Creative Commons Namensnennung 4.0 Internationale Öffentliche Lizenz
Mit Ausübung der (nachstehend definierten) lizenzierten Rechte akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Creative Commons Namensnennung 4.0 Internationalen Öffentlichen Lizenz („Öffentliche Lizenz“) und erklären sich damit einverstanden. Soweit diese Öffentliche Lizenz als Vertrag ausgelegt werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte in Anbetracht Ihrer Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte in Anbetracht der Vorteile, die der Lizenzgeber aus der Bereitstellung des lizenzierten Materials unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält.
Abschnitt 1 - Definitionen.
a. Angepasstes Material bezeichnet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt, das von dem lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf basiert und in dem das lizenzierte Material in einer Weise übersetzt, geändert, arrangiert, transformiert oder anderweitig modifiziert wird, die eine Genehmigung gemäß den gehaltenen Urheberrechten und ähnlichen Rechten durch den Lizenzgeber erfordert. Im Sinne dieser Öffentlichen Lizenz wird, wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Aufführung oder eine Tonaufnahme ist, angepasstes Material immer dann produziert, wenn das lizenzierte Material in zeitlicher Beziehung mit einem bewegten Bild synchronisiert wird.
b. Lizenz des Anpassenden bezeichnet die Lizenz, die Sie auf Ihre Urheberrechte und ähnlichen Rechte an Ihren Beiträgen zu angepasstem Material gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Öffentlichen Lizenz anwenden.
c. Urheberrechte und ähnliche Rechte bezeichnet Urheberrechte und/oder ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufführungs-, Rundfunk-, Tonaufnahme- und Sui Generis-Datenbankrechte, unabhängig davon, wie die Rechte gekennzeichnet oder kategorisiert werden. Im Sinne dieser Öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) genannten Rechte keine Urheberrechte und ähnliche Rechte.
d. Effektive technologische Maßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen, die ohne entsprechende Befugnisse gemäß den Gesetzen zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Artikel 11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlichen internationalen Vereinbarungen nicht umgangen werden dürfen.
e. Ausnahmen und Einschränkungen bezeichnet faire Nutzung, fairen Handel und/oder jede andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die für Ihre Nutzung des Lizenzmaterials gelten.
f. Lizenziertes Material bezeichnet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder das andere Material, auf das der Lizenzgeber diese Öffentliche Lizenz angewendet hat.
g. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährten Rechte, die auf alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten und zu deren Lizenzierung der Lizenzgeber berechtigt ist.
h. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die Rechte unter dieser Öffentlichen Lizenz gewähren.
i. Freigeben heißt, der Öffentlichkeit Material mit allen Mitteln oder Verfahren zur Verfügung zu stellen, die eine Genehmigung gemäß den lizenzierten Rechten erfordern, wie z.B. Vervielfältigung, öffentliche Zurschaustellung, öffentliche Aufführung, Verteilung, Verbreitung, Kommunikation oder Einfuhr; und das Material der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, auch in einer Weise, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort aus und zu einer Zeit auf das Material zugreifen können, die sie individuell gewählt haben.
j. Sui Generis-Datenbankrechte bezeichnet andere Rechte als das Urheberrecht, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in ihrer geänderten und/oder nachfolgenden Fassung ergeben, sowie andere im Wesentlichen überall auf der Welt gleichwertige Rechte.
k. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die lizenzierten Rechte unter dieser Öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine dem entsprechende Bedeutung.
Abschnitt 2 - Geltungsbereich.
a. Lizenzgewährung.
1. Vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte an dem lizenzierten Material, um:
A. das Lizenzierte Material ganz oder teilweise zu reproduzieren und zu teilen, und
B. Angepasstes Material zu produzieren, zu reproduzieren und zu teilen.
2. Ausnahmen und Einschränkungen. Zur Vermeidung von Unklarheiten: wo Ausnahmen und Einschränkungen für Ihre Nutzung gelten, gilt diese öffentliche Lizenz nicht und Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Lizenz nicht einhalten.
3. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) spezifiziert.
4. Medien und Formate; Zulässigkeit technischer Änderungen. Der Lizenzgeber ermächtigt Sie, die lizenzierten Rechte in allen jetzt bekannten oder künftig erstellten Medien und Formaten auszuüben und dazu erforderliche technische Änderungen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet und/oder erklärt sich damit einverstanden, kein Recht oder keine Befugnis geltend zu machen, Ihnen zu verbieten, technische Änderungen vorzunehmen, die zur Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich sind, einschließlich technischer Änderungen, die zur Umgehung Effektiver technologischer Maßnahmen erforderlich sind. Im Sinne dieser Öffentlichen Lizenz wird durch einfaches Vornehmen von durch diesen Abschnitt 2(a)(4) genehmigten Änderungen niemals Angepasstes Material erzeugt.
5. Nachgelagerte Empfänger.
A. Angebot des Lizenzgebers - Lizenziertes Material. Jeder Empfänger des Lizenzierten Materials erhält vom Lizenzgeber automatisch ein Angebot zur Ausübung der Lizenzrechte gemäß den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz.
B. Keine nachgelagerten Beschränkungen. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Lizenzierte Material anbieten oder diesem auferlegen, oder Effektive technologische Maßnahmen auf das Lizenzierte Material anwenden, wenn dies die Ausübung der Lizenzierten Rechte durch einen Empfänger des Lizenzierten Materials beschränkt.
6. Keine Billigung. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt die Erlaubnis dar oder kann als eine Erlaubnis ausgelegt werden, zu behaupten oder zu implizieren, dass Sie oder Ihre Nutzung des Lizenzmaterials mit dem Lizenzgeber oder Anderen, die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) für den Erhalt der Namensnennung bestimmt sind, verbunden sind oder von diesen unterstützt oder befürwortet werden, oder Ihnen ein offizieller Status zuerkannt wird.
b. Weitere Rechte.
1. Moralische Rechte, wie das Recht auf Integrität, werden nicht unter dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert, ebenso wenig wie Öffentlichkeits-, Datenschutz- und/oder andere ähnliche Persönlichkeitsrechte; soweit möglich verzichtet der Lizenzgeber jedoch und/oder verpflichtet sich, solche Rechte des Lizenzgebers nicht geltend zu machen, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Ausübung der Lizenzierten Rechte zu ermöglichen, jedoch nicht anderweitig.
2. Patent- und Markenrechte werden unter dieser Öffentlichen Lizenz nicht lizenziert.
3. Soweit möglich verzichtet der Lizenzgeber auf jegliches Recht, von Ihnen für die Ausübung der Lizenzierten Rechte Lizenzgebühren zu erheben, sei es direkt oder über eine Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines freiwilligen oder verzichtbaren gesetzlichen oder obligatorischen Lizenzierungssystems. In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich das Recht vor, solche Lizenzgebühren einzuziehen.
Abschnitt 3 - Lizenzbedingungen.
Ihre Ausübung der Lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich den folgenden Bedingungen.
a. Namensnennung.
1. Wenn Sie das Lizenzierte Material (auch in modifizierter Form) teilen, müssen Sie:
A. Folgendes aufbewahren, wenn es vom Lizenzgeber mit dem Lizenzierten Material geliefert wird:
i. Identifizierung des/der Ersteller(s) des lizenzierten Materials und aller anderen Personen, die für die Namensnennung bestimmt sind, in angemessener Weise, die vom Lizenzgeber verlangt wird (einschließlich eines Pseudonyms, falls angegeben);
ii. einen Urheberrechtshinweis;
iii. einen Hinweis, der auf diese Öffentliche Lizenz verweist;
iv. einen Hinweis, der auf den Haftungsausschluss verweist;
v. eine URI oder einen Hyperlink zum Lizenzierten Material, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist;
B. angeben, ob Sie das Lizenzierte Material geändert haben, und einen Hinweis auf frühere Änderungen aufbewahren; und
C. angeben, dass das Lizenzierte Material unter dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text oder die URL oder den Hyperlink zu dieser Öffentlichen Lizenz beifügen.
2. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) auf jede angemessene Weise erfüllen, basierend auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext, in dem Sie das Lizenzierte Material teilen. Beispielsweise kann es vernünftig sein, die Bedingungen zu erfüllen, indem eine URL oder ein Hyperlink zu einer Ressource bereitgestellt wird, die die erforderlichen Informationen enthält.
3. Auf Verlangen des Lizenzgebers müssen Sie alle in Abschnitt 3(a)(1)(A) geforderten Informationen in vernünftigerweise praktikablem Umfang entfernen.
4. Wenn Sie Angepasstes Material teilen, das Sie produzieren, darf die von Ihnen beantragte Lizenz des Anpassenden die Empfänger des Angepassten Materials nicht daran hindern, diese Öffentliche Lizenz einzuhalten.
Abschnitt 4 - Sui Generis-Datenbankrechte.
Wenn die Lizenzierten Rechte Sui Generis-Datenbankrechte umfassen, die für Ihre Nutzung des Lizenzierten Materials gelten:
a. zur Vermeidung von Unklarheiten: Abschnitt 2(a)(1) gewährt Ihnen das Recht, den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und zu teilen;
b. wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil der Datenbankinhalte in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui Generis-Datenbankrechte besitzen, dann ist die Datenbank, für die Sie Sui Generis-Datenbankrechte besitzen (aber nicht deren einzelne Inhalte), Angepasstes Material; und
c. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) erfüllen, wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank teilen.
Zur Vermeidung von Unklarheiten: dieser Abschnitt 4 ergänzt und ersetzt nicht Ihre Verpflichtungen aus dieser Öffentlichen Lizenz, wenn die Lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte umfassen.
Abschnitt 5 - Haftungsausschluss und Haftungseinschränkung.
a. Sofern vom Lizenzgeber nicht gesondert etwas anderes unternommen wird, bietet der Lizenzgeber das Lizenzierte Material wie es ist und wie verfügbar an, und gibt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Lizenzierte Material ab. Dies umfasst ohne Einschränkung Garantien für Eigentum, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung, Abwesenheit von versteckten oder anderen Mängeln, Genauigkeit oder das Vorhandensein oder Fehlen von Fehlern, unabhängig davon, ob sie bekannt oder erkennbar sind. Wenn Haftungsausschlüsse ganz oder teilweise nicht zulässig sind, gilt dieser Haftungsausschluss möglicherweise nicht für Sie.
b. Soweit möglich haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber in keinem Fall aufgrund einer Rechtstheorie (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder anderweitig für direkte, besondere, indirekte, zufällige, Folge-, Straf-, beispielhafte, oder andere Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die sich aus dieser Öffentlichen Lizenz oder der Nutzung des Lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden hingewiesen wurde. Wenn eine Haftungseinschränkung ganz oder teilweise nicht zulässig ist, gilt diese Einschränkung möglicherweise nicht für Sie.
c. Der vorstehende Haftungsausschluss und die vorstehende Haftungseinschränkung sind so auszulegen, dass sie einem absoluten Haftungsausschluss und Haftungsverzicht, soweit möglich, am nächsten kommen.
Abschnitt 6 - Laufzeit und Kündigung.
a. Diese Öffentliche Lizenz gilt für die Dauer des hier lizenzierten Urheberrechts und ähnlicher Rechte. Wenn Sie jedoch diese Öffentliche Lizenz nicht einhalten, werden Ihre Rechte aus dieser Öffentlichen Lizenz automatisch aufgekündigt.
b. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) aufgekündigt wurde, wird es wieder in Kraft gesetzt:
1. automatisch ab dem Datum, an dem der Verstoß behoben wird, sofern er innerhalb von 30 Tagen nach der Entdeckung des Verstoßes Ihrerseits behoben wird; oder
2. bei ausdrücklicher Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
Zur Vermeidung von Unklarheiten: dieser Abschnitt 6(b) berührt nicht das Recht des Lizenzgebers, Rechtsmittel für Ihre Verletzungen dieser Öffentlichen Lizenz zu ergreifen.
c. Zur Vermeidung von Unklarheiten: der Lizenzgeber kann das Lizenzierte Material auch zu gesonderten Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des Lizenzierten Materials jederzeit einstellen; dies führt jedoch nicht zur Aufkündigung dieser Öffentlichen Lizenz.
d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch über die Aufkündigung dieser Öffentlichen Lizenz hinaus.
Abschnitt 7 - Sonstige Geschäftsbedingungen.
a. Der Lizenzgeber ist nicht an von Ihnen mitgeteilte zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
b. Jegliche Verfügungen, Abmachungen oder Vereinbarungen bezüglich des Lizenzierten Materials, die hierin nicht aufgeführt sind, sind getrennt von und unabhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Öffentlichen Lizenz.
Abschnitt 8 - Auslegung.
a. Zur Vermeidung von Unklarheiten: diese Öffentliche Lizenz darf nicht so ausgelegt werden, dass sie die Nutzung des Lizenzierten Materials, die rechtmäßig ohne Erlaubnis unter dieser Öffentlichen Lizenz erfolgen könnte, reduziert, einschränkt, beschränkt oder Bedingungen auferlegt.
b. Wenn eine Bestimmung dieser Öffentlichen Lizenz als nicht durchsetzbar erachtet wird, wird sie soweit möglich automatisch in dem für die Durchsetzbarkeit erforderlichen Mindestumfang geändert. Wenn die Bestimmung nicht geändert werden kann, wird sie von dieser Öffentlichen Lizenz getrennt, ohne dass die Durchsetzbarkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt wird.
c. Keine Geschäftsbedingung dieser Öffentlichen Lizenz wird aufgehoben und keine Nichteinhaltung wird akzeptiert, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt dem ausdrücklich zu.
d. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt eine Einschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten dar, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich der Rechtsverfahren einer Gerichtsbarkeit oder Behörde, oder kann als solche interpretiert werden.
Creative Commons ist keine Partei ihrer öffentlichen Lizenzen. Ungeachtet dessen kann Creative Commons beschließen, eine ihrer öffentlichen Lizenzen auf von ihr veröffentlichtes Material anzuwenden, und wird in diesen Fällen als „Lizenzgeber“ betrachtet. Der Text der Öffentlichen Lizenzen von Creative Commons ist der Public Domain unter CC0 Public Domain Dedication gewidmet. Abgesehen von dem begrenzten Zweck, darauf hinzuweisen, dass Material unter einer Öffentlichen Lizenz von Creative Commons geteilt wird oder anderweitig durch die unter creativecommons.org/policies veröffentlichten Richtlinien von Creative Commons gestattet ist, genehmigt Creative Commons nicht die Verwendung der Marke „Creative Commons“ oder anderer Marken oder Logos von Creative Commons ohne ihre vorherige schriftliche Zustimmung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwendungen in Verbindung mit unbefugten Änderungen an ihren öffentlichen Lizenzen oder anderen Verfügungen, Abmachungen oder Vereinbarungen über die Verwendung von lizenziertem Material. Zur Vermeidung von Unklarheiten: dieser Absatz ist nicht Bestandteil der öffentlichen Lizenzen.
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