Überholung

Wartungsarbeiten müssen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, dem entsprechende Wartungsanleitungen zur Verfügung stehen und/oder das im Hinblick auf die Wartung von GFA-Vorsätzen geschult wurde.

Es wird empfohlen, regelmäßig – ein Mal jährlich oder nach jeweils max. 500,000 Verschraubungen (je nachdem, was früher eintritt) – eine Überholung und vorbeugende Wartung durchzuführen. Im Falle von Hochleistungseinsätzen ist u. U. eine häufigere Überholung vonnöten. Falls der Vorsatz nicht korrekt funktioniert, ist er unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und einer Inspektion zu unterziehen.