Funkanlagenrichtlinie: Cybersicherheit und Datenschutz beim OpenTelemetry-Adapter
Umfang der Vorschrift
Der OpenTelemetry-Adapter Px2 hat Einfluss auf Funkanlagen mit Funkschnittstellen für Mobilnetze (4G/5G) und WLAN-Netze und fällt daher unter die Regelungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU.
In Übereinstimmung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 gelten für auf dem EU-Markt vertriebene Funkanlagen seit dem 1. August 2025 die grundlegenden Anforderungen zur Cybersicherheit aus Artikel 3.3(d), 3.3(e) und 3.3(f).
Dieser Abschnitt geht darauf ein, wie der OpenTelemetry-Adapter gestaltet ist, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
RED-Artikel 3.3(d) – Schutz von Netzwerken und Netzwerkressourcen
Anforderungen: Funkanlagen dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf Netze oder deren Betrieb haben und keinen Missbrauch von Netzressourcen verursachen, was zu einer inakzeptablen Verschlechterung des Dienstes führen würde.
Gestalterische Umsetzung:
Der Adapter gibt die Netzwerkschnittstellen nur bekannt, wenn dies über die Konfiguration explizit aktiviert wird.
Die Intervalle der Telemetrie-Exporte können vom Benutzer festgelegt werden; dies verhindert eine unkontrollierte Generierung von Traffic.
Die OTLP-/HTTP-Exportfunktion beinhaltet:
Wiederverwendung von Verbindungen (Keep-Alive).
Backoff-Anfragen mit Jitter.
Begrenzte Anzahl an erneuten Versuchen und Pause nach wiederholtem Fehlschlagen.
Nicht behebbare Fehler (HTTP 4xx, ungültige URLs) bewirken auf der Stelle ein Aussetzen der Exportbestrebungen, um einen Missbrauch des Netzwerks zu verhindern.
Der Endpunkt für Prometheus-Scrapes unterstützt einen einzigen, klar festegelegten Pfad (/metrics) und gibt bei ungültigen Zugriffsversuchen Fehler aus.
Betriebliche Annahmen:
Der Adapter nimmt keine automatische Modifikation der Firewall-Regeln vor.
Die Zugangskontrolle und die Bekanntgabe des Netzwerks müssen in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Systembereitstellung eingeschränkt werden.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass der Adapter nicht ohne weiteres für Traffic-Verstärkungen, Abfragen oder anhaltenden Netzwerkmissbrauch verwendet werden kann, wie es in Artikel 3.3(d) der RED vorgesehen ist.
Auswirkungen der Software auf die Einhaltung der Funkanlagenrichtlinie
Der OpenTelemetry-Adapter:
nimmt keine Modifikation der Funkparameter vor
hat keine Auswirkungen auf die Nutzung des Frequenzbandes
bewirkt keine Veränderung des Funkverhaltens oder der regulatorischen Eigenschaften
Der Adapter ist strikt auf Beobachtungen und Exporte ausgerichtet und hat daher keine Auswirkungen auf die Einhaltung von Artikel 3.2 der RED (effiziente Nutzung der Funkfrequenzen).