Funkanlagen-Richtlinie (EU) 2014/53 (RED) und delegierte Verordnung der Kommission (EU 2022/30) in Ergänzung zu RED

  • Über das Internet kommunizierende Funkanlagen, die am oder nach dem 1. August 2025 auf den EU- oder EWR-Markt gebracht werden, müssen die Anforderungen zur Cybersicherheit in der RED erfüllen.

  • Softwareversionen mit früherer Versionsnummer als 2.2.0 erfüllen die Anforderungen zur Cybersicherheit in der RED nicht.

  • Es ist verboten, nicht konforme Software auf Produkten zu installieren, die am oder nach dem 1. August 2025 auf den Markt gebracht werden und zur Nutzung in der EU und dem EWR vorgesehen sind.

  • Prüfen Sie die Seriennummer, um das korrekte Datum zu identifizieren, an dem das Produkt auf den Markt gebracht wird.

  • Durch ein Downgrade auf eine Softwareversion mit früherer Versionsnummer als 2.2.0 erlischt die regulative Compliance innerhalb der EU und des EWR und das Produkt wird Cybersicherheitsrisiken ausgesetzt.

  • Das Risiko und die Haftung für die Verwendung einer Softwareversion mit früherer Versionsnummer als 2.2.0 trägt allein der Kunde. Atlas Copco haftet keinesfalls für jegliche der potentiellen Folgen, die aus der Verwendung einer Softwareversion mit früherer Versionsnummer resultieren.