ODC Attribution Lizenz (ODC-By)
Präambel
Die Open Data Commons Attribution License ist eine Lizenzvereinbarung, welche es Benutzern erlauben soll, diese Datenbank nur unter Einhaltung der in Abschnitt 4 beschriebenen Anforderungen bezüglich der Namensnennung kostenlos zu teilen, zu verändern und zu nutzen.
Datenbanken können eine Vielzahl verschiedener Arten von Inhalten enthalten (beispielsweise Bilder, audiovisuelles Material und Audio gemeinsam in derselben Datenbank), daher regelt die Lizenz ausschließlich die Rechte hinsichtlich der Datenbank und nicht der einzelnen Inhalte der Datenbank. Der Lizenzgeber kann diese Lizenz daher gemeinsam mit anderen Lizenzen für die Inhalte verwenden.
Gelegentlich können für die Inhalte einer Datenbank oder die Datenbank selbst andere, hier nicht genannte Rechte gelten (wie etwa private Verträge, Markenrechte am Namen oder Persönlichkeits-/Datenschutzrechte für Informationen in den Inhalten), Sie werden daher darauf hingewiesen, dass Sie möglicherweise andere Dokumente heranziehen oder andere Rechte klären müssen, bevor Sie Aktivitäten ausführen, die nicht durch diese Lizenz abgedeckt werden.
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Der Lizenzgeber (wie nachfolgend genannt)
und
Sie (wie nachfolgend genannt)
vereinbaren Folgendes:
1.0 Definitionen der großgeschriebenen Begriffe
„Gemeinsame Datenbank“ – Bezeichnet die Datenbank in unveränderter Form als Teil einer Sammlung jeweils unabhängiger Datenbanken, welche zu einem kollektiven Ganzen zusammengestellt werden. Ein Werk, das eine gemeinsame Datenbank darstellt, wird nicht als abgeleitete Datenbank angesehen.
„Übermitteln“ – Bezeichnet als Verb die Nutzung der Datenbank, einer abgeleiteten Datenbank oder der Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank auf eine solche Weise, dass dies eine Person in die Lage versetzt, Kopien der Datenbank oder einer abgeleiteten Datenbank zu erstellen oder zu erhalten. Die Übermittlung schließt keine Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk oder die Erstellung oder Verwendung eines erschaffenen Werks ein, bei dem keine Übertragung einer Kopie der Datenbank oder der abgeleiteten Datenbank stattfindet.
„Inhalte“ – Die Inhalte der Datenbank, welche Informationen, unabhängige Werke oder sonstige in der Datenbank gesammelten Inhalte umfassen. Die Inhalte der Datenbank können beispielsweise Sachdaten oder Werke wie Bilder, audiovisuelles Material, Text oder Audio sein.
„Datenbank“ – Eine Sammlung von Material (die Inhalte), welche auf systematische und methodische Art und Weise organisiert und einzeln auf elektronischem oder sonstigem Wege zugänglich ist und zu den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
„Datenbankrichtlinie“ – Bezeichnet die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils gültigen Fassung oder deren Nachfolger.
„Datenbankrecht“ – Bezeichnet die sich aus Kapitel III der Datenbankrichtlinie (in der jeweils gültigen Fassung und wie durch die Mitgliedstaaten umgesetzt) ergebenden („sui generis“) Schutzrechte, welche die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte umfassen, sowie sämtliche ähnlichen Rechte, welche in der jeweiligen Gerichtsbarkeit laut Paragraph 10.4 zur Verfügung stehen.
„Abgeleitete Datenbank“ – Bezeichnet eine auf der Datenbank basierende Datenbank und schließt die Umwandlung, Anpassung, Ordnung, Modifizierung oder sowie jegliche sonstige Veränderung der Datenbank oder eines wesentlichen Teils der Inhalte mit ein. Dies umfasst, unter anderem, die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte in einer neuen Datenbank.
„Entnahme“ – Bezeichnet die dauerhafte oder zeitweilige Übertragung aller oder eines wesentlichen Teils der Inhalte auf ein anderes Medium auf beliebigem Wege und in beliebiger Form.
„Lizenz“ – Bezeichnet diese Lizenzvereinbarung und stellt sowohl eine Lizenzierung von Rechten, wie etwa Urheber- und Datenbankrechten, sowie eine vertragliche Vereinbarung dar.
„Lizenzgeber“ – Bezeichnet die Person, die die Datenbank zu den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
„Person“ – Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person jeglicher Form.
„Erschaffenes Werk“ – Ein Werk (wie etwa ein Bild, audiovisuelles Material, Text oder Audio), welches aus der Verwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte (durch Suche oder eine sonstige Abfrage) aus dieser Datenbank, einer abgeleiteten Datenbank oder dieser Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank entsteht.
„Öffentlich“ – Bedeutet für Personen, bei denen es sich nicht um Sie handelt und über die Sie keine Kontrolle durch über 50 % der Eigentumsrechte oder eine sonstige Berechtigung zur Kontrolle ihrer Aktivitäten haben (wie etwa durch Beauftragung eines unabhängigen Beraters).
„Weiterverwendung“ – Bezeichnet jede Aktivität, durch welche alle oder ein wesentlicher Teil der Inhalte durch die Verteilung von Kopien, durch Vermietung online oder über andere Übertragungsformen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
„Wesentlich“ – Bedeutet wesentlich hinsichtlich Menge oder Qualität oder eine Kombination hieraus. Aus der wiederholten und systematischen Entnahme oder Weiterverwendung von nicht wesentlichen Teilen der Inhalte kann sich eine Entnahme oder Weiterverwendung von wesentlichen Teilen des Inhalts ergeben.
„Nutzen“ – Bezeichnet als Verb die Ausführung jeglicher Handlung, welche durch das Urheberrecht oder die Datenbankrechte eingeschränkt ist, ob für das ursprüngliche oder sonstige Medien. Dies schließt, unter anderem, die Verteilung, das Kopieren, die öffentliche Vorführung, öffentliche Zurschaustellung und die Erstellung abgeleiteter Werke aus der Datenbank mit ein, sowie die Modifikation der Datenbank, welche für deren Verwendung auf andere Weise oder in anderem Format technisch notwendig ist.
„Sie“ – Bezeichnet eine Person, die Rechte im Rahmen dieser Lizenz ausübt, die die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf die Datenbank nicht zuvor verletzt hat oder die vom Lizenzgeber die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat, Rechte im Rahmen dieser Lizenz trotz eines früheren Verstoßes auszuüben.
Im Singular stehende Begriffe schließen den Plural mit ein und umgekehrt.
2.0 Geltungsbereich dieser Lizenz
2.1. Rechtliche Wirkung dieses Dokuments. Diese Lizenz ist:
a. Eine Lizenz für das geltenden Urheberrecht und Leistungsschutzrechte;
b. Eine Lizenz für die Datenbankrechte; und
c. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber.
2.2 Abgedeckte gesetzliche Rechte. Diese Lizenz deckt die gesetzlichen Rechte an der Datenbank ab, wie unter anderem:
a. Urheberrecht. Sämtliche Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte an der Datenbank. Das lizenzierte Urheberrecht umfasst sämtliche einzelnen Elemente der Datenbank, deckt jedoch keine Urheberrechte für die von dieser Datenbank unabhängigen Inhalte ab. Siehe Paragraph 2.4 für nähere Angaben. Das Urheberrecht unterscheidet sich je nach Rechtsordnung, deckt jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit das Folgende ab: das Datenbankmodell oder -schema, also die Struktur, Anordnung und Organisation der Datenbank, die auch die Datenbanktabellen und Tabellenindizes umfassen kann; die Arbeitsblätter für Datenein- und ausgabe; die Feldnamen der in der Datenbank gespeicherten Inhalte;
b. Datenbankrechte. Datenbankrechte gelten lediglich für die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte. Datenbankrechte können auch dann gelten, wenn kein Urheberrecht für die Datenbank besteht. Datenbankrechte können zudem gelten, wenn die Inhalte aus der Datenbank entfernt und auf solche Weise ausgewählt und angeordnet werden, dass hierdurch kein geltendes Urheberrecht verletzt wird; und
c. Vertrag. Dies ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber für den Zugang zur Datenbank. Im Gegenzug stimmen Sie gewissen Nutzungsbedingungen für diesen Zugang, wie in dieser Lizenz beschrieben, zu.
2.3 Nicht abgedeckte Rechte.
a. Diese Lizenz gilt nicht für Computerprogramme, welche bei der Erstellung oder dem Betrieb der Datenbank eingesetzt werden.
b. Diese Lizenz deckt keine Patente an den Inhalten der Datenbank ab; und
c. Diese Lizenz deckt keine Warenzeichen im Bezug auf die Datenbank ab.
2.4 Beziehung zu Inhalten in der Datenbank. Die einzelnen Elemente der Inhalte dieser Datenbank können durch andere Rechte abgedeckt sein, wie unter anderem Urheberrechte, Paten-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte, und die Lizenz deckt (neben den Datenbankrechten oder vertraglich vereinbarten Rechten) keine Rechte an einzelnen Inhalten innerhalb der Datenbank ab. Wird diese Lizenz beispielsweise für eine Datenbank von Bildern (die Inhalte) verwendet, so gilt sie nicht für die Urheberrechte für die einzelnen Bilder, für welche separate Lizenzen oder eine einzelne Lizenz über sämtliche Rechte an den Bildern existieren würden.
3.0 Gewährte Rechte
3.1 Der Lizenzgeber gewährt Ihnen unter Berücksichtigung der Bedingungen dieser Lizenz eine weltweit gültige, gebührenfreie, nicht exklusive, (ausschließlich gemäß Paragraph 9) kündbare Lizenz zur Nutzung der Datenbank für die Dauer der jeweils geltenden Urheber- und Datenbankrechte. Diese Rechte umfassen ausdrücklich die kommerzielle Nutzung und schließen keinerlei Verwendungsbereiche aus. Sofern wie in der jeweiligen Rechtsordnungen möglich, können diese Rechte für alle Medien und Formate ausgeübt werden, ob bereits bekannt oder in der Zukunft entwickelt.
Die gewährten Rechte decken zum Beispiel das Folgende ab:
a. Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Inhalte;
b. Erstellung abgeleiteter Datenbanken;
b. Erstellung gemeinsamer Datenbanken;
d. Erstellung zeitweiliger oder dauerhafter Vervielfältigung auf beliebigem Wege und in beliebiger Form, vollständig oder in Teilen, einschließlich abgeleiteter Datenbanken oder als Teil von gemeinsamen Datenbanken; und
e. Verteilung, Kommunikation, Vorführung, Vermietung, Bereitstellung oder öffentliche Zurschaustellung auf beliebigem Wege und in beliebiger Form, vollständig oder in Teilen, einschließlich abgeleiteter Datenbanken oder als Teil von gemeinsamen Datenbanken.
3.2 Gesetzliche Vergütungsansprüche. Zur Vermeidung von Zweifeln:
a. Unverzichtbare Vergütungsansprüche. In den Rechtsordnungen, in denen auf das Recht zur Einziehung von Lizenzgebühren durch ein gesetzliches oder obligatorisches Lizenzsystem nicht verzichtet werden kann, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, diese Lizenzgebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie einzufordern;
b. Verzichtbare Vergütungsansprüche. In den Rechtsordnungen, in denen auf das Recht zur Einziehung von Lizenzgebühren durch ein gesetzliches oder obligatorisches Lizenzsystem verzichtet werden kann, verzichtet der Lizenzgeber auf das ausschließliche Recht zur Einziehung dieser Lizenzgebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie; und,
c. Freiwillige Vergütungsansprüche. Der Lizenzgeber verzichtet auf die Einziehung von Tantiemen, sei es einzeln oder, falls der Lizenzgeber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, die über diese Gesellschaft freiwillige Lizenzierungssysteme verwaltet, aus jeder Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie.
3.3. Das Recht zur Veröffentlichung der Datenbank zu anderen Bedingungen oder die Einstellung der Verteilung oder Bereitstellung der Datenbank bleibt vorbehalten. Beachten Sie, dass diese Datenbank mehrfach lizenziert sein kann und Sie in diesem Fall die Wahl haben, alternative Lizenzen für diese Datenbank zu nutzen. Vorbehaltlich Paragraph 10.4 bleiben alle sonstigen Rechte, die nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber gewährt werden, vorbehalten.
4.0 Nutzungsbedingungen
4.1 Die im vorstehenden Paragraphen 3 gewährten Rechte werden ausdrücklich von Ihrer Einhaltung der folgenden Nutzungsbedingungen abhängig gemacht. Es handelt sich hierbei um wichtige Bedingungen dieser Lizenz, wobei deren Nichteinhaltung einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen darstellt.
4.2 Vermerke. Wenn Sie diese Datenbank, eine abgeleitete Datenbank oder die Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank veröffentlichen, müssen Sie:
a. Dies unter Einhaltung dieser Lizenzbedingungen tun;
b. Eine Kopie dieser Lizenz oder deren Uniform Resource Identifier (URI) in die Datenbank oder abgeleitete Datenbank aufnehmen, sowohl in der Datenbank oder abgeleiteten Datenbank als auch in der zugehörigen Dokumentation.
c. Sämtliche Urheberrechts- oder Datenbankrechtsvermerke sowie Vermerke bezüglich der Lizenz intakt lassen; und
d. Wenn es aufgrund ihrer Struktur nicht möglich ist, die erforderlichen Vermerke in eine bestimmte Datei einzufügen, diese Vermerke an einem Ort (z. B. in einem relevanten Verzeichnis) einfügen, an dem die Benutzer mit hoher Wahrscheinlichkeit danach suchen würden.
4.3 Vermerk für die Verwendung von Ausgaben (Inhalten). Die Erstellung und Nutzung eines erschaffenen Werkes erfordert keinen Vermerk laut Paragraph 4.2. Wenn Sie ein erschaffenes Werk jedoch öffentlich verwenden, müssen Sie einen Vermerk mit Bezug zum erschaffenen Werk aufnehmen, bei dem in angemessenem Maße davon ausgegangen werden kann, dass für jede Person, welche das erschaffene Werk nutzt, ansieht, auf dieses zugreift, mit diesem interagiert oder anderweitig in Kontakt kommt, ersichtlich ist, dass der Inhalt aus der Datenbank, abgeleiteten Datenbank oder Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank erhalten wurde und unter dieser Lizenz zur Verfügung steht.
a. Beispielhafter Vermerk. Der folgende Text erfüllt die Voraussetzungen eines Vermerks laut Paragraph 4.3:
Enthält Informationen aus DATENBANK-NAME, welche im Rahmen der ODC Attribution License zur Verfügung gestellt wurde.
DATENBANK-NAME sollte durch den Namen der Datenbank und einen Hyperlink zum Speicherort der Datenbank ersetzt werden. „ODC Attribution License“ sollte einen Hyperlink zum URI des Lizenztextes enthalten. Wenn Hyperlinks nicht möglich sind, sollten Sie den Klartext der erforderlichen URIs in den vorstehenden Vermerkt aufnehmen.
4.4 Lizenzierung an Dritte. Sie dürfen die Datenbank nicht unterlizenzieren. Immer dann, wenn Sie die Datenbank, die gesamten oder wesentliche Teile der Inhalte oder eine abgeleitete Datenbank auf irgendeine Weise an Dritte kommunizieren, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für die Datenbank zu den gleichen Bedingungen wie in dieser Lizenz an. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen, Sie können jedoch sämtliche Rechte an einer abgeleiteten Datenbank durchsetzen, welche Sie innehaben. Sie sind alleinig verantwortlich für jegliche Modifikationen einer abgeleiteten Datenbank, welche durch Sie oder eine durch Sie angewiesene Person ausgeführt werden. Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen.
5.0 Urheberpersönlichkeitsrechte
5.1 Urheberpersönlichkeitsrechte. Dieser Paragraph bezieht sich auf Urheberpersönlichkeitsrechte, einschließlich sämtlicher Rechte zur Nennung als Autor der Datenbank oder auf Widerspruch hinsichtlich einer Bearbeitung, welche ansonsten die Würde und den Ruf des Autors beeinträchtigen würden, sowie jeglicher sonstiger herabwürdigender Bearbeitung.
a. Für Rechtsordnungen, welche den Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte gestatten, verzichtet der Lizenzgeber, soweit wie im Rahmen der Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung laut Paragraph 10.4 zulässig, auf sämtliche Urheberpersönlichkeitsrechte an der Datenbank, welche ihm zustehen könnten;
b. Ist in der jeweiligen Rechtsordnung ein Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte laut Paragraph 5.1 a nicht möglich, so stimmt der Lizenzgeber zu, keine Urheberpersönlichkeitsrechte an der Datenbank geltend zu machen und verzichtet auf sämtliche Ansprüche aufgrund von Urheberpersönlichkeitsrechten, soweit wie im Rahmen der Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung laut Paragraph 10.4 zulässig; und
c. Für Rechtsordnungen, welche keinen Verzicht oder keine Erklärung über Nichtgeltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten laut Paragraph 5.1 a und b gestatten, kann der Autor seine Urheberpersönlichkeitsrechte für bestimmte Aspekte der Datenbank behalten.
Bitte beachten Sie, dass einige Rechtsordnungen keinen Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte zulassen und daher in einigen Rechnungsordnungen weiterhin Urheberpersönlichkeitsrechte für die Datenbank bestehen können.
6.0 Redliches Geschäftsgebaren, Datenbank-Ausnahmen und sonstige nicht betroffene Rechte
6.1 Diese Lizenz wirkt sich auf keinerlei Rechte zur Nutzung dieser Datenbank aus, welche Ihnen oder Dritten persönlich im Rahmen des geltenden Rechts zustehen, wie unter anderem:
a. Ausnahmen vom Datenbankrecht, einschließlich: Entnahme von Inhalten aus nicht-elektronischen Datenbanken für private Zwecke; Entnahme zu Illustrationszwecken für die Lehre oder wissenschaftliche Forschung und Entnahme oder Weiterverwendung zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit oder für Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.
b. Redliches Geschäftsgebaren, freie Nutzung oder sonstige gesetzliche Einschränkungen oder Ausnahmen für Verstöße gegen das Urheberrecht oder andere geltende Gesetze.
6.2 Diese Lizenz wirkt sich nicht auf die Rechte gesetzestreuer Nutzer zur Entnahme und Weiterverwendung unwesentlicher Teile der Inhalte, ob quantitativ oder qualitativ bewertet, für beliebige Zwecke aus, einschließlich der Erstellung einer abgeleiteten Datenbank (unterliegt anderen Rechten an den Inhalten, siehe Paragraph 2.4). Aus der wiederholten und systematischen Entnahme oder Weiterverwendung von nicht wesentlichen Teilen der Inhalte kann sich jedoch eine Entnahme oder Weiterverwendung von wesentlichen Teilen des Inhalts ergeben.
7.0 Garantien und Haftungsausschluss
7.1 Die Datenbank wird durch den Lizenzgeber „wie gesehen“ sowie ohne jegliche Garantie, ob ausdrücklich, stillschweigend, von Rechts wegen, handelsüblich, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs oder Handelsgebrauchs, lizenziert. Der Lizenzgeber lehnt insbesondere sämtliche stillschweigenden Garantien oder Voraussetzungen hinsichtlich Besitzansprüchen, Nichtverletzung, Richtigkeit oder Vollständigkeit, der Abwesenheit von Fehlern, Eignung für einen bestimmten Zwecke, Marktgängigkeit oder Sonstigem ab. In einigen Rechtsordnungen ist die Ausschluss stillschweigender Garantien nicht zulässig, sodass ein solcher Ausschluss möglicherweise nicht für Sie gilt.
8.0 Haftungsbeschränkung
8.1 Unbeschadet jeglicher Haftung, welche von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, haftet der Lizenzgeber für keinerlei Verluste oder Schäden, welche jemandem auf irgendeine Weise zu irgendeinem Zeitpunkt durch eine Nutzung im Rahmen dieser Lizenz, ob durch Sie oder Dritte, entstehen, ungeachtet dessen, ob diese durch Verschulden des Lizenzgebers entstehen oder nicht, und schließt solche Verluste oder Schäden ausdrücklich aus. Dieser Haftungsausschluss schließt, unter anderem, sämtliche bezifferbaren Vermögens-, Folgeschäden oder Schadenersatz wie etwa Einnahmeverluste, Daten, erwartete Gewinne und entgangene Geschäftsmöglichkeiten aus. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
8.2 Falls die Haftung von Rechts wegen nicht ausgeschlossen werden kann, wird diese auf den tatsächlichen und unmittelbaren finanziellen Verlust, soweit dieser erwiesenermaßen durch Fahrlässigkeit des Lizenzgebers verursacht wurde, beschränkt.
9.0 Aufhebung Ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenz
9.1 Bei jeglichem Verstoß Ihrerseits gegen die Bestimmungen dieser Lizenz wird die Lizenz automatisch mit sofortiger Wirkung und ohne Mitteilung an Sie gekündigt. Zur Vermeidung von Zweifeln: Die Lizenzen von Personen, welche die Datenbank, die gesamten oder einen wesentlichen Teil der Inhalte, abgeleitete Datenbanken oder die Datenbank als Teil einer gemeinsamen Datenbank von Ihnen erhalten haben, werden nicht gekündigt, sofern diese die Bedingungen dieser Lizenz oder einer laut Paragraph 4.8 dieser Lizenz gewährten Lizenz vollständig einhalten. Die Paragraphen 1, 2, 7, 8, 9 und 10 überdauern jede Kündigung dieser Lizenz.
9.2 Falls Sie nicht gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen, wird der Lizenzgeber Ihre Rechte im Rahmen derselben nicht aufheben.
9.3 Sofern diese Lizenz nicht gemäß Paragraph 9.1 gekündigt wird, wird diese Ihnen für die Dauer der jeweils geltenden Rechte an der Datenbank gewährt.
9.4 Wiederherstellung von Rechten. Sobald Sie nicht mehr gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen, werden Ihre vollständigen Rechte im Rahmen dieser Lizenz wiederhergestellt:
a. Vorläufig und vorbehaltlich einer dauerhaften Kündigung bis zum 60. Tag nach der Beendigung des Verstoßes;
b. Dauerhaft am 60. Tag nach der Beendigung des Verstoßes, sofern nicht anderweitig entsprechend durch den Lizenzgeber mitgeteilt; oder
c. Dauerhaft, wenn entsprechend durch den Lizenzgeber des Verstoßes mitgeteilt, wenn es sich um Ihre erste Mitteilung über einen Verstoß gegen diese Lizenz vom Lizenzgeber handelt und wenn Sie den Verstoß früher als 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung beheben.
9.5. Unbeschadet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht zur Veröffentlichung der Datenbank zu anderen Lizenzbedingungen oder die Einstellung der Verteilung oder Bereitstellung der Datenbank vor. Die Veröffentlichung der Datenbank zu anderen Lizenzbedingungen oder die Einstellung der Verteilung der Datenbank stellt keinen Entzug dieser Lizenz (oder einer anderen Lizenz, die gemäß den Bedingungen dieser Lizenz erteilt wurde oder erteilt werden muss) dar und diese Lizenz bleibt in vollem Umfang in Kraft, es sei denn, sie wird wie oben beschrieben beendet.
10.0 Allgemeines
10.1 Falls eine der Bestimmungen der Lizenz für ungültig oder undurchsetzbar erklärt wird, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenz und jede verbleibende Bestimmung bleibt soweit wie gesetzlich erlaubt gültig und durchgesetzt.
10.2 Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der hierin gewährten Rechte an der Datenbank dar. Sie ersetzt alle früheren Abreden, Vereinbarungen oder Zusicherungen bezüglich der Datenbank.
10.3 Falls Sie gegen die Bedingungen dieser Lizenz verstoßen, sind Sie nicht berechtigt, sich auf die Bedingungen dieser Lizenz zu berufen oder Verstöße des Lizenzgebers zu reklamieren.
10.4 Rechtswahl. Diese Lizenz ist im Rahmen der Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung, in welcher die Lizenzbedingungen durchgesetzt werden sollen, gültig und unterliegt diesen. Wenn die üblicherweise gewährten Rechte laut geltendem Urheberrecht und Datenbankrechten in der jeweiligen Rechtsordnung zusätzliche Rechte umfassen, welche nicht im Rahmen dieser Lizenz gewährt wurden, werden diese zusätzlichen Rechte in der Lizenz gewährt, um die Lizenzbedingungen zu erfüllen.