein abgeleitetes Werk verbreiten oder öffentlich digital ausführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das ursprüngliche Werk zu den gleichen Bedingungen und Konditionen an, wie die Ihnen unter dieser Lizenz gewährte Lizenz.
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz, und ohne weitere Maßnahmen der Parteien dieser Vereinbarung wird diese Bestimmung in dem für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung erforderlichen Mindestmaß reformiert.
d. Keine Klausel oder Bestimmung dieser Lizenz gilt als aufgehoben und kein Verstoß als genehmigt, es sei denn, ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung ist schriftlich und von der Partei unterzeichnet, die mit einem solchen Verzicht oder einer solchen Zustimmung belastet wird.
e. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk dar. Es gibt keine Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf das Werk, die hier nicht aufgeführt sind. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die in einer Mitteilung von Ihnen enthalten sind. Diese Lizenz darf nicht ohne die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geändert werden.
Creative Commons ist nicht Vertragspartei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Werk. Creative Commons ist Ihnen oder einer Partei gegenüber nicht haftbar für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine, spezielle, zufällige oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Ungeachtet der vorstehenden zwei (2) Sätze hat Creative Commons, wenn sie sich ausdrücklich als Lizenzgeber identifiziert hat, alle Rechte und Pflichten des Lizenzgebers.
Abgesehen von dem beschränkten Zweck, der Öffentlichkeit anzuzeigen, dass das Werk unter der CCPL lizenziert ist, wird keine der Parteien die Marke „Creative Commons“ oder eine damit verbundene Marke oder ein Logo von Creative Commons ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Creative Commons verwenden. Jegliche erlaubte Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Richtlinien für die Verwendung von Marken von Creative Commons, die auf der Website von Creative Commons veröffentlicht oder auf Anfrage von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden.
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