Öffentliche Mozilla-Lizenz
MOZILLA ÖFFENTLICHE LIZENZ
Version 1.1
1. Definitionen.
1.0.1. „Kommerzielle Nutzung“ bedeutet die Verbreitung oder anderweitige Weitergabe des abgedeckten Codes an Dritte.
1,1. Der Begriff „Mitwirkender“ bezeichnet jede Entität, die Modifikationen erstellt oder zur Erstellung von Modifikationen beiträgt.
1,2. Die „Mitwirkendenversion“ bezeichnet die Kombination aus dem Originalcode, früheren Änderungen, die von einem Mitwirkenden verwendet wurden, und den Änderungen, die von diesem bestimmten Mitwirkenden vorgenommen wurden.
1,3. „Abgedeckter Code“ bezeichnet den Originalcode oder die Änderungen oder die Kombination aus dem Originalcode und den Änderungen, jeweils einschließlich Teilen davon.
1,4. „Elektronischer Verbreitungsmechanismus“ bezeichnet einen in der Softwareentwicklungsgemeinschaft allgemein anerkannten Mechanismus für die elektronische Übertragung von Daten.
1,5. „Ausführbar“ bezeichnet abgedeckten Code in irgendeiner anderen Form als dem Quellcode.
1,6. Der Begriff „Erstentwickler“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die als Erstentwickler in dem in Anlage A vorgeschriebenen Hinweis im Quellcode identifiziert wurde.
1,7. „Größeres Werk“ bezeichnet ein Werk, das abgedeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt.
1,8. „Lizenz“ bezeichnet dieses Dokument.
1.8.1. „Lizenzierbar“ bedeutet, das Recht zu haben, im größtmöglichen Umfang, ob zum Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung oder später erworben, alle hierin übertragenen Rechte einzuräumen.
1,9. „Modifikationen“ bedeutet jede Hinzufügung oder Streichung des Originalcodes oder früherer Modifikationen aus dem Inhalt oder der Struktur des Originalcodes. Wenn abgedeckter Code als eine Reihe von Dateien veröffentlicht wird, ist eine Modifikation: A. Jede Ergänzung oder Löschung des Inhalts einer Datei, die den Originalcode oder frühere Änderungen enthält.
B. Jede neue Datei, die einen Teil des Originalcodes oder frühere Änderungen enthält.
1,10. Der Begriff „Originalcode“ bezeichnet den Quellcode von Computersoftware, der im Quellcode-Hinweis beschrieben ist, die in Anlage A als Originalcode verlangt wird, und der zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung unter dieser Lizenz noch keinen abgedeckten Code, der unter diese Lizenz fällt, darstellt.
1.10.1. „Patentansprüche“ bezeichnet alle Patentansprüche, die jetzt im Besitz oder nachträglich erworben wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Methoden-, Verfahrens- und Apparateforderungen, in jedem Patent, das durch den Lizenzgeber lizenzierbar ist.
1,11. „Quellcode“ bezeichnet die bevorzugte Form des abgedeckten Codes, um Änderungen an ihm vorzunehmen, einschließlich aller darin enthaltenen Module, sowie alle zugehörigen Interface-Definitionsdateien, Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation einer ausführbaren Datei verwendet werden, oder Quellcode-Differenzvergleiche mit dem Originalcode oder einem anderen bekannten, verfügbaren, abgedeckten Code nach Wahl des Mitwirkenden. Der Quellcode kann in komprimierter oder archivierter Form vorliegen, vorausgesetzt, die entsprechende Dekompressions- oder De-Archivierungssoftware ist weit verbreitet und kostenlos erhältlich.
1,12. „Sie“ (oder „Ihr“) bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Rechte ausübt und alle Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die gemäß Abschnitt 6.1 ausgestellt wurde, einhält. Bei juristischen Personen umfasst „Sie“ jede juristische Person, die Sie kontrollieren, von Ihnen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (a) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder das Management eines solchen Unternehmens zu führen, sei es vertraglich oder anderweitig, oder (b) das Eigentum an mehr als 50 Prozent (50 %) der ausstehenden Aktien oder das wirtschaftliche Eigentum an einem solchen Unternehmen zu besitzen.
2. Quellcode-Lizenz.
2,1. Die Gewährung des Erstentwicklers.
Der Erstentwickler gewährt Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz, vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum:
(a) unter geistigen Eigentumsrechten (außer Patent- oder Markenrechten), die vom Erstentwickler lizenziert werden können, um den Originalcode (oder Teile davon) mit oder ohne Modifikationen und/oder als Teil eines größeren Werks zu verwenden, zu reproduzieren, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, unterzulizenzieren und zu verteilen; und
(b) unter Patenten Ansprüche, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf des Originalcodes verletzt werden, um den Originalcode (oder Teile davon) herzustellen, hergestellt zu haben, zu verwenden, zu auszuführen, zu verkaufen und zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig zu veräußern.
(c) Die in diesem Abschnitt 2.1(a) und (b) gewährten Lizenzen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Erstentwickler den Originalcode unter den Bedingungen dieser Lizenz erstmals verbreitet.
(d) Abweichend von Abschnitt 2.1(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für Code, den Sie aus dem Originalcode löschen; 2) getrennt vom Originalcode; oder 3) für Verstöße, die durch: i) die Änderung des Originalcodes oder ii) die Kombination des Originalcodes mit anderer Software oder anderen Geräten verursacht werden.
2,2. Gewährung der Mitwirkenden
Vorbehaltlich der Ansprüche Dritter auf geistiges Eigentum gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz.
(a) im Rahmen der Rechte an geistigem Eigentum (außer Patent- oder Markenrechte), die vom Mitwirkenden lizenziert werden können, um die von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) geschaffenen Änderungen zu verwenden, zu reproduzieren, zu modifizieren, anzuzeigen, auszuführen, unterzulizenzieren und zu vertreiben, und zwar entweder auf unveränderter Basis, mit anderen Modifikationen, als abgedeckter Code und/oder als Teil eines größeren Werkes; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch das Vornehmen, Verwenden oder Verkaufen von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden allein und/oder in Kombination mit seiner Mitwirkendenversion (oder Teilen einer solchen Kombination) vorgenommen wurden, verletzt wurden, um sie zu erstellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Kauf anzubieten, erstellt zu haben und/oder anderweitig zu veräußern: 1) Änderungen, die von diesem Mitwirkenden (oder Teilen davon) vorgenommen wurden; und 2) die Kombination von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden mit seiner Mitwirkendenversion (oder Teilen davon) vorgenommen wurden.
(c) die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) gewährten Lizenzen sind an dem Tag wirksam, an dem der Mitwirkende den abgedeckten Code erstmals kommerziell nutzt.
(d) Abweichend von Abschnitt 2.2(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1) für jeden Code, den der Mitwirkende aus der Mitwirkendenversion gelöscht hat; 2) getrennt von der Mitwirkendenversion; 3) für Verstöße, die durch: i) Änderungen an der Mitwirkendenversion durch Dritte oder ii) die Kombination von Änderungen, die von diesem Mitwirkenden mit anderer Software (außer als Teil der Mitwirkendenversion) oder anderen Geräten vorgenommen wurden; oder 4) unter Patentansprüchen, die durch den abgedeckten Code verletzt wurden, sofern keine Änderungen durch diesen Mitwirkenden vorgenommen wurden.
3. Verbreitungspflichten.
3,1. Anwendung der Lizenz.
Die Änderungen, die Sie erstellen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschnitt 2.2. Die Quellcode-Version von abgedecktem Code darf nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, die unter Abschnitt 6.1 veröffentlicht wurde, verbreitet werden, und Sie müssen jeder Kopie des von Ihnen vertriebenen Quellcodes eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Sie dürfen keine Bedingungen für eine Quellcode-Version anbieten oder auferlegen, die die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte des Empfängers hierunter verändern oder einschränken. Sie können jedoch ein zusätzliches Dokument mit den in Abschnitt 3.5 beschriebenen zusätzlichen Rechten beifügen.
3,2. Verfügbarkeit des Quellcodes.
Jede Änderung, die Sie erstellen oder zu der Sie beitragen, muss in Form von Quellcode unter den Bedingungen dieser Lizenz entweder auf dem gleichen Medium wie eine ausführbare Version oder über einen akzeptierten elektronischen Verbreitungsmechanismus für jeden zugänglich gemacht werden, dem Sie eine ausführbare Version zur Verfügung gestellt haben; und wenn sie über den elektronischen Verteilungsmechanismus zur Verfügung gestellt wird, muss sie mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem sie ursprünglich verfügbar wurde, oder mindestens sechs (6) Monate nach einer nachfolgenden Version dieser speziellen Änderung verfügbar bleiben. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Quellcode-Version auch dann verfügbar bleibt, wenn der elektronische Verbreitungsmechanismus von einem Dritten gewartet wird.
3,3. Beschreibung der Modifikationen.
Sie müssen dafür sorgen, dass alle abgedeckten Codes, zu denen Sie beitragen, eine Datei enthalten, die die Änderungen, die Sie zur Erstellung des abgedeckten Codes vorgenommen haben, und das Datum jeder Änderung dokumentieren. Sie müssen eine auffällige Erklärung beifügen, dass die Änderung direkt oder indirekt vom Originalcode abgeleitet ist, der vom Erstentwickler bereitgestellt wird, und den Namen des Erstentwicklers in (a) dem Quellcode und (b) in jeder Mitteilung in einer ausführbaren Version oder einer zugehörigen Dokumentation, in der Sie die Herkunft oder den Besitz des abgedeckten Codes beschreiben, nennen.
3,4. Angelegenheiten des geistigen Eigentums
(a) Ansprüche Dritter. Wenn der Mitwirkende Kenntnis davon hat, dass eine Lizenz im Rahmen der Rechte an geistigem Eigentum eines Dritten erforderlich ist, um die Rechte auszuüben, die ihm gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 eingeräumt werden, muss er eine Textdatei mit dem Titel „RECHTLICHES“ beifügen, die den Anspruch und den Anspruchsteller so detailliert beschreibt, dass der Empfänger weiß, an wen er sich wenden kann. Erhält der Mitwirkende nach der in Abschnitt 3.2 beschriebenen Bereitstellung der Modifikation diese Kenntnis, so wird er unverzüglich die RECHTLICHES-Datei in allen Kopien, die der Mitwirkende danach zur Verfügung stellt, ändern und andere Maßnahmen ergreifen (z.B. Benachrichtigung geeigneter Mailinglisten oder Newsgroups), die vernünftigerweise berechnet werden, um diejenigen, die den abgedeckten Code erhalten haben, darüber zu informieren, dass neues Wissen erlangt wurde.
(b) APIs für Mitwirkende. Wenn die Modifikationen Mitwirkender eine Anwendungsprogrammierschnittstelle beinhalten und der Mitwirkende Kenntnisse über Patentlizenzen besitzt, die für die Implementierung dieser API vernünftigerweise notwendig sind, muss der Mitwirkende diese Informationen auch in die RECHTLICHES-Datei aufnehmen.
c) Vertretungen. Der Mitwirkende versichert, dass er, außer wie in Abschnitt 3.4(a) oben angegeben, der Auffassung ist, dass die Änderungen des Mitwirkenden die ursprüngliche(n) Schöpfung(en) des Mitwirkenden sind und/oder dass der Mitwirkende über ausreichende Rechte verfügt, um die durch diese Lizenz übertragenen Rechte zu gewähren.
3,5. Erforderliche Hinweise.
Sie müssen den Hinweis in Anlage A in jede Datei des Quellcodes duplizieren. Wenn es aufgrund seiner Struktur nicht möglich ist, einen solchen Hinweis in eine bestimmte Quellcodedatei einzufügen, müssen Sie diesen Hinweis an einem Ort (z.B. in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem ein Benutzer wahrscheinlich nach einem solchen Hinweis suchen würde. Wenn Sie eine oder mehrere Modifikationen erstellt haben, können Sie Ihren Namen als Mitwirkender zu der in Anlage A beschriebenen Mitteilung hinzufügen. Sie müssen diese Lizenz auch in jede Dokumentation für den Quellcode duplizieren, in der Sie die Rechte oder Eigentumsrechte der Empfänger in Bezug auf den abgedeckten Code beschreiben. Sie haben die Wahl, einem oder mehreren Empfängern von abgedecktem Code eine Gebühr für Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtungen anzubieten und zu berechnen. Sie dürfen dies jedoch nur in Ihrem eigenen Namen tun und nicht im Namen des Erstentwicklers oder eines Mitwirkenden. Sie müssen es absolut deutlich machen, dass Sie allein eine solche Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsverpflichtung anbieten, und Sie erklären sich hiermit einverstanden, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Garantie-, Support-, Entschädigungs- oder Haftungsbedingungen entsteht.
3,6. Verbreitung ausführbarer Versionen.
Sie dürfen abgedeckten Code in ausführbarer Form nur dann verbreiten, wenn die Anforderungen von Abschnitt 3.1-3.5 für diesen abgedeckten Code erfüllt sind, und wenn Sie einen Hinweis beifügen, dass die Quellcode-Version des abgedeckten Codes unter den Bedingungen dieser Lizenz verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung, wie und wo Sie die Verpflichtungen von Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Der Hinweis muss auffällig in jeder Bekanntmachung in einer ausführbaren Version, einer zugehörigen Dokumentation oder einem Begleitschreiben enthalten sein, in der/dem Sie die Rechte der Empfänger in Bezug auf den abgedeckten Code beschreiben. Sie dürfen die Ausführbare Version von abgedecktem Code oder Eigentumsrechten unter einer Lizenz Ihrer Wahl vertreiben, die andere Bedingungen als diese Lizenz enthalten kann, vorausgesetzt, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten und dass die Lizenz für die Ausführbare Version nicht versucht, die Rechte des Empfängers in der Quellcode-Version von den in dieser Lizenz dargelegten Rechten einzuschränken oder zu verändern. Wenn Sie die Ausführbare Version unter einer anderen Lizenz vertreiben, müssen Sie unbedingt klarstellen, dass alle Bedingungen, die von dieser Lizenz abweichen, von Ihnen allein stammen, nicht vom Erstentwickler oder einem Mitwirkenden. Sie stimmen hiermit zu, den Erstentwickler und jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung zu entschädigen, die dem Erstentwickler oder dem Mitwirkenden aufgrund der von Ihnen angebotenen Bedingungen entsteht.
3,7. Größere Werke.
Sie können ein größeres Werk erstellen, indem Sie abgedeckten Code mit anderem Code kombinieren, der nicht unter die Bedingungen dieser Lizenz fällt, und das größere Werk als ein einzelnes Produkt vertreiben. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Lizenz für den abgedeckten Code erfüllt sind.
4. Unfähigkeit zur Einhaltung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften.
Wenn es Ihnen aufgrund von Gesetzen, gerichtlichen Anordnungen oder Vorschriften unmöglich ist, irgendeine der Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf einen Teil oder die Gesamtheit des abgedeckten Codes einzuhalten, dann müssen Sie dies tun: (a) die Bedingungen dieser Lizenz so weit wie möglich einzuhalten; und (b) die Beschränkungen und den Code, auf den sie sich auswirken, zu beschreiben. Diese Beschreibung muss in der in Abschnitt 3.4 beschriebenen RECHTLICHES-Datei enthalten sein und muss bei allen Distributionen des Quellcodes enthalten sein. Außer in dem durch Gesetz oder Verordnung verbotenen Umfang muss diese Beschreibung so detailliert sein, dass ein Empfänger gewöhnlicher Fertigkeiten sie verstehen kann.
5. Anwendung dieser Lizenz.
Diese Lizenz gilt für den Code, dem der Erstentwickler den Hinweis in Anlage A beigefügt hat, sowie für den zugehörigen abgedeckten Code.
6. Versionen der Lizenz.
6,1. Neue Versionen.
Netscape Communications Corporation („Netscape“) kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz veröffentlichen. Jede Version erhält eine eigene Versionsnummer.
6,2. Wirkung neuer Versionen.
Sobald der abgedeckte Code unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, können Sie ihn jederzeit unter den Bedingungen dieser Version weiterverwenden. Sie können sich auch dafür entscheiden, diesen abgedeckten Code unter den Bedingungen einer späteren Version der von Netscape veröffentlichten Lizenz zu verwenden. Niemand außer Netscape hat das Recht, die Bedingungen für den unter dieser Lizenz erstellten abgedeckten Code zu ändern.
6,3. Derivative Werke.
Wenn Sie eine modifizierte Version dieser Lizenz erstellen oder verwenden (was Sie nur tun dürfen, um sie auf Code anzuwenden, der nicht bereits durch diese Lizenz geregelt ist), müssen Sie (a) Ihre Lizenz umbenennen, so dass die Ausdrücke „Mozilla“, „MOZILLAPL“, „MOZPL“, „Netscape“, „MPL“, „NPL“ oder andere verwirrende ähnliche Ausdrücke nicht in Ihrer Lizenz erscheinen (außer um darauf hinzuweisen, dass Ihre Lizenz von dieser Lizenz abweicht) und (b) anderweitig klarzustellen, dass Ihre Version der Lizenz Bedingungen enthält, die von der Mozilla-Public-Lizenz und der Netscape-Public-Lizenz abweichen. (Das Nennen des Namens des Erstentwicklers, des Originalcodes oder des Mitwirkenden in dem in Anlage A beschriebenen Hinweis gilt nicht als Änderung dieser Lizenz.
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
DER ABGEDECKTE CODE WIRD UNTER DIESER LIZENZ AUF EINER „AS IS“-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN, DASS DER ABGEDECKTE CODE FREI VON FEHLERN, MARKTGÄNGIG, FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET IST ODER KEINE RECHTE VERLETZT. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES ABGEDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH EIN ABGEDECKTER CODE IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE (NICHT DER ERSTENTWICKLER ODER EIN ANDERER MITWIRKENDER) DIE KOSTEN FÜR NOTWENDIGE WARTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER LIZENZ. KEINE VERWENDUNG EINES ABGEDECKTEN CODES IST ERLAUBT, AUSSER IM RAHMEN DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES.
8. BEENDIGUNG.
8,1. Diese Lizenz und die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte erlöschen automatisch, wenn Sie gegen die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden des Verstoßes beheben. Alle ordnungsgemäß gewährten Unterlizenzen zum abgedeckten Code überdauern die Beendigung dieser Lizenz. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung dieser Lizenz hinaus in Kraft bleiben müssen, bleiben bestehen.
8,2. Wenn Sie einen Rechtsstreit einleiten, indem Sie einen Anspruch auf Patentverletzung (mit Ausnahme von Feststellungsklagen) gegen den Erstentwickler oder einen Mitwirkenden (der Erstentwickler oder Mitwirkende, gegen den Sie eine solche Klage einreichen, wird als „Teilnehmer“ bezeichnet) geltend machen, der besagt:
(a) dass die Mitwirkendenversion eines solchen Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann werden alle Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 dieser Lizenz gewährt werden, mit einer Frist von 60 Tagen vom Teilnehmer prospektiv gekündigt, es sei denn, dass sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung: (i) sich entweder schriftlich damit einverstanden erklären, dem Teilnehmer eine einvernehmliche, angemessene Lizenzgebühr für Ihre frühere und zukünftige Nutzung der von diesem Teilnehmer vorgenommenen Änderungen zu zahlen, oder (ii) Ihren Anspruch auf Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Mitwirkendenversion gegen diesen Teilnehmer zurückziehen. Wenn innerhalb von 60 Tagen nach der Kündigungsfrist eine angemessene Honorar- und Zahlungsvereinbarung von den Parteien nicht gegenseitig schriftlich vereinbart wird oder der Anspruch auf einen Rechtsstreit nicht zurückgezogen wird, erlöschen die Rechte, die der Teilnehmer Ihnen gemäß den Abschnitten 2.1 und/oder 2.2 gewährt, automatisch mit Ablauf der oben genannten Frist von 60 Tagen.
(b) dass jede Software, Hardware oder jedes Gerät, mit Ausnahme der Mitwirkendenversion des Teilnehmers, direkt oder indirekt ein Patent verletzt, dann werden alle Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer gemäß den Abschnitten 2.1(b) und 2.2(b) gewährt werden, mit Wirkung ab dem Datum widerrufen, an dem Sie die von diesem Teilnehmer vorgenommenen Änderungen vorgenommen, verwendet, verkauft, verbreitet oder vorgenommen haben.
8,3. Wenn Sie einen Patentverletzungsanspruch gegen den Mitwirkenden geltend machen, der behauptet, dass die Mitwirkendenversion des Teilnehmers direkt oder indirekt ein Patent verletzt, wenn ein solcher Anspruch vor der Einleitung eines Patentverletzungsprozesses gelöst wird (z.B. durch Lizenz oder Vergleich), wird der angemessene Wert der von dem Mitwirkenden gemäß den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Lizenzen bei der Bestimmung der Höhe oder des Wertes einer Zahlung oder Lizenz berücksichtigt.
8,4. Im Falle einer Kündigung gemäß den vorstehenden Ziffern 8.1 oder 8.2 bleiben alle Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (mit Ausnahme von Distributoren und Wiederverkäufern), die von Ihnen oder einem Distributor vor der Kündigung rechtsgültig gewährt wurden, über die Kündigung hinaus bestehen.
9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER HAFTUNGSTHEORIE, OB UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER ANDERWEITIG, SOLLEN SIE, DER ERSTENTWICKLER, EIN ANDERER MITWIRKENDER ODER EIN VERTREIBER VON ABGEDECKTEM CODE ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN, GEGENÜBER EINER PERSON FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART HAFTBAR SEIN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN FÜR DEN VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION ODER ALLE ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER FAHRLÄSSIGKEIT EINER SOLCHEN PARTEI ERGEBEN, SOWEIT DAS ANWENDBARE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN NICHT, SO DASS DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTRIFFT.
10. US-AMERIKANISCHE REGIERUNG ENDVERBRAUCHER.
Der abgedeckte Code ist ein „kommerzieller Artikel“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. definiert ist. 2.101 (Okt. 1995), bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“, wie sie in 48 C.F.R. verwendet werden. 12.212 (Sept. 1995). In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endnutzer der US-Regierung abgedeckten Code mit nur den hierin festgelegten Rechten.
11. VERSCHIEDENES.
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand dar. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz für nicht durchsetzbar gehalten wird, wird diese Bestimmung nur insoweit verändert, als dies notwendig ist, um sie durchsetzbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt den Bestimmungen des kalifornischen Rechts (mit Ausnahme der Bestimmungen des anwendbaren Rechts, sofern nicht anders bestimmt), unter Ausschluss der Kollisionsnormen. In Bezug auf Streitigkeiten, in denen mindestens eine Partei Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika ist, oder eine juristische Person, die gechartert oder registriert ist, um in den Vereinigten Staaten von Amerika geschäftlich tätig zu werden, unterliegen alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz der Gerichtsbarkeit der Federal Courts of the Northern District of California (Bundesgerichte des nördlichen Bezirks von Kalifornien), mit Sitz in Santa Clara County, Kalifornien, wobei die unterliegende Partei die Kosten zu tragen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltskosten. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Gesetze oder Vorschriften, die vorsehen, dass die Vertragssprache gegen den Verfasser ausgelegt wird, finden auf diese Lizenz keine Anwendung.
12. VERANTWORTUNG FÜR SCHADENSFÄLLE.
Zwischen dem Erstentwickler und den Mitwirkenden ist jede Partei für Ansprüche und Schäden verantwortlich, die sich direkt oder indirekt aus der Nutzung der Rechte unter dieser Lizenz ergeben, und Sie stimmen zu, mit dem Erstentwickler und Mitwirkenden zusammenzuarbeiten, um diese Verantwortung gerecht zu verteilen. Nichts hierin stellt eine Haftungsübernahme dar oder soll eine solche darstellen.
13. MEHRFACH LIZENZIERTER CODE.
Der Erstentwickler kann Teile des abgedeckten Codes als „Mehrfachlizenz“ benennen. „Mehrfachlizenz“ bedeutet, dass der Erstentwickler Ihnen erlaubt, Teile des abgedeckten Codes unter der NPL Ihrer Wahl oder der alternativen Lizenzen, falls vorhanden, zu verwenden, die vom Erstentwickler in der in Anlage A beschriebenen Datei angegeben sind.
ANLAGE A -Mozilla-Public-Lizenz.
„Der Inhalt dieser Datei unterliegt der Mozilla-Public-Lizenz Version 1.1 (die „Lizenz“); Sie dürfen diese Datei nur in Übereinstimmung mit der Lizenz verwenden. Eine Kopie der Lizenz erhalten Sie unter http://www.mozilla.org/MPL/
Software, die unter der Lizenz vertrieben wird, wird auf einer „AS IS“-Basis OHNE GARANTIE JEDWEDER ART vertrieben. In der Lizenz finden Sie die spezifische Sprache, in der die Rechte und Einschränkungen unter der Lizenz geregelt sind.
Der ursprüngliche Code ist ______________________________________.
Der Erstentwickler des Originalcodes ist ________________________. Teile erstellt von ______________________ unterliegen dem Urheberrecht (C) von_____________________________. Alle Rechte vorbehalten.
Mitwirkende(r): ______________________________________.
Alternativ kann der Inhalt dieser Datei unter den Bedingungen der _____-Lizenz (die „[___] Lizenz“) verwendet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen der[______] Lizenz anstelle der oben genannten gelten. Wenn Sie die Verwendung Ihrer Version dieser Datei nur unter den Bedingungen der[____]-Lizenz zulassen möchten und es anderen nicht erlauben möchten, Ihre Version dieser Datei unter der MPL zu verwenden, zeigen Sie Ihre Entscheidung, indem Sie die obigen Bestimmungen löschen und sie durch den Hinweis und andere Bestimmungen ersetzen, die von der [___]-Lizenz verlangt werden. Wenn Sie die obigen Bestimmungen nicht löschen, kann ein Empfänger Ihre Version dieser Datei entweder unter der MPL oder der [___]-Lizenz verwenden.“
HINWEIS: Der Text dieser Anlage A kann geringfügig vom Text der Hinweise in den Quellcode-Dateien des Originalcodes abweichen. Sie sollten den Text dieser Anlage A verwenden und nicht den Text, der im Quellcode des Originalcodes für Ihre Änderungen enthalten ist.