Creative Commons CC0 1.0 Universal
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Absichtserklärung
Die Gesetze der meisten Gerichtsstände auf der ganzen Welt verleihen dem Urheber und den nachfolgenden Eigentümern (jeweils ein „Eigentümer“) eines Originalwerkes der Urheberschaft und/oder einer Datenbank (jeweils ein „Werk“) automatisch das ausschließliche Urheberrecht und die damit verbundenen Rechte (im Folgenden definiert).
Bestimmte Eigentümer möchten diese Rechte an einem Werk dauerhaft aufgeben, um zu einer Vielzahl kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke („Commons“) beizutragen, auf die die Öffentlichkeit zuverlässig und ohne Angst vor späteren Verletzungsansprüchen aufbauen, sie modifizieren, in andere Werke integrieren, wiederverwenden und weitergeben kann, und das so frei wie möglich, in jeder Form und für jeden Zweck und ohne Einschränkungen für kommerzielle Zwecke. Diese Eigentümer können zu den Commons beitragen, um das Ideal einer freien Kultur und die weitere Produktion kreativer, kultureller und wissenschaftlicher Werke zu fördern oder um durch den Einsatz und die Bemühungen anderer ein Ansehen oder eine größere Verbreitung für ihre Werke zu erlangen.
Für diese und/oder andere Zwecke und Motivationen und ohne die Erwartung einer zusätzlichen Gegenleistung oder Entschädigung entscheidet sich die Person, die CC0 mit einem Werk in Verbindung bringt (der „Affirmer“), in dem Umfang, in dem sie Inhaber von Urheberrechten und verwandten Rechten an dem Werk ist, freiwillig dafür, CC0 auf das Werk anzuwenden und das Werk unter den Bedingungen von CC0 öffentlich zu verbreiten, in Kenntnis ihres Urheberrechts und der damit verbundenen Rechte am Werk sowie der Bedeutung und beabsichtigten rechtlichen Wirkung von CC0 auf diese Rechte.
1. Urheberrecht und damit verbundene Rechte.
Ein unter CC0 zur Verfügung gestelltes Werk kann durch Urheberrecht und verwandte oder benachbarte Rechte („Urheberrecht und damit verbundene Rechte“) geschützt sein. Das Urheberrecht und damit verbundene Rechte umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Folgendes:
i. das Recht, ein Werk zu reproduzieren, anzupassen, zu verteilen, aufzuführen, anzuzeigen, zu kommunizieren und zu übersetzen;
ii. moralische Rechte, die bei den ursprünglichen Autoren und/oder Aufführenden verbleiben;
iii. Öffentlichkeits- und Datenschutzrechte in Bezug auf das Bild oder die Ähnlichkeit einer Person, die in einem Werk dargestellt sind;
iv. Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb in Bezug auf ein Werk, vorbehaltlich der Beschränkungen in Absatz 4 (a) unten;
v. Rechte zum Schutz der Extraktion, Verbreitung, Verwendung und Wiederverwendung von Daten in einem Werk;
vi. Datenbankrechte (wie solche, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken und deren nationaler Umsetzung ergeben, einschließlich einer geänderten oder Folgeversion dieser Richtlinie); und
vii. andere ähnliche, gleichwertige oder entsprechende Rechte auf der ganzen Welt, basierend auf geltendem Recht oder Vertrag und etwaigen nationalen Umsetzungen davon.
2. Verzicht.
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, jedoch nicht gegen dieses verstößt, verzichtet der Affirmer hiermit offen, vollständig, dauerhaft, unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberrechte und damit verbundene Rechte sowie die damit verbundenen Ansprüche und Klagegründe, ob jetzt bekannt oder unbekannt (einschließlich bestehender sowie zukünftiger Ansprüche und Klagegründe) an dem Werk (i) in allen Gebieten weltweit, (ii) für die maximale Dauer, die durch geltendes Recht oder Vertrag vorgesehen ist (einschließlich zukünftiger Zeitverlängerungen), (iii) in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Medium und für eine beliebige Anzahl von Kopien und (iv) für jeden Zweck und ohne Einschränkungen für kommerzielle, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (der „Zweck“). Der Affirmer verzichtet zugunsten jedes Mitglieds der Öffentlichkeit und zum Nachteil der Erben und Nachfolger des Affirmers, in der vollen Absicht, dass dieser Verzicht nicht dem Widerruf, dem Rücktritt, der Aufhebung, der Kündigung oder jeder anderen rechtlichen oder gerechte Maßnahmen unterliegt, die den stillen Genuss des Werkes durch die Öffentlichkeit, wie dieser in der ausdrücklichen Absichtserklärung durch den Affirmer vorgesehen ist, stören.
3. Sicherung für öffentliche Lizenzen.
Sollte ein Teil des Verzichts aus irgendeinem Grund nach geltendem Recht als rechtsunwirksam oder unwirksam eingestuft werden, so bleibt der Verzicht unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Absichtserklärung des Affirmers so weit wie möglich erhalten. Darüber hinaus gewährt der Affirmer in dem Maße, in dem der Verzicht so beurteilt wird, hiermit jeder betroffenen Person eine lizenzgebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, unwiderrufliche und bedingungslose Lizenz zur Ausübung des Urheberrechts und der damit verbundenen Rechte des Affirmers an dem Werk (i) in allen Gebieten weltweit, (ii) für die maximale Dauer, die durch geltendes Recht oder Vertrag vorgesehen ist (einschließlich zukünftiger Zeitverlängerungen), (iii) in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Medium und für eine beliebige Anzahl von Kopien und (iv) für jeden Zweck und ohne Einschränkungen für kommerzielle, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke (die „Lizenz“). Die Lizenz gilt ab dem Datum an als wirksam, an dem der Affirmer CC0 auf das Werk angewendet hat. Sollte ein Teil der Lizenz aus irgendeinem Grund nach geltendem Recht als rechtsunwirksam oder unwirksam eingestuft werden, so macht eine solche teilweise Rechtsunwirksamkeit oder Unwirksamkeit den Rest der Lizenz nicht ungültig, und in einem solchen Fall versichert der Affirmer hiermit, dass er oder sie (i) keine seiner verbleibenden Urheberrechte und damit verbundene Rechte an dem Werk ausüben oder (ii) damit verbundene Ansprüche und Klagegründe in Bezug auf das Werk geltend machen wird, die in jedem Fall der ausdrücklichen Absichtserklärung des Affirmers entgegenstehen.
4. Einschränkungen und Haftungsausschlüsse.
a. Von diesem Dokument werden keine Marken- oder Patentrechte, die der Affirmer hält, aufgehoben, aufgegeben, abgegeben, lizenziert oder anderweitig beeinflusst.
b. Der Affirmer bietet das Werk „wie es ist“ an und gibt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Werk ab, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gewährleistungen für Eigentumsrechte, Handelsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung oder das Fehlen latenter oder anderer Mängel, Richtigkeit oder das Vorhandensein oder das Fehlen von Fehlern, unabhängig davon, ob sie auffindbar sind oder nicht, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
c. Der Affirmer lehnt die Verantwortung für die Aufklärung über Rechte anderer Personen ab, die für das Werk oder dessen Verwendung gelten können, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Urheberrecht und damit verbundene Rechte von Personen am Werk. Weiterhin lehnt der Affirmer die Verantwortung für die Erlangung der erforderlichen Zustimmungen, Berechtigungen oder sonstiger Rechte ab, die für die Nutzung des Werks erforderlich sind.
d. Der Affirmer versteht und erkennt an, dass Creative Commons keine Partei in diesem Dokument ist und keine Pflichten oder Verpflichtungen in Bezug auf diese CC0 oder die Nutzung des Werks hat.